Darf man Heftführung benoten?

  • Immer wieder ärgere ich mich in Unter- und Mittelstufenklassen über eine schlampige Heftführung, die mit Unaufmerksamkeit im Unterricht einhergeht (würde man sich auf den Hefteintrag konzentrieren, hätte man nicht so viel Zeit zum Quatsch machen) und tendenziell zu schlechteren Noten führt (mit einem ordentlich geführten Heft kann man auch ordentlich wiederholen, mit einem Wust an halbfertigen und schlampigen Einträgen nicht). Könnte man alle Schüler prinzipiell zu einem ordentlicheren Arbeitsverhalten in diesem Bereich motivieren, wären viele Probleme gelöst - aber wie macht man das am besten? Bis jetzt habe ich immer stichprobenartig Hefte eingesammelt, fehlende oder schlampige Einträge in Nacharbeit nachtragen lassen, Hinweise an die Eltern geschickt - aber wirklich effektiv war das nicht. Jetzt habe ich mir überlegt, die Heftführung in die Unterrichtsbeitragsnote mit einfließen zu lassen - aber darf ich das überhaupt (Bayern, Gymnasium)? Wie macht ihr das?

  • Also ich benote die Ordnerführung (Sauberkeit, Vollständigkeit, Inhaltsverzeichnis geführt, Blätter nummeriert etc.). Wir haben in Ba-Wü aber die Lernfelder und da kann man das in die sogenannte "Besondere Lernleistung" einfließen lassen.
    Ordner werden bei mir grundsätzlich zu den Klassenarbeiten eingesammelt. Hat den Vorteil, dass keine Spickzettelsammlungen (Arbeitsblätter - so unverfroren sind manche Schüler) auf dem Schoß liegen und die Schüler gezwungen sind, für die Arbeit ihren Ordner auf Vordermann zu bringen. Da kommt dann schon 'mal die ein oder andere Frage: "Frau X. könnten Sie mir das Blatt XY nochmal geben.").


    Wenn das die Schüler wissen, klappt das wirklich gut.
    Gibt ein Schüler seinen Ordner zu besagtem Termin nicht ab, hat er noch die Möglichkeit, diesen mit Notenabzug nachzureichen. Ansonsten gibt's halt auch mal die 6.


    Aber auch bei den Ordnern zeigt sich in 95 % der Fälle ein ähnliches Bild: Die guten Schüler haben einen guten, vollständigen Ordner, die schwächeren Schüler einen unvollständigen.


    Wenn ich merke, dass ein Schüler mit der Ordnerführung gar nicht zu Rande kommt, helfe ich ihm auch gerne mal.


    Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.


    Gruß
    Super-Lion

  • Ich bin mir 100%ig sicher, dass du in Bayern keine Noten auf die Heftführung geben darfst. Wenn es zu einer Notenüberprüfung durch den MB kommt, wirst du mit Pauken und Trompeten untergehen, wenn du das machst. Leider. Auf der früheren Internetseite des KuMis gab es mal so eine Art Rechtsfälle/Rechtsfragen von Eltern, die dort dann beantwortet wurden (so nach dem Motto: "Ist es zulässig, dass der Lehrer meiner Tochter...."). Dort wurde genau das gefragt, ob der Lehrer des genialen aber verschlampten Sohnemanns Heftnoten machen darf und das wurde dort ganz klar verneint.


    Uns ist allen klar, dass Heftführung und Noten meist in einem recht deutlichen Zusammenhang stehen, trotzdem gilt die Heftführung hier als erzieherische Aufgabe und nicht als benotbare Schülerleistung. Der Grund ist wohl, dass man genau weiß, dass es hier genügend Eltern gibt, die das Heft für ihre Kinder dann noch mal sauber abschreiben würden, damit das Kind dann eine gute Note bekommt.


    Trotzdem würde auch ich mir wünschen, Heftnoten vergeben zu dürfen. Ich bewege mich in einer rechtlichen Grauzone mit meiner Vorgehensweise: Ich sage, dass ich mir Notizen mache über die Heftführung in Form von + / o / - im Notenbuch. Fließt nicht in die Berechnung ein, gibt aber den Ausschlag bei einer Jahresendnote mit pädagogischem Spielraum (d.h. zwischen x,40 und x,60), ob die bessere oder die schlechtere Note vergeben wird. Das ist mein "Druckmittel", wenngleich ich den Teufel tun würde und aufgrund der Heftführung z.B. einem Schüler mit einer 4,45 eine 5 im Zeugnis geben würde, die dann zum Durchfallen führt. Da wäre der MB-Ärger vorprogrammiert. Aber irgendein Druckmittel braucht man ja, und mit der entsprechenden Entschlossenheit vorgetragen, macht es zumindest bei einigen Schülern Eindruck.....

  • Ich sammele die Hefte ein und streiche alles, was nicht klar erkennbar ist, durch, dann lasse ich es noch einmal schreiben, ggf. auch das ganze Heft. Gerade in Deutsch kann man bei der Korrektur der Übungsaufsätze nebenher nochmal das Heft durchschauen.
    Was bei mir auch bei Unaufmerksamkeit bei Hefteinträgen und im Unterricht geholfen hat, war der kurzzeitige Verzicht auf Tafelanschriebe. Ich habe die Hefteinträge auf eine Folie auf den Overhead gelegt und die Schüler musste den abschreiben. Vorteil dabei: Ich hab sie dann alle im Blick und Unaufmerksamkeit kann sofort geahndet werden.
    Der Nachteil: Gerade in den Mittelstufen wird dann oft gemotzt: "Hätten Sie das nicht kopieren können? Wofür zahlen wir denn Kopiergeld?"
    Da muss man sich einfach drüber wegsetzen können bzw. ich weise dann immer freundlich darauf hin, dass man beim Abschreiben gleich mitlernt...
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Also sowohl in Berlin und Brandenburg ist es üblich und ich habe auch noch nichts gegenteiliges gefunden. hier zählen die Noten zu den mündlichen Noten.


    Günstig ist es, das für die Eltern transparent zu machen. Achso, das Blatt dafür ist bei uns in Arbeitsmaterial zum Lehrbuch von Verlag vorgegeben, also wirds wohl rechtens sein.

  • Bei uns in NRW werden auch regelmäßig die Mappen eingesammelt und die zählen sogar einen sehr großen Teil der "sonstigen Mitarbeit", nämlich zwischen 20% und 33% - je nach Jahrgangsstufe.
    Toll finde ich das übrigens nicht. So können sich auch sehr faule SuS ziemlich leicht eine gute Note verdienen. Deshalb bewerte ich neben Ordentlichkeit, Vollständigkeit u.s.w. auch die Qualität bzw. Tiefe der bearbeiteten Aufgaben.

  • Zitat

    Original von Finchen
    Toll finde ich das übrigens nicht. So können sich auch sehr faule SuS ziemlich leicht eine gute Note verdienen. Deshalb bewerte ich neben Ordentlichkeit, Vollständigkeit u.s.w. auch die Qualität bzw. Tiefe der bearbeiteten Aufgaben.


    Naja, wenn sie den hefter machen, haben sie auch sicher eingies dabei gelernt und wer ihn wirklich ordentlich macht, der kann nciht faul sein. Miene Meinung. Wenn ich auch noch die Qualität bewertet hätte und nicht nur Vollständigkeit usw. dann hätte es nur 5er und 6er gegeben.

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