Schüler vor die Klassentür stellen

  • Moin zusammen!
    Ich habe gestern einen sich völlig daneben benehmenden Schüler vor die Tür gestellt. Die Tür blieb geöffnet, der Schüler war immer inn meinem Sichtfeld.
    Nun beschwert sich der Vater. Darf ich das oder darf ich das nicht tun?


    Kann man irgendwo die Rechtsgrundlagen nachlesen?


    Freue mich über hilfreiche Antworten.
    Danke schonmal im Voraus!


    LG
    Juliann ?(

  • Es kann manchmal pädagogisch notwendig sein, dass ein Schüler aus der Unterrichtsituation herausgenommen wird - das sollte man nicht als Strafmaßnahme verstehen, sondern eher als Gelegenheit für den Schüler, zur Ruhe zu kommen, damit eine vernünftige Weiterarbeit möglich wird. Ich musste in meiner Lehrerkarriere bislang nur einmal in genau diesem Sinn zu dieser Maßnahme greifen.


    Die Aufsichtspflicht bleibt erfüllt, auch wenn der Schüler auf dem Gang vor dem Klassenraum steht. Zu entwürdigenden Maßnahmen ("Türklinke runterdrücken") muss man dazu nicht greifen. Meines Wissens gibt ein Verwaltungsgerichtsurteil, dass die Aufsichtspflicht erfüllt sieht, wenn sich die Schüler beaufsichtigt fühlen - das ist hier auch schon mal zitiert worden; näheres kann man vielleicht über die Suchfunktion finden.


    Das NRW-Schulministerium äußert sich in dieser Hinsicht eindeutig:


    Zitat

    Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer kann eine Schülerin oder einen Schüler von der laufenden Unterrichtsstunde ausschließen, wenn der Unterricht gestört wird (erzieherische Maßnahme).


    Das Bildungsportal des Ministeriums ist sowieso sehr empfehlenswert, weil sich dort viele Rechtstexte und Rechtsauffassungen finden. Man sollte sich als Lehrer dabei durchaus auch die Bereiche der Eltern und Schüler durchlesen.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Hallo, cih weiß nicht ob dir das hilft, aber bei uns an der Schule schicken wir störende Schüler mit einer schriftlichen Arbeit zu einem Kollegen in die Klasse- am besten jahrgangsmäßig weit entfernt. Ihr könnt das locker im Lehrerzimmer mal besprechen, wer wann jemanden aufnehmen kann, dann ist allen geholfen. Außerdem ist das pädagogisch effektiver als nur vor der Tür stehen. Und wenn alle Stricke reißen, kannst du ihn ja auch ins Rektorat schicken. Dann bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Gruß, Marion

  • Ich schick Schueler oefters mal raus vor die Tuer. Entweder zum Abregen, um ein kurzes Gespraech bezueglich ihres Verhaltens zu fuehren, oder weil sie mir einfach zu sehr auf den Senkel gehen und ich mal 2 Minuten Ruhe brauche. :D
    Wir haben einen Gemeinschaftsbereich vor meiner Klasse, mit Anschluss an unser Stufenbuero. Schueler sind dort also nie unbeaufsichtigt oder alleine. Sie riskieren moeglicherweise noch nen zusaetzlichen Anschiss von unserer Stufenleiterin, sollte diese zufaellig vorbeilaufen, und sie sich draussen weiter daneben benehmen.


    Normalerweise schick ich Schueler aber zu meinem Schreibtisch. Dort duerfen sie dann warten, bis ich Zeit hab mich um sie zu kuemmern.
    Wir haben ausserdem einen Stundenplan fuer Stundenverweise, dort steht dann welcher Lehrer in welcher Stunde Schueler "aufnimmt". Unsere sind aber noch zu klein, die werden also zur Stufenleiterin verwiesen. Mach ich aber nicht oft.


    Zur Rektorin kann man bei uns niemanden schicken. Da kriegen die vielleicht nen Keks und werden mal gedrueckt und das war's dann. Na danke auch.

  • Danke für die bisherigen Antworten!
    Ich habe auch schon diverse Dinge probiert (zur nNchbarklasse schicken, Elterngespräch....), leider unterstützt mein Stufenleiter meine gestrige Aktion nicht, das sind alles - auf deutsch gesagt - Weicheier, anstatt den Eltern mal klar zu machen, dass es Schulregeln gibt, wird rumgeeiert...
    Ich denke, ich habe auch eine Verpflictung den 29 Schülern gegegnüber, die ruhig arbeiten und unetrrichtet werden wollen. Aber nein, bloß nicht die Eltern angehen, das könnte ja schlecht auf die Schule zurückfallen.
    Ich könnte k.....
    Ich werde mir Gerichtsurteile mal durchlesen.


    LG
    Juliann

    • Offizieller Beitrag

    bei uns gibt es für ganz harte Fälle (massive Störung, auch wiederholt) das "all inclusive-Paket":
    der Schüler wird mit einem Formular ins Sekretariat und von dort zur Schulleitung geschickt, muss sein Verhalten begründen und bekommt nach Absprache mit dem Fachlehrer zusätzlich einen Nacharbeitstermin.


    Wie geagt, nur für Notfälle, aber dann wirklich hilfreich ! ;)

  • Die schulrechtlichen Regeln wenigstens Baden-Württembergs erlauben es, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen Schüler jederzeit vor die Tür zu stellen.


    "Berücksichtigung der Rahmenbedingungen" heißt im Wesentlichen: Wenn man davon ausgehen kann, dass der Schüler vor der Tür bleibt und nicht das Schulhaus in Schutt und Asche legt. Konkretes Beispiel: Ein Schüler verbrennt unter der Bank Papier. Hier ist ein Vor-die-Tür-Schicken unangemessen - wenn er schon im Klassenraum zündelt, was macht er dann davor? ABER: Anderes Beispiel: Ein Schüler schwätzt permanent. Hier ist ein Ausschluss vom Unterricht durchaus gerechtfertigt.


    Da Du offensichtlich über die Oberstufe schreibst ("Stufenleiter") gibt es juristisch überhaupt kein Problem. Man muss von einem Oberstufenschüler erwarten können, dass er fähig ist, es fünf oder zehn Minuten vor der Tür auszuhalten.

  • 12.10.2009


    Liebe(r) Juliann,


    an manchen öffentlichen Schulen gibt es das sog. Trainer-Programm, für den Fall, dass man einen Schüler mal vor die Tür setzen muss.
    Das Programm ist eine gute Lösung. Es schont die Nerven und sichert den Lehrer rechtlich ab.


    Das Trainer-Programm geht vermutlich nach bestimmten Vorgaben und wird schriftlich für alle Lehrer der Schule festgelegt.
    Es sieht dann etwa so aus:
    Wenn ein Schüler, trotz Ermahnung(en) des Lehrers massiv den Unterricht stört (und sich vielleicht noch versucht vor den anderen aufzuspielen), dann schickt der Lehrer den Schüler zum Trainingsraum, mit einem Formular, auf dem steht:
    Name des Schülers, seine Klasse, Datum, Stunde, Uhrzeit, Grund des Rausschickens.
    Im Trainingsraum wird der Schüler mit seinem Formular von einem Sozialpädagogen / Erzieher o.ä. empfangen, der mit dem Schüler über dessen Verhalten spricht und ihn schließlich ein zweites Formular ausfüllen lässt, in etwa:
    Name des Schülers, Klasse, Datum, wie habe ich (=der Schüler) mich verhalten, wie hätte ich mich verhalten sollen, warum, was werde ich als erstes tun, wenn ich zur Klasse zurückkomme (nämlich dem Lehrer das Formular geben), Unterschrift des Sozialpädagogen / ...
    Der Lehrer liest sich das Formular vom Schüler durch, kann dazu noch seinen Kommentar schreiben und gibt es dem Sozialpädagogen.
    Dieser sammelt die Fälle in einer Mappe.
    Falls man irgendwann eine Konferenz wegen des betreffenden Schülers machen muss, greift man auf die Formulare zurück, die aussagen, wann er weshalb rausgeschickt wurde.
    Vorteile:
    Konsequentes Reagieren auf den Schüler in mehrfacher Hinsicht,
    ein Schüler, der stört, hat mehr oder weniger ein Problem, auf das sofort eingegangen wird. Er kann sich nicht aufspielen.
    Der Lehrer kann während des Unterrichts nicht so ausgibig auf ihn eingehen. Er kann und sollte es nach der Unterrichtsstunde nachholen.
    ----- Vielleicht hat ja jemand Lust, seine Meinung zu einem solchen Programm abzugeben, was offensichtlich schon an zahlreichen Schulen
    gemacht wird.
    Waleska

    • Offizieller Beitrag


    Gibts bei meiner Frau am Gym auch :D...Mittlerweile gilt das fast als Höchststrafe, weil sie dann mit einer wohl doch eher weichgespülten, verschnarchten, Gutmensch-Sozpäd-Tante reden müssen....:D


    Aber selbst ich, mit Jahrzehnten an Erfahrung und Nerven wie Stahl, schicke manchmal den Schüler einfach zum Direktor mit dem Hinweis, er möge dort seine Missetaten schildern und um eine gerechte Bestrafung bitten...Meist sehe ich dann diesen Schüler später beim Unkrautjäten vor dem Schulhaus ;)....mache ich natürlich höchstens ein bis drei Mal im Jahr...Vielleicht sollte ich dasselbe mal mit den Konrektoren ausprobieren ;)


    G.


    H.


    PS: erfahre grad, dass das System bei meiner Frau schon zusammen gebrochen ist...:D...d.h. es gibts nicht mehr.

  • Zitat

    Original von Waleska


    ----- Vielleicht hat ja jemand Lust, seine Meinung zu einem solchen Programm abzugeben, was offensichtlich schon an zahlreichen Schulen
    gemacht wird.
    Waleska


    Grundsätzlich halte ich die Einrichtung eines Trainingsraums (oder wie man den auch immer nennen möchte) für sinnvoll, da so einfach effektiv für Ruhe im Unterricht gesorgt werden kann.


    Ich halte allerdings überhaupt nichts von dieser erzwungenen Psoidoreflexion. Wozu erziehen wir die Kinder denn da? Doch nicht zum ernsthaften Nachdenken über das eigene Handeln. Hier wird sich jeder halbswegs intelligente Schüler ein paar Floskeln aus den Fingern saugen und gut is.


    Die Anwesenheit im Trainingsraum kann sicherlich anders deutlich sinnvoller genuzt werden.


    Bei uns haben wir in einigen Klassen das "Auszeit-Modell" nach Hilt (Co-Autor von "Bei Stopp ist Schluss") eingeführt. Derzeit klappt das sogar ohne Trainingsraum. In großen Klassenzimmern lässt sich eine Auszeit womöglich sogar im Raum selbst absitzen. Ansonsten gibt es eine Liste. Auf dieser sieht der betroffene Lehrer, in welchen Unterricht eines Kollegen er den Störenfried für die Auszeit setzen kann. Das klappt soweit eigentlich ganz gut.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eigentlich die Erfahrung gemacht, dass die Schüler sich beileibe keine Pseudoerklärung aus den Fingern saugen, nur um irgendetwas zu sagen.
    Meist sind sie ganz schön entsetzt, dass sie überhaupt rausgeschickt werden.
    Und dann fangen Nachdenken und Reue an.

  • Ok, ich habe vielleicht etwas zu stark verallgemeinert. Dennoch: Für den gelegentlichen Einzelfall mag eine Reflexion auch ihre Wirkung entfalten. Bei jüngeren Schülern wird der Effekt vielleicht auch eine Weile anhalten.


    In den vergangenen Jahren durfte ich aber sehr intensive Erfahrungen mit einigen Mittelstufenschülern sammeln. Diese Jungs hatte ich vor Augen, als ich mein Kommentar schrieb. Die hätten sich mit Sicherheit einen riesen Spass aus der "Reflexion" gemacht. Vordergründig spielt man das Spiel mit, hinten rum lacht man sich über die vermeintlich pädagogisch sinnvolle Handlung halb tot. Ändern tust du damit nichts.


    Entscheidend ist dabei meiner Meinung nach folgendes: Die Reflexion fordert von den Schülern Einsicht ein. Einsicht ist aber etwas, das man in keiner Weise erwingen und schon garnicht überprüfen kann. Schließlich geht es um eine innere Haltung. Hier mit Zwang zu arbeiten - und diese Formulare und Rituale üben Zwang aus - ist kontraproduktiv. Als ich in besagtem Alter (Mittelstufe) war, hätte ich das auch wo es nur geht sabotiert.

    • Offizieller Beitrag

    öhmmm... die Ausweisungen werden dokumentiert in der Schülerakte.
    da achtet (fast) jeder drauf, dass das nicht mehr als einmal, maximal zweimal vorkommt im Schuljahr.
    Klar, ist das keine Einsicht im eigentlichen Sinn des WOrtes. Das lässt mich aber relativ kalt, wenn es dazu führt, dass die Schüler nicht mehr stören.
    Pragmatismus vor edler Theorie :D

  • Zitat

    Original von Friesin
    öhmmm... die Ausweisungen werden dokumentiert in der Schülerakte.
    da achtet (fast) jeder drauf, dass das nicht mehr als einmal, maximal zweimal vorkommt im Schuljahr.
    Klar, ist das keine Einsicht im eigentlichen Sinn des WOrtes. Das lässt mich aber relativ kalt, wenn es dazu führt, dass die Schüler nicht mehr stören.
    Pragmatismus vor edler Theorie :D


    Das die Ausweisungen dokumentiert werden und der (mehrfache) Aufenthalt im Trainingsraum dann auch weitere Folgen haben kann, ist mir schon klar. Deswegen bin ich ja auch grundsätzlich von der Idee überzeugt. Mir gefällt aber der moralisierende Beigeschmack an dem Konzept einfach nicht.


    Gerade wenn der Pragmatismus im Vordergrund stehen soll, kann man den ganzen Sermon mit der Reflektion wirklich auch weg lassen.


    Ich versuche mal, es an einem konkreten Beispiel fest zu machen, was mich an der Reflexion stört:
    Letztens hatte ich nach einem Vorfall zwischen einem Schüler und einer Kollegin ein Gespräch mit dem betreffenden Jungen. Er hatte die Kollegin übelst beleidigt - aus seiner Sicht aber mit guten Gründen. Ich fragte ihn, was er denn nun zu tun gedenke. Er meinte, er müsse sich nun wohl entschuldigen. Ich sagte daraufhin, er solle sich nur dann entschuldigen, wenn er auch der Meinung sei, dass er etwas falsch gemacht habe. Er müsse dann aber halt auch die Konsequenzen tragen. Offenheit wäre mir lieber als eine falsche Entschuldigung.


    Der Schüler hat sich schließlich nicht entschuldigt und entsprechende Disziplinarmaßnahmen getragen. Ich glaube er hat so wesentlich mehr gelernt, als wenn er eine Reflexion geschrieben/sich entschuldigt hätte.

  • Bin jetzt etwas verwundert - wieder was gelernt.


    Bisher war ich der Ansicht, dass in Bayern ein Recht auf Unterricht besteht und ein Lehrer deshalb einen Schüler nicht einfach aus dem Unterricht schicken kann. Die Aufsichtspflicht, die auch ein Problem darstellen könnte, ist ja dadurch gewährleistet, dass man den Schüler zum Chef bzw. in den Trainingsraum schickt, wo er beaufsichtigt wird.


    Die Schulordnung allerdings kennt diese Maßnahme nicht. Ein Ausschluss vom Unterricht kann nicht von einem einzelnen Lehrer angeordnet werden, sondern vom Disziplinarausschuss und der Lehrerkonferenz ... dachte ich bisher ?

  • Zitat

    Original von Schubbidu
    ... wenn der Pragmatismus im Vordergrund stehen soll, kann man den
    ganzen Sermon mit der Reflektion wirklich auch weg lassen....


    Deine Schilderung erinnert mich an folgenden Witz, der m.E. ähnliches thematisiert:


    Ein Mann mit einer psychischen Erkrankung wollte aus der Psychiatrie
    entlassen werden. Der zuständige Psychiater fragte ihn: "Was ziehen
    Sie da täglich an einem Band hinter sich her?" Auf diese Frage hatte
    der Betroffene vorher regelmäßig geantwortet: "Das ist mein Hund Fifi!"
    Heute jedoch meinte er: "Das ist eine Zahnbürste!" Zufrieden mit
    dieser 'normalen' Antwort unterschrieb der Arzt die Entlassungspapiere
    in der Rubrik "Geheilt". Draußen auf dem Flur meinte der Geheilte zu
    seiner Zahnbürste: "Den haben wir aber reingelegt, was Fifi?!"


    Ich meine: Die meisten Leute - auch wir Lehrer - legen viel zu viel Gewicht auf Worte.


    monika :)

    Die Disziplin des Lernens unterscheidet sich von der Disziplin der Schule.

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Zitat

    Original von Nighthawk
    Bin jetzt etwas verwundert - wieder was gelernt.


    Bisher war ich der Ansicht, dass in Bayern ein Recht auf Unterricht besteht und ein Lehrer deshalb einen Schüler nicht einfach aus dem Unterricht schicken kann. Die Aufsichtspflicht, die auch ein Problem darstellen könnte, ist ja dadurch gewährleistet, dass man den Schüler zum Chef bzw. in den Trainingsraum schickt, wo er beaufsichtigt wird.


    Die Schulordnung allerdings kennt diese Maßnahme nicht. Ein Ausschluss vom Unterricht kann nicht von einem einzelnen Lehrer angeordnet werden, sondern vom Disziplinarausschuss und der Lehrerkonferenz ... dachte ich bisher ?


    Die schulrechtlichen Regelungen in Bayern kenne ich natürlich nicht im Detail. Vielleicht hilft hier aber folgende Argumentation weiter:


    Eben gerade weil ein Schüler Recht auf Unterricht hat, werden nachhaltige Störer zeitweise aus diesem entfernt. Das Recht der Klasse auf störungsfreien Unterricht wiegt hier stärker als das Individualrecht des Störers. Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Auslegung auch vor Gericht bestand hätte.

  • Zitat

    Original von Schubbidu


    Die schulrechtlichen Regelungen in Bayern kenne ich natürlich nicht im Detail. Vielleicht hilft hier aber folgende Argumentation weiter:


    Eben gerade weil ein Schüler Recht auf Unterricht hat, werden nachhaltige Störer zeitweise aus diesem entfernt. Das Recht der Klasse auf störungsfreien Unterricht wiegt hier stärker als das Individualrecht des Störers. Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Auslegung auch vor Gericht bestand hätte.


    Dazu hab ich was gefunden:


    http://www.focus.de/schule/sch…cht/bayern_aid_28669.html


    Ich glaube mich auch daran zu erinnern, genau das so in meiner Ausbildung gelernt zu haben. Wenn ein Schüler das Recht der anderen auf Unterricht stört, ist eine Ordnungsmaßnahme fällig - die ergibt sich aus der Schulordnung und die kennt kein "vor die Tür stellen".

  • Zitat

    Original von Nighthawk


    Ich glaube mich auch daran zu erinnern, genau das so in meiner Ausbildung gelernt zu haben. Wenn ein Schüler das Recht der anderen auf Unterricht stört, ist eine Ordnungsmaßnahme fällig - die ergibt sich aus der Schulordnung und die kennt kein "vor die Tür stellen".


    Laut der von dir verlinkten Quelle liegt das Verhängen einer Ordnungsmaßnahme im Ermessen der Lehrkraft.


    Zitat: "Verstößt ein Schüler gegen diese Pflicht, liegt es im pädagogischen Ermessen des Lehrers, ob er eine Ordnungsmaßnahme ausspricht oder nicht."


    Der Lehrer kann aber, so verstehe ich den nachfolgenden Teil des Textes, auch auf mildere Erziehungsmaßnahmen zurückgreifen. Der befristete Ausschluss ist wohl als solche zu interpretieren.


    Nun wird in dem Artikel auch der Unterrichtsausschluss als Beispiel angesprochen. Diese Erziehungsmaßnahme(!) sei in Bayern nicht erlaubt. Als zentrales Argument wird hier allerdings ausschließlich auf die Aufsichtspflicht verwiesen.


    Mein Fazit: Da mit dem Trainingsraum-Modell das Aufsichtsproblem beseitigt ist, sollte der Umsetzung auch in Bayern rechtlich nichts im Wege stehen.


    Allerdings würde ich die Regelungen selbstverständlich, für alle transparent, in die häusliche Schulordnung aufnehmen.

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