Krankheitstage während der Zeit Beamter auf Probe

  • Hallo,


    nachdem jetzt ja die große Krankheitsphase angebrochen ist:


    Stimmt es, dass während der Zeit als Beamter auf Probe ich nur eine gewisse Zahl an Tagen fehlen darf?


    Habe heute in meinem Lehrerkollegium erzählt, dass mich letztes Jahr die Grippe so erwischt hatte, dass ich zweieinhalb Wochen zu Hause war, da meinte eine Kollegin "oh, oh, da musst du jetzt aber aufpassen, ich bin ja auch noch Beamtin auf Probe, mir gehts nicht gut, aber ich bin nach zwei Tagen daheim jetzt wieder in die Schule, weil ich ja noch verbeamtet werden will"


    Ist da was dran oder ist das die "hoffentlich-werde-ich-verbeamtet"-Panik?

  • Ja, es ist bedingt etwas dran.
    Eine Kollegin, die während der Probezeit 15 Tage gefehlt hatte, wurde nochmals zum Amtsarzt geschickt, weil die 15 Fehltage Einzelfehltage an Montagen bzw. Freitagen waren. Sie war eben so doof und hat sich immer bis zum Wochenende durchgeschleppt, anstatt sich gleich auszukurieren.
    Ihre Art der Fehltage legte also den Schluss nahe, dass sie eine Blaumacherin wäre (sie war es nicht). Und der Amtsarzt hat ihr eine Verlängerung aufgebrummt.
    Ich kommentiere das mal nicht.
    Nach der Verlängerung wurde sie dann aber anstandslos verbeamtet.


    Nach diesem Fall war es an meiner Stelle üblich, dass man sich zur Not auf allen Vieren in die Schule schleppte, solange man noch auf Probe war. Dafür durfte man dann die Lebenszeitverbeamteten, die bekanntermaßen nach Klausuren immer 2 Tage unpässlich waren, in seinen Freistunden noch vertreten. Wenn man noch nicht mal mehr auf allen Vieren zur Schule gekommen wäre, hat man auch bei einem einzigen Fehltag sofort ein ärztliches Attest vorgelegt (auch wenn erst ab dem 3. Tag eines verpflichtend ist).


    Es ist wohl so, dass es einen Unterschied macht, ob du viele Einzelfehltage hast oder ob du mal 15 Tage am Stück krankgeschrieben bist. Das Gerücht (gestreut durch meinen Schulleiter) lautet, dass man ab 11 Fehltagen im Ministerium nochmals genauer hinschaut, ob man dich doch noch ein zweites Mal zum Amtsarzt schickt, bevor man dir das Lebenslänglich gibt.


    Mein Tipp: Wenn du krank bist, bleib zuhause und lasse dir ein ärztliches Attest geben.

  • ich bin zwar in einem anderen (und bekanntermaßen liberaleren) Bundesland, möchte dich aber trotzdem bedingt beruhigen: was diese Thematik angeht, wird auch viel Panik aus Unwissenheit, was hinter den Kulissen abläuft, verbreitet. Mimmi hat mit dem Montag-Freitag-Fall ein gutes Beispiel dafür angeführt, warum näher hingeschaut werden könnte. Wenn du aber eine Krankheit hast, die automatisch zu einer längeren Fehlzeit führen muss (wie eben eine echte Grippe oder eine OP oder z.B. auch ein Bruch), wird dir keiner einen Strick daraus drehen. Für den Amtsarzt ist entscheidend, dass die Erkrankung nicht auf eine chronische Sache hinweist (du sollst ja lange dienstfähig sein und wenn du das nicht bist, werden dir als Beamter eine Menge mehr Privilegien eingeräumt denn als Angestellter, und für die muss dein Dienstherr aufkommen). Mit chronischen Sachen oder Dingen, die auf ein wiederkehrendes Problem hinweisen könnten (z.B. Bronchitis 2x im Jahr) musst du aber eben höllisch aufpassen.
    Aber gerade deswegen würde ich mich eben NICHT mit jeder Erkältung in die Schule schleppen. Evtl. (da spreche ich aus eigener Erfahrung) wirft es dich dann erst recht aus den Latschen - wo eigentlich ein bis zwei Tage Auskurieren ausgereicht hätte, müssen es dann nämlich doch zwei Wochen sein. Wenn du irgendwelchen Verdächtigungen vorbeugen willst, holst du dir einfach eine Krankmeldung schon für den ersten und zweiten Tag, auch wenn du nicht verpflichtet bist. Damit beugst du Verdächtigungen vor (ich bin in der Probezeit damit gut gefahren).


    Ansonsten wünsche ich dir gute Gesundheit - auf dass es zum praktischen Einsatz solcherlei Schlachtpläne gar nicht erst kommen muss!

  • Sag mal Juna,
    besteht dein Leben mittlerweile nur noch aus Panik?
    Die einschlägigen Kriterien, die eine Lebenszeitverbeamtung ausschließen, sind ja bekannt und bei den Fehltagen kommt es letztlich immer auf den Einzelfall an, genau das sagte mir zuletzt der zuständige Arzt meines Dienstherrn. Bei uns ist es nämlich grundsätzlich so, dass ausnahmslos jeder nochmal beim Arzt vorstellig werden darf, der auf Lebenszeit verbeamtet werden soll.
    Also: Wer krank ist, ist krank und bekommt dafür auch ein Attest. Wer dagegen immer mal wieder am Mo oder Fr fehlt, macht sich verdächtig, vor allem dann, wenn kein Attest vorliegt.

  • Zitat

    Original von rittersport
    Bei uns ist es nämlich grundsätzlich so, dass ausnahmslos jeder nochmal beim Arzt vorstellig werden darf, der auf Lebenszeit verbeamtet werden soll.


    Was? Das hör ich jetzt grad zum ersten Mal - muss wirklich JEDER vor der Lebenszeitverbeamtung noch einmal zum Amtsarzt? Ich dachte immer, in Bayern sei das so geregelt, dass nur die nochmal hinmüssen, die während dem Ref bzw. der Probezeit irgendwie "auffällig" waren...

  • Ich war auch vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal beim Amtsarzt. Darüberhinaus NOCH einmal bei meinem Wechsel von einem Bundesland in ein anderes (obwohl ich da schon auf Lebenszeit verbeamtet war).

  • Zitat

    Original von Lunacy
    Was? Das hör ich jetzt grad zum ersten Mal - muss wirklich JEDER vor der Lebenszeitverbeamtung noch einmal zum Amtsarzt? Ich dachte immer, in Bayern sei das so geregelt, dass nur die nochmal hinmüssen, die während dem Ref bzw. der Probezeit irgendwie "auffällig" waren...


    Bei den Staatsdienern ist es so, wie du sagst.

  • Wie ist das in NDS, weiß das jemand? Ich war beim Amtsarzt, als ich als Angestellte mit der Aussicht auf Verbeamtung nach drei Jahren angefangen habe. Nun bin ich auf Probe verbeamtet, muss ich in einem Dreivierteljahr nochmal zum Arzt, wenn ich (hoffentlich) auf Lebenszeit verbeamtet werde?

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