Betrugsversuch bei Klassenarbeit die xte.

  • Hallo zusammen!


    Ich als Frischling im Beruf sitze gerade vor einem Klassensatz Englischarbeiten meiner achten Klasse und habe jetzt das Problem, dass ich zwei Klassenarbeitsheften zweier Sitznachbarn EXAKT dieselbe Arbeit abgeliefet bekommen habe. Sogar die Fehler haben sie 1:1 voneinander übernommen, ich konnte die eine Arbeit als Lösungsmuster für die andere verwenden und fand auch in der kreativen Schreibaufgabe exakt denselben Text vor(!).
    Gekonnt abgespickt, muss man ihnen lassen.


    Aber: Was jetzt? Ich habe ja das Problem, dass ich nicht direkt nachweisen kann, wer von wem abgeschrieben hat (natürlich vermutlich die schwächere Schülerin von der stärkeren), aber wie gehe ich nun vor bzw. wie handhabt ihr solche Fälle?


    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, da mir das gerade ziemlich Kopfzerbrechen bereitet (ja, die alten Hasen dürfen lachen). Danke schon einmal im Voraus!

  • Das Buch 'Schulrecht' von Günther Hoegg gibt hier gute Hinweise. Der Autor weist auf den juristischen Anscheinsbeweis hin, nach dem du einen Zusammenhang annehmen darfst, wenn er der normalen Lebenserfahrung entspricht. Und die normale Lebenserfahrung sagt, dass zwei S. nicht unabhängig voneinander den komplett gleichen Text schreiben (incl. Fehler). Entspricht also der Text deutlich der Leistung des besseren Schülers und so gar nicht der üblichen Leistung des schwächeren Schülers, kannst du dem schwächeren S. durchaus eine 6 geben. Auch im Nachhinein. Hoegg sieht allerdings auch das Verhalten des Schülers, der abschreiben lässt, als fragwürdig und nicht korrekt an. Du könntest also beide Schüler mit der Täuschung konfrontieren und diese sanktionieren. Es ist nicht notwendig, die S. quasi in flagranti zu erwischen. Die Beweise liegen ja in deiner Hand und sind dememtsprechend deutbar.

  • Hallo,


    ich hatte neulich in einer 7. Klasse (Englisch) dasselbe Phänomen.
    Ich habe die schwächere Schülerin unter vier Augen angesprochen und ihr gesagt, was ich denke. Ich habe an ihr Gewissen plädiert und ihr klar gemacht, dass, weil ich ja nicht weiß, wer nun abgeschrieben hat, sie selbst und die andere Schülerin in ein schlechtes Licht geraten.
    Unter Umständen würde ich beide Schülerinnen die Arbeit erneut schreiben lassen, was natürlich für eine von beiden sehr unfair wäre... etc.


    Sie hat nach kurzer Zeit zugegeben, dass sie abgeschrieben hat und war ernsthaft sehr zerknirscht.


    Ich habe beiden die gute Note gelassen (in Jg. 7 bei der 2. von 6 Arbeiten kann ich das verantworten).


    Kürzlich hat mich die Schülerin über MSN angeschrieben, sich nochmal bedankt und mir versichert, dass sie dadurch auf jeden Fall etwas gelernt hat. Sie würde sicherlich nie wieder (hm.. naja.) abschreiben. Außerdem würdigte sie ganz ausdrücklich meine "menschliche" Umgehensweise mit dem Problem, was natürlich erziehungstechnisch auch nicht unwichtig ist (für mich, ehrlich gesagt, wichtiger als eine einzelne Zensur).


    Allerdings würde ich nicht bei jedem Schüler so vorgehen - man kennt ja seine Pappenheimer auch ein wenig... Die, die ohne moralische Bedenken betrügen, würde ich sicherlich anders behandeln.


    monalila

  • CKR schreibt:

    Zitat

    Hoegg sieht allerdings auch das Verhalten des Schülers, der abschreiben lässt, als fragwürdig und nicht korrekt an. Du könntest also beide Schüler mit der Täuschung konfrontieren und diese sanktionieren.


    Tja, einen Schüler, der abschreiben läßt, den würde ich nie sanktionieren (es sei denn, er läßt es in provokativer Absicht zu). Kurz ansprechen: ja - aber nicht sanktionieren.


    monalila: Liest sich gut an

  • Monalilas Vorgehen finde ich auch gut und würde auch den, der abschreiben lässt, nicht bestrafen.
    Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall in Deutsch und habe beide SuS zusammen angesprochen. Da sie die Tatsache des Abschreibesn aufgrund der Offensichtlichkeit nicht leugnen konnten, hat die "Täterin" es dann zugegeben und neu geschrieben.
    Auch in dem geschilderten Fall ist das Abschreiben zu offensichtlich, so dass der Abschreiber es wohl zugeben wird, auch um dem anderen nicht zu schaden (hoffentlich)...
    Ich bin ehrlich gesagt erstaunt über die Naivität des Abschreibers!

  • Und wieder: das hängt vom Bundesland ab!


    In Bayern beispielsweise ist es mit einer einzigen Ausnahme (Abiturprüfung) NICHT erlaubt, den Schüler zu bestrafen, der abschreiben lässt!


    Ebenso wäre ich in Bayern sehr vorsichtig, jemandem eine "6" zu geben, den ich nicht auf frischer Tat erwischt habe - die Nachweispflicht liegt nämlich bei mir.


    Ich würde dem schlechteren Schüler die evtl. unverdiente Note lassen - es werden ja noch mehr Arbeiten geschreiben und dann achte ich halt besonders beim nächsten Mal auf ihn - oder setze auseinander.

  • Zitat

    Original von Nighthawk:
    In Bayern beispielsweise ist es mit einer einzigen Ausnahme (Abiturprüfung) NICHT erlaubt, den Schüler zu bestrafen, der abschreiben lässt!


    Bist du dir da sicher? Wir hatten einen ähnlichen Fall in der Schule und meiner Meinung nach wäre es so gewesen, dass der, der abschreibt eine 6 bekommen kann und der, der abschreiben lässt, einen Verweis. ?(



    Bibo

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Bist du dir da sicher? Wir hatten einen ähnlichen Fall in der Schule und meiner Meinung nach wäre es so gewesen, dass der, der abschreibt eine 6 bekommen kann und der, der abschreiben lässt, einen Verweis. verwirrt


    Um den Abgeschriebenen zu bestrafen, muss man ihm eine Mitschuld nachweisen. Und es ist ja rein theoretisch denkbar, dass er nur "versehentlich" sein Heft so gelegt hat, dass der Nachbar abgucken konnte.
    Es dürfte recht schwer sein, eine definitive Absicht nachzuweisen.


    kl. gr. Frosch

  • Mir ging es auch nur um die rechtliche Lage. Deswegen habe ich ja auch geschrieben: "... bekommen kann."
    Letztendlich würde ich eine Note 6 bzw. einen Verweis nur dann geben, wenn mir während der Probe etwas auffällt und die Aktion wirklich dreist ist. Ansonsten belasse ich es beim Ermahnen. Bisher hat das meist ausgereicht.



    Bibo

  • Habe ich schon auch gemeint. Einen Verweis würde ich nur dann geben, wenn mir während der Probe auffällt, dass jemand dem Banknachbarn sehr aktiv beim Abschreiben hilft.



    Bibo

  • Ich hätte mich wohl deutlicher ausdrücken müssen. Die Ferienblödheit hat mich voll im Griff! :D



    Bibo

  • Ich hatte so einen Fall auch mal (allerdings nicht die ganze Arbeit). Keiner der Schüler war wirklich stark, aber es war mir schon recht klar, wer abgeschieben hatte.


    Ich habe beide Schüler zum Gespräch gebeten (gemeinsam) und habe ihnen gesagt, ich würde bei beiden den Teil mit null Punkten werden, es sei denn, der Abschreibende gibt sein "Vergehen" zu. Natürlich hätte ich nicht das Abschreiben-lassen sanktioniert, aber das wussten die Jungs ja nicht. Ich wollte einfach an den Anstand appelieren, dass der Abschreiber kein "Kameradenschwein" ist. Hat auch funktioniert und ich musste zumindest von mir aus niemandem das Vergehen unterstellen (wieso ich, das war der andere...etc) und dadurch das Lehrer-Schüler-Verhältnis nicht belasten. Wenn der Abschreiber allerdings ein Kameradenschwein gewesen wäre, hätte ich ein Problem gehabt. Da musst du deine Pappenheimer einschätzen können.

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