Zweimaliges Wiederholen?

  • Hallo alle zusammen,


    eine meiner Schüler ist sitzen geblieben und wiederholt jetzt bei mir (4.Klasse, BW). Nun sieht es so aus, als ob sie nach den Noten wieder wiederholen müsste. Irgendwie war uns allen im Kollegium in Erinnerung, dass das nicht gehe, sondern eine sonderpädagogische Überprüfung angebracht wäre. Das ist bei diesem Kind auch tatsächlich der Fall und ich dachte, somit hätte ich auch etwas "Rechtliches" in der Hand. Aber als wir nachgeschaut haben konnten wir das nirgendwo entdecken. Weiß jemand, wo das geschrieben steht und ob das überhaupt stimmt? Oder kann man zweimal die gleiche Klassenstufe wiederholen?


    Grüße mia09

  • Hallo,


    ich kann dir keine gesetzl. Grundlage nennen, aber ich habe das genauso im Kopf wie du. Und wenn das Kind tatsächlich so schwach wäre (und nicht wegen langer Krankheit oder so gefehlt hat), würde ich eh ein AO-SF einleiten. Allerdings dürfte es dazu für dieses Schuljahr schon zu spät sein, oder? Bei uns war die Abgabefrist im Dezember.


    LG


    Sina

  • Also meines Wissens brauchst du immer die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, wenn eine sonderpädagische Überprüfung erfolgen soll. Wie stehen die Eltern dazu? Die meisten Eltern kann man von der Unterstützung durch den sonderpäd. Dienst überzeugen, nur der Antrag auf Umschulung stellt überwiegend das größere Problem dar.Aber meistens wird der Leidensdruck so hoch (wirklich schlimm für das Kind), dass sie irgendwann doch zustimmen (Überzeugungskraft sehr wichtig!)
    Bei einem Fall, der deinem gleicht, habe ich an das Schulamt einen pädagogischen Bericht geschickt. Ergebnis: Das Kind ist weiterhin in der Grundschule geblieben, aber es wird nicht mehr nach Grundschullehrplan beschult. Bei deinem Kind würde es in die 5. Klasse der Hauptschule kommen, aber nicht nach Hauptschullehrplan beschult werden und so auch nicht den Hauptschulabschluss erreichen. (Wenn die Eltern ganz uneinsichtig sind!)


    Liebe Grüße
    Pim

  • Interessant wie unterschiedlich das ist: Bei uns müssen die Eltern nicht zustimmen, aber genau informiert werden.


    LG


    Sina

  • Zitat

    Original von sina
    Interessant wie unterschiedlich das ist: Bei uns müssen die Eltern nicht zustimmen, aber genau informiert werden.
    LG
    Sina


    Hmm, ist das in der Primarstufe in NRW anders als in der Sekundarstufe? Wir haben nämlich einen Jungen in Jg. 7, den wir testen lassen möchten, aber die Eltern weigern sich und deshalb (so unser Abteilungsleiter) dürfen wir ihn auch nicht testen ?(

  • Ich habe dieses Schuljahr einen Antrag gestellt, deshalb bin ich ganz sicher, dass ich die Zustimmung nicht brauche (aber in meinem Fall doch hatte).


    Das fände ich auch wenig sinnvoll, wenn man die zwingend benötigen würde. Aber es ist natürlich möglich, dass das in der GS anders gehandhabt wird als in der Sek I.


    Liebe Grüße
    Sina

  • danke für die antworten!


    die eltern müssen mit der überprüfung nicht einverstanden sein (beim hinzurufen eines beratungslehrers schon, bei überprüfung durch die förderschule direkt nicht), sollten aber vorher natürlich genau informiert werden (also wie sina geschrieben hat). aber wenn sie nicht erscheinen, gibt es das feld "nicht erschienen" zum ankreuzen.


    meine frage war nur, ob es irgendwas geschriebenes gibt zu dem fall, wenn jemand zweimal die gleiche klasse wiederholt. weiß da niemand einen "litarturtipp"?

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