Versetzung nicht freigegeben

  • Hallo ihr,


    ich bin momentan sehr traurig. Ich habe einen Versetzungsantrag gestellt und hatte die Zusage vom Schulamt, dass ich eine Freigabe erhalte. Letztes Jahre hatte ich extra ein Gespräch mit dem zuständigen Schulamtsdirektor, dass ich mich an der Schule nicht wohlfühle. Nun bin ich nicht freigegeben worden und absolut verzweifelt. Welche Möglichkeiten habe ich noch?
    Vom Schulamt erreiche ich niemanden...



    Liebe Grüße
    Mayine

  • Hallo Mayine,
    das tut mir sehr Leid für dich. Versuch auf jeden Fall nochmal im Schulamt anzurufen. Oft weiß dort ja der eine nicht was der andere versprochen hat. Woher weißt du denn überhaupt schon, dass du nicht freigegeben wurdest? Ist das nicht noch etwas früh?
    Soweit ich weiß wurden an meiner Schule schon Lehrer sehr kurzfristig versetzt, mit der Begründung, dass sie es da nicht mehr aushalten.
    Hast du falls es dieses Jahr nicht klappt die Option zumindest an eine andere Schule abgeordnet zu werden?
    Ich drück ganz fest die Daumen!


    LG XANA

  • Richte die doch mit deinem Problem an den Personalrat. Da kannst du frei reden, erhältst vielleicht einen Tipp und zudem spricht der Personalrat bei Versetzungen mit.
    Kopf hoch!
    Pepi

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Momentan fühle ich mich total lustlos und traurig. Ich hatte so fest mit einer Freigabe gerechnet.
    > Xana
    Der Status ist online abrufbar. Daher weiß ich bereits, dass ich nicht freigegeben wurde.


    An unserer Grundschule werden wir nächstes Jahr definitv zu viel Lehrkräfte sein, da unsere zukünftige Klasse einzügig wird.
    Ich kann das nicht verstehen. Werde ich dann abgeordnet oder womöglich noch jemand anders?
    Dem Schulamtsdirektor habe ich bereits eine eMail geschrieben, da er die ganze Woche nicht erreichbar ist.
    An den Personalrat, der momentan auch sehr beschäftigt ist, wende ich mich ebenfalls noch.
    Ich kann noch auf die schulscharfen Stellen hoffen. Aber was, wenn ich für diese auch nicht freigegeben werde und keine Schule dabei ist, die mich gerne haben möchte.


    Die verzweifele
    Mayine

  • Zitat

    Original von Mayine
    hatte die Zusage vom Schulamt, dass ich eine Freigabe erhalte


    Das tut mir sehr leid und es ist eine doofe Situation. Und man kann nicht oft genug wiederholen, dass mündliche Versprechungen im öffentlichen Dienst billig und heiße Luft sind - und damit wertlos. Das einzige, was zählt, ist Schriftliches. X(


    Jetzt musst du auf jedenfall deinen Versetzungsantrag so oft stellen, wie es die Fristsetzungen deines Bundeslandes erlauben. Auf keinen Fall darfst du die Kette der Versetzungsansträge unterbrechen, denn normalerweise gibt es da eine Höchstgrenze, in NRW sind das fünf Anträge in Folge, dann MUSST du versetzt werden.


    Ein intelligenter Schulleiter wird dich ohnehin gehen lassen, weil ein demotivierter Lehrer von keinem großen Wert für die Schule ist - das bedeutet natürlich auch, dass du deinen Einsatz auf das dienstlich Notwendige zurückfährst, um ihm deinen Absprungwillen zu signalisieren und ihm die Entscheidung leicht zu machen...


    Nele

  • Endlich habe ich jemanden vom Schulamt erreicht. Es gebe einen neuen Beschluss, dass man 5 Jahre an eine Schule gebunden ist, wenn man an diese Schule durch eine Ausschreibung gekommen ist.
    Allerdings gibt es Ausnahmefälle und es sei noch nicht alles verloren, da er für mich Partei ergreifen wird (er kennt meine Bewegungsgründe), wenn die Versetzungen gemeinsam mit dem Personalrat besprochen werden.
    Also heißt es nun hoffen...

  • Stimmt das mit den 5 Jahren wirklich?
    Ich möchte nächstes Jahr auch einen Versetzungsantrag stellen weil ich jeden Tag 70km pro Strecke fahren muss. Wäre dann aber auch erst 4 Jahre an dieser Schule...weiß da jemand mehr drüber?

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • Hi,


    in NRW sind es drei Jahre, die man fest an eine Schule gebunden ist.


    LG


    Sina



    P.S.: Ganz offiziell sind es wohl auch 5 Jahre, aber nach drei Jahren ist es in der Regel mit einem vernünftigen Grund kein Problem mehr.

  • Hi!


    Ich würde es auch mal mit dem Personalrat versuchen.


    Hier in Nds haben wir ja die sog. eigenverantwortliche Schule, bei der der Schulleiter nicht mehr "nur" Vorgesetzter ist, sondern tatsächlich auch "ein bisschen" Chef. Bei Anträgen zu einem Schulwechel muss er sein ok geben. Er ist nur dann wirklich verpflichtet, jemanden gehen zu lassen, wenn diese Person eine höherwertige Stelle gefunden hat.


    Aber natürlich ist es völlig sinnlos, jemanden dabehalten zu wollen, wenn der weg will. Daher finde ich auch, dass du ihm mit allen vertretbaren Mitteln das auch zeigen solltest und also auch dein Engagement auf das Allerwesentlichste reduzieren sollest.


    Hamilkar

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde den zuständigen Dezernenten anrufen und um einen persönlichen Termin bitten, mir die Ablehnung erklären lassen, meine Gründe für eine Versetzung darsztellen und darum bitten, dass der nächste Versetzungsantrag dann bitte klappen möge. Anders wirds nicht gehen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Also in Niedersachsen kann man nach 3 Jahren frühstens wechseln. So steht das jedenfalls in meinem Brief, den ich zusammen mit meinem Arbeitsvertrag bekommen habe.
    Schau mal bei dir nach, ob da auch irgendwo etwas steht.


    Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg euch allen bei Versetzungen,


    Debbie

    • Offizieller Beitrag

    sina


    Falsch, In NRW bist du nicht drei (oder 5) Jahre gebunden, sondern, wie nele oben schreibt, 5 Versetzungsanträge. Man kann sich also nicht zurücklehnen und sagen "In 5 Jahren kann ich gehen und wenn ich Glück habe, gehe ich sogar schon in 3 Jahren", sondern muss (wie nele schreibt) jedes Jahr den Versetzungsantrag stellen.


    Der Unterschied ist wichtig, weil ich z.B. darauf "reingefallen" bin. Als ich anfing, hieß es (offiziell oder nur mir gegenüber), dass man 5 Jahre gebunden wäre. Meines Wissens wurde die Regelung mit den 5 Anträgen dann zwischendurch eingeführt, so dass ich ohne Plan B immer noch an meiner alten Schule wäre. (ich hatte nach 3 Jahren meinen ersten Versetzungsantrag gestellt.)


    Also, in NRW nicht zurücklehnen, sondern direkt nach Dienstantritt im November den 1. Versetzungsantrag stellen.


    kl. gr. Frosch

  • Hallo ihr,


    ich schwebe gerade auf Wolke 7. Ich werde versetzt!! :) Heute kam das Schreiben vom Bezirkspersonalrat.
    Nun habe ich Fragen an dienjenigen, die auch schon versetzt worden sind.
    Werden die Ortswünsche berücksichtigt? Gibt es jemand, der schon sehr weit von den angebenen Wünschen eingesetzt wurde?
    Ich werde innerhalb meines jetzigen Kreises versetzt und habe meinen Wohnort momentan noch in der Nähe der Schule. Kann es also sein, dass ich an meinem jetzigen Wohnort eingesetzt werde, obwohl ich Ortswünsche am anderen Ende des Kreises angegeben habe?
    Ich bin so nervös!
    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Liebe Grüße
    Mayine

  • Ich habe immer noch keine Nachricht per Dienstweg erhalten. Jeden Tag schaue ich in den Briefkasten oder in das Postfach im Lehrerzimmer. Ich würde so gerne wissen, wo ich nächstes Schuljahr landen werde.
    Bald veröffentliche ich ein Buch: Das Elend der Versetzung. :(


    Liebe Grüße
    Mayine

  • Höchstgrenze, in NRW sind das fünf Anträge in Folge, dann MUSST du versetzt werden.

    Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie es sich mit der Höchstgrenze für Versetzungsanträge in Niedersachsen verhält? Wo lässt sich diese Information verbindlich abrufen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße,
    tanfu

  • Hallo,
    ehrlich gesagt habe ich in Niedersachsen noch nie davon gehört. Zumal es ja Regionen gibt die äußerst beliebt sind, da ließe es sich ja nicht realisieren, dass jeder nach einer bestimmten Zeit ein Anrecht auf die Versetzung hat. Zu meiner Anwärterzeit vor 10 Jahren hieß es, wer sich als Förderschullehrer nach Oldenburg oder Hannover versetzen lassen wolle, müsse damit rechnen, dass das 10 Jahre dauert. Ob das Realität ist oder eine Legende weiß ich aber nicht.

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