Korrekturfarbe "rot" verbindlich?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir diskutieren im Kollegenkreis gerade mal wieder die Frage, ob die standardmäßig genutzte Korrekturfarbe "rot" eigentlich verbindlich ist.


    Ich habe im Referendariat gelernt, dass sich die Korrektur lediglich von der Schülerfarbe farblich abheben muss. Grün sei verboten, da dies die Farbe der Schulleitung sei.


    Für das Abitur gibt es ja klare Regeln: Erstkorrektur rot, Zweitkorrektur grün, Drittkorrektur braun.


    Wie verhält es sich aber an Sek I und II-Schulen? Gibt es eine Rechtsvorschrift, die die Korrekturfarbe vorschreibt? Oder kann ich theoretisch in "lila mit Glitzer" korrigieren? (Nicht, dass ich diese Farbe wählen würde...)


    Ach ja, es handelt sich um ein Berufskolleg/Berufliches Gymnasium in NRW.


    Herzlichen Dank, ich bin gespannt auf Eure Antworten.


    P.S.: Ich habe diese Frage schon in anderen Lehrerforen gestellt, aber außer Erfahrungsberichten keine Antworten erhalten.

  • Das wüsste ich auch mal gerne... Habe nämlich schon alle Farben durch, einschl. grün :D :D! Ich hasse es, rot zu benutzen. Meist korrigiere ich mit lila, türkis oder auch mal pink. Bis jetzt hat sich in der GS niemand beschwert!

  • Im Prinzip spricht nichts gegen rot.
    Es gibt bei uns eben nur diese Diskussion und den Wunsch, das zu vereinheitlichen. Aber einige Individualisten sträuben sich. ;-)


    Aber die Frage bleibt: Gibt es eine verbindliche Rechtsvorschrift?

  • Friesin:
    Rot ist böse! :skeptisch: Die Kinder werden deprimiert, korrigierte Hefte sehen furchtbar aus und die Motivation ist dahin...


    Zumindest haben mir Rotstiftgegner das so erklärt. Ich benutze trotzdem rote Stifte. Würde ich nur noch mit Glitzerstift mit Himbeerduft korrigieren, wären die Kinder eben traumatisiert, wenn ich den zücke. Fehler sind Fehler und werden eben angestrichen.



    Bibo

  • Bei uns gibt's an bestimmten Schulen Vorschriften mit welcher Farbe korrigiert werden muss. An meiner derzeitigen allerdings nicht, weswegen ich mit allen moeglichen Farben (auch schon in pink oder lila) korrigiere.
    In Mathe geben meine Schueler ihre Hefte am Ende der Stunde in eine farbige Box. Je nach Farbe der Box wird dann auch korrigiert:
    - ROT - Ich peil das ueberhaupt nicht.
    - GELB - So langsam geht's. Brauch noch Uebung.
    - GRUEN - Alles klar. Weiter geht's.

  • Hi,


    danke für Eure Erfahrungsberichte, aber um die geht es mir nicht.


    Ich brauche eine klare Aussage nach dem Motto: "in Schulvorschrift xy steht..." oder "es gibt kein Gesetz".


    Und wie gesagt, es geht um die Sek II, nicht um die Grundschule.

  • Ich kaufe immer diese 4er Packs bunte Stifte von Aldi oder Lidl.
    Korrigiert wird, bis der Stift ausläuft bzw. alle ist. Rot und grün nehme ich, wie ich lustig bin. Schwarz oft für Vokabeltests (fragt mich nicht, warum. Vermutlich, weil sie so unterirdisch sind *g*). Mit den blauen aus dem Set schreibe ich so.
    Hauptsache, man erkennt, was du geschrieben hast und was vom Schüler ist.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Hallo sparille,


    das im Referendariat Gelernte ist schon zutreffend, allerdings mit der Ergänzung, dass du selbstverständlich auch die grüne Farbe benutzen darfst, ohne ein Disziplinarverfahren wegen Amtsanmaßung zu riskieren.


    Es ist zwar richtig, dass unterschiedliche Farben im Verwaltungshandeln von Behörden unterschiedliche Hierarchien abbilden, das trifft auf den Schulbereich in NRW allerdings nicht zu. Die Zuordnung von verwendeter Farbe und Hierarchiestufe wird in der öffentlichen Verwaltung in Geschäftsordnungen je nach Geschäftsbereich festgelegt.


    Die Geschäftsordnung für die Bezirksregierungen als unmittelbare dienstvorgesetzte Behörde legt fest, dass Grün dem stellvertretenden RP vorbehalten ist. Mag sein, dass Schulleiter davon träumen und im Vorgriff darauf schon einmal mit der passenden Farbe üben wollen. Ich persönlich bleibe bei Rot. So zeichnet übrigens der RP selbst.... 8)Siehe § 33
    http://www.brd.nrw.de/wirueber…PDF/Geschaeftsordnung.pdf


    Die Geschäftsordnung für Lehrer ist die ADO. Dort ist eine spezielle Farbenlehre nicht vorgesehen. Warum auch? Adressat ist ja in der Regel keine andere Behördenorganisation, sondern der Schüler bzw. die Eltern. Denen geht es um Eindeutigkeit, nicht um die Farbe.


    Übrigens halte ich auch die Korrekturregelungen für das ABI im Hinblick auf die Farbe lediglich für Vorschläge, jedenfalls habe ich die Zweitkorrektur mit Schwarz vorgenommen, ohne dass es deshalb eine Rückmeldung gegeben hätte. Nungut, es gab auch keine Drittkorrektur.


    Mit freundichem Gruß
    Anton Reiser

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