Autounfall auf dem Dienstweg: Hessen

  • Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Heute morgen hatte ich auf dem Schulweg einen Autounfall. Nun sagte mir eine Kollegin, dass man da "irgendwie" wohl versichert sei.
    Meine Schulleitung wusste adhoc auch nicht genau, wie das nun sei. Bevor wir nun morgen Schulamt&Co durchtelefonieren, weiß jemand von euch wie das ist?
    Gibt es eine Versicherung? Was ist versichert? Kennt ihr das entsprechende Formblatt (den Namen, erleichtert unsre Suche)?
    LG Schmeili

  • Hallo Schmeili,


    es gibt auf jeden Fall die Möglichkeit, Geld für deinen Dienstunfall zu bekommen, auch bei eigener Schuld. Eine Kollegin hatte vor ein paar Jahren auch einen Dienstunfall mit dem Auto und bekam einen gewissen Anteil.


    Telefonier dich durch und gib nicht auf!
    Viele Grüße
    venti :)

  • Ich hatte- allerdings anders Bundesland- einen Unfall auf der Heimfahrt nach einer Fortbildung. Mir ist jemand hinten ins Auto geknallt mit fast 90 km/h. Da ich massive Verletzungen hatte und im KH war hat das Landesamt zunächst die Kosten übernommen und dann von der Versicherung der Verursacherin wiedergeholt. Auf dem Formular konnte man auch Sachschäden angeben. Das hatte ich allerdings dann direkt über den Anwalt mit der Gegenseite gemacht.


    Ich weiß nicht ob Dir das Formular hilft. Man musste sich an die personalverwaltende Stelle melden. Das Formular konnte man sich auf der Homepage vom Schulamt auch runterladen. Hier heißt es Unfallmeldung Abt. 7TÜ...
    Ganz wichtig- so schnell wie möglich melden! Mir sagte meine damalige Rektorin ich müsse es nicht melden, weil es Drittverschulden gab. Ich hatte mich darauf verlassen und hatte dann ziemliche Probleme und musste mit dem Zuständigen mehrmals telefonieren um es wieder ins Reine zu bringen. Als Beamter ist man wohl auch bei kleinen Dingen, wie z. B. einem Sportunfall, verpflichtet das sofort zu melden.
    Naja, hinterher ist man immer schlauer, gell?

  • Zitat

    Original von Schmeili
    Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Heute morgen hatte ich auf dem Schulweg einen Autounfall. Nun sagte mir eine Kollegin, dass man da "irgendwie" wohl versichert sei.
    Meine Schulleitung wusste adhoc auch nicht genau, wie das nun sei. Bevor wir nun morgen Schulamt&Co durchtelefonieren, weiß jemand von euch wie das ist?
    Gibt es eine Versicherung? Was ist versichert? Kennt ihr das entsprechende Formblatt (den Namen, erleichtert unsre Suche)?
    LG Schmeili


    Kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber hoffe, dass dir nichts passiert es und es "nur" beim Blechschaden geblieben ist.

  • http://www.schulamt-wiesbaden.…5d9539a585e324d7811f49d00


    Unter "Unfallmeldung Sachschäden" mal gucken. Evt. ist das was für dich. Ich hab sie allerdings noch nicht abgegeben. Die Reparatur hat lange gedauert und im Endeffekt beläuft sich halt der Schadensersatz auf die Selbstbeteiligung und eine Mietwagenrechnung. Keine Ahnung, ob es sich lohnt da was zu beantragen?

  • DANKE!!! Ich glaube das triffts ziemlich genau, druck es mir grad mal eben aus! (Die Seite ist auch ansonsten sehr gut!)
    Nachtrag: Nun hab ich das auch auf unsere Schulamtsseite gefunden - das findet man aber wirklich nur, wenn man weiß das es dort irgendwo sein muss.. Übersichtlich ist was anderes...

  • Ich hatte mal auf dem Schulweg einen Wildunfall.
    Unsere Sekretärin hatte ein Formular, das vom Schulamt kam. Die wollten eine ganze Menge wissen, z.B. ist es wichtig, dass du deinen regulären Schulweg nicht verlassen hast (da wird gefragt, ob du in einer Kneipe warst unterwegs ;) ). Du musst genau angeben, wo das passiert ist, wann, bei welchem km, usw.
    Ich bekam dann einige Wochen die Differenz bezahlt, die die Versicherung nicht übernommen hat (in dem Fall 150 Euro Selbstbeteiligung).
    Das Formular war zwar etwas blöd, aber 150 Euro sind ja auch nicht wenig.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Das Beamtenversorgungsgesetz unterscheidet zwischen "Dienstunfall" und "Wegeunfall".


    Ein "Dienstunfall" setzt eine Dienstreise oder einen Dienstgang voraus. Vollen Ersatz für Sachschäden an Autos gibt es dabei nur, wenn der Gebrauch des "privateigenen Kraftfahrzeugs" (Deutsch des Gesetzestexts) vor Antritt der Dienstreise schriftlich genehmigt wurde.


    Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind "Wegeunfälle". Hier gibt es nur begrenzt Ersatz für Sachschäden, in B-W max. 332,34 €. In der VerwV des Finanzministeriums wird man auf die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung hingewiesen.


    In allen Fällen, also sowohl bei Dienst- als auch bei Wegeunfällen, greift die Unfallfürsorge (§30 BeamtVG) bei Körperschäden. Deshalb müssen alle Unfälle, die einen Bezug zum Dienst haben, der Dienststelle gemeldet werden.


    Worauf bisher noch kein Forist hingewiesen hat: Nicht von anderer Seite erstattete Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit bzw. nach Hause nach der Arbeit können als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

  • Nachtrag:
    Man bekommt den Tei des eigenen PKW-Schadens ersetztl, der nicht über die Kaskoversicherung abgedeckt ist, maximal aber 300 €. Man kann das bis zu einem halben Jahr nach dem Unfall melden.
    :-) Falls diese Info nochmal jemand braucht.

  • Angeblich würde auch der Dienstherr die Kosten für die Höherstufung übernehmen.


    Die findet bei mir dank meiner KFZ-Versicherungsklausel nicht statt, aber mal sehen, ob die Selbstbeteiligung ud ein selbst gezahlter Mietwagen bezahlt werden. Die Anträge sind mal raus.

  • Hallo,


    diesen Unfall musst du bei der Unfallkasse melden. Es ist das gleiche Formular, das man auch bei Unfällen der Kinder benutzt. Alle Artzkosten, die in dem Zusammenhang anfallen, muss damit nicht deine Krankenkasse übernehmen, sondern zahlt die Unfallkasse. Die einzelnen Unfallkassen der Länder haben alle ihre eigene Homepage. Dort müsstest du alle Infos und auch Ansprechpartner finden.
    Ganz wichtig, die Unfallkasse übernimmt nur die Kosten des Personenschadens, nicht aber Sachschäden!
    Zusätzlich hat man bei bleibenden Schäden auch noch Anrecht auf eine Rente, aber da kenne ich mich nicht so genau aus.


    Ich bin Sicherheitsbeauftragte an unserer Schule und hatte zu diesem Thema auch eine Fortbildung. Gibt es bei euch auch so eine Person? Die müsste eigentlich auch Bescheid wissen.


    Viele Grüße und gute Besserung

  • @ Schmeili und MrsX:


    Habt ihr denn etwas von eurem Sachschaden ersetzt bekommen?


    Ich habe heute einen Brief bekommen, dass ich gerade mal ca. 60 € an Arztkosten (die Beihilfe und Versicherung sowieso gezahlt hätten) ersetzt bekomme und gar nichts an Sachschaden.


    Dann steht sogar noch dabei, dass ich die Begründung für etwaige Kürzungen den Anmerkungen zur Belegnummer entnehmen könnte, aber die anderen Belege werden gar nicht aufgeführt. Zurückgeschickt hab ich sie auch nicht wieder bekommen.

  • Achja, das wollte ich ja noch schreiben.
    Bei mir wurde der Sachschaden übernommen, allerdings nur 50% mit der Begründung, dass "durch eine bedachtere Fahrweise der Unfall hätte vermieden werden können" (wie eigentlich jeder Unfall, oder?).


    Wieso wird der Sachschaden bei dir nicht übernommen, welche Begründung wurde angegeben? Meinst du die Belege der Reparatur durch die Werkstatt?

  • Mein Schaden wurde damals von meiner Versicherung (ich glaub, es war die Teilkasko) übernommen. Ich musste de 150 Euro Selbstbeteiligung allerdings selber tragen. Die hab ich dann über dieses Formular eingereicht und einige Wochen später anstandslos erstattet bekommen.
    Der einzige Schaden, der mir dann noch entstanden ist, war der Wertverlust meines Autos. Da mein Auto eh nicht sooo toll ist, hat mich das nicht weiter gestört.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

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