Wohin mit meiner Krankschreibung

  • Hallo,


    bisher gesetzlich versichert war alles klar: den kleinen Zettel bekommt die Schule, den großen die Krankenkasse.


    So habe ich es auch diesmal (seit September verbeamtet, daher privat versichert) gemacht. Jetzt habe ich heute von meiner privaten Versicherung den Schein "Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse" wieder zurückgeschickt bekommen: "Bei uns besteht keine Krankentagegeldversicherung für Sie. Haben Sie die Krankmeldung vielleicht versehentlich bei uns eingereicht?"


    Hä? Wohin hätte ich die denn dann schicken sollen? (Wie gesagt: "Ausfertigung zur Vorlage bei derr Krankenkasse") Oder brauche ich - wenn ich privat versichert bin - nur die Meldung an die Schule?

  • Solange Du Angestellte warst, musstest Du bei Krankheit ab dem ersten Tag der Schule eine Krankmeldung abgeben. Dieser "Kleine" Zettel enthält keine Diagnose, sondern nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Schulleitung muss diesen Zettel in einer Hilfsakte aufbewahren; in der Personalakte hat die Krankmeldung nichts zu suchen.


    Der "große" Zettel (mit den Diagnoseziffern gemäß ICD-10) geht bei Beschäftigten im Arbeitnehmerverhältnis an die Krankenkasse. Den braucht sie wegen der eventuellen Lohnfortzahlung bei längerer Krankheitsdauer, denn der Anspruch auf Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber ist zeitlich begrenzt.


    Bei Beamten sieht es etwas anders aus. Die Schule braucht die Krankmeldung (wie gesagt: nur den "kleinen" Zettel, denn Diagnosen gehen die Schule nichts an) erst, wenn die Erkrankung länger als eine Woche dauert. Du bekommst bei längeren Erkrankungen immer Dein volles Gehalt - und eben kein Krankengeld von der Krankenkasse. Bei ganz langer Krankheitsdauer kann die personalverwaltende Dienststelle vom Amtsarzt die weitere Dienstfähigkeit überprüfen lassen.


    Deine private Krankenversicherung braucht also den "großen" Zettel nicht. Sie leistet aufgrund der eingereichten Rechnungen, und dort sind ja auch die Diagnosen angegeben.


    Der langen Rede kurzer Sinn: der "große" Zettel ist bei Beamten für den Reißwolf.

  • Hallo, da schließe ich mich direkt noch mit einer Frage an, weil ich mir auch nicht sicher bin..
    Momentan bin ich Angestelle, ab August aber Beamtin. Ich werde dann aber höchstwahrscheinlich in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Was gilt denn dann bei Beamten und GKV?

  • Was den Umgang mit der Krankmeldung betrifft, gilt das weiter oben Gesagte.


    Ob Du als Beamtin in der GKV bleiben willst oder nicht, ist Deine eigene Entscheidung. Ich empfehle Dir aber, die beiden grundsätzlich verschiedenen Versorgungssysteme genau zu prüfen. Sprich mit Deinen Versicherungsberatern und lass Dir verschiedene Szenarien durchrechnen. Esrt danach kannst Du entscheiden, ob es sinnvoll ist, den GKV-Beitrag in voller Höhe selbst zu bezahlen, denn als Beamtin bekommst Du keinen Arbeitgeberanteil für den GKV-Beitrag.

  • Zitat

    Original von magister999
    Solange Du Angestellte warst, musstest Du bei Krankheit ab dem ersten Tag der Schule eine Krankmeldung abgeben. Dieser "Kleine" Zettel enthält keine Diagnose, sondern nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Schulleitung muss diesen Zettel in einer Hilfsakte aufbewahren; in der Personalakte hat die Krankmeldung nichts zu suchen.


    Wonach denn am ersten Tag?!? Weder TV-L noch sonst ein Tarifvertrag (den von Hessen kenne ich aber nicht, da weiß ich es nicht) geben dies her. Attest muss nach den Tarifverträgen am 3. Tag vorliegen. Bei uns gehen die Krankmeldungen mit einem weiteren Formular und der Diestantrittsmeldung zur Personalstelle. Bei Angestellten geht noch eins zur KK, bei Beamten gibts ja Lohnfortzahlung auch bei Krankheit, also ist dies unnötig!

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