Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung - ich verstehe es nicht

  • Ich hatte ein Jahr Elternzeit und werde ab Montag wieder unterrichten.
    Ich möchte ein weitres Elternjahr nehmen und ggf. verlängern, aber Teilzeit arbeiten.
    Was ist da der Vor- und Nachteil bzw. was ist der Unterschied zwischen "in Elternzeit sein und teilzeitbeschäftigt sein" und "nicht in Elternzeit sein und halbe Stelle arbeiten"?

  • Im Prinzip von der Arbeitszeit her gar keiner.
    Es wird aber (so viel ich weiß), die Elternzeit voll für die Rentenberechung anerkannt, ansonsten wird das nur anteilig angerechnet. Du kannst in der Elternzeit auch "unterhälftig" beschäftigt sein, also weniger als eine halbe Stelle machen, das geht sonst nur mit Sondergenehmigung.


    Ich habe mir damals 2 Jahre Elternzeit genommen, und in dieser Zeit 6-8 Stunden gearbeitet. Mein Sohn hat Anfang April Geburtstag, und ich hätte danach sofort auf eine halbe Stelle aufstocken müssen, also mitten im Schuljahr. Das wollte ich nicht, deshalb habe ich das beftreffende Schuljahr komplett "ohne Elternzeit Teilzeit gearbeitet" und mir damit 6 Monate Elternzeit "aufgehoben" (muss aber beantragt werden!).


    Beim 2. Kind habe ich dann auch 2 Jahre EZ genommen und nur wenige Stunden gearbeitet. Da unsere Tochter Mitte März Geb. hat, konnte ich mit dem halben angesparten Jahr das Schuljahr dann komplett noch EZ machen.



    Ich hoffe, das war verständlich...?

  • Hi Nuffi (lustig, so hieß mein Meerschweinchen:-) )


    und Danke für deine Antwort.
    Dann werde ich mal in der Elternzeit bleiben.
    Was spricht dagegen, auch noch das dritte Jahr zu nehmen?
    Ich habe leider noch keinen Plan, wie es in der Zukunft aussieht - ein zweites Kind ist geplant, aber erst in 1-2 Jahren und das ist auch abhängig davon, wie es beruflich bei meinem Mann aussieht.

  • Es spricht eigentlich nix dagegen, dass 3. Elternzeitjahr auch sofort zu machen.
    Ich selber habe es mir aber auch jeweils aufgespart und werde es wohl nehmen, wenn meine beiden Kids eingeschult werden.


    Bis zum 8. Geburtstag des Kindes muss man es auf jeden Fall genommen haben, sonst verfällt es.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Zitat

    Original von Micky
    Hi Nuffi (lustig, so hieß mein Meerschweinchen:-) )


    und Danke für deine Antwort.
    Dann werde ich mal in der Elternzeit bleiben.
    Was spricht dagegen, auch noch das dritte Jahr zu nehmen?
    Ich habe leider noch keinen Plan, wie es in der Zukunft aussieht - ein zweites Kind ist geplant, aber erst in 1-2 Jahren und das ist auch abhängig davon, wie es beruflich bei meinem Mann aussieht.


    "Nuffi" heißt unser Hund... :D


    Dagegen spricht gar nichts!
    Es ist nur so, dass das 3. Jahr genau am Tag des 3. Geburtstages deines Kindes endet und wenn der mitten im Schuljahr liegt, musst du dann ab dem nächsten Tag sofort aufstocken mit der Stundenzahl auf mind. eine halbe Stelle! Das ist sowohl für dich als auch für die Koordinatoren ungünstig, denn wo sollen auf einmal die Mehrstunden her kommen? Dann läufst du Gefahr, dass du irgendwelche Randstunden oder AGs bekommst, die es vorher nicht gab und das macht keine gute Stimmung... ;)

  • Aber nach Ablauf der Elternzeit kann man sich doch aus familiären Gründen beurlauben lassen, und sich dann in der Beurlaubung selbst vertreten, so wie in der Elternzeit ?


    So hat mir das jedenfalls meine Sachbearbeiterin im Schulamt erklärt; ich möchte nach Ende der Elternzeit nämlich evtl. auch erst mal nur mit weiterhin 8-10 Stunden in der Schule arbeiten.

  • Zitat

    Original von Clematis
    Aber nach Ablauf der Elternzeit kann man sich doch aus familiären Gründen beurlauben lassen, und sich dann in der Beurlaubung selbst vertreten, so wie in der Elternzeit ?


    So hat mir das jedenfalls meine Sachbearbeiterin im Schulamt erklärt; ich möchte nach Ende der Elternzeit nämlich evtl. auch erst mal nur mit weiterhin 8-10 Stunden in der Schule arbeiten.


    Meines Wissens nach geht so was nicht... aber das kann auch Länderregelung sein... ich konnte nach der Elternzeit "wählen", ob ich normal Teilzeit arbeite (sprich: mind. eine halbe Stelle mache) oder gar nicht arbeite (also dann beurlaubt bin), aber bei letzterem könnten sie mir den Platz an meiner Schule nicht freihalten. Ich müsse mich dann später mal ganz normal wieder bewerben... :skeptisch:

  • Zitat

    Original von Clematis
    Aber nach Ablauf der Elternzeit kann man sich doch aus familiären Gründen beurlauben lassen, und sich dann in der Beurlaubung selbst vertreten, so wie in der Elternzeit ?


    So hat mir das jedenfalls meine Sachbearbeiterin im Schulamt erklärt; ich möchte nach Ende der Elternzeit nämlich evtl. auch erst mal nur mit weiterhin 8-10 Stunden in der Schule arbeiten.


    Ja, das geht. Aber die Beurlaubung ist auf maximal 12 Jahre insgesamt begrenzt. Elternzeit zählt nicht dazu. Bei meiner Mutter gabs Elternzeit so noch nicht, sie kann nun nicht beurlaubt werden um ihre Enkelkinder zu betreuen weil bei drei Kidnern eben 12 Jahre schnell erreicht sind!

  • So, ich hab jetzt noch mal genau nachgelesen.


    In NRW gilt folgendes: " Der Urlaub aus familiären Gründen hat zur Voraussetzung, dass ein Kind unter 18 Jahren ... tatsächlich betreut oder gepflegt wird. In diesem Fall besteht ein Rechtsanspruch auf Bewilligung. " .... "Während eines Urlaubs aus familiären Gründen oder einer Elternzeit kann eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Untergrenze für die Teilzeitbeschäftigung sieht das Gesetz nicht vor."
    Quelle: Website Schulministerium NRW

  • Zitat

    Original von Micky
    Ich hatte ein Jahr Elternzeit und werde ab Montag wieder unterrichten.
    Ich möchte ein weitres Elternjahr nehmen und ggf. verlängern, aber Teilzeit arbeiten.
    Was ist da der Vor- und Nachteil bzw. was ist der Unterschied zwischen "in Elternzeit sein und teilzeitbeschäftigt sein" und "nicht in Elternzeit sein und halbe Stelle arbeiten"?


    Das ist für die Schule ein erheblicher Unterschied. Wir hatten dieses Jahr das Vergnügen, dass eine Kollegin in Teilzeit arbeiten wollte und dies auch so beantragt hatte. Durch eine Information aus der Bezirksregierung wurde der Vertrag dahingehend geändert, dass zwar die Stundenanzahl blieb, aber es jetzt Teilzeit in Elternzeit war. Für uns hatte das die Folge, dass wir Vertretungsbedarf für die reduzierten Stunden melden konnten, sonst wäre das nicht der Fall gewesen.

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