Beurlaubung als Beamter auf Probe

  • Ich bin zur Zeit Beamtin auf Probe im ersten Jahr.


    Momentan habe ich ein Stellenangebot an einer privaten Schule in kirchlicher Trägerschaft, zu der ich auch gerne wechseln möchte.


    Man bietet mir zum einen eine Stelle als Kirchenbeamtin an. Dazu müsste ich jedoch beim Land kündigen und bei null neu beginnen und meine Karrierchancen bzgl. Funktionsstellen etc. wären auf diese eine Schule beschränkt. Aus diesen Gründen lehne ich diese Option eigentlich ab: Könnte ich dann eigentlich mal wieder zurück in den Landesschuldienst?


    Die zweite Alternative ist die Beurlaubung. Habe ich als beamtin auf Probe überhaupt eine Chance beurlaubt zu werden? Und für wie lange gilt diese dann immer? Und kann Sie dann auch stetig verlängert werden?
    Meine zweite Frage dazu wäre: zu wann stelle ich wie den Antrag? Und wie oft kann ein solcher Antrag abgelehnt werden? Wie bei einer Versetzung, maximal 2 mal - oder ist da nichts wahres dran?
    Kann ein solcher Antrag negative Konsequenzen haben, außer dass das Ansehen an der momentanen Schule abnimmt?!

  • so ist es auch nicht gedacht: ich bliebe dann landesbeamtin und würde beim land beurlaubt, um an der kirchlichen schule zu arbeiten. Lt. NSCHG §152 ist dies auch möglich... nur sind die anderen obigen fragen für mich unklar!

  • Du vermischt zwei verschiedene Sachen.
    Du kannst Landesbeamtin und zur Arbeit an einer kirchlichen Schule beurlaubt sein. Das ist zeitlich befristet, dein Beschäftigungsverhältnis mit dem Land bleibt bestehen und das Land kann dann auch nach in der Regel fünf Jahren sagen, dass sie dich wiederhaben wollen. Die entsprechenden Stellen werden aber direkt so ausgeschrieben, in deiner derzeitigen Situation als Beamtin auf Probe an einer staatlichen Schule wirs du wahrscheinlich nicht dafür in Frage kommen.
    Wenn du hingegen Kirchenbeamtin werden willst, ist die Kirche dein alleiniger Dienstherr und du bist an die Kirche gebunden. Dann kannst du nicht gleichzeitig noch Landesbeamtin sein. Du müsstest also vorher deine Entlassung aus den Landesbeamtenverhältnis beantragen, was mir doch ein ziemlich riskantes Spiel zu sein scheint.
    Für eine gesichtere Rechtsauskunft wprde ich mich da aber an eine qualifizierte Stelle wenden.


    Grüße,
    Moebius

  • Nach §64 NBG (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…Dummy_nv_6&xid=3556555,65 ) kannst du dich für maximal sechs Jahre beurlauben lassen.
    Allerdings ist eine solche Beurlaubung, um einer anderen Tätigkeit nachzugehen, auch gebunden an §61 (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…Dummy_nv_6&xid=3556555,62 ).


    Frage bei deinem Bezirkspersonalrat nach (die werden sich auch erst einmal schlau machen müssen...). Falls du in der GEW oder ähnlichem bist, kannst du vielleicht auch bei der Rechtsberatung nachfragen.


    Du wirst einen Antrag über deine Schulleitung an deine zuständige Personalverwaltung richten müssen. Der Antrag wird sinnvollerweise zum Schuljahresende oder Halbjahresende gestellt. Jetzt wäre also der richtige Zeitpunkt (gib dabei ein Datum an, damit man dich nicht zum Tag des Beginns der Sommerferien freistellt und du sechs Wochen ohne Bezüge dastehst... vielleicht hast du ja Glück und sie folgen diesem Datum... schließlich arbeitest du zwischen den Ferien eine höhere Wochenstundenzahl, um die Überstunden in der unterrichtsfreien Zeit abzubummeln.)

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst theoretisch in den Kirchendienst und späterwieder in den Landesdienst. Allerdings kenne ich niemanden, der für eine Stelle im Kirchendienst die Stelle im Staatsdienst hat sausen lassen. Bei uns waren die Kollegen immer drauf aus, möglichst schnell in den Staatsdienst zu wechseln und bei uns an der Schule zu bleiben. Irgendwann lohtn sich der Wechsel aber nichtm ehr, weil man beim Wechsel vom Kirchendienst in den Staatsdienst eben auch wieder zurück gestuft wird.


    Wenn Du Dein Bundesland angibst, kann man sicher auch besser beraten.

  • Also mir hat der Personalrat gesagt, dass eine Beurlaubung in der Probezeit nicht möglich ist!
    Auch nicht, wenn der Eheman im Ausland ist und man kleine Kinder hat und deshalb vorübergehend ins Ausland will..

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten.


    An welche qualifizierte Stelle kann ich mich konkret wenden? Den Personalrat an meiner momentanen Schule möchte ich damit noch nicht behelligen und die Vertretung seitens der Kirche sehen sehr schnell ihren Nutzen. Wo bekomme ich eine fachlich richtige Information.


    Meine offenen Fragen sind:
    Ist eine Beurlaubung in der Probezeit möglich?
    Kann die Beurlaubung nach 6 jahren auch verlängert werden? Falls nicht, kommt man an die alte Schuel, oder wird man irgendwohin versetzt?



    Achja: Ich arbeite in Niedersachsen!

  • Zitat

    An welche qualifizierte Stelle kann ich mich konkret wenden? Den Personalrat an meiner momentanen Schule möchte ich damit noch nicht behelligen


    Wie bereits oben gesagt: Wende dich an deinen Bezirkspersonalrat - die wissen wahrscheinlich sowieso mehr als der PR an deiner Schule (oder können sich schneller schlau machen, da sie "an der Quelle" sitzen. Du findest deinen SBPR über diese Suche: http://www.landesschulbehoerde…ubject%3Alist=Personalrat


    Zitat

    Wo bekomme ich eine fachlich richtige Information.


    Wie bereits oben geschrieben: Dein Antrag müsste über deine zuständige Personalverwaltung laufen - die müssten dir auch allgemeine Auskunft geben können. (Und in einem speziellen Fall wie dem Aussetzen während der Probezeit müsste wohl der zuständige Dezernent mit entscheiden.)


    Zitat

    Meine offenen Fragen sind:
    Ist eine Beurlaubung in der Probezeit möglich?


    Ja - es ist nicht einfach, aber grundsätzlich möglich.


    Zitat

    Kann die Beurlaubung nach 6 jahren auch verlängert werden?


    Soweit ich weiß, nicht.


    Zitat

    Falls nicht, kommt man an die alte Schuel, oder wird man irgendwohin versetzt?


    Selbst wenn man nur für ein Jahr aussteigt, hat man keine Garantie, dass man an seine alte Schule zurückkehrt. Weiß deine Schule aber, dass du in Schuljahr X wiederkommst (und hat sie ein Interesse daran, dich wiederzubekommen), wird dein Schulleiter seine Personalsituation (fachspezifischer Bedarf...) entsprechend planen...


    Zitat

    Achja: Ich arbeite in Niedersachsen!


    Das hattest du doch schon mit deinem Hinweis auf "NSCHG" angedeutet :)

  • Hallo zusammen,
    zur Zeit bin ich im ersten Jahr als Beamtin auf Probe in einer staatlichen Mittelschule eingesetzt. Aus dienstlichen Gründen wurde ich hierzu in einen anderen Regierungsbezirk (Oberfranken --> Oberbayern) versetzt. Mein Mann arbeitet in Oberfranken, so dass wir uns nur am Wochenende sehen. Laut Regierung sind meine Versetzungschanchen für die nächsten Jahre sehr gering.
    Jetzt habe ich für das nächste Schuljahr ein Stellenangebot an einer privaten evangelischen Schule in Oberfranken erhalten, das ich natürlich gerne annehmen würde.
    Was mache ich jetzt aber, um den Beamtenstatus nicht aufgeben zu müssen? Kann man den Beamtenstatus ruhen lassen?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, bin schon etwas am verzweifeln

  • Zitat

    Original von melba
    Was mache ich jetzt aber, um den Beamtenstatus nicht aufgeben zu müssen? Kann man den Beamtenstatus ruhen lassen?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, bin schon etwas am verzweifeln


    Man kann sich ohne Bezüge beurlauben lassen!

  • Susannea
    Auch wenn man auf Probe ist? Hatte bisher andere Infos... Geht das auch in Bayern und an wen muss ich mich dafür wenden?

  • Zitat

    Original von melba
    Hallo zusammen,
    zur Zeit bin ich im ersten Jahr als Beamtin auf Probe in einer staatlichen Mittelschule eingesetzt. [...]
    Jetzt habe ich für das nächste Schuljahr ein Stellenangebot an einer privaten evangelischen Schule in Oberfranken erhalten, das ich natürlich gerne annehmen würde.
    Was mache ich jetzt aber, um den Beamtenstatus nicht aufgeben zu müssen? Kann man den Beamtenstatus ruhen lassen?


    Na deine Schulleitung wird begeistert sein, wenn du "fremd" gehst. Wird sich auch sehr positiv auf deine Beurteilungen auswirken!


    Würde mal sagen: Entweder hast du soviel Mumm und kündigst deinen jetztigen Job und verzichtest auf deinen Beamtenstatus oder zu zeigst etwas Flexibilität und bleibst an deiner momentanen Schule! *Kopfschüttel* Andere wären froh, überhaupt einen Job zu haben!


    lg

  • Zitat

    Original von melba
    Susannea
    Auch wenn man auf Probe ist? Hatte bisher andere Infos... Geht das auch in Bayern und an wen muss ich mich dafür wenden?


    Das wird sicherlich auch dann gehen, aber ob das mit der Begründung geht wage ich zu bezweifeln.


    Aber das handhabt jedes Bundesland anders!

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