Unangenehme Laborrechnung bei der Beihilfe einreichen?

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe mich vor kurzem, wegen allgemeinen Unwohlsein und weil ich mir wegen einer dummen "Jugendsünde" nicht ganz sicher war, bei meinem Hausarzt auf HIV, Hepatitis B und Syphillis testen lassen. Darüber hinaus hat die Ärztin weitere Tests (u. a. pfeiffersches Drüsenfieber, Schilddrüse etc.) durchgeführt. Alle Tests sind, gottseidank, negativ und unauffällig ausgefallen. Nun habe ich die Rechnung des Labors zugeschickt bekommen.


    Die Test auf Geschlechtskrankheiten werden sowieso nicht von der Kasse oder Beihilfe übernommen. Die andere Hälfte (immerhin über 100 Euro) in der Regel schon.


    Können mir im Hinblick auf meine Verbeamtung (bin im Moment noch Anwärter) Nachteile entstehen, wenn ich die komplette Laborrechnung einreiche? Zumal die Tests ja nur ergeben haben, dass ich Kerngesund bin. Bei einer Erkrankung würde ich ja noch weitere Rechnungen für Behandlung und Medikamente einreichen müssen. Denkt die Beihilfe so weit? Kann ich wenigstens meine priv. Krankenversicherung "Gefahrlos" damit behelligen?


    Würde mich sehr über kompetente Antworten freuen!


    vielen Dank schonmal!


    Edit: Das ich es mir als Lehramtsanwärter eigentlich nicht leisten kann die Rechnung selbst zu bezahlen habe ich vergessen zu erwähnen.


    Edit: Kennt jemand eine zuverlässige Stelle, wo ich mich über diesen Sachverhalt (möglichst Anonym) informieren kann?

  • Zitat

    Zumal die Tests ja nur ergeben haben, dass ich Kerngesund bin.


    Wo also ist das Problem?


    Zitat

    Denkt die Beihilfe so weit?


    Im Zweifelsfall denkt die Beihilfe überhaupt nicht.


    Auf jeden Fall denkt sie nicht: "Hier hat uns also Herr X einen Labortest in Rechnung gestellt. Nun zeigt dieser Test zwar, dass er gesund ist. Aber dass dieser Test existiert, ist eigentlich ein Hinweis auf das Gegenteil. Ein gesunder Mensch bräuchte sich ja nicht testen zu lassen, weshalb dies ein Hinweis ist, dass gesundheitliche Mängel vorliegen. Daher sollten wir Schritte einleiten, um die Verbeamtung dieses Menschen in Bayern in Zukunft zu verhindern. Am besten, wir rufen den Ministerpräsidenten an."


    Hol Dir Dein Geld zurück - natürlich!

  • Kann deine Bedenken verstehen... Wie lange bist du denn noch LAA (Rechnungen kann man ja auch bis zu einem Jahr später einreichen...)? Zumindest könntest du damit vielleicht schon mal die Zeit bis zur Verbeamtung auf Probe überbrücken...


    Aber: Was ist denn das schlimmste, das passieren kann? Die schicken dich nochmal zum Amtsarzt. Und der müsste dann auch feststellen, dass du gesund bist und einer Verbeamtung nichts im Weg steht.


    Also: ich würde einreichen und mir das Geld, das mir zusteht, holen.

  • Ich stimme unter uns voll und ganz zu. Und selbst WENN die Beihilfe so weit denken SOLLTE, was total abwegig ist, mach dir nicht allzu viele Gedanken: Auch mit Vorerkrankungen kannst du verbeamtet werden, ich spreche aus Erfahrung (und ich hatte keinen Schnupfen).
    Natürlich ist das immer vom Einzelfall abhängig, ich war auch erst total panisch, dass ich nie verbeamtet werde. Habe aber gemerkt, dass das alles Blödsinn ist; mein Arzt hat mir einen Wisch geschrieben, dass ich trotz ernsthafter Vorerkrankung heute uneingeschränkt dienstfähig bin und es hat alles geklappt.
    Also: keine Panik!


    Alles Gute!


    Mrsy

  • Hallo,


    dein Problem ist keins :)


    Da alle Tests unauffällig sind, können dir doch gar keine Nachteile entstehen!!! Bei der Untersuchung wegen der Verbeamtung wird dir auch noch mal Blut abgenommen und alles mögliche untersucht. Selbst wenn jetzt ein Test positiv wäre, würde das dann auffallen.


    Man kann doch keine Verbeamtung ablehnen, weil einmal der Verdacht bestand, dass du evtl. eine Erkrankung hättest . . .


    Liebe Grüße


    Sina

  • Ich denke, dass die Beihilfestelle dem Datenschutz unterliegt und Laborbefunde oder ärztl. Diagnosen nicht weitergeben darf. Zur Beamtung hat der Amtsarzt "die gesundheitliche Eignung" festzustellen, eine Querverbindung zur Beihilfe würde ich ausschließen!

  • Ich hab im Ref eine logopädische Behandlung gemacht und habe deshalb bei der Beihilfe angefragt, ob sie auf irgendeine Art und Weise mit dem Dienstherren in Kommunikation stehen, sprich, ob irgendwelche Infos, die aus Arztrechnungen ersichtlich sind, an andere Stellen weitergegeben werden. Mein Sachbearbeiter hat dies strikt verneint.


    Du kannst m.E. bedenkenlos alles einreichen, es wird sich niemand drum kümmern, worum es da inhaltlich geht; die interessiert primär, was sie davon bezahlen und was nicht.

  • Ich "glaube", dass die Rechnung an sich nicht das Problem ist.


    Aber anzunehmen, dass krankengeschichtliche Fakten dem Datenschutz unterliegen, halte ich für nicht richtig.


    Man unterschreibt doch (beim Amtsarzt oder sonstwo) einen Wisch, dass man Ärzte und Krankenkassen von der Schweigepflicht entbindet. (heißt das so?)


    Habe ich da was falsch in Erinnerung?

  • Bei meinen Laborrechnungen steht z. B. nur


    cytologische Untersuchung...


    weder die Einzelheiten, geschweige denn der Befund. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da ein Befund genannt wird, das steht doch selbst bei Arztrechnungen nicht mit drauf (sondern nur der Untersuchungsanlass, z. B. Zustand nach Polytrauma...).

  • Zitat

    Original von *Stella*
    Man unterschreibt doch (beim Amtsarzt oder sonstwo) einen Wisch, dass man Ärzte und Krankenkassen von der Schweigepflicht entbindet. (heißt das so?)


    Ich musste sowas nicht unterschreiben (Habe mich zwar gewundert, war aber so!)


    Gruß
    Anna

  • Zitat

    Original von Aktenklammer
    Das, was du meinst, ist die Unterschrift dafür, dass der Arzt zur Abrechnung deine Daten an ein Abrechnungsinstitut weitergeben darf, wenn er die Rechnung nicht selber erstellt.


    Nein, ich meine eine Schweigepflichtsentbindung. Einen Freundin von mir musste in einer anderen Stadt (auch Bayern) so eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber allen Ärzten, bei denen sie war, unterschreiben (Das ist aber schon einige Jahre her) und ich nicht (Amtsarzt noch nicht so lange her, auch Bayern)...


    Gruß
    Anna

  • Ok. Diese Erklärung musste ich in NRW auch unterschreiben.


    Zum Thema selbst: Es muss aber meiner Meinung doch möglich sein, dass man sich auf solche Sachen untersuchen lässt, ohne dass man einen Nachteil davon hat.

  • Zitat

    Original von rudolf49
    Ich denke, dass die Beihilfestelle dem Datenschutz unterliegt und Laborbefunde oder ärztl. Diagnosen nicht weitergeben darf.


    So ist es. Im Landesamt für Besoldung sind Besoldungsstelle und Beihilfestelle getrennte Bereiche, deshalb auch zwei verschiedene Sachgebietsnummern zur Personalnummer. Die personalverwaltende Dienststelle (= die Abteilung 7 des Regierungspräsidiums) hat mit den Arztrechnungen überhaupt nichts zu tun. Auch vom Amtsarzt erfährt das Amt nur, ob ein Kollege "dienstfähig" ist oder nicht. Details unterliegen auch hier der ärztlichen Schweigepflicht.


    Übrigens: Auch in der an der Schule geführten Personalhilfsakte (die heißt so, weil die eigentliche Personalakte beim RP geführt wird) dürfen keine Krankmeldungen gespeichert werden; die müssen in eine getrennte Nebenakte.

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