Nachentgelt?

  • Hallihallo,


    ich habe eben eine orangefarbene Benachrichtigungskarte im Briefkasten gefunden: für mich liegt ein Paket bei der Post, für das allerdings ein Nachentgelt von 6,90 Euro gezahlt werden soll.


    Hab eben schon mal gegoogelt: Nachentgelt steht für "Nachgebühr", so eine Art "Strafporto". Nun frage ich mich ehrlich gesagt, ob ich das bezahlen soll, denn ich weiß gerade nicht, von wem ich etwas ich geschickt bekommen könnte... Möglicherweise wurde es noch an meine alte Anschrift gesendet und durch den Nachsendeauftrag weitergeleitet - ich glaube, das Nachsenden von Päckchen und Paketen ist kostenpflichtig.


    Weiß jemand von Euch, ob ich zur Postfiliale gehen und mir das Paket erstmal ansehen kann (Absender?), um dann zu entscheiden, ob ich es annehmen möchte oder nicht?

  • Zitat

    Original von nani
    Weiß jemand von Euch, ob ich zur Postfiliale gehen und mir das Paket erstmal ansehen kann (Absender?), um dann zu entscheiden, ob ich es annehmen möchte oder nicht?


    Nein, darf man nicht. :( Wollte ich auch mal machen, bei mir ging es um Briefe, die mit "Empfänger nach xyz verzogen" mir nachgesendet wurden - 3 Werbebriefe. Habe mich ganz schön geärgert..

  • Natürlich kann man die Annahme verweigern.


    http://www.superillu.de/recht/….html&id=10513&suchworte=


    Das betrifft zwar einen etwas anderen Fall, Punkt 1 der Utreilsbegründung definiert jedoch sehr deutlich:

    Zitat

    Amtliche Leitsätze:
    1.Es ist Sache des Empfängers, darüber zu entscheiden, welche Postsendungen er annehmen will und welche nicht. Diese Entscheidung kann vom Empfänger nach § 59 II 1 PostO unter Berücksichtigung der der Deutschen Bundespost obliegenden wirtschaftlichen Gestaltung der Postdienste nur generell - Ablehnung der Zustellung überhaupt - oder individuell - bezogen auf jede einzelne Sendung -, jedoch nicht pauschal für bestimmte Arten von Sendungen getroffen werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Also ich hatte nheulich eine Nachnahme, die ich abholen sollte. Ich konnte mir absolut nicht erklären, von wem die Sendung sein könnte, denn ich bestelle nie per Nachnahme. Ich bin zur Post, hab meine Karte abgegeben und gefragt, von wem die SEndung ist. Das war kein Problem diese Auskunft zu bekommen.

  • Das Paket muss doch auf der Post so oder so zum Abscannen erst nach vorne geholt werden, bevor du irgendwas bezahlen musst. Dabei kannst du dir das Paket ja erst mal anschauen.

  • Ich habe schusselig, wie ich im Moment bin, ein Paket an unsere alte Adresse senden lassen. Wir sind vor ein paar Wochen umgezogen und ich habe ohne nachzudenken und aus Gewohnheit die alte Adresse angegeben.
    Das Paket ging mit der Bemerkung "Empfänger unbekannt" an den Absender zurück. Strafporto musste ich nicht zahlen. Einen Nachsendeauftrag für Pakete hatte ich auch nicht aufgegeben.


    Ich würde erstaml schauen, von wem das paket kommt und es im Zweifelsfall nicht annehmen. Dann müsste es an den Absender zurück gehen.

  • Zitat

    Original von alias
    Natürlich kann man die Annahme verweigern.


    Ja klar, darum ging es aber ja nicht... ;) Die Frage war, ob man vorher das Recht hat zu erfahren, von WEM das Paket kommt - und diese Auskunft wurde mir verweigert.

  • Zitat

    Original von Schmeili


    Ja klar, darum ging es aber ja nicht... ;) Die Frage war, ob man vorher das Recht hat zu erfahren, von WEM das Paket kommt - und diese Auskunft wurde mir verweigert.


    Ja - spielt die Post nun Lotto?
    Dem Angestellten hätte ich was gehustet. Aber vermutlich warst du auf einer dieser neuen privaten "Postannahmestellen". Die Mitarbeiter dort sind oft in einer Schnellbleiche "geschult" - hab' das auch schon erleben dürfen. Frag mal in einer normalen Post einen Beamten, was der dazu meint. Die kennen sich in der Regel aus.


    Nach einem Anruf bei der Geschäftskundenstelle der Post gab es in dieser Postfiliale für den Besitzer eine Nachschulung ;)


    Eigentlich ist die Vorgehensweise auch einfacher - gib dem Nonsense keine Chance:
    - Schwarzen Filzer mitnehmen
    - Paket aushändigen lassen - noch nicht bezahlen
    - Blick auf den Absender werfen
    - im Fall des Falles deine Anschrift durchstreichen, "Annahme verweigert" und Zurück an Absender" draufschreiben
    - Zurück über den Tresen schieben und gehen.
    -

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Wollte nur mal kurz berichten:


    Die nette Dame in der Postfiliale war so nett, mir zu verraten, von wem das Päckchen war: von der Telekom, die trotz schriftlicher Information das neue Handy aus der Vertragsverlängerung an meine alte Anschrift gesendet hat. Mit denen habe ich mittlerweile gesprochen: sie sind so nett und erstatten mir die 6,90 Euro in Form von Aufstockung meines Gesprächsguthabens.


    Also: alles ist gut!
    Danke Euch und einen schönen Tag (für die Niedersachsen zur Erinnerung: es sind FERIEN!!!)

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