Schüler-Arzttermine am Vormittag

  • Hi,


    ich mache aus Frust mal einen neuen Thread auf. Ich habe letzte Woche eine Klassenarbeit geschrieben und eine Schülerin war nicht da, weil sie einen Arzttermin hatte. Der stand schon lange fest, sie hatte es angekündigt - Begründung: Nicht verlegbar.


    Ich muss nicht erklären, dass das für mich heißt, sie irgendwie nachschreiben lassen zu müssen. Es sind noch zweieinhalb Wochen bis zum Notenschluss, ich habe noch drei Klassenarbeiten auf dem Schreibtisch inklusive einer D-12 mit bis zu zwölf Seiten Text pro Kopf.


    Ich muss noch drei Vokabeltests schreiben und zwei GFS abnehmen, die Endnoten ausrechnen und eintragen, den Schulverlauf eines schwerkranken Schülers mit ihm und dem Rektor klären usw.


    Ich meine, dass es nicht sein kann, dass Schüler während der Unterrichtszeit Arzttermine haben - wir reden hier immerhin nicht über die Notaufnahme.


    Ich habe ja auch keine Termine während der Unterrichtszeit...


    Habt Ihr an Euren Schulen klare Regelungen? Oder in Euren Klassen? Nächstes Jahr übernehme ich eventuell eine Klassenleitung und ich möchte die Sache dann wenigstens dort nicht erleben...


    Genervt
    Unter uns

  • Solche Befreiungen stellt bei uns nur die Schulleitung aus, die dabei informiert werden muss, ob Schulaufgaben an dem Tag anstehen. Problem 1: Einige Eltern wissen das nicht und reichen einfache Entschuldigungszettelchen ein, woraufhin die Schulleitung mit den Schultern zuckt und sagt, muss man halt nachschreiben. Problem 2, das größere: Die Schulleitung ist nicht immer ganz zuverlässig bei dieser Kontrolle und bei der Information der Lehrer.


    Aber ja, auch wenn Vormittagstermine nur in dringenden und Ausnahmefällen möglich sind, kommen sie vor. Kann ja auch mal sein. Unabdingbar finde ich, dass die Lehrkräfte das rechtzeitig vorher wissen müssen. Dann kann man immer noch überlegen, ob man den Termin verlegt oder wie man damit umgeht.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Normalerweise dauern Arzttermine doch nicht von 8 bis 13 Uhr, da hätte es (wenn sie es dann gewollt hätte) doch bestimmt die Möglichkeit gegeben, nach dem Termin direkt zur Klausur zu kommen?
    Soweit ich weiß wird bei uns nachgesehen, wo und wann der Termin genau ist und der Schüler hat nach dem Termin direkt zum Unterricht zu kommen, im realistischen Zeitmaß natürlich. Wenn der Termin um 10 Uhr stattfindet muss der Schüler zur sechsten, spätestens aber zur siebten Stunde zum Unterricht erscheinen und normalerweise auch die erste Stunde (von halb 8 bis viertel nach acht) wahrnehmen.

  • Bei allem Verständnis für Deine Situation: Es gibt Dinge, die wir alle einfach hinnehmen müssen. Es wird Dich nicht trösten, wenn ich Dir sage, dass wir in diesen Fällen einfach flexibel und kreativ reagieren müssen.


    Kieferorthopäden bestellen Schüler, wenn es sich nicht nur um eine Kontrolle handelt, grundsätzlich nur vormittags ein.


    Aber auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen gelegentlich Dienstbefreiung für Untersuchungstermine am Vormittag. Aufwendige Herz-, Magen- oder Darmuntersuchungen werden meist auf den Vormittag gelegt.


    Apropos kreativ regieren: Habt ihr in Deiner Schule schon einmal daran gedacht, pro Woche EINEN zentralen Nachschreibetermin zu organisieren? Offiziell gilt noch immer jeder zweite Samstag als Schulsamstag. ich kann mir vorstellen, dass die Abwesenheitsquote bei Klassenarbeiten stark zurückgeht, wenn alle Beteiligten wissen, dass versäumte Klassenarbeiten am nächsten Schulsamstag nachgeschrieben werden. (Wer dann nicht kommt, ohne ein Attest zu haben, erhält wegen Leistungsverweigerung die Note 6)

  • Ich selbst war heute Vormittag nicht in der Schule, weil mir am WE eine Krone rausgebrochen ist und ich deswegen schon seit Sa Schmerzen hatte.
    Also war ich heute Vormittag beim ZA. Ich konnte um 9.30 kommen, hatte dorthin eine Anfahrtszeit von 25 Minuten, sodass ich vorher nicht in der Schule war, die liegt nämlich auch noch 20 Minuten von hier, natürlich in die andere Richtung.


    Es dauerte, bis ich drankam, klar, eingeschobener Termin, dann war es schon 10.00 Uhr. Mit Behandlung und weiterer Wartezeit und Heimfahrtzeit wäre ich erst gegen 11.45 Uhr an der Schule gewesen, was heute wenig Sinn macht, da um 11.20 aus war wegen BJS.


    Was ich damit sagen will, wenn es sich irgendwie verhindern lässt, gehe ich immer nachmittags, aber manchmal geht das eben nicht. Außerdem gibt es Ärzte, die bestimmte Behandlungen nur vormittags durchführen.
    Und so sehe ich das für die Kinder auch. Bei den Grundschülern und in unserer Gegend ist es sowieso eher so, dass die Eltern ihre Kinder teilweise todkrank schicken, damit sie ja nichts vom Stoff versäumen und jede Probe auf jeden Fall mitschreiben können.


    Ich verstehe, dass Du genervt bist, das werde ich nächstes Jahr vermutlich auch sein, wenn die Kinder versäumte Proben nachschreiben müssen.


    <jetzterstmalfrohdenTerminüberstandenzuhaben> puhhh..

  • Also... wir (meine KollegenInnen und ich, die alle in einer Klasse unterrichten - denn man sollte sich schon einig sein *grins) handhaben das folgendermaßen:


    1. Außerschulische Termine, die zuvor bekannt sind und in die Schulzeit fallen, müssen 1 Woche zuvor genehmigt werden und werden nur genehmigt, wenn keine Klassenarbeit für diesen Tag ansteht. Das gilt z.B. auch für Führerscheinprüfungen.


    2. Für eine aus gesundheitlichen Gründen versäumte Klassenarbeit muss, um nachschreiben zu können, ein ärztliches Attest innerhalb von 3 Werktagen eingereicht werden. Eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist kein ärztliches Attest - denn dieses beinhaltet, dass der/die SchülerIn SCHULUNFÄHIG geschrieben ist!!


    3. Natürlicherweise sind Nachschreibeklausuren nicht identisch mit den regulär geschriebenen. Und irgendwie hat sich inzwischen herumgesprochen, dass man nicht einfach mal so zum Spaß bei Klausuren fehlen sollte...


    4. Ggf muss sich mal ein Schüler "opfern" und die Erfahrung machen, eine 6 aus Gründen des unentschuldigten Fehlens zu kassieren. Mit den anderen klappt es im Anschluss um so besser...


    So, alles klar?!


    LG
    Kristin

  • Hi,


    danke für die Antworten -


    Kristin, so könnte es vielleicht klappen. Das geht jedenfalls in Richtung meiner Gedanken.


    Ansonsten finde ich die große Toleranz hier doch bemerkenswert - vielleicht ist es aus Erfahrung geborener Realismus, den ich mir noch aneignen muss. Das scheint mir - ganz unironisch - gut möglich zu sein. Aber ich muss doch sagen, dass ich das entsprechende Verhalten nach wie vor inadäquat finde und meine, man sollte dem entgegenwirken (was aber vielleicht nicht immer möglich ist).


    Es geht, wie gesagt, nicht um Notfälle (akute Erkrankungen, herausgebrochene Plomben etc.), sondern um Termine, die wohl vor allem Routinekontrollen dienen. In zwei Wochen ist das Schuljahr faktisch um, dann kommen zwei Wochen "zwischen den Schuljahren", dann sechs Wochen Ferien - muss man also JETZT einen Vormittagstermin machen, der dann noch auf einen Klassenarbeitstermin fällt?


    Ich habe nichts dagegen, dass Schüler (und Lehrer) gelegentlich ausfallen, im Gegenteil - über so etwas mache ich mir eigentlich gar keinen Kopf. Aber ich würde doch erwarten, dass die Schüler erstmal die schulischen Dinge auf die Reihe bekommen und dass das Priorität hat.


    Aber seis drum. Was die Kreativität angeht, tendiere ich im Moment zu mündlichen Kurzprüfungen über den Stoff anstelle schriftlicher Arbeiten.


    Nette Grüße
    Unter uns

  • Hallo,
    du bist aus BW wie ich. Im Schulgesetz ist eindeutig geregelt, dass der Fachlehrer entscheidet, ob eine KA nachgeschrieben werden muss, sofern der Grund für das Versäumnis beim Schüler liegt.
    Ich lasse schon seit Jahren nicht mehr nachschreiben. Wenn ich das Gefühl habe, dass eine KA aus taktischen Gründen versäumt wird, muss der Schüler ein Referat im Unterricht halten.
    Ciao

    • Offizieller Beitrag

    Bin gerade etwas erstaunt: bekommt ihr denn Arzttermine, wann ihr Lust und Zeit habt? Also ich nicht - wenn ich was mit Blutabnahme und Labor habe, oder als mir die Weisheitszähne "rausgenmeißelt" wurden, musste ich immer morgens antreten. Ist halt so. Und Gesundheit geht halt nunmal vor alles.


    Bei uns gibt es zentrale Nachschreibtermine an drei Tagen, die sind für diese Zwecke blockiert. Schüler und Lehrer wissen Anfang des Jahres, dass dann nachgeschrieben wird und können sich - lernend oder zB Klausuren koordiniert entwerfend - drauf einrichten. Passiert alles sehr unaufgeregt.


    Ich finde es etwas lebensfremd, zu erwarten das die Mediziner sich auf die Klausurenpläne aller umliegenden Schulen einstellen sollen. Oder eine Nachmittagssprechstunde nur für Schüler einlegen, drei Mal die Woche oder so. Zumal der Großteil der Schüler eh auch nachmittags Unterricht hat.


    Besser ist es, sich einen großen Nachschreibklausrenpool zu allen Themen anzulegen, aus dem man dann nur eine rausfischen muss. Den haben wir für Englisch - und es werden immer mal welche hineigelegt und wieder rausgenommen, so dass es auch keine verlässlichen "Schülerachive" ;) geben kann - ist weniger Aufwand und sorgt für unaufgeregten Umgang mit Schülern die halt, wie alle Menschen, ab und zu mal zum Arzt müssen.


    Und die "ich geh IMMER zum Arzt, wenn Klausur ist"-Pappenheimer kennt man ja schnell. Da führt dann die Schulleitung passende Gespräche. :)


    Wobei Routineuntersuchungen bei Nicht-Kranksein natürlich nicht ausgerechnet auf eine Klausur gelegt werden müssen, da kann man dann ja doch mal in den Kalender gucken und dem Arzt sagen, dass es da nicht geht. Tue ich als Lehrer ja wohl auch.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    2 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • ja, manchmal muss ein termin eben vormittags sein, weil manche (spezial-)sprechstunden auch nur vormittags statt finden. anscheinend stand der termin ja auch schon länger fest?
    termine in einer kh-ambulanz dauern auch gerne mal einen ganzen vormittag. da kann man sich auch keinen termin aussuchen.
    je nachdem, um was für untersuchungen es geht, hat eine klausur dann nicht zwingend prio 1...


    es geht hier ja offensichtlich auch nur um einen termin und nicht um ein notorisches fernbleiben von klausuren... wäre es da nicht auch möglich, dass die schülerin wirklich keine andere möglichkeit hatte ?(

  • Zitat

    Original von magister999
    Bei allem Verständnis für Deine Situation: Es gibt Dinge, die wir alle einfach hinnehmen müssen. Es wird Dich nicht trösten, wenn ich Dir sage, dass wir in diesen Fällen einfach flexibel und kreativ reagieren müssen.


    Kieferorthopäden bestellen Schüler, wenn es sich nicht nur um eine Kontrolle handelt, grundsätzlich nur vormittags ein.


    Aber auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen gelegentlich Dienstbefreiung für Untersuchungstermine am Vormittag. Aufwendige Herz-, Magen- oder Darmuntersuchungen werden meist auf den Vormittag gelegt.


    Kann ich so unterschreiben, ist halt manchmal so und die Schule ist eindeutig nicht der Nabel der Welt. Ein Nachschreiben einer Arbeit finde ich weniger kritsch als ein z.B. schwer krankener Schüler weil ich die Untersuchugn verweigert habe!

  • Magister, ich kenne das noch aus vorherigen Schulzeiten. Am Abendgymnasium in Münster zB werden alle Klausuren am Ende des Semesters an einem Samstag Vormittag nachgeschrieben und da sind die Fehlquoten tatsächlich niedriger als auf dem Kolleg, das ich jetzt besuche.


    Auf dem werden alle Klausuren am Ende des Semesters in der Unterrichtszeit nachgeschrieben, dafür über das ganze Semester.


    Aber mal ehrlich: Würdest du 2-3 Mal pro Jahr an einem Samstag arbeiten wollen, nur weil Schüler krank waren oder krank gefeiert haben? Auf Dauer wäre das doch frustrierend.

  • Zitat

    etwas lebensfremd


    Nun, von mir aus. Ich finde es eher lebensfremd, dass hier das Bild vom dahinsiechenden Schüler auftaucht, der von den Lehrern totkrank vor der Tür der Arztpraxis aufgehalten wird. Oder die Vorstellung, man stelle die Schule über alles, wenn man den Kindern nahelegt, ihre Termine mit ihren schulischen Verpflichtungen abzustimmen.


    Aber mir geht es eigentlich nur darum:


    Zitat

    Wobei Routineuntersuchungen bei Nicht-Kranksein natürlich nicht ausgerechnet auf eine Klausur gelegt werden müssen, da kann man dann ja doch mal in den Kalender gucken und dem Arzt sagen, dass es da nicht geht.


    Übrigens meint der Klassenlehrer nun, die Schülerin hätte sich von ihm beurlauben lassen müssen und ich solle ihr eine 6 geben. Was ich natürlich NICHT mache.


    Stattdessen werde mir aber einen Stapel Nachschreibarbeiten anlegen, um in Zukunft gewappnet zu sein. Man lernt ja immer dazu ;).

  • Wie lange vorher kündigt ihr denn Klausuren an?
    Bei uns in der Grundschule in der Regel eine Woche zuvor - solche Vormittagstermine bestehen aber sehr, sehr häufig über 4-12 Wochen.

  • Zitat

    sehr häufig über 4-12 Wochen.


    3 Wochen in dem Fall. War offenbar zu spät. Nun, seis drum, ich werd ihr keinen Strick draus drehn, zumal das Thema nie vorher besprochen wurde. Es hat mich aber doch gewurmt.

  • Ich weiß, dass das rechtlich nicht ganz in Ordnung ist, aber ich habe Schüler in solchen Fällen (immerhin wurde vorher benachrichtigt!) auch schon alleine in einem Raum nachschreiben lassen (man kann ja notfalls den Raum tauschen, sodass man Unterricht nebendran hat) oder mittelmäßige bis gute Schüler in solchen Fällen mündlich geprüft. Falls es keine zentral organisierten Nachschreibtermine gibt (bei uns gibt es die nur für die Oberstufe), kann man auch mal einen oder mehrere Schüler nach Absprache bei einem Kollegen in eine Arbeit mit reinsetzen.


    EDIT: Falls es um eine Mittelstufenarbeit geht, kann man ggf. die Aufgaben in der Reihenfolge vertauschen und vielleicht eine andere einflicken (geht zumindest in meinen Fächern). Und dann die Nachschreibearbeit nicht mit den anderen Arbeiten zurückgeben, damit es nicht auffällt.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    Einmal editiert, zuletzt von Maria Leticia ()

  • Zitat

    Original von unter uns
    Übrigens meint der Klassenlehrer nun, die Schülerin hätte sich von ihm beurlauben lassen müssen und ich solle ihr eine 6 geben. Was ich natürlich NICHT mache.


    Da hat er Recht, solche Termien sind vorher zu beurlauben oder hintereher unentschuldigtes Fehlen.

  • Bei uns ist das so geregelt: Wenn ein Schüler einen Arzttermin hat, muss er sich einige Tage vorher von der Schulleitung beurlauben lassen. Die Schulleitung frägt dann auch, ob für diesen Tag eine Schulaufgabe geplant ist - und falls ja wird die Beurlaubung außer in dringenden Fällen nicht erteilt. Versäumt nun ein Schüler eine Schulaufgabe ohne ausreichende Entschuldigung (also z.B. trotz fehlender Beurlaubung doch zum Arzt gegangen), gibt es die Note 6 statt eines Nachtermins.


    Der Lehrer ist damit im Prinzip aus der Verantwortung - die liegt eher bei der Schulleitung, wo sie aus meiner Sicht in so einem Fall auch hingehört.


    Selbstverständlich kann ein Schüler in einem Notfall ohne Beurlaubung zum Arzt - was von findigen Eltern/Schülern auch ausgenutzt wird - dann fehlt man halt am Schulaufgabentag und ist - natürlich wegen eines Notfalls - zum Arzt ... wie soll die Schule da darauf kommen (und ich hätte auch gar keine Lust, da "nachzuspionieren")?


    Selbstverständlich werden auch Termine an Schulaufgabentagen genehmigt - meist nach Rücksprache mit der betroffenen Lehrkraft - wenn es angebracht erscheint (ja, das mag jetzt nach Willkür schmecken ... aber ein "Zahnspangen-Nachstell-Termin", der noch dazu erst kurz vor dem bereits seit Wochen bekannten Schulaufgabentermin vereinbart wird - muss aus meiner Sicht auch nicht genehmigt werden.


    Selbstverständlich gibt es Termine bei manchen Spezialisten nur am Vormittag - aber wenn es kein dringender Fall ist, kann man da mit dem Arzt schon auch einen Termin am Vormittag vereinbaren, der nicht gerade auf einen Schulaufgabentag fällt.

  • Für einen Arzttermin gibt es bei uns einen gelben Schein und der gilt ohne vorherige Beurlaubung für die Zeit und Länge des Termins.

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