Wird BAT Zeit bei Verbeamtung auf Lebenszeit angerechnet?

  • hallo zusammen,


    habe ja einige Jahre als BAT im Angestelltenverhältnis gearbeitet und letztes Jahr hat es ja dann mit der festen Stelle an einer anderen Schule geklappt. Nun ist es ja in Hessen so, dass seit 2009 alle Verbeamtungen auf Probe für 3 jahre angesetzt sind...


    Nun gehen aber Gerüchte um: BAT wird angerechnet. So haben bspw. Kollegen, die an ein und der selben Schule erst BAT hatten, nach 1 Jahr Beamtin auf Probe und dann auf Lebenszeit - hier wurde BAT also angerechnet. Gilt das auch mit Schulwechsel? Oder fängt hier die "Probezeit" neu an?
    Ich würde ja gerne meine Schulleitein fragen, ob für mich demnächst (also nicht noch 2 Jahre warten) eine Verbeamtung auf Lebenszeit in frage kommt... Aaaaaber: Da ich ja noch nicht soooo lange an der Schule bin, will ich nicht als frech angesehen werden (so nach dem Motto: erst so kurz hier und will nun schon auf Lebenszeit verbeamtet werden oder ähnlich). Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt und ihr habt verstanden, wie ich es meine...


    Falls es schon einen ähnlichen Fred gibt - sorry - bitte an die Mods, das zusammenzufügen - mit der Suche nach Verbeamtung wurde ich fast erschlagen...


    Bin für Hinweise auf die entsprechenden gesetze/Verordnungen seeehr dankbar!

  • Hallo,
    hab meinen BAT an ner anderen Schule gemacht und mir wurde der BAT (abzüglich der Sommerferien) angerechnet.

  • Ja, bei mir auch - allerdings auch mit Abzug (könnte auch evtl. genau die Zeit der rausgerechneten Sommerferien sein - ich hab das nicht nachgerechnet).
    Habe im Mai 2007 in Hessen angefangen und wurde Mitte Juli diesen Jahres verbeamtet (okay, jetzt wo ich es schreibe: sie haben exakt die Ferien rausgerechnet ;)). Die Schule ist dabei nicht ausschlaggebend (du wirst ja auch nicht von der Schule verbeamtet und die BAT Verträge liefen ja auch übers Schulamt)

  • Ich bin ja Brandenburgerin, aber mir wurde die Zeit als Angestellte angerechnet und die Probezeit auf das Minimum von einem Jahr verkürzt. Vielleicht im Schulamt nachfragen?
    Man ist doch beim Land angestellt und nicht an einer Schule, oder????

    Einmal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

  • Für die Anrechnung ist entscheidend, dass zwischen der Tätigkeit als Angestellter (BAT) und der Zeit als Beamter kein einziger Tag ohne Beschäftigung liegen darf - es muss ein nahtloser Übergang sein.


    Wer zuvor in einer kirchlichen Einrichtung als BAT-Angestellter gearbeitet hat, muss darauf hoffen, dass die Schule anerkannte Ersatzschule war. Sonst gibt es keine Anrechnung.


    Das Kapitel "Anrechnung BAT" ist ziemlich knifflig. Im Falle eines Falles am Besten bei der GEWerkschaft anfragen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von alias
    Für die Anrechnung ist entscheidend, dass zwischen der Tätigkeit als Angestellter (BAT) und der Zeit als Beamter kein einziger Tag ohne Beschäftigung liegen darf - es muss ein nahtloser Übergang sein.


    Das stimmt zumindest bei mir (Hessen) nicht. Ich war angestellt und wurde nach BAT bezahlt. Letzter Arbeitstag=letzter Schultag vor den Sommerferien.
    In den Sommerferien war ich dann arbeitslos und Anfang August (also 6 Wochen später) wurde ich auf Probe verbeamtet und trotzdem wurden mir dann zur LZ-Verbeamtung die BAT Zeiten angerechnet.

  • Hm. Ich war zwar nicht BAT, aber TV-L. Und das zweieinhalb Jahre. Das führte dazu, dass ich die Probezeit als Beamter nach zwölf Monaten durchlaufen hatte - die geringstmögliche, unter der auch nichts geht. Die Beschäftigungszeiten im ÖD als Angestellter spielten dabei die entscheidende Rolle. (NRW, GS)

  • Zitat

    Original von Schmeili
    Das stimmt zumindest bei mir (Hessen) nicht. Ich war angestellt und wurde nach BAT bezahlt. Letzter Arbeitstag=letzter Schultag vor den Sommerferien.
    In den Sommerferien war ich dann arbeitslos und Anfang August (also 6 Wochen später) wurde ich auf Probe verbeamtet und trotzdem wurden mir dann zur LZ-Verbeamtung die BAT Zeiten angerechnet.


    Interessant, bin auch aus Hessen, war ein Jahr BAT und vor der Verbeamtung auf Probe zwei Wochen arbeitslos. Bei mir wurde nichts angerechnet.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Da würde ich(fallsdasgradaktuellist) nochmal nachhaken: Bei mir waren es sogar 6Wochen (fallsesdirhilft,könnteich dirauchmeine unterlageneinscannen,falls da jemand sagt "das gibts dochnicht..")


    sorryfürfehlendeleerzeichen, die taste hakt teilweise...

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