zurücksetzung ablehnbar wegen zu großer/voller klassen?

  • hallo,
    kann die schulleitung eine zurücksetzung eines schülers (von eltern und klassenlehrer gewünscht) nicht erlauben, weil die betreffenden aufnehmenden klassen zu voll sind (mit jeweils 30 schülern)?
    falls ja, was wäre die folge? schulwechsel zu einer schule mit kleinerer klasse des betreffenden jahrgangs?
    verbleib in der klasse trotz erheblicher schwierigkeiten, noten 5 (eigentlich teils sogar 6) und warten, bis "ein platz" frei wird?
    bitte um einschätzung!!
    lg
    silke

  • Also bei uns in Niedersachsen geht das soweit ich weiß nicht. In so einem Fall ab 30 Schülern müssten dann die Klassen aufgeteilt werden und eine zusätzliche Klasse in diesem Jahrgang gebildet werden.
    Das müsste die Schulleitung ja eigentlich auch positiv finden, weil ja dann die Klassen kleiner sind. Wenn ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten auf Zurücksetzung vorliegt, entscheidet allein die Klassenkonferenz darüber, ob dem Antrag zugestimmt wird, was meist der Fall ist.

  • eine weitere klasse zu öffnen geht nicht, da in NRW die zügigkeit jeder schule festgeschrieben ist und nicht einmal eine klasse mehr als sonst gebildet werden darf. zudem wäre dafür überhaupt kein raum vorhanden!!

  • Zitat

    eine weitere klasse zu öffnen geht nicht, da in NRW die zügigkeit jeder schule festgeschrieben ist und nicht einmal eine klasse mehr als sonst gebildet werden darf. zudem wäre dafür überhaupt kein raum vorhanden!!


    Mmh, ich bin nicht ganz sicher?


    Wir sind in NRW eigentlich eine 2-zügige Grundschule. Hatten die letzten Jahre immer mehr Anmeldungen als sonst (obwohl es 2 Grundschulen am Ort gibt, die eine davon katholisch) und haben provisorisch Platz für eine Dreizügigkeit geschaffen, in dem 2 Fachräume (einer davon riesig, der andere winzig) zu Klassenräumen gemacht wurden...
    Eine Ausnahme?


    VLG DO_it

  • Silke hat mit der Festlegung der Zügigkeit Recht. Das machen einige Städte / Kreise in NRW um die Schulstandorte zu sichern. Bei uns ist das auch so. Wenn bei uns z.B. mehr als 60 Schüler angemeldet werden, dürfen wir keine 3. Klasse eröffnen. Die überzähligen Schüler werden dann abgelehnt und müssen auf Schulen in der Umgebung ausweichen.

  • hmm...
    also in diesem fall hat die schulleitung die zurückstufung abgelehnt...
    ich denke, spätestens bei nicht-versetzung ins kommende schuljahr muss das kind in der anderen klasse aufgenommen werden, nur wäre die zurückstufung jetzt viel sinnvoller als noch so lange zu warten...

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