Versetzungsantrag in NRW

  • Hallo,


    es ist nicht ganz klar, ab wann man nach Einstellung das erste Mal einen Versetzungsantrag stellen kann. Kann man einen Versetzungsantrag immer nur zum Schuljahresende stellen? Uns ist gesagt worden, dass ein solcher Antrag vier Mal abgelehnt werden kann und beim fünften Mal stattgegeben werden MUSS. Ist die Aussage "Man muss fünf Jahre an der Schule bleiben" aus diesem Grund zurückzuführen?


    Wie ist das mit einer festen Stelle beim Schulamt (Vertretungsreserve)? Kann man da die Versetzung in einen anderen Kreis nach den 2 Jahren stellen oder geht das auch sofort nach Einstellung?


    Es gehen so viele unterschiedliche Meinungen rum, dass ich gerne einmal die Sachlage geklärt haben möchte und im Netz nichts gefunden habe.
    Um Antworten wären wir sehr dankbar, um endlich mal Klarheit zu haben.


    Gruß, Cloude

  • also erstmal ganz klar


    ein anrecht hast du nicht nach 5 anträgen (also quasi im 6ten jahr) versetzt zu werden, aber du brauchst dann keine freigabe der schulleitung mehr..
    denn selten entscheidet die bezirksregierung gegen die schulleitung. möglich ist dies aber schon (ich hatte das glück, nachdem ich meinen sachverhalt vernünftig mit der bezreg abgesprochen habe werde ich jetzt im 3ten antrag gegen den willen meines schulleiters versetzt).
    den ersten antrag darfst du meines wissens erst stellen, wenn du nicht mehr in der probezeit bist. mittlerweile beträgt die also für alle 3 jahre. also musst du gut rechnen.. worst case.. nach 3 jahren den ersten antrag und dann noch mal 6... dann wird man meist gelassen.. ist also ne verdammt lange zeit.. bzw kann die zeit sehr lang werden.


    viel glück


    lg

  • Ich hänge mich mit meiner Frage einfach mal hier dran.
    Im aktuellen Versetzungsverfahren (heißt zum 1.8.2011) habe ich meinen Erstantrag gestellt, der wahrscheinlich sowieso abgelehnt wird. Meine letzte Hoffnung ist eigentlich die Konferenz der Bezirksregierungen, da die Versetzung bezirksübergreifend ist. Die Termine dafür habe ich auch im Netz auf der vbe-Seite von NRW gefunden:


    Zitat

    Bezirksübergreifende Versetzungsanträge und bezirksübergreifende Anträge bei Rückkehr aus einer Beurlaubung von einem Jahr und mehr zum Stichtag 01. Februar 2011 und zum 01. August 2011 werden im Rahmen von Koordinierungskonferenzen mit den Bezirksregierungen unter der Leitung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung gemeinsam beraten und entschieden. Die Koordinierungskonferenzen finden an folgenden Terminen statt: - 4. Oktober 2010 für Versetzungen und Rückkehrer zum 1. Februar 2011 und 1. August 2011, - 23. Februar 2011 zusätzlich für Versetzungen und Rückkehrer zum 1. August 2011. Im Rahmen der Koordinierungskonferenz nicht abschließend geregelte Versetzungen sollen von den Bezirksregierungen in eigener Zuständigkeit mit einer Nachbearbeitungsfrist von möglichst sieben Tagen entschieden werden.


    Weiß vielleicht jemand von euch, wann die Bescheide schriftlich rausgehen? Oder hat schon jemand etwas erfahren? Ich wüsste es einfach gerne ...

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