Kosten für Dienstveranstaltung (Fortbildung) - müssen die Lehrer zahlen?

  • Liebe Kollegen,


    demnächst findet für unser gesamtes Kollegium eine Fortbildung ("Schulprogrammtag" --> Teilnahmepflicht; Ort: NRW) statt - tolle Sache. sollte man meinen.


    ABER: Die Kosten für diese Veranstaltung übersteigen den Fortbildungsetat der Schule (u.a. wohl weil der Veranstaltungsort ein Hotel im Ort ist und nicht das Schulgebäude) und sollen vom Lehrerkollegium bezahlt werden (ca. 40 Euro pro Person, Absprache zwischen Lehrerrat und Schulleitung), ohne dass es einen entsprechenden Beschluss der Lehrerkonferenz gibt.


    Geht so was? Muss man das bezahlen?


    Danke für Ihre Hilfe!


    Helmut

  • Also, Meike, ich habe aber auch schon eine Fortbildung dann doch privat zahlen müssen weil ich es über diese Reisekostenabrechnung NICHT zurück bekommen habe. Ich glaube, das gilt nicht immer und wohl auch nicht für alle Lehrer der Schule. Damals kam ein Schreiben mit, dass jeder Schule nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung steht.


    Ich bin auch auf Kosten von über 50 Euro dann sitzen geblieben und würde das kein zweites Mal privat zahlen.

  • Das dürfte aber ziemlich sinnlos sein, wenn bereits klar ist, dass der Etat der Schule hierfür nicht ausreicht (Kollegen aus den südlichen, besser finanzierten Bundesländern, können das vielleicht nicht nachvollziehen, aber beispielsweise hier im Norden ist es durchaus üblich, dass Lehrer alles selber finanzieren und der Etat dann am Jahresende anteilig aufgeteilt wird, was dann dazu fürt, dass jeder großzügig 10% bis 20% seiner Kosten erstattet bekommt). Ich würde mal davon ausgehen, dass hier eine ähnliche Regelung gilt, wie bei Klassenfahrten: der Arbeitgeber kann es zwar bei der Genemigung zur Bedingung machen, dass man die Kosten selber trägt, wenn man dazu aber nicht bereit ist, kann man nicht dazu gezwungen werden. (Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass der Arbeitgeber verpflichtene Fortbildungen ansetzen kann, deren Kosten man dann aber selber tragen muss.) Es ist auch nicht grade geschickt, so etwas anzuordnen, ohne dass es vorher eine Diskussion dazu mit dem Kollegium gegeben hat.
    Ich würde der Schule einfach mitteilen, dass du nicht bereit bist die Kosten selber zu tragen (wäre ich auch nicht) und unter diesen Vorraussetzungen auf eine Teilhnahme an der Fortbildung verzichtest. Dann würde ich mal abwarten wie die Schule reagiert. Falls der Schulleiter auf beides gleichzeitig besteht (Teilhnahme und Kostenübernahme) würde ich einfach mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage er dieses verlangt.


    Viele Grüße,
    Moebius

  • Eine ANWEISUNG, dass ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst Kosten für dienstliche Tätigkeiten aus eigener Tasche zu tragen hat, ist rechtlich nicht möglich, also kann eine Veranstaltung, die sowas voraussetzt auch nicht dienstlich verpflichtend sondern allenfalls freiwillig sein.


    Was ich mich allerdings frage, ist, warum denn die Fortbildung nicht nach den Möglichkeiten des Etats geplant worden ist? Warum muss es denn unbedingt ein Hotel sein?


    Nele


    P.S. Wenn der Schulleiter muckt, im Zweifelsfall immer eine schriftliche Dienstanweisung einfordern und die dann den Dienstweg nach oben zur oberen Schulaufsicht tragen.

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  • das fine ich spannend...
    Hotel???
    keine AHnung, woher die Idee mit dem Hotel hierrein kam, aber selbst wenn es kein Hotel ist, ein Referent kostet shcon mal 400 Euro pro Tag und seine Reisenkosten noch obendrauf und dann schwupps sind aber nur noch 200 Euro im Etat und jeder zahl noch 13 Euro selbst dazu. Alles auch bei uns schon da gewesen. Der Fortbildungsetat für meine Schle beträgt für das ganze Jahr 400 Euro - für uns alle zusammen. SO knapp ist das im Bildungsländchen. Bei den stetig steigenden Fortbildungskosten (durch immer geringere Unterstützung vom Land, früher gabs so viiiele "kostenfreie" FB) ist der ratzfatz aufgebraucht... Für mich ist es mittlerweile "normal", dass ich für FB slebst bezahlen muss, suche mir dann aber eben schon gerne auhc selbst aus, wofür ich mein Geld ausgebe!!

  • Ich würde mich meinen Vorrednern anschließen. Auf keinen Fall würde ich eine Fortbildung, die ohne einen offiziellen Konferenzbeschluss beschlossen worden ist (was habt ihr für einen Lehrerrat ????), bezahlen! Was sagen denn deine Kollegen? Bisher haben wir uns bei solchen teureren Fortbildungen immer mit einer anderen interessierten Schule zusammengetan und konnten so zumindest die Kosten für den Referenten halbieren; so kamen wir dann mit unserem Budget einigermaßen hin. Aber so etwas geht natürlich nur an kleineren Schulen.

  • Liebe Kollegen,


    ganz herzlichen Dank für all die hilfreichen Antworten. Ich weiß jetzt, was ich zu tun habe: Kein Geld rausrücken für verpflichtende Dienstveranstaltungen ohne schriftliche Dienstanweisung des SL (der das natürlich nicht tun wird) - und natürlich bereit sein, einen angemessenen Obulus zu entrichten, wenn man sich selbst eine Fortbildung nach den eigenen Interessen etc. aussucht.


    Ein erfolgreichen Neues SchulJahr für Sie alle!


    Helmut74

  • Klarer Fall: natürlich nicht. In meiner Kölner Zeit hatte meine damalige Schule den Fortbildungsetat für alles ausgegeben, aber eben nicht für Fortbildungen. Das fabelhafte Kompetenzteam der Schulaufsicht hat uns angesichts der prekären Finanzsituation dann mit "hauseigenen" Fortbildungen versorgt, samt und sonders sinnfreie Veranstaltungen mit allenfalls humorigem Erinnerungswert. Wir haben damals den Hinweis auf eigene Kostenbeteiligung zur Kenntnis genommen und im weiteren Verlauf ignoriert. Schließlich leistete gut die Hälfte des Kollegiums als angestelltes Personal gleiche Arbeit für deutlich weniger. Davon sind exklusive und vor allem professionelle (!) Fortbildungen schlicht nicht möglich. Und auch von den 8,23 Euro netto je Mehrarbeitsstunde ist nicht einmal die Kinderbetreuung zu bezahlen, die in diesem Fall unweigerlich einspringen müsste.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

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