Minusstunden

  • Wie verhält es sich an deren Schulen mit Minusstunden?
    Bei mir ist das so:
    Seit eines Konrektorenwechsel existieren diese Minusstunden bei uns und werden genauestens verbucht.
    Hier einige Beispiele:
    - Fällt am Tag X für alle Schüler die 6. Stunde Unterricht aus, so erhalten alle Kollegen, die dann dort Unterricht gehabt hätten, eine Minusstunde (entsprechend mehr, wenn mehrere Stunden ausfallen).
    - Findet ein Lehrertausch statt z. B. wegen einer zu schreibenden Klassenarbeit und hat so ein Lehrer, der regulären Unterricht hätte, eine Freistunde, so erhält der eine Minusstunde.
    - Befindet sich eine Klasse außer Haus (Wandertag, Methodentag, ...) so erhalten die Lehrer, bei denen Unterricht ausfällt und die keine Vertretung haben, Minusstunden.
    - Ergeben sich Ausfälle nach Beendigung der Anwesenheitspflicht der Abschlussklassen, so gibt es Minusstunden für die Lehrer, die keinen Unterricht abhalten können.


    Bei den Plusstunden allerdings sieht die Sache anders aus:
    Vertetungsstunden werden als Plusstunden verbucht.
    Mehrarbeit in Form von Plusstunden durch Fortbildungen, Wandertage, Klassenfahrten, Elternsprechtag ... gibt es nicht - das ist alles "all in clusive". Der Tag der offenen Tür findet am Samstag in der Adventszeit statt, so dass neben den anstehenden Korrekturen auch noch von 10.00Uhr bis 13.00Uhr in der Schule Anwsenheitspflicht gilt. Dafür gibt es keinerlei Entlastung bzw Vergütung. Und das empfinde ich als sehr ungerecht!
    Wenn ich weniger "arbeite" wird dies sofort registriert - bei Mehrarbeit interessiert es niemanden!!


    Ist diese Handhabung richtig und ist es überall so?

  • Bei uns in der GS wird ebenso verfahren. Lediglich für den Tag der offenen Tür bekommen wir einen Ausgleichstag.
    Aber auch das war ein Kampf. Im GS-Bereich machen bei uns nicht alle Schulen einen Tag der offenen Tür. Wir haben gesagt, dass wir nicht mehr bereit sind den Tag der offenen Tür durchzuführen, wenn unsere Arbeitsleistung so wenig anerkannt und geschätzt wird. Seitdem bekommen wir dafür den Ausgleich. Ansonsten ist alles wie bei dir.
    Der Personalrat hat bei uns gesagt, das müssten wir so hinnehmen.

  • einen tag der offenen tür gibt es nicht und alles, was schulleben betrifft ist "all inclusive" wie du so schön gesagt hast, lisasil.


    minusstunden gibt es wie bei euch für nicht gehaltene stunden und plusstunden für vertretungsstunden.
    unsere sl ist da aber sehr nett (eigentlich läuft die sache nur so wegen einiger unzufriedener kolleginnen, die das immer wieder thematisiert haben). vor den ferien haben wir z.b. nur 4 stunden gehabt - diejenigen, die in der 5. und 6. unterricht gehabt hätten, sind dageblieben und haben ganztagskinder mitbetreut - computerraum, bücherei, sporthalle...

  • In Niedersachsen sind Klassenfahrten nicht "inclusive". Keine Lehrkraft kann gegen ihren Willen gezwungen werden, an so einer Fahrt mit Übernachtung teilzunehmen. Vielleicht wäre das ein Ansatz, der deutlich auf einer Gesamtkonferenz thematisiert werden sollte. Ich behaupte einmal, dass man mit der Organisation und Begleitung einer einzigen Klassenfahrt die "Minusstunden" für 1-2 Schuljahre ganz bequem abdecken kann! Sollte das der Schulleitung nicht bewusst sein (unsere Schulleitung z.B. hat sicherlich keine Klassenfahrt seit Jahren (Jahrzehnten?) mehr "von innen" gesehen), muss man sie eben darauf hinweisen. Die Unterstützung der Elternschaft hätte man sicherlich in so einer Sache.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Bei uns (GS) wird nicht so streng verfahren.


    Es gibt keine Minusstunden, wenn für die gesamte Schule die 6. Stunde ausfällt, auch nicht, wenn eine Klasse auf Wanderung etc. ist.
    Dann wird man meist als Vertretung eingesetzt.




    Zitat

    Mehrarbeit in Form von Plusstunden durch Fortbildungen, Wandertage, Klassenfahrten, Elternsprechtag ... gibt es nicht - das ist alles "all in clusive".


    Plusstunden gibt es bei uns in dem Sinne allerdings auch nicht, was aber ok ist, weil es eben bei den Minusstunden auch nicht so streng ist.

  • Hallo
    An meiner Schule (Bayern, HS) gibt es sowas gar nicht. Weder Plus- noch Minusstunden. Wenn Stunden wegen Unterrichtsgang o.ä. ausfallen, dann hat man Anwesenheitspflcht und wird evtl. als Vertretung eingesetzt. Falls man selber in Freistunden mit einer Klasse unterwegs ist, bekommt man keine Plusstunden.
    Gruß Anna

  • Hallo!
    Vielen Dank für Eure Beitäge!
    Den Gedankenansatz von Mikael finde ich recht gut nachvollziehbar.
    Mein Kenntnisstand bezüglich Klassenfahrten ist folgender:
    Die Organisation und Teilnahme an Klassenfahrten (auch mehrtägig) gehört zu den Aufgaben eines Lehrers dazu und somit sind für mich bislang auch Gespräche über eine mögliche Nichtteilnahme gar nicht diskutabel gewesen.
    Ist es auch in NRW so, dass Lehrer nicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gegen deren Willen verpflichtet werden können und somit eine Durchführung und Teilnahme auf meiner Freiwilligkeit beruht?
    Wenn ja, dann war mir das bislang gänzlich unbekannt!! Somit könnte ich dann auch verstehen, dass bei freiwilliger Teilnahme eine freiwillige Mehrarbeit geleistet wird....

  • In den letzten Jahren haben sich an manchen Schulen die "Minusstunden" wie eine Seuche eingeschlichen, jede Schulleitung scheint sie nach eigenem Geschmack definieren zu können. Wo ist denn eigentlich die gesetzliche Grundlage? Lass sie dir zeigen!


    In der Allgem. Dienstordnung (ADO) NRW findet sich unter §11 folgende Formulierung:
    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z. B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika ) oder durch Abschlussprüfungen (z. B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
    Das lese ich mal so, dass ich im gegebenen Fall meine Arbeitskraft anbiete, gerne auch Vertretungszwecke. Das ist ja auch so formuliert.
    Tootsie: Die Auskunft deines Personalrats würde ich so nicht hinnehmen. Klingt mir einfach zu bequem und aus SL-Interesse (wieviele SL sitzen in deinem PR?) beantwortet. Würde auf jeden Fall auch bei der GEW nachfragen.
    In NRW wird die Arbeitszeit immer noch nach dem Pflichtstundenmodell berechnet, dieses sieht für eine bestimmten Schulform eine bestimmte Anzahl wöchentlich zu unterrichtender Stunden vor und Punkt.
    Da, wo das Schulklima stimmt, kann ja im gegenseitigen Einverständnis immer noch von der Möglichkeit der Vor-, bzw. Nacharbeit Gebrauch gemacht werden. Aber das schließt selbstverständlich ein "Geben und Nehmen" ein!!

  • Gibt es bei euch eine volle Kostenerstattung für Klassenfahrten? Das ist schon mal Grundvoraussetzung für eine verpflichtende Teilnahme (und daran scheitert es ja in der Regel schon).
    Das "Konstrukt" der Plus- und Minusstunden bezieht sich zunächst mal nur auf die Unterrichtsverpflichtungen, andere Dinge, wie Nachmittagsveranstaltungen oder Fahrten da raus zu lassen ist grundsätzlich rechtlich wohl zulässig, andererseits muss man auch bedenken, dass bei vielen dieser Dinge doch ein gewisses freiwilliges Engagement der Lehrer nicht ersetzbar ist - natürlich kann man die Kollegen für einen Tag der offenen Tür am Samstag dienstverpflichten, aber ob mit lauter gegen ihren Willen verpflichteten Kollegen da eine werbewirksame Veranstaltung raus wird, wage ich zu bezweifeln. In so fern kann man da ruhig mal offensiv verhandeln, wenn die Schulleitung bei den Minusstunden derart kleinlich ist. Wenn dann solche Veranstaltungen nicht mit entsprechenden Plusstunden verrechnet werden, macht man halt nur das nötigste. Das setzt aber natürlich Einigkeit im Kollegium voraus.
    Die ganze Rechnerei ist allerdings ziemlich egal, wenn aus dem Plus- und Minusgerechne am Ende keine weiteren Folgen resultieren. Kriminell wird es nur dann, wenn die Schulleitung am Ende auf die Idee kommt zu sagen "Du hast im 2. Halbjahr jetzt 18 Minusstunden, das gleichen wir aus, indem wir dir ein Debutatsstunde weniger anrechnen die du dann im nächsten Halbjahr dazu bekommst." Spätestens dann würde ich dem schriftlich widersprechen, eine schriftliche Mitteilung der Rechtsgrundlage und eine genaue Übersicht über das Zustandekommen der Minusstunden einfordern und damit Notfalls vor's Verwaltungsgericht gehen.


    Grüße,
    Moebius

  • Eine Möglichkeit ist, das Arbeitszeitmodell wieder abzuschaffen, das geht mit einem Votum der Lehrerkonferenz. Wenn ihr zum Pflichtstundenmodell zurückgekehrt seid, geben sich diese Probleme von alleine.
    Mich würde vielmehr interessieren, ob man Mehrarbeitsvergütung beantragen kann, wenn man am Tag der offenen Tür erscheinen muss, dafür aber keinen Ausgleich in Form von Unterrichtsentfall bekommt.

  • Zitat

    Original von Jones
    Eine Möglichkeit ist, das Arbeitszeitmodell wieder abzuschaffen, das geht mit einem Votum der Lehrerkonferenz. Wenn ihr zum Pflichtstundenmodell zurückgekehrt seid, geben sich diese Probleme von alleine.
    Mich würde vielmehr interessieren, ob man Mehrarbeitsvergütung beantragen kann, wenn man am Tag der offenen Tür erscheinen muss, dafür aber keinen Ausgleich in Form von Unterrichtsentfall bekommt.


    Diese Frage hast du bereits in einem anderen, eigens dafür eröffneten, Thread gestellt. Bitte keine Mehrfachpostings, weil die Diskussion sonst zerpflückt wird.

  • Zitat

    Original von Jones
    Eine Möglichkeit ist, das Arbeitszeitmodell wieder abzuschaffen, das geht mit einem Votum der Lehrerkonferenz. Wenn ihr zum Pflichtstundenmodell zurückgekehrt seid, geben sich diese Probleme von alleine.
    Mich würde vielmehr interessieren, ob man Mehrarbeitsvergütung beantragen kann, wenn man am Tag der offenen Tür erscheinen muss, dafür aber keinen Ausgleich in Form von Unterrichtsentfall bekommt.


    Welches Votum zum Arbeitszeitmodell?? Dies existiert erst, seit ein neuer Kontrektor eingesetzt worden ist - darüber wurde nicht abgestimmt!


    Die Frage der Vergütung habe ich mir auch schon gestellt. Die Meinung der SL ist, dass nur dann an einem anderen Tag der Unterricht wegen des Tags der offenen Tür ausfallen darf, wenn an selbigem auch Unterricht gemacht werden würde. Das ist für mich wenig nachvollziehbar, da ich so oder so anwesend sein muss. Wer kennt sich dazu aus????

  • Arbeitszeitmodell gibt´s doch nur bei uns in HH. Oder? Aber solche Klöpse wie die die ich hier lesen muss sind auch bei uns hier an der Tagesordnung. In der Arbeitsplatzbeschreibung stehen dann Sachen, die man auf seinem WAZ (Wochenarbeitszeit) - Zettel aber nicht angerechnet findet Usw. Regelungen? Keine! Immer schön offen gelassen. Also frei auslegbar für die SL.


  • Wegen der rechtlichen Grundlagen kann ich dir nur http://tresselt.de/ empfehlen. Ich hoffe, dein Konrektor und die Kollegen wissen, dass der Anrechnungszeitraum der Kalendermonat ist. Das bedeutet, dass Minusstunden nur im selben Monat, in dem sie anfallen, angerechnet werden können. Danach verfallen sie und du startest wieder bei Null. Bei Teilzeitkräften ist der Ausgleich mit anderen Stunden noch stärker reglementiert.
    Wandertage und Klassenfahrten musst du doch nicht freiwillig durchführen. Wenn sie dienstlich angeordnet sind, werden sie auch entsprechend vergütet. Elternsprechtage und Konferenzen zählen zum normalen Dienstgeschäft und müssen nicht extra vergütet werden. Der TdoT wird bei uns mit einem freien Tag an einem Brückentag oder dergleichen ausgeglichen.


    Grüße
    Peter

  • Wird bei uns (NRW und Arbeitszeitmodell) genauso gerechnet wie im Ausgangspost. Ist bei uns aber alles recht gut nachvollziehbar.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

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