Plagiat in einer Deutschklausur

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich habe gerade eine Deutschklausur (10. Klasse, G acht) gelesen, bei der die Ausführungen zu einer Aufgabe zu 90 Prozent aus Plagiat bestehen. Der Text stammt wortwörtlich aus einem Aufsatz, der auf den einschlägigen Internetseiten (z. B. pausenhof.de, hausaufgaben.de) mehrfach zu finden ist. Die Klausur ist ohnehin mangelhaft, auch wenn ich über das Plagiat hinwegsehen würde. Dennoch möchte ich gern wissen, wie die Rechtslage in einem solchen Fall ist. In einer Deutschklausur darf ich doch erwarten, dass die Texte selbst geschrieben und nicht fremde Texte auswendig gelernt werden, oder? (Wahrscheinlicher ist, dass der Schüler den Text während der Klausur von mir unbemerkt abgeschrieben hat, aber das kann ich ja nicht nachweisen).
    Liebe Grüße
    Loyola

    • Offizieller Beitrag

    wenn du mit den entsrpechenden Internetseiten nachweisen kannst, dass da jemand abgeschrieben hat, gibt das bei eine 6 wegen Unterschleif.
    Im Zweifelsfall bespreche ich mich mit der Schulleitung.

  • Gegen auswendig lernen kann man glaube ich nichts machen. Ist für dich als Deutschlehrerin zwar nicht erfreulich, aber nun gut! Nur wenn er die Textvorlage dabei gehabt hätte, wäre es ein Täuschungsversuch.


    Fakt ist: Wenn ein Täuschungsversuch erst im Nachhinein rauskommt, darfst du die Arbeit auch ungenügend nennen bzw. entscheiden, wie du weiter vorgehst. Ich weiß jetzt nur nicht, wo das steht.


    Ich würde an deiner Stelle mit der Schulleitung und dem Schüler sprechen. Den Schüler knallhart darauf ansprechen. Im Zweifelsfall einmal kurz mündlich antesten (Stoff abfragen). Wenn er da ins stottern kommt, kannst du ihm den Täuschungsversuch eventuell nachweisen (fall er es echt nur abgeschrieben hat). Andere Alternative: Handelt es sich um ein Lektürentext? GGf. könntest du dir die Lektüre zeigen lassen. Bekanntlich kritzeln SuS da gerne etwas rein.


    Ansonsten gilt: Schüler beim nächsten Mal im Auge behalten / nach vorne setzen / durch die Reihen gehen (mach ich auch oft).


    LG Flipper

  • Ich hatte damals einen ähnlichen Fall. Meine Schulleitung argumentierte anders, sie meinte, der Schüler hätte sich doch vorbereitet und alles dafür getan, um eine gute Note zu bekommen, also wäre es nicht entscheidend, dass der Aufsatz aus dem Internet abgekupfert wurde, ich musste die Klausur ganz normal bewerten.

  • Danke schonmal für Eure Antworten.
    Ich denke auch, dass man in einer Biologieklausur z. B. nicht viel machen kann, wenn der Schüler auswendig Gelerntes niederschreibt. In einer D-Klausur ist aber doch die Formulierungsleistung auch zu bewerten. Gut, ich könnte dann für diesen Bereich 0 Punkte für Stil geben, aber darum geht es mir nicht.
    Den Täuschungsversuch kann ich nicht nachweisen, das Plagiat aber doch einwandfrei. Ich meine, dass so etwas Konsequenzen haben muss. Ich hab noch zweieinhalb Jahre mit diesem Schüler vor mir. ;)

  • Von mir würde er eine 6 bekommen, da ich solche Dinge (aufgrund schlechter Erfahrungen...) zu Beginn schon deutlich mache, also: Lernen ist in Ordnung, Ideen samt Formulierungen auswendig lernen und vollständig übernehmen enthält weder inhaltlich noch sprachlich eine eigene Leistung, sondern ist Betrug. Auch ich würde mich natürlich bei der SL rückversichern.

  • Ich würd das mal mit der Schulleitung besprechen. Kann ein Schüler einen ganzen Aufsatz auswendig lernen und wortwörtlich aufschreiben? Für mich klingt das eher danach, als hätte dieser neben der Klausur gelegen oder der S hat ein Handy mit Internetzugang benutzt. Lass das bitte auf keinen Fall so stehen! Für Plagiate fliegen die Leute in den USA von der Uni.


    Ggf. musst du mit einem blöden Spruch der Schulleitung rechnen ("Wie kann das denn sein? Haben sie nicht aufgepasst..."), aber hier ist eine (harte) Reaktion nötig.


    @ Flipper
    "Wird bei oder nach Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend“ erteilt wird."
    Quelle: Nds. Schulgesetz


    Da steht übrigens noch was zwischen den Zeilen: "..."so entscheidet die Fachlehrkraft..."
    D.h. DU entscheidest das. Wenn das für dich ein Täuschungsversuch ist, hast du eben so entschieden. Und da kann auch die SL nichts dagegen sagen.
    Aber du kannst das ja mal mit jemandem i.d.Schule absprechen. Rückendeckung kann ja nicht schaden ;)

  • Wir hatten einen ähnlichen Fall vor einigen Jahren in Englisch. Der Schüler hatte eine Zusammenfassung der Lektüre auswendig gelernt und in der Klassenarbeit niedergeschrieben. Der Fachlehrer hat den Teil der Arbeit mit 6 bewertet. Dagegen ist der Vater des Schülers (ausgerechnet noch ein Kollegenkind eines Kollegen unserer Schule) gerichtlich angegangen. Soweit ich mich erinnere, ist das zu Gunsten des Fachlehrers ausgegangen.


    Auf jeden Fall denke ich es ist in bestimmten Fächern auch die sprachliche Leistung zu beurteilen, welche bei Auswendiggelerntem nicht gegeben ist. Hierfür würde ich 0 Punkte geben. Inhaltlich ist es für mich - s.o. der FL entscheidet - auch keine eigenständige Leistung, denn erdacht hat sich die Lösung ja jemand anders. Da wäre es mir egal, ob der betreffende Schüler die Antwort auswendig gelernt hat oder wie auch immer als Spicker dabei hatte.


    Grüße vom
    Raket-O-Katz

  • Zitat

    Original von Raket-O-Katz
    Dagegen ist der Vater des Schülers (ausgerechnet noch ein Kollegenkind eines Kollegen unserer Schule) gerichtlich angegangen.


    Oh Mann, das gibt es ja gar nicht.


    Zum eigentlichen Thema: Ich würde auch so argumentieren, dass es sich nicht um eine eigene Leistung handelt.

  • Falls du den jungen Mann inhaltlich noch ein wenig mit Plagiaten beschäftigen möchtest, kann ich dir diese Materialien empfehlen: http://lernarchiv.bildung.hess…t/plagiate/edu_30422.html (Lehrerhandreichungen auf den letzten Seiten)


    Hatte neulich auch so ein Häschen aus Klasse 9, das für einen benoteten Aufsatz in Spanisch einfach die entsprechenden Passagen aus Wikipedia abgeschrieben hatte, und der war bei der Nacharbeit mit diesem Material eine Doppelstunde gut beschäftigt.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Danke für den Link Marie Leticia! Falls einer meiner SuS mal wieder etwas 1:1 aus dem I-net übernimmt, habe ich gleich eine Aufgaben für den jungen Mann :D


    Lg

  • Danke Euch allen. Ich neige zu Matulas Einschätzung der Lage.
    Erleichternd für mich ist, dass die Arbeit ohnehin überraschend schwach ist - deutlich unter dem recht guten Durchschnitt. Ich glaube sogar zeigen zu können, dass der Schüler ein besseres Ergebnis erzielt hätte, wenn er sein Hirn eingeschaltet hätte.
    Maria Leticias Link ist prima, vielen Dank. Falls ich nicht mit der kompletten Korrektur fertig werde, kann ich ja auch die ganze Klasse dran arbeiten lassen - mit leicht veränderter Ausgangslage natürlich. :D Hihi, manchmal macht dieser Beruf besonders viel Spaß. :P

  • Hallo,


    guck doch mal in die APO Sek I (Klassenarbeiten).


    Ich finde (aber ich habe es auch nur noch aus dem Lernen fürs Kolloquium in Erinnerung), dass in diesem Fall zutrifft, dass der Grad der Täuschung nicht mehr feststellbar ist und somit du entscheiden kannst, was du machst.


    Ich sollte die Threads komplett lesen... also was Matula geschrieben hat für nds, steht so ähnlich in der APO Sek I für NRW.


    lg Sunrise

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