Angaben zum Arbeitszimmer - Formblatt

  • Liebe KollegInnen,


    das Finanzamt hat mir einen Vordruck "Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer" geschickt.


    Hat jemand von Euch dieses Formblatt auch bekommen?
    Und wenn, was habt Ihr da bitte für Angaben gemacht?


    Gefragt wird danach, wie viele Stunden im Monat man das häusl. AZ nutzt.
    Dann soll man noch allerhand weitere Angaben bezüglich der Nutzung machen, wie viele Stunden von der Gesamtstundenzahl auf einen anderen Arbeitsplatz anfallen usw.


    Kann ich einfach angeben, ich würde das häusliche AZ zu 100 % nutzen, da mir kein "anderer Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung" zur Verfügung steht? Oder lässt das FA das nicht gelten, von wegen Arbeitsplatz im Lehrerzimmer o.ä.?


    Und wie viele Stunde soll man denn da eintragen "pauschal"?
    Ich führe ja kein Buch, wie viele Stunden ich hier für die Schule sitze.


    Für Eure fachkundigen Auskünfte bedanke ich mich im Voraus!


    abece

    Abwarten und Tee trinken... (Pippi Langstrumpf)

  • @ abaece: Ich habe zwar kein solches Formblatt erhalten, aber in der Schule kann ich meinen Unterricht nicht so intensiv vorbereiten, wie zu Hause. Zum einen ist es im Lehrerzimmer oft zu laut und zum anderen hat man zu Hause sämtliche Unterlagen, Bücher etc. Ich schleppe nicht jeden Tag alle Bücher mit, die für meine vorbereitung notwendig wären. Hinzu kommt, dass man in der Schule oft abgelenkt wird (z.B. Gespräche mit schülern, Kollegen, ...)


    Ich würde an Deiner Stelle etwa abschätzen wie lange man zu Hause seinen Unterricht vorbereitet (ist es der Samstagnachmittag, der Sonntagvormittag, 2 Stunden am Mittwoch nach der Schule etc)?


    lg

  • Zur Theorie:
    Die wöchentliche Arbeitszeit als beträgt (offiziell) bei Lehrern ~46 (Zeit-)Stunden (wenn man die Ferienzeit entsprechend umlegt - heißt, in allen Ferien kannst du die Beine hochlegen, wenn du während der anderen Zeit diese ~46 Stunden arbeitest).
    Du schaust also, wie hoch deine Unterrichtsverpflichtung ist (bzw.: wie lange du pro Woche in der Schule bist, denn in eventuellen Freistunden wirst du ja sicher auch Verwaltungsaufgaben erledigen, Elterngespräche führen etc.). Bist du also z.B. täglich von 8-14h in der Schule, so wäre deine Arbeitszeit in der Schule 30h - verbleiben für die Zeit, in der du dein Arbeitszimmer nutzt, noch 16h (pro Woche).


    Zur Praxis:
    Ich weiß nicht, wie es dir geht: Ich bin länger als die 30h Stunden pro Woche in der Schule - und in den verbleibenden Stunden (selbst wenn es denn noch 16 wären), käme ich nie hin mit Unterrichtsvor- und nachbereitung. Da müsstest du also (wie Flipper79 schon schrieb) mal schauen, wie viele Stunden du noch zu Hause arbeitest - entsprechend könntest du einen %-Satz ableiten.


    Das Finanzamt wird 100% wahrscheinlich nicht gelten lassen, da (Argumentation des FA) du deinen Unterricht ja im Klassrenraum abhälst. Was man vielleicht mal prüfen sollte, ist, ob die Lagerung von Büchern und Unterrichtsmaterialien (im privaten Arbeitszimmer) über xy-Regalmeter nicht doch einer Nutzung von 100% gleichkommt (denn die lösen sich ja nicht in Luft auf, sobald man einen Klassenraum betritt... um am Ende der Unterrichtsstunde auf mysteriöse Weise wieder im AZ zu erscheinen...)

  • Vielen Dank für Eure Antworten,



    wenn ich es richtig verstehe, dann ist es also zum jetzigen Zeitpunkt so, dass ich in jedem Fall bis zu 1250 Euro absetzen kann - so steht es auf der "Steuertipp"-Seite. Das bedeutet, das FA kann zwar so ein Formular bei mir in den Briefkasten werfen, aber eigentlich ist es unerheblich, ob ich das ausfülle, weil ich - laut jetziger Rechtssprechung - allein aufgrund der Tatsache, dass ich Lehrer bin, mein häusliches Arbeistzimmer (wieder) absetzen kann.
    (Das Formblatt ist übrigens von 2004.)


    Ach, und dann habe ich ein anderes Formblatt noch dazu auszufüllen - bezüglich der "Geltungmachung eines Personalcomputers".


    Soll ich dazu neu posten, oder soll ich dazu auch gleich hier fragen?
    Ich kann ja erstmal hier fragen... Ihr könnt es mir ja sagen, wenn das hier nicht passt:-)


    Also das Formblatt will alles haarklein über den PC wissen und was da für Programme drauf sind und wofür ich die nutze und was ich alles genau beruflich damit anfange (oder auch nicht).
    Hat das schon jemand von Euch mal ausgefüllt?


    Ich habe schon einmal eine PC - über drei Jahre verteilt, aber bei einem anderen Finanzamt - angegeben, und das war gar kein Problem. Wieso wird es das jetzt? Hat sich was rechtlich geändert - oder liegt es daran, dass der PC ca. 500 Euro gekostet hat?


    Wie macht Ihr das mit Euren Computern? Was gebt Ihr da konkret an?




    Vielen herzlichen Dank nochmal für Eure Antworten!


    abece

    Abwarten und Tee trinken... (Pippi Langstrumpf)

  • Ich hatte für 2007 das Arbeitszimmer mit allen erforderlichen Einzelheiten angegeben, allerdings nach dem Steuerbescheid keinen Einspruch eingelegt. Jetzt wird mir die Erstattung wegen des fehlenden Einspruchs nicht gewährt. Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten? Wer hat Erfahrung?

  • Zitat

    Original von Vaila
    Ich hatte für 2007 das Arbeitszimmer mit allen erforderlichen Einzelheiten angegeben, allerdings nach dem Steuerbescheid keinen Einspruch eingelegt. Jetzt wird mir die Erstattung wegen des fehlenden Einspruchs nicht gewährt. Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten? Wer hat Erfahrung?


    WAr denn kein Vorläufigkeitsvermerk auf dem Bescheid?


    Sonst nützt auch Rechtsanwalt nichts, weil die Frist um ist!

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir wurde der Antrag für die letzten Jahre ganz normalö gestellt, Einspruch eingelegt, die Bescheide waren vorläufig. Jetzt habe ich einen formlosen Brief geschrieben, dass die Bescheide nochmals geprüft werden sollen und das ist passiert.


    Zu Arbeitszimmer und PC hab ich nie so detaillierte Angaben machen müssen. Da hat wohl ein Beamter seinen Erheiterungsspaß gefunden...

  • Bolzbold - danke für den Link


    dort steht klar

    Zitat

    Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers unmaßgeblich
    Der Gesetzgeber ist - wie erwartet - nicht genau zum "alten" Gesetzeswortlaut vor 2007 zurückgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass die Ausdehnung des Abzugsverbotes nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit davon nunmehr auch Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst sind, das zu mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Bei einer typisierenden Betrachtung ist der Ausschluss dieser Fallgruppe vertretbar, da der Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers allenfalls ein schwaches Indiz für dessen Notwendigkeit ist, soweit dem Steuerpflichtigen von seinem Arbeitgeber ein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Es fehlt zudem an leicht nachprüfbaren objektiven Anhaltspunkten für die Kontrolle der Angaben des Steuerpflichtigen zum Umfang der zeitlichen Nutzung des Arbeitszimmers.


    Also - ich würde dieses Formblatt nicht ausfüllen, weil die Angaben nur gegen mich verwendet werden könnten. Es liegt keine gesetzliche Vorschrift vor, die dir die Pflicht auferlegt, ein derartiges Formblatt auszufüllen. Das wäre nur der Fall, wenn ALLE Finanzämter in Deutschland dasselbe Formblatt versenden würden (wegen Gleichbehandlungsgrundsatz). Selbst dann würde ich dagegen Widerspruch einlegen, weil mir das Finanzamt nicht vorschreiben kann, dass ich meine Arbeitszeit mit der Stoppuhr nach der dafür verwendeten Räumlichkeit differenziert aufrechne - zumal dies bei einem Lehrer wegen ständig wechselnder Termine und Belastungszeiten nicht objektiv darstellbar ist.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Guten Morgen,


    ja, ich habe auch das Gefühl, dass da jemand gerne muffige Formblätter an "faule" Lehrer verschickt:-(


    Ich kann nicht verstehen, wieso man als Lehrer/in heutzutage noch nachweisen soll, wozu und wie genau man beruflich einen PC benötigt?!


    Ich überlege gerade, ob ich nicht statt dieses Computer-Formblatts, auf dem man sich nackig machen soll, meinen Chef bitte, mir eine schöne Auflistung aller meiner berufsbezogenen PC-Tätigkeiten zu bescheinigen:-)
    Was haltet Ihr davon?


    Und das Arbeitszimmer-Formblatt werde ich auch nicht abgeben... da habe ich in der Tat auch den Eindruck, dass man damit in die Irre leiten will; man soll da z.B. angeben, ob das AZ weniger/ mehr als 10 % privat genutzt wird.


    Schönen Sonntag wünsche ich Euch!


    abece

    Abwarten und Tee trinken... (Pippi Langstrumpf)

    • Offizieller Beitrag

    Nur so nebenbei:


    Meinen Laptop habe ich 2009 mit 400 Euro abgeschrieben - das ging anstandslos durch. Und für 2010 setze ich die verbleibenden 300 Euro ab.


    Scheint wirklich eine Frage des "indirekten Machtkampfs" zwischen einem (Polemik ON) A10er Sachbearbeiter und dem in der Regel mehr verdienenden Lehrer zu sein (Polemik OFF).

  • Ich muss - obwohl ich alle diese Angaben in der Steuererklärung schon gemacht habe - ein Formblatt ausfüllen, aus der die Ausstattung des Zimmers hervorgeht, außerdem die Größe der Wohnung, alle Nebenkosten und den Anteil, der dann auf das Arbeitszimmer entfällt.
    Zur Sicherheit sind dann noch ein Grundriss der Wohnung und eine Skizze des Arbeitszimmers fällig. Doppelte Ausführung selbstverständlich.

  • Zitat

    Original von Brick in the wall
    Ich muss - obwohl ich alle diese Angaben in der Steuererklärung schon gemacht habe - ein Formblatt ausfüllen, aus der die Ausstattung des Zimmers hervorgeht, außerdem die Größe der Wohnung, alle Nebenkosten und den Anteil, der dann auf das Arbeitszimmer entfällt.
    Zur Sicherheit sind dann noch ein Grundriss der Wohnung und eine Skizze des Arbeitszimmers fällig. Doppelte Ausführung selbstverständlich.


    Das musste ich auch machen. Aber nicht in doppelter Ausführung.

  • Eine Kopie des Grundrisses habe ich auch schon gemacht.


    Irgendwo las ich auch, dass das FA vorbei kommen kann, um sich das AZ anzusehen. Wenn man's nicht vorzeigt, wird nichts angerechnet. Stimmt das?


    Grüße von
    abece

    Abwarten und Tee trinken... (Pippi Langstrumpf)

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