Einfluss der Schulleitung auf die Verbeamtung auf Lebenszeit

  • Hallo!


    Ich habe schon ähnliche Fragen im Forum entdeckt, fürchte aber, dass ich ein ziemlicher Spezialfall bin... Wenn nicht, lese ich auch gern selbst nach, falls ihr mir sagen könnt, wo.


    Zum Problem:
    Ich bin als Realschullehrerin an einem Gymnasium in Nds als Beamtin auf Probe. Logischerweise möchte mich der Schulleiter nach mittlerweile einem halben Jahr auch mal unterrichten sehen. Allerdings hat er sehr genaue Vorstellungen davon, weas er sehen möchte: eine Lerngruppe, die ich erst einmal gesehen habe und ein Thema, das ich bisher noch nie unterrichtet habe, da es für die Realschule von weniger großer Bedeutung war. Ich bin selbstverständlich bereit, mich in alles einzuarbeiten, keine Frage, befürchte aber, dass ich beim ersten Versuch nicht unbedingt den besten Eindruck hinterlassen könnte.
    Noch dazu wird mir permanent - direkt und weniger direkt - vermittelt, dass ja noch in den Sternen steht, ob ich überhaupt entgültig verbeamtet werde.


    Ich habe also Angst, dass es völlig von der Meinung meines evtl. voreingenommenen Schulleiters abhängt, ob ich Beamtin bleibe/werde.
    Andererseits habe ich von Kollegen aus anderen Schulformen gehört, dass man schon "das Tafelsilber klauen" muss, um nicht Beamter auf Lebenszeit zu werden. Wie wichtig ist denn dabei, welchen Eindruck der Schulleiter von meinem Unterricht hat?


    Mal angenommen, ich werden jetzt tatsächlich für schlecht befunden, wars dann das oder müsste ich mir eine neue Stelle suchen? Hätte ich noch Chancen als angestellte Lehrerin oder war dann alles für die Katz? ?(


    Ihr seht, ich bin völlig verwirrt und bin für jede HIlfe dankbar - vielleicht wissen ja die Schulleiter unter euch weiter?


    DANKE! Eure Kapri

  • Hallo KApri84,


    keine Angst: Um nicht Beamter auf Lebenszeit zu werden, muss schon etwas gravierendes passieren: Wie du schon sagtest Tafelsilber klauen, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, handgreiflich gegenüber Schülern werden, whatever.
    Du hast ja (zumindest in NRW) 4 Unterrichtsbesuche i.g. (2 im ersten Jahr, die anderen beiden bis zum Ende der Probezeit). Selbst wenn ein Besuch daneben gehen sollte, ist es sicherlich nicht ideal, aber kein Beinbruch.
    In die Beurteilung fließen aber nicht nur die Beobachtungen der Unterrichtsbesuche ein, sondern auch dein sonstiges Engagement in der Schule: Begleitet Du Klassenfahrten, hast Du Sonderaufgaben in der Schule (z.B. Fachvorsitz, Beratungslehrer, ...), bietest Du eine AG an? Weitere Gesichtspunkte: Bist Du zuverlässig? "Schwänzt" du regelmäßig Konferenzen? Wie verhälst Du dich gegenüber den Kollegen, Eltern, Schülern?


    Wenn der Schulleiter nach 3 Jahren meint, dass Du dich nicht bewährt hast, dann kann deine Probezeit verlängert werden (NRW: max. 5 Jahre). Wenn der Schulleiter nach dieser Zeit (ggf. schon nach 3 Jahren) meint, dass Du nicht fähig bist, bist Du für alle Zeiten draußen. Klingt hart, ist aber leider so. Allerdings musst Du schon wer weiß was anstellen, dass Du die Probezeit nicht schaffst.


    Lg

  • Hallo,
    ich finde aber den Schulleiter und seine speziellen Unterrichtswünsche schon recht seltsam.
    Warum sollst du eine neue Lerngruppe nehmen? Und warum ein Thema, das du noch nie hattest? Hat er dir das Thema vorgegeben?
    Gerade in solchen Stunden ist es doch kein Verbrechen, wenn man die Lerngruppe wählt, mit der man am besten klar kommt, und ein Thema nimmt, das einem irgendwie selbst "am Herzen liegt".
    Oder habe ich das falsch verstanden?


    Ansonsten stimme ich Flipper zu: lass dich nicht verrückt machen. Dann soll der Chef eben so lange kommen, bis es ihm recht ist.


    Gruß venti :)

  • Also Kapri, nur Mut!


    Wenn ich mir deine Fächerkombination ansehe, sollte der SL alles dafür tun, das du beamtet wirst. Könnte sonst gut sein, dass du die Kurve kratzt. Zu einer Schule an der der SL kapiert hat, dass man Musiklehrer nicht in Förmchen backen kann wie man will und wie man sie braucht.
    Oder anders gesagt: Mangelfach! Bleib also gelassen und selbstbewusst.


    LG Tesla

  • Hallo Kapri84,


    mit niedersächsischen Regelungen kenne ich mich nicht aus, aber ich kann Dir einiges aus meiner baden-württembergischen Erfahrung sagen.


    Du bist seit einem halben Jahr an Deiner Schule. Als Berufsanfängerin hast Du naturgemäß viele Unsicherheiten und dadurch bedingte unnötige Ängste. Bevor Du jetzt existentielle Ängste wegen der Lebenszeitverbeamtung entwickelst, solltest Du (Verzeih mir bitte den belehrenden Tonfall eines alten Schulleiters, den weniger als 90 Unterrichtstage von seinem gesetzlichen Ruhestand trennen) die Fragen rational angehen:


    - Sprich mit dem örtlichen Personalrat. Frag ihn, ob der Schulleiter mit dem ÖPR eine Vereinbarung getroffen hat, wie er bei Probezeitbeurteilungen verfährt. - In meinem Bundesland steht es dem Schulleiter frei, ob er angekündigte oder unangekündigte Unterrichtsbesuche macht.


    - Frage andere junge Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls noch in der Probezeit sind oder die sie vor nicht allzu langer Zeit beendet haben, nach ihren Erfahrungen.


    - Frage den Schulleiter direkt nach den Dingen, auf die es ihm ankommt.


    - Lass Dir das amtliche Formular für die dienstliche Beurteilung geben, damit Du Dich mit den dort angegebenen Beurteilungsmerkmalen vertraut machen kannst.


    Aus meiner eigenen Praxis: Ich habe mit meinem Personalrat vereinbart, dass ich bei dienstlichen Beurteilungen bei allen Kolleginnen und Kollegen in gleicher Weise verfahre (nichts ist nämlich schlimmer als ungleiche Behandlung):


    Die Besuchstermine vereinbare ich mit den Kollegen. Wünsche des Lehrers werden wenn möglich berücksichtigt. In den Wochen vor dem Unterrichtsbesuch führe ich ein ausführliches Mitarbeitergespräch - ohne Protokoll oder Zielvereinbarung - mit dem Kollegen. Erstens erfahre ich von dem Lehrer, wie er seine Arbeit selbst sieht, und zweitens schafft ein derartiges Gespräch Vertrauen. Außerdem erläutere ich dabei, worauf es mir beim Unterrichtsbesuch ankommt. Ich weiß schließlich, dass der normale Lehrer mit 25-Stunden-Deputat nicht jede Stunde so vorbereiten kann, wie er dies bei seinen Prüfungslehrproben gemacht hat. Und der Lehrer erfährt von mir, dass ich nicht zu denen gehöre, die die gerade vom Zeitgeist angesagte Unterrichtsmethode absolut setzen. - Nach dem Besuch wird ein ausführliches Beratungs- und Beurteilungsgespräch angesetzt.


    Anders ist es bei Beschwerdefällen. Da kommt es durchaus auch vor, dass ich unangemeldete Besuche mache. Hier steht aber zunächst der Beratungsaspekt im Vordergrund.


    Noch ein Wort zu Deinen Ängsten: Warum meinst Du, Dein Schulleiter könnte voreingenommen sein gegen Dich? Der erste Unterrichtsbesuch entscheidet noch nichts; weitere Besuche werden folgen (bei uns in B-W spätestens drei Monate vor Ende der Probezeit).


    Die Sache mit dem "Tafelsilber stehlen" kann ich so allerdings nicht bestätigen. Es kam auch bei mir schon vor, dass sich jemand auch bei verlängerter Probezeit nicht bewährt hat und den Dienst quittieren musste. In einem solchen Fall muss aber wirklich viel zusammenkommen. Aber kein Schulleiter macht sich eine solche Entscheidung einfach: Auf der einen Seite steht ein Mensch mit zerstörten Hoffnungen, auf der anderen Seite die Verantwortung für die Unterrichtsqualität für die nächsten 30 Schülerjahrgänge.


    Zu Teslas Mangelfach-Statement: Das Kriterium "Mangelfach" spielte bei der Einstellung eine Rolle, bei der Anstellung auf Lebenszeit ist dies völlig irrelevant.

  • Das Mangelfach ist m.E. nicht irrelevant. Eine Kollegin von mir wurde z.B. an einer Schule beamtet, an der sonst die Lehrer regelmäßig nicht beamtet werden. Die Angst, sie könnte in ein anderes BL abwandern saß der Schulverwaltung da wohl schon im Nacken.
    Glücklicherweise sind die Dinge heute anders gelagert als in den für SL goldenen 80ern. Als junger und flexibler Mangelfachlehrer würde ich schon eine sprachliche Regelung finden, die dem SL unmissverständlich klarmacht, wie die Aktien stehen aber sein Ego nicht beschädigt. :D


    LG Tesla

  • Hallo,


    ich melde mich dann auch mal zu Wort, nachdem du bereits Antworten aus anderen Bundesländern erhalten hast.
    Zunächst eine kurze Anmerkung zu Teslas Antwort: Musik (und auch Englisch) ist in Niedersachsen nicht als Mangelfach eingestuft. Bei der letzten Bewerberrunde wurde dieses Fach an den Schulen (und nicht zentral in den Landesschulbehörden) eingestellt. Wobei natürlich Musik & Englisch wirklich keine schlechte Kombination ist.
    Anders als magiste999 kann ich nicht herauslesen, dass du tatsächlich Berufsanfängerin bist. Du schreibst, dass du jetzt am Gymnasium bist - sehe ich es richtig, dass du zuvor an einer Realschule verbeamtet warst (du schreibst "ob ich Beamtin bleibe/werde")? Denn dann sollten ja bereits andere (positive) Beurteilungen in deiner Akte sein, die einer evtl. nicht ganz so guten Beurteilung widersprechen würden.


    Grundsätzlich hat der Schulleiter festzustellen, ob du dich "bewährt" hast. In das Gutachten sollte aber nicht nur der eine Unterrichtsbesuch mit einfließen, sondern eben auch all das, was Flipper79 bereits genannt hat. Kommt der SL zu dem Ergebnis, dass der UB nichts war (und auch sonst so manches im Argen liegt), kann die Probezeit verlängert werden. (Bei "normalen" Verbeamtungen ist die Probezeit ja drei Jahre, sie kann dann auf fünf Jahre verlängert werden. In deinem (vermuteten) Fall der bereits vorhandenen Verbeamtung für die RS hattest du wahrscheinlich eine Probezeit von zwei Jahren (?) - wie da eine Probezeitverlängerung aussieht, kann ich dir jetzt spontan nicht sagen.)
    Falls du wirklich befürchtest, dass nicht alles "mit rechten Dingen" zugeht, wende dich an deinen Schulpersonalrat oder an den Schulbezirkspersonalrat (ich könnte mir vorstellen, dass der SPR sowieso wegen der rechtlichen Dinge beim SBPR nachfragen würde, der PR an deiner Schule kann dir nur aus der Erfahrung berichten, wie Unterrichtsbesuche / Verbeamtungen in der Vergangenheit gelaufen sind und ob deine Sorgen berechtigt sind.) Die Telefonnummern & Ansprechpartner im Bezirk kannst du hier recherchieren: http://www.landesschulbehoerde…ubject%3Alist=Personalrat .

  • Erstmal ein großes Danke!
    Eure Antworten klingen zumindest so, als würde ich nicht ganz plötzlich und unbemerkt auf der Straße stehen können :)


    Zu Bear: Ich bin wirklich Berufsanfängerin, ich habe vor einem Jahr Prüfung gemacht und war danach an der Realschule angestellt. Mittlerweile bin ich Beamtin auf Probe.
    Meine Hauptbefürchtung ist, dass ich wegen des "falschen" Lehramts am Gym. nicht bewähre und dann komplett aus dem System fliege - auf viel Arbeit hatte ich mich eingestellt, aber darauf eben nicht.


    Der Tipp mit dem Personalrat ist aber wirklich gut, hätte ich eigentlich auch selbst drauf kommen können. Gerade, wenn das Verhältnis zum Ansprechpartner recht locker ist und aus so einem Gespräch nicht plötzlich was ganz offizielles wird.


    Ich möchte jetzt nicht zu pessimistisch wirken, aber steht vor dem entgültigen "Rausschmiss" immer eine Verlängerung ?
    Nicht, dass ich mich für so furchtbar schlecht halte - die Kollegen übrigens auch nicht ;)

  • Zitat

    Original von Kapri84
    .... als würde ich nicht ganz plötzlich und unbemerkt auf der Straße stehen können


    So ist es. Eine sofortige Entfernung aus dem Dienst gibt es nur, wenn vorher in einem ordentlichen Gerichtsverfahren gegen Dich auf Freiheitsstrafe erkannt worden wäre.


    Zitat


    Ich möchte jetzt nicht zu pessimistisch wirken, aber steht vor dem endgültigen "Rausschmiss" immer eine Verlängerung ?


    Eindeutig: ja


    Aber es wurde bereits gesagt: Es sind nicht allein die Unterrichtsbesuche, die über die Bewährung im Dienst entscheiden. Wenn Du Deine Arbeit ordentlich machst, wenn Du Dich in der Schule normal engagierst, wenn es keine fundierten Klagen und Beschwerden gegen Deine Arbeit gibt, dann sollte Deiner Verbeamtung auf Lebenszeit nichts im Wege stehen.


    Alles Gute für Dich!

  • Hallo,
    ich muss sagen, dass ich die "Wünsche" deines Schulleiters recht befremdlich finde. Von meiner Verbeamtung kenne ich das nicht: bekannte Lehrngruppe, Thema hab ich nicht speziell ausgesucht, sondern das genommen, was gerade innerhalb der Einheit "anstand", habe aber auch keine Vorgaben diesbezüglich bekommen. Darf ich fragen, wie dein Schulleiter dir mitteilt, "dass es noch in den Sternen steht", ob du überhaupt verbeamtet wirst? Ich finde das ungeheuerlich. Das kann man ja gar nicht gelassen an die Sache rangehen. Du solltest das auf jedem Fall dem Personalrat melden. Ein Mitgleid des Personalrates kannst du übrigens auch mit in die Überprüfungsstunden nehmen, das ist dein gutes Recht. Übrigens muss wirklich eine ganze Menge passieren, um nicht verbeamtet zu werden... Also, Kopf hoch!

    Einmal editiert, zuletzt von drsnuggles ()

  • Was passiert denn mit Lehrern, die die Probezeit nicht bestanden haben? Werden diese gekündigt und können nie wieder unterrichten? Oder bleiben die trotzdem an der Schule ( nur halt als Angestellte)?

    Wenn die Probezeit nicht bestanden wird, dann ja gerade, weil sich die angehende Lehrkraft nicht im Dienst bewährt hat. Logischerweise wird diese dann auch nicht weiterbeschäftigt, sondern aus dem Dienst entlassen. Die Hürden für die Feststellung der Nichtbewährung sind allerdings ziemlich hoch.

  • Ich habe das tatsächlich mal erlebt (also bei einem Kollegen, nicht bei mir). Dem wurde aber schon seit dem Referendariat gesagt, dass er für diesen Beruf absolut ungeeignet ist (ich habe das auch so gesehen), ist doch irgendwie durchgekommen und in der Probezeit dann am Ende nicht (mit mehrfacher Vorwarnung durch die Schulleitung).

    Ich weiß allerdings nicht, was daraus geworden ist. Derjenige wollte wohl noch rechtliche Schritte einleiten, aber ich habe nichts mehr davon gehört.

  • Ich habe es auch einmal mitbekommen. Der junge Kollege hat dann schnell noch "gekündigt", die Briefe überschnitten sich.


    Keine Ahnung was aus ihm geworden ist. Aber auch da gab es vorher viele Klagen.


    Ich selbst war sehr aufgeregt, weil ich nicht gleich besucht wurde (im Vergleich zu anderen) . Sorgen machen sich wohl die meisten.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich kenne keine(n), der/die sich als so unfähig erwiesen hat, dass eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine Entlassung erfolgt wäre.

    Idealerweise werden die entsprechenden Kandidaten auch bereits im Vorbereitungsdienst herausberaten. Dort habe ich es mehrmals beobachten können. In der laufenden Probezeit hingegen tatsächlich noch nie.


    Edit: Der "klassische" Fall für das Nichtbestehen der Probezeit sind dann auch keine Probleme im didaktischen oder pädagogischen Bereich, sondern deutliche Verfehlungen während der Probezeit, die die Eignung als Beamter in Frage stellen. Dazu gehören z.B. in dieser Zeit begangene Straftaten, die eine gewisse Schwelle überschreiten.

  • Hier in diesem Forum hatte doch auch ein User die Signatur, dass Unfähigkeit nicht strafbar ist oder so ähnlich.

    "Hatte" .. Hat!


    Bolzbold enttäuscht mit, dass er sich nicht an mich erinnert :)

  • Ich habe es auch erlebt, man hat dann letztlich 5 Jahre Probezeit, auf Wunsch mindestens einen Schulwechsel, sodass unterschiedliche SL die Bewährung beurteilen, im Zweifelsfall kommt auch einE DezernentIn hinzu und führt die Beratungs- bzw. Beurteilungsgespräche.


    Dabei geht es auch in NDS nicht allein um den Unterricht, sondern auch um alle weiteren Bereiche in der Schule, Mitarbeit und Kooperation (ja auch Konferenztermine wahrnehmen, sich an Absprachen halten…)

    UND man bekommt durchaus gesagt, woran es hapert,

    UND die Schule bekommt den Auftrag, Unterstützung zu leisten - also Begleitung durch Lehrkräfte,

    UND es kann auch zur Auflage von Fortbildungen kommen.


    Wenn das alles nicht ausreicht, wird nach 5 Jahren die Nicht-Bewährung festgestellt, man wird aus dem Dienst entlassen und hat dann an staatlichen Schulen auch keine Möglichkeit mehr, als Vertretungskraft zu arbeiten.


    Ich habe früher immer gedacht, dass man nach dem Ref genug Prüfungen hatte und die Probezeit eher überflüssig ist, inzwischen denke ich anders darüber, verstehe allerdings auch nicht, wie man das Ref bestehen kann, wenn man Grundzüge des Berufes nicht zeigen kann oder möchte.

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