Kind mit am Elternsprechtag und Handyanruf

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Frage an euch: Wie haltet ihr es mit Elternsprechtagen? Gibt es da irgendwelche rechtl. Vorschriften, dass man das Kind nicht mitbringen darf? Es gilt ja der Datenschutz. Wie sieht es aus, wenn das Kind nur vorübergehend im Raum war?


    Und wie ist es , wenn das Kind in einem wichtigen Fall kurz auf Handy anruft, wenn man die Klasse/den Kurs vorher darüber informiert hat? Soweit ich weiß, muss ich für die Schule meiner Tochter für Notfälle erreichbar sein. Meine Schule sieht das nicht gerne. Wie sieht das rechtlich aus?


    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass es dazu in NRW eine konkrete rechtlich verbindliche Regelung außer dem Datenschutz, der ja nicht ausschließlich zum Schulrecht gehört, gibt.


    Wenn das Kind alt genug ist, die Gesprächsinhalte zu verstehen, dann hätte ich als Elternteil, wenn in Gegenwart des Kindes der Lehrerin meines Kindes über mein Kind gesprochen würde, auch irgendwo ein komisches Gefühl.


    Kinder können für gewöhnlich nämlich keine "Geheimnisse" für sich behalten. Ich würde sicherlich auch nicht ganz so offen reden können / wollen, wenn außer der Lehrerin noch eine weitere, unbeteiligte Person im Raum wäre, die ich von mir aus sonst auch nicht in das Gespräch miteinbeziehen wollte.


    Ein Grenzbereich wäre die Korrektur von Klassenarbeiten zu Hause, wenn die Kinder mal reinkommen und einen Blick ins Notenbuch oder in die Arbeit werfen.


    Was das Erreichbarsein in der Schule angeht, so bin ich da kompromisslos. Es gibt in der Tat Situationen, in denen man erreichbar sein muss (Krankheit, Ausfall der Kinderbetreuung etc.), wo auch ich knallhart sage, dass ich erreichbar sein muss. Das erkläre ich den Schülern aber vorher und sie haben damit dann kein Problem.
    Da würde ich mir auch von der Schulleitung nicht reinreden lassen - und die rechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden dienstlichen Anweisung seitens der Schulleitung würde ich mir gerne auch vorher erst einmal belegen lassen.


    Stellt sich nun die Frage, ob man in Deinem Fall nicht den Kompromiss aushandeln könnte, dass Du im Notfall vom Sekretariat aus benachrichtigt wirst. Diese geringe zeitliche Verzögerung dürfte in den allermeisten Fällen keine Gefahr oder keinen Nachteil für Dich oder Dein Kind darstellen.
    Es ist ja auch keinesfalls so, dass man die Eltern aller Schüler in Notfällen immer und sofort erreichen kann (vorher bekannte Ausnahmesituationen wie oben würde ich auch kompromisslos handhaben).


    Zu den Zeiten, in denen es noch keine Handys gab und wo die Eltern entweder nicht zu Hause waren oder auf der Arbeit nicht erreichbar waren, musste man eben improvisieren. Klar, die Zeiten sind vorbei, aber wegen Unerreichbarkeit der Eltern ist meines Wissens nach noch kein Kind in der Schule gestorben.


    Gruß
    Bolzbold

  • Also, meine Tochter ist bedeutend jünger, als die Kinder, deren Eltern am Elternsprechtag waren. Sie hat nicht zugehört, da sie mit anderen Dingen beschäftigt war und auch nicht die ganze Zeit vor Ort war. Sie kennt die Kinder nicht und wird sie auch nie wieder sehen (die meisten waren ohnehin nicht dabei). Wir wohnen in einer anderen Stadt und sie geht auf eine andere Schule. Es besstand also keine Gefahr, dass sie irgendwelche Geheimnisse ausplaudern konnte, zumal sie auch keine zusammenhängenden Inhalte mitbekommen hat, nicht mal die Namen wusste etc. Allerdings kann man mir ja vorwerfen, ich hätte vorher die offizielle Erlaubnis der SL einholen müssen, was ich nicht getan habe, da diese Handhabung an meiner letzten Schule kein Problem war und an unserer Schule ständig Lehrerinnen ihre Kinder mitbringen.
    Mir wurde gesagt, dass ich das handy gar nicht mit in den Unterricht nehmen darf, was aber nicht stimmen kann, weil es ja seit dem Amoklauf Pflicht war. Die Schüler hatten in meinem Fall auch nix dagegen, dass ich einen Anruf von meiner Tochter bekommen habe, aber irgendjemand hat es den Eltern gepetzt und das wurde dann über die SL an mich zurückgemeldet

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Kannst du denn nicht einfach das Handy auf lautlos stellen und nach der Stunde zurückrufen? Wenn ich jetzt in acht Wochen wieder anfange und meine Tochter dann in die Kita geht, dann werde ich natürlich auch erreichbar sein wollen, aber ich werde dann wahrscheinlich eher den Weg über das Sekretariat wählen. Wenn es dann was Ernstes ist, wird unsere Sekretärin mir wohl schon rechtzeitig Bescheid geben. Und was das Kind zum Elternsprechtag-Mitnehmen angeht: Ich finde, das geht gar nicht, ich würde das definitiv nicht machen, weil ich erstens nicht unbefangen würde unter vier Augen reden können und zweitens könnte ich mir vorstellen, dass es den Eltern auch unangenehm ist, egal wie alt das Kind ist. Nein, das eigene Kind gehört m. E. nicht auf einen Elternsprechtag.

  • Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    ich habe folgende Frage an euch: Wie haltet ihr es mit Elternsprechtagen? Gibt es da irgendwelche rechtl. Vorschriften, dass man das Kind nicht mitbringen darf?


    Davon habe ich noch nie gehört, dass ein Kollege als Lehrer sein Kind zum Elternsprechtag mitbringt.


    Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob die rechtliche Lage wirklich die Perspektive ist, aus der die Sache primär betrachtet werden sollte. Zumindest am Gymnasium sind Elternsprechtage aufgrund der engen terminlichen Setzungen der einzelnen Gespräche in aller Regel eher eine Art "Meet and greet" als ein Forum zum weitergehenden inhaltlichen Austausch. Damit sind sie auch Teil der Außendarstellung der Schule und der Kollegen gegenüber den Eltern.
    Es wäre halt zu überlegen, wie man sich am Elternsprechtag als Profi für Unterricht und Erziehung den Eltern gegenüber darstellt, und man hat ja den Anspruch von ihnen als solcher anerkannt und respektiert zu werden (!), wenn man gleichzeitig sein eigenes Kind beaufsichtigen und die Situation erklären muss.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Ich wäre als Eltern wohl auch eher irritiert, vielleicht ausgenommen bei einem Säugling, das könnte ich noch am ehesten nachvollziehen. Ein Elternsprechtag ist eine stark verdichtete Kommunikation, die Eltern haben 1 bis 2 mal im Jahr die Möglichkeit für 10 Minuten mit dem Lehrer zu sprechen und erwarten da zurecht, dass der gegenüber konzentriert ist.
    Zwar muss man nicht unbedingt unkonzentriert sein, nur weil das eigene Kind daneben sitzt, aber es kann schon so missverstanden werden.

  • Ich frag mich jetzt nur, ob du es wegen eines Betreuungsengpasses mitnehmen musstest ... das würde ich noch nachvollziehen können oder einfach so?!
    Ansonsten gehören meine Kinder auch nicht mit in Elterngespräche, auf Klassenfahrten, Wandertage und sonstige Arbeitstermine ...

  • Zum Thema Handy: Ich würde der Schule meines Kindes Rufnummer des Sekretariats geben, wie bereits ein Vorposter gesagt hat.
    Das Handy im Unterricht finde ich problematisch, da wir Lehrer es auch nicht gerne sehen, wenn die SuS mit eingeschaltetem Handy in der Klasse hocken. Man sollte ein gewisses Vorbild sein.
    Amoklauf ist etwas anderes als Erreichbarkeit wegen eines Kindes.


    Zum Thema Kind beim Elternsprechtag: Ich würde so etwas bedenklich finden. Gründe haben meine Vorposter gesagt. Ich denke, man sollte sich rechtzeitig bemühen eine adäquate Bereuung zu finden. Bei meinen Kollegen hat das eigentlich auch immer geklappt.


    lg

  • In puncto Elternsprechtag gebe ich den Vorschreibern Recht: Da ist das eigene Kind deplatziert. Notlösung wäre vielleicht ein Raum, der einen "Nebenraum" hat, so dass man die Tür schließen kann, wenn Eltern zum Gespräch da sind.


    Mein Handy habe ich immer mit im Unterricht. Mich ruft im Unterricht nur jemand an, wenn es wirklich dringend ist. Das Handy kann man auf Vibration stellen und in die Hosentasche stecken und ggf. zurückrufen. Ich bin noch nicht auf die Idee gekommen, dass dagegen etwas einzuwenden wäre. Macht deine Schule denn Leibesvisitationen?

  • Nein, machen die natürlich nicht. aber da unsere SL nicht so n technikfreak ist, möchte sie nach möglichkeit nicht, dass wir überhaupt ein handy mitnehmen.
    ich hatte meins auch mal mit und es hat irgendein erinnerungs-signal geschellt - das war ja eigentl. nicht so tragisch, aber einige überkorrekte haben es natürlich prompt an ihre eltern weitergemeldet.
    und da meinte ein kollege, dem ich das erzählte, zu mir, dass wir seit dem amoklauf doch sogar ein handy bei uns tragen sollen.

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  • Rechtlich gesehen ergibt sich die Antwort auf die Frage aus der allgemeinen Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. In eine griffige Formel gebracht: 'Liegt das, was ich tue, in dessen Interesse?'


    Hilfreich für Entscheidungen ist auch Kants kategorischer Imperativ, im Kurzfrom: 'Wenn das alle so machten ...'

  • nicht vergleichbar, weil man sich da evtll. ausziehen muss und es um die intimsphäre geht.
    wenn ich auf den elternsprechtag eines lehrers meiner tochter gehe, hätte ich überhaupt kein problem damit, wenn dort ein kleinkind herumkrabbeln würde oder auch ein größeres sitzen würde, solange es den gesprächsablauf nicht massiv stört, nicht auf der gleichen schule ist oder in meinem umfeld wohnt und evtl. vertrauliches ausplaudern kann.
    ich finde, im gegenteil würde es die situation entspannen.


    problematischer finde ich, ein kind in den unterricht mitzubringen, weil dann bes. bei kleineren eifersucht unter den kindern entsteht. wurde aber alles schon gemacht bei uns.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sonnenkönigin ()

  • Maria L.: wenn Elternsprechtage am Gymi in der Tat nur meet- und greet-Tage sind und nicht für den tiefergehenden Austausch gedacht sind, würde es aber doch eher dafür sprechen, dass das Kind mitkommen darf.
    Wenn ich als "Experte" für Erziehung selbst ein Kind habe, steht dem das doch nicht entgegen, oder? Und wieso muss ich was erklären? Meine Tochter kann sich selbst beschäftigen für die paar Min., wo ich mit den Eltern spreche.
    Und sie war überwiegend im LZ, wenn sie mal ab und zu reinkommt, bekommt sie ja nicht wirklich das Gespräch mit.
    Wenn ich trotz Teilzeit zweitägig bis 20 h abends einen ELternsprechtag abhalten muss, bekomme ich schon ein Problem - ich bin alleinerziehend und habe keine Großeltern o. ä., die hier in der Nähe wohnen würden.

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  • Nochmal: Es geht nicht um dich und was du meinst, sondern um das Interesse des Dienstherrn. Wenn du im Zweifel bist, dann frage ihn einfach.

  • Das Betreuungsproblem hat jeder andere Arbeitnehmer gelegentlich auch, dass das nicht immer einfach zu lösen ist, ist auch klar. Dass du auf der anderen Seite als Lehrer einen Teil deiner Arbeit frei einteilen kannst und unterm Strich - was Kinderbetreuung angeht - eher günstiger dastehst als viele andere Arbeitnehmer auch.
    Du kannst das ja persönlich sehen, wie du möchtest. Wie viele andere das sehen, kannst du an den Rückmeldungen in diesem Thread ja ablesen und bei den Eltern am Elternsprechtag wird es wohl ähnlich sein. Letztendlich musst du entscheiden, ob du möchtest, dass ein Anteil der Eltern dich am Elternsprechtag mit einem gewissen Unverständniss über deine Haltung verlässt. (Wenn deine Schulleitung dir die Entscheidung nicht abnimmt, indem sie die Kindermitnahme schlicht untersagt.)

  • @ Sonnenkönigin: ES kommt aber schon vor, dass man mit Eltern üner ernsthafte Probleme sprechen muss (seien es Leistungsprobleme, seien es Verhaltensprobleme). Als Mutter wäre ich nicht begeistert, wenn die Tochter des Lehrers meines eigenen Kindes mit im Sprechzimmer wäre.
    Aber meist hat man als Zeilzeitkraft doch ohnehin nur anteiligen Sprechtag, sprich z.B. nur einen von zwei Tagen oder stundenweise.
    Und kinder mit in den Unterricht bringen, das habe ich noch nie erlebt-. *Kopfschüttel*

  • Naja, in einem anderen Thread stellst du dar, dass sich Eltern über dich bei der Schulleitung beschweren (auch wenn du kaum Umstände und Ursachen benennst).


    Wer so offensichtlich gegen die Gepflogenheiten verstösst, muss eben auch damit rechnen, dass er möglicherweise entsprechend wahrgenommen und eingeordnet wird.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • das Ganze ist doch schon längst passiert - bestimmt habe ich nicht vor, mein Kind nun permanent zum Elternsprechtag mitzubringen.

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