Schwanger Probezeit Beschäftigungsverbot ?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder!


    Ich bin zur Zeit in der 16 SSW und verbeamtet auf Probe (NRW;Primarstufe). Meine Probezeit endet im Juli diesen Jahres. Da ich an schwerer Schwangerschaftsübelkeit/Erbrechen leide, schlug mein FA mir vor,dass er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen möchte. Dieses soll bis zum Mutterschutz gelten.


    Nun meine Frage: Wie verhält sich das dann mit der Probezeit ? Ich würde dann quasi 3-4 Monate meiner noch ausstehenden Probezeit ein Beschäftigungsverbot erhalten. Muss dieser Teil dann "nachgeholt" werden ? Ich weiß, dass dies so ist, wenn die Niederkunft innerhalb der Probezeit stattfindet, aber ist das auch beim BV so ?? ?(


    Es wäre schön, wenn mir hier einer weiterhelfen könnte!


    Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße! CARO ;)

  • Rein vom Arbeitsrecht zählen Mutterschutz und BV als Arbeitszeiten, aber ich kann mir vorstellen, dass die Länder für Beamten da auch wieder Sonderregelungen getroffen haben. Ich würde sagen, da musst du mal ins entsprechende Landesbeamtengesetz gucken oder noch besser, du rufst beim Personalrat oder der Frauenvertreterin an und fragst nach.

  • Caro


    Letztlich kann Dir das doch egal sein, wenn Du Deine Revisionsstunden hinter Dir hast und die dienstliche Beurteilung geschrieben wurde.


    Ich kann zwar verstehen, dass Dich das interessiert, jedoch hast Du egal wie das letztlich gehandhabt wird, weder Vor- noch Nachteile dadurch.
    (Außer dem subjektiven und mehr oder weniger irrationalen Gefühl, dass man ja trotzdem noch in der Probezeit rausfliegen könnte. Da unterscheiden sich aber Angestelltenrecht und Beamtenrecht).


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Zitat

    Original von Bolzbold
    (Außer dem subjektiven und mehr oder weniger irrationalen Gefühl, dass man ja trotzdem noch in der Probezeit rausfliegen könnte. Da unterscheiden sich aber Angestelltenrecht und Beamtenrecht).


    Ähm, nein, da das MuSchG für alle gilt, kann auch da niemand in der Probezeit rausfliegen.

  • Zitat

    Original von Susannea


    Ähm, nein, da das MuSchG für alle gilt, kann auch da niemand in der Probezeit rausfliegen.


    Ähm, doch, weil ich mich auf das Szenario der möglichen Verlängerung der Probezeit bezog und man sich als Beamter in der Probezeit schon einiges leisten muss, um diese nicht zu bestehen. Und da unterscheiden sich die Beschäftigungsverhältnisse eben gravierend - trotz drei bis sechs Monate als Angestellter zu drei Jahren als Beamter.
    Da scheint der Begriff "Probezeit" mehr Ängste auszulösen als der Status des Beamten auf Probe tatsächlich an Ängsten schüren kann.



    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • erstmal vielen dank soweit!!!
    also die revisionsstunden habe ich bereits gehalten und auch das gespräch mit der schulleitung. meine schulleitung meinte letztens zu mir, dass wir vor den sommerferien nochmal ein kurzes feedbackgespräch halten und dann der "drops gelutscht" ;-)


  • Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Egal ob Beamter oder Angestellter, während der Schwangerschaft kann man bei beiden nicht einfach so rausgeschmissen werden in der Probezeit ;)

  • Zitat


    Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Egal ob Beamter oder Angestellter, während der Schwangerschaft kann man bei beiden nicht einfach so rausgeschmissen werden in der Probezeit ;)


    Das weiß ich doch - und das habe ich nie in Abrede gestellt.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Zitat

    Original von Bolzbold
    Das weiß ich doch - und das habe ich nie in Abrede gestellt.


    Gruß
    Bolzbold


    Deswegen sage ich ja, wir reden aneinander vorbei. Für mich klang das so, als ob du das bei Beamten anders siehst udn ncihts anderes habe ich dann kommentiert ;)

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