Klasse wiederholen

  • Heute hat mit ein Vater gesagt, dasss seine Tochter (Schülerin meiner Klasse) das 2. Schuljahr wiederholt. Sie ist zwar in Mathe und Deutsch nicht gut (4-5), aber wiederholen würde meiner Meinung nach nichts bringen. Wer hat denn jetzt eigentlich die endgültige Entscheidung darüber, ob wiederholt wird oder nicht?

  • Zitat

    (3) Die Versetzungskonferenz beschließt nach Anhörung der Eltern oder auf deren Antrag, 1. eine Schülerin oder einen Schüler vom ersten Schulbesuchsjahr in die Klasse 3 zu versetzen, wenn sie oder er dafür geeignet ist, 2. dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, wenn sie oder er noch nicht für die Klasse 3 geeignet ist.

    Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule AO-GS)


    Also müssen die Eltern einen Antrag stellen. Die Versetzungskonferenz stimmt zu oder lehnt ab.
    L.G. Pia

  • Einer meiner Schüler ist jetzt zum Halbjahr von Klasse 3 wieder zurück nach Klasse 2 gegangen.
    Die Eltern haben einen Antrag auf freiwilligen Rücktritt gestellt... die Klassenkonferenz hat dem zugestimmt... fertig.


    Sollte die Klassenkonferenz allerdings der Meinung sein, dass ein freiwilliger Rücktritt nichts bringt und also dem nicht zustimmt... dann verbleibt das Kind in der Klasse.


    Gibt bestimmt noch Gesetzestexte dazu... aber die habe ich jetzt nicht gefunden.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Naja, das geht ja direkt aus Primarballerinas Text hervor: Die Versetzungskonferenz beschließt...
    Der Vater kann also beantragen, aber nicht selbst beschließen.

  • Hallo zusammen,
    ich hole diesen Thread mal hoch, vielleicht kann mir einer von euch helfen:
    Es geht um NRW, Wiederholen der Klasse 2, also 3jähriger Verbleib in der Schuleingangsphase.
    Wer entscheidet darüber?
    In der AO-GS steht:



    "Die
    Versetzungskonferenz beschließt nach Anhörung der Eltern oder auf deren
    Antrag, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schulein
    gangsphase verbleibt, wenn sie oder er noch nicht für die Klasse 3 geeignet ist."



    1.Wer bildet die Versetzungskonferenz? Versetzungskonferenz = Klassenkonferenz?
    2.Verstehe ich es so richtig: Entweder stellen die Eltern einen Antrag,
    oder die Initiative geht von Schulseite aus, dann müssen die Eltern
    angehört werden?
    3. Im welchen Verhältnis muss die
    Versetzungskonferenz entscheiden? Einfache Mehrheit oder muss man sich
    einig sein? (Wahrscheinlich nicht)
    4. Gibt es irgendwelche Vorgaben, wie das auf dem Zeugnis formuliert werden muss? Unter Bemerkungen? "XYZ verbleibt nach Beschluss der Versetzungskonferenz ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase"?


    Ich danke euch!!
    Viele Grüße
    Brotkopf

  • Hallo!
    Angaben ohne Gewähr ;)


    1) Versetzungskonferenz = Klassenkonferenz
    2) a) Eltern können Antrag stellen, Klassenkonferenz entscheidet dann m.W. mit Mehrheit, ob dem Antrag stattgegeben wird
    b) Wenn die Initiative von Schulseite ausgeht, liegt ja meistens der Fall vor, dass die Leistungen des Kindes in einigen Fächern nicht ausreichen.
    Somit würde das Kind sowieso nicht in Klasse 3 versetzt und verbleibt automatisch ein weiteres Jahr in der SEP.
    Dies wird den Eltern mitgeteilt, aber die Entscheidung liegt nicht auf Seiten der Eltern.
    c) Das Kind hat vielleicht nur in einem Fach eine 5, aber der Klassenlehrer ist der Meinung, dass das Kind nicht erfolgreich in Klasse 3 mitarbeiten kann und ihm ein weiteres Jahr gut täte.
    Im Elterngespräch begründet der Lehrer seine Meinung. Wenn Eltern zustimmen --> siehe a)
    Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, muss das Kind meines Wissens in Klasse 3 versetzt werden (die Noten sind ja schließlich im Rahmen).
    Ggf. kann man auch im Winter Kl. 3 schauen und den Eltern erneut einen freiwilligen Rücktritt empfehlen. Manchmal sind die Eltern dann einsichtiger.
    3) meines Wissens reicht einfache Mehrheit
    4) Müsste ich mal nachgucken. Ich meine so in etwa: Der Schüler/die Schülerin verbleibt ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase.


    LG

  • Hallo Shadow,
    ich habe mich jetzt noch etwas umgehört und so wie du es schreibst, scheint es richtig zu sein. :thumbup:
    Ich danke dir!
    Viele Grüße
    Brotkopf

  • Hallo Shadow,
    du hast mir mit deinen Formulierungen gerade extrem weitergeholfen.
    Ich habe da auch so ein paar "Kandidaten", bei denen ich die Entscheidungsfindung schwierig finde. Fakt ist, dass sie jeweils nur in einem Hauptfach extrem schwach sind und in dem anderen zumindest 4 stehen. Da ihre Eltern keine Wiederholung wollen, werde ich dafür plädieren, dass diese Kinder versetzt werden.
    Viele Grüße
    Anna

  • Hallo,
    ich hätte da mal ne Frage....
    Ich bin selbst in der Sek 1 tätig, kenne mich daher in der Primarstufe nicht aus. Könnte demnach eine dumme Frage werden.
    Ich lese super viele Berichte über freiwilliges Wiederholen in der GS, aber immer nur in der 1. und 2. Klasse. Klar, die sind hier in NRW für den Einstieg ins Schulleben zusammengefasst, aber wie ist das beispielsweise in der 3. Klasse??
    Bei meinem Patenkind wurde jetzt LRS festgestellt. Kein dummes Kerlchen, aber gerade das Lesen ist für ihn der Horror. Da gerade Lesen in allen Fächern aber immer wichtiger und relevanter wird, überlegen die Eltern, den Kleinen wiederholen zu lassen. Wie läuft das? Ist das überhaupt auf Elternwunsch möglich?
    Was haltet ihr davon?
    Gruß
    Ninienne

  • Hallo,
    die Eltern können einen Antrag auf Rücktritt stellen. Über diesen Antrag entscheidet dann die Klassenkonferenz. Diesen Antrag kann man jederzeit stellen.
    Deine Freunde sollten zunächst mal das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen, ihre Überlegungen schildern und hören, wie sie über einen Rücktritt denkt.
    L.G. Tootsie

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