Was ist eine Dienstveranstaltung?

  • Hallo!
    Aufgrund einer aktuellen Situation stellt sich mir folgende Frage:
    Wo kann man nachlesen, welche Veranstaltung eine Dienstveranstaltung ist und man damit zum Erscheinen verpflichtet es?


    Es geht genau um folgende zwei Begebenheiten:


    1. Die Verabschiedung eines Kollegen in den Ruhestand wird Freitags nach Schulschluss terminiert, obwohl dies der letzte Schultag vor den Ferien ist. Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitpflicht herrscht?


    2. Der Geburtstag der Schule jährt sich dieses Jahr zum 75. Mal. Dazu soll eine Feierstunde (ohne Zustimmung der LK) stattfinden, zu der der Dezernet sowie diverse Vertreter des Schulträgers eingeladen sind. Diese Feier findet unter der Woche am Abend (ca. 3 Stunden offizielles Programm mit anschließendem Imbiss) statt. Sowohl am Vormittag als auch am darauf folgenden Tag ist regulärer Unterricht.
    Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitspflicht herrscht?


    Für jede Antwort bin ich sehr dankbar!
    lisasil

  • Ich würde sagen:


    Zitat

    Original von lisasil
    1. Die Verabschiedung eines Kollegen in den Ruhestand wird Freitags nach Schulschluss terminiert, obwohl dies der letzte Schultag vor den Ferien ist. Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitpflicht herrscht?


    Jain. Kommt darauf an, wie geladen wird. Grundsätzlich muss das keine Dienstveranstaltung sein, der Schulleiter kann es aber als (einzigen Tagesordnungspunkt) einer Dienstbesprechung verkaufen, dann herrscht Anwesenheitspflicht. Eine Dienstbesprechung am Nachmittag des letzten Schultages zu terminierten ist zwar höchst ungeschickt, aber meines Wissens zulässig. Für mich hört sich das nach einem Problem an, dass der Personalrat mit der Schulleitung klären müsste, denn niemandem kann daran gelegen sein, dass die Kollegen bei solch einer Verabschiedung reihenweise fern bleiben (und sei es mit Krankmeldung).


    Zitat

    Original von lisasil
    2. Der Geburtstag der Schule jährt sich dieses Jahr zum 75. Mal. Dazu soll eine Feierstunde (ohne Zustimmung der LK) stattfinden, zu der der Dezernet sowie diverse Vertreter des Schulträgers eingeladen sind. Diese Feier findet unter der Woche am Abend (ca. 3 Stunden offizielles Programm mit anschließendem Imbiss) statt. Sowohl am Vormittag als auch am darauf folgenden Tag ist regulärer Unterricht.
    Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitspflicht herrscht?


    Das würde ich klar als Dienstveranstaltung sehen. Es gibt gewisse Einschränkungen über Gesamtarbeitszeit an dem Tag und Mindestpause bis zum Wiederbegin, die einzuhalten wären, aber grundsätzlich ist das eine normale Dienstveranstaltung.

  • Danke für die Antwort!


    Ist das eine eigene Einschätzung oder eine nachlesbar Festlegung?


    Wer kommt für die durch die Teilnahme an der möglichen Dienstveranstaltung entstanden Kosten (z. B. Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc. ) auf und wo kann ich diese geltend machen???


    lisasil


  • Meinst du diese Frage ernst? Wenn du eine Dienstveranstaltung hast (sprich: Arbeit), dann musst du dich doch um deine Kinderbetreuung selbst kümmern.
    Wieso sollte das in diesem Fall anders sein als beispielsweise bei einem Elternsprechtag oder einer Konferenz. In diesen Fällen kannst du doch auch die Kinderbetreuung nicht geltend machen?

  • Zitat

    Original von lisasil
    Danke für die Antwort!


    Ist das eine eigene Einschätzung oder eine nachlesbar Festlegung?


    Details kannst du in der Konferenzordnung deines Bundeslandes nachlesen, aber ich glaube nicht, dass du da genaue Regeln über Mindestumfang oder zulässige Tagesordnungspunkte von Dienstbesprechungen finden wirst, das dürfte dem Ermessen des Konferenzleiters - also des Schulleiters - obliegen. Und eine Festveranstaltung zu einem besonderen Jubiläum ist halt genau so eine Dinestveranstaltung wie eine Konferenz, Elternsprechtag oder Tag der offenen Tür, auch daran musst du teilnehmen, wenn der Schulleiter es anordnet. Auch da gibt es keine "Liste" mit erlaubten Zusatzveranstaltungen, es sollte halt nur insgesamt im Rahmen bleiben.


    Zitat

    Original von lisasil
    Wer kommt für die durch die Teilnahme an der möglichen Dienstveranstaltung entstanden Kosten (z. B. Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc. ) auf und wo kann ich diese geltend machen???


    Mit solchen Fragen drückst du wohl nur einen gewissen Unwillen deinerseits aus, denn eigentlich sollte dir klar sein, dass der Lehrerberuf mehr Präsenz in der Schule als nur die reine Unterrichtszeit erfordert und du eine Kinderbetreuung genau so wenig vom Arbeitgeber finanziert bekommst, wie jeder andere Beschäftigte.
    Fahrtkosten kannst du steuerlich geltend machen, wie die normalen Fahrten zur Unterrichtszeiten auch.


    Grüße,
    Moebius

  • Zur Feierstunde: Ganz klar eine Dienstveranstaltung mit Teilnahmepflicht



    Zitat

    Original von lisasil
    1. Die Verabschiedung eines Kollegen in den Ruhestand wird Freitags nach Schulschluss terminiert, obwohl dies der letzte Schultag vor den Ferien ist. Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitpflicht herrscht?


    Wenn der Schulleiter entsprechend einläd, dann ist die Veranstaltung wie schon von anderen gesagt eine Dienstveranstaltung mit Teilnahmepflicht. Ob das der letzte Schultag vor den Ferien ist, spielt dann überhaupt keine Rolle. Theoretisch könnte er (zumindest in BW) auch ohne Probleme den Termin IN die Ferien legen.


    Ich persönlich würde bei solch einer Veranstaltung allerdings nicht auf die Idee kommen, nach dem Dienstrecht fragen. Ist es nicht eher eine Frage des Anstandes, einen Kollegen respektvoll in den Ruhestand zu verabschieden? Umgekehrt würde ich als Schulleiter in diesem Sinne auch keine Teilnahme erzwingen wollen, weil man auf solche "Gäste" eigentlich lieber verzichtet.


    Gruß
    krabat


    P.S.: Die Frage nach der Kostenerstattung ist völlig absurd. Ich kann für Dich nur hoffen, dass Du solche Fragen nicht in Deiner Schule direkt stellst und Dich damit blamierst.

  • Ich denke auch, dass der Charakter einer Dienstveranstaltung dann gegeben ist, wenn der Schulleiter die Einladung ausspricht.


    Ansonsten wird der Schulleiter auch deutlich sagen, dass die Einladung eine dienstliche Anweisung ist.


    Genaues wird auch die Dienstordnung nicht hergeben.


    Aber schlussendlich haben sich mir solche Fragen angesichts der beiden Beispiele, die du nennst, auch nie gestellt - und ich bin nicht mal ein freundlicher Mensch.


  • Schau mal hier nach in §9.


    Ferner sind derartige über die eigentliche Unterrichtsverpflichtung hinausgehende Veranstaltungen mit Deinen Bezügen abgegolten.


    Der Dienstherr wird Dir die aus Deinem Arbeitsverhältnis entstehenden Kosten für Fahrten und Kinderbetreuung natürlich nicht bezahlen. Das ist wie für die meisten Arbeitnehmer das eigene, persönliche "Problem".
    Die Kosten für Kinderbetreuung kannst Du steuerlich geltend machen, Fahrtkosten kannst Du ebenso absetzen - allerdings keine mehrfachen Fahrten zum und vom Arbeitsort am selben Tag.


    Sofern Du Teilzeitkraft bist, gelten für Dich gewisse "Ermäßigungen" - die sind ebenfalls auf den Seiten des Ministeriums nachzulesen.


    Den Bedenken hinsichtlich einer Blamage aufgrund möglicher Beschwerden oder Nachfragen Deinerseits in eventueller Unkenntnis der ADO schließe ich mich an.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

    Einmal editiert, zuletzt von Bolzbold ()

  • Unabhängig davon, ob bei der 75-Jahr-Feier wirklich dienstliche Anwesenheitspflicht herrscht, würde ich so einen Festakt auch als meine private Pflicht ansehen oder schöner ausgedrückt als ein Ereignis meiner Schule, bei dem ich als Teil davon auch kommen darf.


    Schule ist ein Job, bei dem man nicht einfach nur seine Stunden abarbeitet und wieder nach Hause geht, sondern ein Beruf, bei dem man Herzblut reinsteckt.
    Und wenn meine Schule 75. Jubiläum hat und dieses groß gefeiert wird, stellt sich für mich gar nicht die Frage, ob ich da zu Hause bleiben darf.


    Klar ist das nicht einfach zu regeln, wenn man Kinder hat, aber a) steht der Termin ja schon weit im Voraus fest und b) kommt eine 75-Jahrfeier nicht jeden Tag vor. Danach hast du ja wieder 25 Jahre Ruhe :-)

  • Ich finde es schade bis erschreckend, dass es jemand so furchtbar in seiner Schule findet, dass er/sie nicht einmal Kollegen anständig verabschieden will bzw. so ein Jubiläum nur als Belastung empfindet. Vielleicht solltest Du eher über einen Schulwechsel als über die Frage der Dienstverpflichtung nachdenken, wenn diese parr Stündchen so ein Problem darstellen.

  • Wunderschönen guten Morgen!


    Also ich habe mir die Frage nach Anwesenheitspflicht oder nicht in den letzten Jahren auch schon öfters gestellt. Bei mir lag dies allerdings daran, dass ich im Vertretungspool tätig war. In 2 Jahren habe ich immerhin 12 verschiedene Schulen besucht und dabei bleibt die innere Bindung und Identifikation mir einer Schule auch gerne mal auf der Strecke.
    Ich will damit nur sagen, dass wir nichts über die Beweggründe wissen, diese aber dennoch eine große Rolle spielen können.


    Ich wünsche ein arbeitsreiches Wochenende!

  • Wir wissen aber auch alle, dass es Phasen im Schuljahr gibt in denen man an den Grenzen seiner Belastbarkeit angelangt ist und ziemlich angespannt auf jeden Zusatztermin reagiert, jetzt hier reihenweise auf die TE einzuprügeln halte ich auch für etwas übertrieben.


    Ganz glücklich vom Schulleiter finde ich es auch nicht, die Verabschiedung eines Kollegen auf den Nachmittag des letzten Schultages zu legen, denn da sind erfahrungsgemäß viele Kollegen einfach "auf", der ein oder andere wird vielleicht auch schon einen Flug für den Nachmittag gebucht haben.


    Das ist aber ein Problem, das man nicht auf dem Wege des Dienstrechtes lösen sollte, sondern eher zwischen Personalrat und Schulleitung klären - im Interesse aller Beteiligten. Bei uns gibt es traditionell am vorletzten Schultag vor den Sommerferien abends eine formlose, "entspannte" Veranstaltung mit dem ganzen Kollegium, die der Personalrat organisiert, in diesem Rahmen werden dann auch die Ausscheidenden verabschiedet.
    Etwas in der Richtung könnte man anregen.


    Auch für die Feier eines Schuljubiläums kann ich mir Formen vorstellen, die alle Beteiligten mehr begeistern (und darum sollte es ja eigentlich gehen) als eine dreistündige feierliche Abendveranstaltung, bei der die Hälfte der Zuhörer nach der dritten Rede weggenickt ist.
    Ich unterstelle lisasil mal einfach, dass diese Form des Ansetzens der Veranstaltungen in einer Form, die das Kollegium nicht wirklich begeistert, das eigentliche Problem ist.


    Grüße,
    Moebius

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