Fahrradhelm Pflicht für Lehrer?

  • Meine Chefin sagte letztens, dass wir als Lehrer verpflichtet seien (versicherungstechnisch), einen Fahrradhelm zu tragen.


    Wenn ich mit den Kindern mit Rad unterwegs bin, klar!
    Aber im privaten Bereich? Sie meinte ja....!


    Ich hab schon gegoogelt, aber nichts gefunden.


    Wisst ihr da was Genaues?

  • kann ich mir nicht vorstellen!!
    es gibt ja auch keine pflicht seitens der schule sich im auto anzuschnallen, nicht zu rauchen, alkohol zu trinken usw :)
    in meiner schule kommen einige lehrer ohne helm mit dem rad zur schule und diesbzgl. kam noch nie ein kommentar seitens der sl.

  • Ich habe auch noch nichts davon gehört ... Letzlich dürfen eigentlich für Lehrer keine anderen Vorschriften im privaten Bereich gelten als z.B. für Polizisten oder Verkäufer.
    Auch an meiner Schule kommen Lehrer z.T. ohne Fahrradhelm und unsere SL hat bisher noch keinen Kommentar dazu abgegeben ...

  • Da scheint deine Chefin etwas zu verwechseln. In Deutschland besteht eine Helmpflicht im Straßenverkehr für Fahrer von Krafträdern, nicht jedoch von Fahrrädern. Der Nutzen von Helmen bei Radfahrern ist umstritten. Deshalb wurde in einigen Ländern (z. B. Australien) eine gesetzliche Helmpflicht wieder aufgehoben.


    Lehrern vorzuschreiben, wie sie sich auf Fahrrädern zu bewegen haben, könnte allenfalls in einer Schulordnung geregelt sein, deren Wirkung jedoch am Schultor endet. Für Körperschäden bei Wegeunfällen ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig, und dieser sieht keine Helmpflicht vor. Die Schule haftet ebenso wenig für Schäden auf dem Weg zur Schule wie ein Einkaufszentrum für Unfälle, die seine Kunden auf der Einkaufsfahrt erleiden.


    Die weitaus meisten Unfälle mit Kopfverletzungen gibt es in privaten Haushalten. Ich vermute deshalb, dass sich deine Chefin zu Hause nur mit Schutzhelm bewegt. Dasselbe kann sie aber nicht auch von den Lehrern erwarten oder gar verlangen.

  • Es ist durchaus möglich, dass dir bei einem Unfall ohne Helm und daraus resultierenden Kopfverletzungen eine Mitschuld zugesprochen wird. Damit erhältst du aus der Unfallversicherung dann weniger - oder sogar keine Leistungen. Dasselbe gilt auf jeden Fall bei einem Autounfall, falls du nicht angegurtet bist. Dann erhältst du - selbst wenn du am Unfall nicht schuld warst - kein Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers.
    Analog gilt dies sicher auch für Fahrradfahrer.


    Auf dem Weg zur Arbeit bist du über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert - z.B. gegen Invalidität.
    http://www.safety1st.de/webcom….php/_c-437/_nr-99/i.html


    Ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit zählt als "Dienstunfall"
    http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/du13.htm


    Daraus:

    Da du verpflichtet bist, mögliche Unfallrisiken zu vermeiden, könnte dein Anspruch bei einem Fahrradunfall im Schadensfall gekürzt oder sogar auf Null gesetzt werden.
    Im Fall einer Invalidität könnte dies existenzielle Folgen haben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Der TE ging es soweit ich es verstanden habe aber eher darum, ob sie einen Helm tragen muss, wenn sie Sonntagsnachmittags eine Radtour unternimmt ...

  • Aber im privaten Bereich? Sie meinte ja....!


    ROTFL... Deine "Chefin" kann wohl Privates und Dienstliches nicht auseinanderhalten. Ich hoffe nur, dass sie sich nicht auch noch in andere Dinge deines Privatlebens einzumischen versucht...



    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Es ist durchaus möglich, dass dir bei einem Unfall ohne Helm und daraus resultierenden Kopfverletzungen eine Mitschuld zugesprochen wird. Damit erhältst du aus der Unfallversicherung dann weniger - oder sogar keine Leistungen. Dasselbe gilt auf jeden Fall bei einem Autounfall, falls du nicht angegurtet bist. Dann erhältst du - selbst wenn du am Unfall nicht schuld warst - kein Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers.
    Analog gilt dies sicher auch für Fahrradfahrer.

    Es gibt in Deutschland eine GurtPFLICHT aber keine Fahrradhelmpflicht. Ich bezweifle daher, dass man jemandem, der sich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Parameter am Straßenverkehr beteiligt, eine "Schadenminderungspflicht" herbeikonstruieren kann. Wo sollte das enden? Das Fahhrad stehen lassen? Nur wer überhaupt nicht mit dem Fahrrad fährt, verwirklicht seine "Pflicht zur Schadensminderung" im vollen Umfang?


    Hast du für deine Meinung ein Musterurteil? Würde mich wirklich interessieren!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich besitze keinen Fahrradhelm. Natürlich ist mir klar, dass es gut wäre, wenn ich im Sinne meiner Vorbildfunktion und aus Sicherheitsgründen Helm tragen würde. Ich habe das jedoch trotz aller Argumente pro Helm nicht vor. Nichts desto Trotz fahre ich gelegentlich mit dem Rad zur Schule. Dort oder auch im Freizeitbereich begegnen mir Schüler und sehen, dass ich keinen Helm trage. Sie sehen jedoch auch unzählige andere Erwachsene (und leider auch Kinder) die keinen Helm tragen. Es besteht nun einmal keine Helmpflicht. Die kann auch SL nicht vorgeben.

  • Es gibt in Deutschland eine GurtPFLICHT aber keine Fahrradhelmpflicht. Ich bezweifle daher, dass man jemandem, der sich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Parameter am Straßenverkehr beteiligt, eine "Schadenminderungspflicht" herbeikonstruieren kann. Wo sollte das enden? Das Fahhrad stehen lassen? Nur wer überhaupt nicht mit dem Fahrrad fährt, verwirklicht seine "Pflicht zur Schadensminderung" im vollen Umfang?


    Hast du für deine Meinung ein Musterurteil? Würde mich wirklich interessieren!

    Ein Musterurteil dazu kenne ich nicht. Ich würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen, bei einem derartigen Urteil auf der Verliererseite zu stehen.
    Es besteht die allgemeine Pflicht, Schäden so weit möglich zu vermeiden oder zu begrenzen - dies bedeutet nicht, dass man nicht mehr Farrad fahren darf. Aber ein Helm ist kein exotischer Ausrüstungsgegenstand beim Fahrradfahren.
    Besuche mal eine Reha-Einrichtung für Hirnverletzte und Querschnittsgelähmte und frage nach den Ursachen.
    Die häufigsten sind Unfälle mit Motorrad, Pferden und Fahrädern.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Mit Verlaub, aber das ist Unsinn, der nicht dadurch wahr wird, dass man mit dem moralisch überlegenen Holzhammer kommt.
    Versicherungen können Leistungen nicht einfach aufgrund subjektiver Einschätzungen ausschließen, dafür gibt es objektive Kriterien - die nennen sich Gesetze. Verlust eines Leistungsanspruches kann nur geschehen, wenn der Versicherungsnehmer gegen geltendes Recht oder Vertragsinhalte verstoßen hat. Die Gemeindeunfallversicherung beinhaltet keinen individuell abgeschlossenen Vertrag, die genauen Versicherungsbedingungen kann man bei der GUV sicher erfahren, letztlich müssen die sich aber an der Gesetzeslage orientieren. Und die ist nun mal, dass in Deutschland für Radfahrer keine Helmpflicht besteht. Ein hypothetisches "wenn er aber doch einen Helm getragen hätte, wäre die Verletzung so nicht passiert" reicht da nicht zum Leistungsverlust, sonst könnte jede Krankenversicherung die Kostenübernahme bei Lungenkrebs mit der gleichen Begründung ablehnen, wenn der Versicherungsnehmen Raucher ist.
    Die Schulordnung kann nur das Verhalten auf dem Schulgelände regeln, wer sich da gegen den Helm sperren möchte, schiebt halt die letzten paar Meter oder stellt das Rad vorher ab. Und dass Lehrer allein aufgrund ihres Berufes auch in ihrer Freizeit verpflichtet wären einen Helm zu tragen, ist erst recht hanebüchender Quatsch.
    Das es vernünfig sein mag, oder als Lehrer auch pädagogisch angezeigt, einen Helm zu tragen, steht auf einem ganz anderen Blatt, hat aber nichts mit der Frage der TE zu tun.

  • http://onlinefragen.net/fa24/fa40728/


    So viel zum Unsinn.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich wollte ich gerade schreiben, dass es sich dabei um einen 10-jährigen Jungen handelte.


    Aber ... ich habe gerade noch einmal nachgesehen: die Helmpflicht gilt auch nicht für Kinder. Also müsste analog dazu (da weder für Kinder noch für Erwachsene eine Helmpflicht existiert), dieses Urteil ggf. auch für Erwachsene relevant sein.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Wobei ich pers. auch das Tragen eines Helmes nicht in Frage stellen würde. Sowohl aus reinen Gründen der "Selbsterhaltung" als auch aus "Vorbildgründen".


    Nachtrag: Mikael, aber du hast nach einem "Musterurteil" für alias' Aussage gefragt. Und das hat er geliefert. Auch wenn es andere Urteile mit einer anderen Tendenz gibt, wurde scheinbar schon einmal im Sinne der Versicherung entschieden. Alias Hinweis ist daher nicht unpassend gewesen.

  • Eine kurze Recherche hätte ergeben, dass
    (1) das Urteil gar nicht zum vorliegenden Sachverhalt passt, da es sich nur auf besonders gefährdete Fahrer, wie junge Kinder und Rennradfahrer bezieht.
    (2) das Urteil in der Berufungsinstanz wieder einkassiert worden ist.

    • Offizieller Beitrag

    Die Grenze "besonders gefährdet" ist aber nicht näher definiert.
    In einem Urteil, dass ich gelesen habe, wurde sehr stark auf der Geschwindigkeit des Fahrradfahrers von "15 km" herumgeritten, wegen der er nicht zur Verantwortung gezogen wurde.
    Eine "Grenze" wurde allerdings auch dort nicht genannt. Es scheint also Ermessenssache des Gerichtes zu sein, ab wann ein Radfahrer "zu schnell" ist.
    Ich würde mich daher, wie alias schrieb, evtl. nicht darauf verlassen, dass ich vor Gericht Glück haben könnte. ;)


    kl. gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Man schaue sich diese Seite an und die Begründung des Urteils im Ausschnitt:



    Hier der Link: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=080787
    Demzufolge tut man gut daran, zumindest Kindern einen Helm anzuziehen, sowie bei Fahrten mit dem Rennrad auch als Erwachsener einen Helm zu tragen.


    Wenn man erst einmal eigene Kinder hat, sieht man das vermutlich ohnehin ein wenig anders.
    Mir wäre es unwichtig, wenn mein Kind mit Schädel-Hirn-Trauma auf der Intensivstation läge, wer dann dafür haftbar gemacht werden kann, wenn das Tragen diese Verletzungen verhindert hätte. Letzteres würde für mich zählen und mich ein Leben lang verfolgen, wenn mein Kind bleibende Schäden davontragen würde.


    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Ich könnte mir vorstellen, dass bei Schulwanderungen eine Helmpflicht vorgeschrieben werden kann, an der sich die Lehrer nicht zuletzt aufgrund ihrer Vorbildfunktion beteiligen sollten.
    Für Fahrten von zu Hause in die Schule hat ein Schulleiter für die Wahl und Ausgestaltung des Verkehrsweges keine Weisungsbefugnis, solange ich pünktlich zum Dienst erscheine.


    Gruß
    Bolzbold

  • Schon richtig. Aaber... die Recherche zeigt auch, dass die Versicherungen immer öfter den Klageweg beschreiten, um die Mitschuld des Radfahrers einzuklagen.
    Und sie bekommen auch Recht.


    http://www.verbraucherforum-in…ad%20fahren%20ohne%20Helm


    Wer es drauf ankommen lassen will, kann ruhig ohne Helm fahren. Sobald um eine Kopfverletzung gestritten wird, dürfte es für den Fahrradfahrer brenzlig werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Für Fahrten von zu Hause in die Schule hat ein Schulleiter für die Wahl und Ausgestaltung des Verkehrsweges keine Weisungsbefugnis, solange ich pünktlich zum Dienst erscheine.

    Das wurde nie behauptet. Es ging wohl darum, dass sich der/die Schulleiter/in auf versicherungstechnische Fragen bezogen hatte und die Vorbildfunktion der Lehrer eingefordert hat.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

Werbung