Notengebung: gesetzl. Grundlagen zur Einbeziehung der Halbjahresnote gesucht (NRW)

  • Hallo in die Runde,


    da ich verschiedene Möglichkeiten der Einbeziehung der Halbjahresnote gelesen habe, teilweise mit Begründung auf "geltendes Recht", wollte/möchte ich herausfinden, wie die Grundlage zur Leistungsbewertung aussieht und ob ich dort Hinweise darüber bekomme. Allerdings werde ich nicht fündig - weder im Schulgesetz (es geht um NRW), noch in der Schulordnung, auch nicht in der Ausbildungsordnung; da ich auch in der BASS gesucht habe, fällt mir keine weitere Grundlage ein, die etwas dazu sagen könnte.


    Gibt es hier einen Experten/eine Expertin, der/die mir einen Hinweis geben kann?


    Die Frage nochmal konkret: Wo steht, dass die Halbjahresnote (in welchem Verhältnis auch immer) in die Jahresnote einfließt?


    Dies soll keine Diskussion über den pädagogischen Sinn oder ähnliches implizieren. Ich möchte lediglich die juristische Grundlage wissen.


    Danke und noch schöne Restferien ;)

  • Soweit ich weiß darf die halbjahresnote gar nicht in die endnote miteinfließen. Ausnahmen:
    1) ZP 10 Prüfungen (Real-, Haupt- und Gesamtschule). Dann gibt es als vornote eine Note, die sich aufs ganze Halbjahr bezieht.
    2) Unterricht wird epochal unterrichtet. Dann fließt die halbjahresnote wie eine endjahresnote mit in die versetzung ein.



    Wenn ein schüler zwischen 2 noten steht sollte man die entwicklung des schülers im Jahresverlauf mitberücksichtigen.


    lg

  • Hi Flipper79,


    danke für die rasche Antwort.


    Wie geschrieben: da gibt es die wildesten Formen und Begründungen. Aber ich kann keine belastbare Grundlage finden. Allein aus den Sätzen des Schulgesetzes würde ich ebenfalls davon ausgehen, dass eine Jahresnote unabhängig von Halbjahresnoten ist, da eine Ausbildungseinheit aus dem Schuljahr besteht. Eine Halbjahresnote hätte demnach lediglich "informierenden" Charakter. Diese Sicht wird aber von der schulischen Praxis nicht gedeckt, da erlebe ich (auch bei mir selbst), dass es zu irgendeiner Verrechnung kommt.
    Daher meine Frage nach einem Erlass, Ordnung o.ä., in dem es belastbare Ausführungen gibt.


    Beste Grüße!

  • Schwierig, wenigstens das Schulgesetz NW ist da nicht eindeutig - in § 49, wo es eigentlich stehen müsste.


    Ich kann nur die Rechtslage in BW wiedergeben. Hier ist die Halbjahresnote insofern nicht "bindend", als sie keine Zeugnisnote ist. Es ist lediglich die Note einer "Information" für die Eltern als Hinweis auf den ungefähren Halbjahres-Leistungsstand. Allerdings wird die Halbjahresnote natürlich trotzdem irgendwie in die Endnote eingerechnet - meist zu ca. 50% der Endnote. Was ja auch Sinn macht, schließlich reden wir hier ungefähr von der Leistung der ersten Schuljahreshälfte.

  • Hallo unter uns,


    ja, ich denke auch, dass es Sinn macht (so mache ich es ja auch). In der Sache völlig klar.


    Haarspalterisch (daher die Frage nach der juristischen Grundlage) ist die Aussage möglich, dass es keine Pflicht zur Einbeziehung der Halbjahresnote gibt.



    Danke und beste Grüße

  • Ich hänge mich einfach mal dran.


    Das ist bei uns im Kollegium immer ein Streitthema. Besonders dann, wenn eine deutliche Verbesserung oder Verschlechterung seit dem 1.Halbjahr eingetreten ist.


    Wir hatten letztes Schuljahr den Fall, dass ein Kollege einer Schülerin in einem Hauptfach eine 2 aufs Zeugnis bekommen sollte, obwohl sie im Halbjahr vom ihn eine 5 hatte. Das hat der Schulleiter mit Verweis auf gesetzliche Grundlagen (1.Halbjahr einbeziehen) abgelehnt, so dass die Schülerin "nur" eine 3 bekam.


    Genaues weiß ich jetzt auch nicht. Ich frage den SL am Montag einfach mal. Würde mich nämlich auch brennend interessieren, wie das geregelt ist.



    Edit: Tippfehler

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Um Missverständnisse zu vermeiden: Geht es darum, die Leistungen des ersten Halbjahres in die Gesamtnote am Jahresende einfließen zu lassen, oder ist gemeint, dass die Zeugnisnote des Zwischenzeugnisses bei der Beechnung der Jahresnote mit herangezogen wird? Letzteres würde keinen Sinn ergeben, erstetes dagegen schon.


    Sarek

  • Hallo Sarek,


    dass die Leistungen des gesamten Jahres in die Jahresendnote einfließen, ist unstrittig. Dies ist auch durch Schulgesetz, APO etc. gedeckt. [Dass damit implizit auch die Halbjahresnote Berücksichtigung findet, ist ebenfalls klar/sinnvoll/praktisch/gewollt].


    Das, was Du als "keinen Sinn machen" bezeichnest, ist m.M. nach (und vermutlich auch nach h.M.) Usus: ein Verrechnen der Halbjahresnote (mit welchem Verteilungsschlüssel auch immer), um auf eine Endnote zu kommen.


    Ruhe: ich denke, dass dies die Grauzone sehr schön deutlich macht: sicherlich kann SL argumentieren, die Leistungen des Halbjahres sei zu berücksichtigen, kann allerdings nicht verlangen, die Halbjahresnote dazu heranzuziehen (auch wenn es dort eine Korrelation geben kann/wird) - auf den Hinweis, welche gesetzl. Grundlage die SL dafür heranzieht - bin ich scharf ;)


    Sonnige Grüße


    Michael

  • Mir ist es noch nie in den Sinn gekommen die Halbjahresnote irgendwie zu verrechnen. Warum auch? Ich lege ALLE schriftlichen/ mündlichen Noten für eine Berechnung der Endnote zu Grunde. Es macht doch keinen Sinn eine weitere Note, die ja nur den Schnitt der Noten des ersten Halbjahres darstellt noch einmal zu verrechnen. Das ist doch doppelt gemoppelt! Und nicht möglich ist es einer Schülerin, die im ersten Halbjahr eine 5 hatte, im 2. Halbjahr eine 2 zu geben! Die Endnote bezieht sich auf das ganze Schuljahr und dieses Beispiel ist rechnerisch kaum möglich.
    Ich habe auch bei meinen Kollegen so eine Diskussion noch nie mitbekommen. Interessant auf welche Themen man ich so einem Forum draufgestupft wird :) !


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Natürlich ist es möglich, dass eine Schülerin im 2.Halbjahr Leistungen im 2er Bereich bringt udn diese für sich genommen eine 2 auf dem Zeugnis geben würden. In NRW ist es so, dass das erste Halbjahr angemessen zu berücksichtigen sei. Nur beim 10.Schuljahr wird darufhingewiesen, dass das ganze Schuljahr zählt.


    Gängige Praxis ist es wohl, meiner Erfahrung nach, dass die Halbjahr jedes für sich genommen wird. Das ist in NRW nicht eindeutig geregelt. Im Zweifelsfall immer für den Schüler scheint die Devise zu sein. In anderen Bundesländern ist das wohl eindeutiger geregelt.


    @m a: Meine Chef konnte ich heute noch nicht fragen. Hole ich nach. Der betroffene Kollege konnte ich so auch nicht mehr erinnern. Er will aber nachschauen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich habe auch zu diesem Thema eine Frage: Ein Schüler (Gym) hat bei mir in seinem Halbjahreszeugnis eine Note im oberen Bereich erhalten. Im 2. Halbjahr ist er sehr abgesackt und steht im Moment im defizitären Bereich. Da wir bis nächste Woche diese eintragen müssen, damit die blauen Briefe verschickt werden können, habe ich folgende Frage: Kann es seitens der Eltern / des Schülers Probleme ergeben? Immerhin ist er deutlich abgesackt (Note wäre durch entsprechende Aufzeichnungen meinerseits zu belegen).

  • Frage: Kann es seitens der Eltern / des Schülers Probleme ergeben? Immerhin ist er deutlich abgesackt (Note wäre durch entsprechende Aufzeichnungen meinerseits zu belegen).


    Hi Flipper,


    kommt darauf an, was Du unter "Probleme" verstehst ;)
    Im schlimmsten Falle kommt es zu einem Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt und dann hättest Du hohen Aufwand mit der Begründung (Vorlage Reihenplanung usw.). Im weniger dramatischen Fall der Rücksprache durch Eltern/Schüler kannst Du Deine Note begründen und gut ist. Du musst - sofern Du bei Deiner Note bleibst - unbedingt mahnen!


    Beste Grüße

  • Hi Mara,


    Es macht doch keinen Sinn eine weitere Note, die ja nur den Schnitt der Noten des ersten Halbjahres darstellt noch einmal zu verrechnen.


    Es gäbe evtl. die Idee zu sagen: 1. Hj und 2. Hj. - beide gleich gewichtet = Endnote. [Die Frage ist also, sind Noten diskret oder kontinuierlich?]


    Und nicht möglich ist es einer Schülerin, die im ersten Halbjahr eine 5 hatte, im 2. Halbjahr eine 2 zu geben! Die Endnote bezieht sich auf das ganze Schuljahr und dieses Beispiel ist rechnerisch kaum möglich.


    Das ist genau der Punkt der Frage. Ich persönlich denke schon, dass es möglich ist, eben weil wir nicht rechnerisch argumentieren (dürfen/sollen - Modalverb nach Wahl einsetzen).


    Beste Grüße


    M.

  • @ m_a: Wir müssen eh bald die Fächer, in denen die SuS eine 4- und schlechter haben eintragen. Habe ich auch gemacht und den SuS mitgeteilt (habe allen die Zwischenoten gesagt) ...


    auf ein Widerspruch hätte ich keinen Nerv, aber bis zu den Zeugnissen ist ja noch etwas Zeit und die Ankündigung eines blauen Briefes hat schon Wunder bewirkt in Punkto Mitarbeit ...

  • Leider hat es länger gedauert bis ich wieder antworten konnte.


    Es ging darum, dass eine Schülerin, die eine 2 im Versetzungszeugnis bekommen sollte, aber eine 5 im Halbjahreszeugnis hatte, keine 2 kriegen konnte.


    Nun habe ich nachgefragt. Es ging unter anderem in der KOnferenz um die Ausbildungs - und Prüfungsordnung Sek1 in NRW. Genauer um den §21 (2)


    "Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin und des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen."


    Der Kollege hat nur das 2.Hallbjahr gerechnet, wie im ersten Satz. Der Schulleiter auch auf den zweiten Satz hingewiesen und auf das Schulgesetz, dass das erste Halbjahr angemessen (nebenbei: Was ist eigentlich genau angemessen?) zu beachten sei.


    So wurde aus der 2 eine 3 auf dem Zeugnis (Nebenbei: Die Schülerin war trotzdem happy).


    Bei Flipper79 ist das wahrscheinlich angersherum der Fall. Das ginge dann ja auch nicht so einfach.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Dieses Thema verstört mich immer noch :wacko: , auch weil ich mir immer nicht sicher bin, ob solche Dinge in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Ich argumentiere jetzt mal mit dem gesunden Menschenverstand: Wenn man sich schon nicht sicher ist, ob es sein darf, dass - übertrieben gesprochen - die Noten des 1. Halbjahres unter den Tisch fallen, dann sind wir uns doch in einem einig: Jeder Schüler sollte gleich behandelt werden. D.h. wenn ich der schlechten 5-er Schülerin am Ende des Schuljahres eine 2 gebe, müsste ich einem Super- Schüler, der im 2. Halbjahr völlig abgesackt ist, eine dementsprechend schlechte Note geben. Auch wenn ich selber kein Notenfetischist bin und ich diese sinnfreien Zahlen am liebsten auf dem Scheiterhaufen sehen würde, es gibt sie eben und ich muss sie irgendwie gerecht und bei allen in derselben Art und Weise verrechnen - was auch immer "gerecht" in Bezug auf Noten bedeuten mag...
    Für mich ist es klar wie Kloßbrühe, dass man ALLE schriftlichen und mündlichen Note für die Endnote verrechnen muss. Und zwar bei allen in der gleichen Art und Weise, den pädgogischen Spielraum mit eingeschlossen. Zum pädagogischen Spielraum gehört es meiner Ansicht nach nicht, die Noten des ersten Schuljahres komplett unter den Tisch fallen zu lassen. Warum auch? Die Endnote spiegelt die Leistung des ganzen Schuljahres wieder! Das Halbjahreszeugnis ist ja lediglich eine "Information" kein echtes Zeugnis. Wenn ich als Schüler wüsste, dass keine Sau die Arbeiten des 1. Halbjahres interessieren, wäre das ja eine feine Sache... Wie gesagt an unserer Schule gab es diese Diskussion noch nie. Die Noten des ganzen Schuljahres werden in gleicher Art und WEise gewichtet.


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:


  • Besten Dank für den Hinweis. Also für Sek I ist damit die Grundlage benannt. Bis auf das auslegungsbedürftige "berücksichtigen", das uns dann wieder in Verwirrung stürzt - ab hier fängt der pädagogische "Streit" an ;)


    Ich habe noch einmal die APOGOst durchgesehen. Dort § 6 "Jeder Kurs dauert ein Schulhalbjahr"; dies ist die Voraussetzung zum Verstehen des § 13 "(1) Im Kurssystem der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote." Damit ist (mir nochmal) sehr klar geworden, dass jedes Halbjahr einzeln zu werten ist, damit kann es zu ganz massiven Schwankungen im Notenspektrum kommen.


    Beste Grüße


    Michael

  • Hallo Mara,


    [notabene: auch ich bin ein Freund des gesunden Menschenverstandes ;- Leider eignet er sich in den wenigsten Fällen dazu, "ergebnisoffen" zu diskutieren, da er meist und sehr schnell an seine Grenzen kommt]


    Dieses Thema verstört mich immer noch :wacko: , auch weil ich mir immer nicht sicher bin, ob solche Dinge in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.


    Ich sehe das nicht so sehr verstörend, sondern eher als Professionalisierung und als Zeichen, selbstreflexiv die Grundlagen zu befragen. Was nicht ausschließt, dass es in den Bundesländern ganz unterschiedliche Sichtweisen gibt.



    Ich argumentiere jetzt mal mit dem gesunden Menschenverstand: Wenn man sich schon nicht sicher ist, ob es sein darf, dass - übertrieben gesprochen - die Noten des 1. Halbjahres unter den Tisch fallen, dann sind wir uns doch in einem einig: Jeder Schüler sollte gleich behandelt werden. D.h. wenn ich der schlechten 5-er Schülerin am Ende des Schuljahres eine 2 gebe, müsste ich einem Super- Schüler, der im 2. Halbjahr völlig abgesackt ist, eine dementsprechend schlechte Note geben. Auch wenn ich selber kein Notenfetischist bin und ich diese sinnfreien Zahlen am liebsten auf dem Scheiterhaufen sehen würde, es gibt sie eben und ich muss sie irgendwie gerecht und bei allen in derselben Art und Weise verrechnen - was auch immer "gerecht" in Bezug auf Noten bedeuten mag...


    Rhetorisch plausibel, aber sachlich fragwürdig. Notengerechtigkeit ist kein objektive vorhandenes Gut, sondern orientiert sich an (u.U. konfligierenden) Kontexten. Warum sollte eine Bewertung einer individuellen Entwicklung (in welche Richtung auch immer) ungerechter sein, als eine Verrechnung ALLER Noten? Warum sollte jemand, der "aufgewacht" ist und im zweiten Halbjahr richtig schuftet, bestraft werden - und jemand, der sich hängen lässt "belohnt"? Und dies ist nur ein Zielkonflikt unter vielen.


    Beste Grüße und schönes Wochenende!


    Michael



    Für mich ist es klar wie Kloßbrühe, dass man ALLE schriftlichen und mündlichen Note für die Endnote verrechnen muss. [...] Wie gesagt an unserer Schule gab es diese Diskussion noch nie. Die Noten des ganzen Schuljahres werden in gleicher Art und WEise gewichtet.


    Damit verstoßt ihr offenbar gegen den von "Ruhe" zitierten Erlass ;)

  • Damit verstoßt ihr offenbar gegen den von "Ruhe" zitierten Erlass ;)

    "Ruhe" zitierte einen Erlass aus NRW. Von so etwas habe ich in Ba-Wü noch nie gehört und ich hatte eine glatte 1 in Schulrecht :D ...okay ist schon JAHRE her! Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren: Her mit den Paragraphen! :thumbup:


    Liebe Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

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