Teilnahme an Fachkonferenzen

  • Hallo,


    unsere Schulleitung hat in unserem kleinen Grundschulkollegiuem (10 Lehrereinnen inkls. Schulleitung und 2 Laa) neuerdings Fachkonferenzen eingeführt.


    Es soll zunächst die Fachkonferenz Englisch tagen.


    Ich bin zwar über Zusatzfortbildungen für das Fach Englisch ausgebildet, aber zur Zeit bin ich in Elternzeit und unterrichte lediglich 12 Stunden. Englisch unterrichte ich in diesem und wohl auch im nächsten Jahr gar nicht. Dennoch habe die offizielle Einladung zu dieser Fako bekommen.


    Bin ich nun verpflichtet an dieser Fako Teil zu nehmen, weil ich für Englisch ausgebildet bin, oder nicht, weil ich es zur Zeit gar nicht unterrichte? Die wöchentliche Konferenzbelastung steht langsam in keinem Verältnis mehr zu meinem 12 Stunden - Vertrag.


    Alema

  • Hallo alema,
    bei uns gibt es seit einigen Jahren auch Fachkonferenzen. Jede Kollegin /jeder Kollege muss an zwei Fachkonferenzen pro Halbjahr teilnehmen, diese kann man sich (noch) aussuchen.
    Vielleicht bekommst du es hin, dass du dich für Fachkonferenzen meldest, wo es für dich sinnvoll ist in diesem bzw. im nächsten Schuljahr.
    In Ordnung finde ich das nicht für die reduzierten Stellen - bei uns heißt das: alles "unteilbare Dienstpflichten" ...


    Gruß venti

  • Hallo,


    es gibt also keine rechtlichen Regelungen? Muss man zu jeder Fako erscheinen?


    Alema, die bereits zweimal an der Fako Religion teilgenommen hat.

  • Die Teilnahme an Fachkonferenzen gehört zu Deinen dienstlichen Pflichten - Elternzeit hin oder her - schließlich bist Du ja mit 12 Stunden teilzeitbeschäftigt. Die Teilzeitbeschäftigung umfasst ja nicht nur das Unterrichtsdeputat. Die Pflicht zur Teilnahme an den Fachkonferenzen ist unabhängig davon, ob Du das Fach gegenwärtig unterrichtest oder nicht. Die Entscheidungen einer FK betreffen Dich ja unter Umständen mit - ferner sollte man auch ein eigenes Interesse an der Entwicklung des von einem selbst unterrichteten Fachs haben.


    Gruß
    Bolzbold (der aufgrund seiner Fächer regelmäßig zu vier FKs muss...)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • http://www.schulministerium.nr…aragraph.jsp?paragraph=70


    Demnach bist du Mitglied einer Fachkonferenz, wenn du die Lehrbefähigung für dieses Fach besitzt oder es unterrichtest.


    Was den Sinn einer Teilnahme an einem Treffen der Fachkonferenz angeht, wenn du das Fach zur Zeit gar nicht unterrichtest, lässt sich sicher mit der Schulleitung reden (Es sei denn, es geht um Grundsatzentscheidungen, die dich auch betreffen würden, wenn du irgendwann wieder Englisch unterrichtest.

  • Du hast doch die Tagesordnung erhalten. Wenn dir die dortigen Punkte unwichtig für dich und deine fachliche Zukunft als unwichtig erscheinen, solltest du vielleicht mit der Schulleitung reden und abklären, ob dein Erscheinen wirklich notwendig ist oder ob das Protokoll genug Informationen bereithält.

  • Bei uns in Ba-Wü ist es auch so, wie webe geschrieben (zitiert) hat:


    Mitglied der Fachkonferenz ist man, wenn man die Lehrbefähigung für dieses Fach hat und / oder dieses Fach aktuell unterrichtet. Somit wäre diese Fachkonferenz für dich verpflichtend.


    Du könntest höchstens versuchen, mit deiner Schulleitung zu sprechen - vielleicht kann sie dich von diese Konferenz "beurlauben". Bei uns geht das manchmal, wenn grad nichts Wichtiges ansteht und die betreffende Kollegin (oder Kollege) einen sehr wichtigen privaten Termin hat.


    LG

  • Also bei uns in Brandenburg ist es so, dass jeder Kollege in zwei FK Mitglied ist und an den Sitzungen teilnimmt, die einmal pro Halbjahr stattfinden müssen. In einigen Schulen kenne ich es mit Wahlmöglichkeiten in anderen wird es von der SL festgelegt. Aber immer eigentlich geht es nach der momentanen Unterrichtsverpflichtung und nicht nach der Ausbildung. Find ich auch sehr logisch, weil dort Lehrmaterialien, Konzepte usw. besprochen werden, die aktuell umgesetzt werden sollen von denen die es beschließen ...

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