Elternzeit endet kurz vor den Sommerferien

  • Hallo!


    Wir erwarten in den Sommerferien unser Baby. Ich würde dann gerne ein Jahr/Schuljahr Elternzeit nehmen. Prinzipiell können die 14 Monate Elterngeld zwischen Mutter und Vater ja beliebig aufgeteilt werden. Was wäre nun, wenn mein Mann 3 Monate beantragen würde und ich 9, so dass meine Elternzeit Mitte Juli 2012 kurz vor Schuljahresende enden würde. Würde das genehmigt werden? Oder greift dann die Einschränkung bezüglich des Endes der Elternzeit in den Ferien? Finanziell macht das schon einen deutlichen Unterschied... und bei Angestellten ist es problemlos möglich...


    Zitat PHV:

    Zitat

    Gibt es Einschränkungen bei der Terminierung der Elternzeit?
    Bei Beginn und Ende dürfen die Ferien nicht ausgespart werden. Dies gilt für alle Ferien. Bewegliche Ferientage zählen aber nicht dazu. Das RP kommt aber zu dem Schluss, das die genannte Regelung nicht generell Anfangs- und Endzeiten der Elternzeit in den Ferien verbietet, sondern lediglich eine missbräuchliche Terminierung verhindern möchte. Demnach ist auch eine Beendigung der Elternzeit in den Ferien möglich, wenn ein nachvollziehbarer sachlicher Grund vorliegt. Als solche Gründe wurden anerkannt:
    • •
    Geburtstag des Kindes liegt in den Ferien
    Auszahlung des Elterngeldes endet in den Ferien

    Vielen Dank für eure Interpretationshilfe...


    Lolle

    • Offizieller Beitrag

    Meine Kollegin ist am Freitag (Zeugnistag) aus der Elternzeit zurück gekommen. Sie hat ein wenig in der Küche geholfen (wir haben am Abend vorher Kollegiumsgrillen gehabt) und ist dann in die Ferien gegangen. Scheint also möglich zu sein :)

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Wir erwarten in den Sommerferien unser Baby. Ich würde dann gerne ein Jahr/Schuljahr Elternzeit nehmen. Prinzipiell können die 14 Monate Elterngeld zwischen Mutter und Vater ja beliebig aufgeteilt werden. Was wäre nun, wenn mein Mann 3 Monate beantragen würde und ich 9, so dass meine Elternzeit Mitte Juli 2012 kurz vor Schuljahresende enden würde. Würde das genehmigt werden? Oder greift dann die Einschränkung bezüglich des Endes der Elternzeit in den Ferien? Finanziell macht das schon einen deutlichen Unterschied... und bei Angestellten ist es problemlos möglich...


    Das wäre in NRW nicht möglich. Ich kenne einen Fall, in dem die Elternzeit kein ganzes Jahr betragen durfte, sondern eben um die Zeit gekürzt wurde, dass die Elternzeit sechs Wochen vor den Sommerferien endet. Die Bezirksregierungen in NRW sind da mitunter ziemlich rigoros.
    Andererseits kann man Ausnahmen machen, wenn die Kinder im Juni geboren werden und im Juli Ferien sind. Da verstehen anscheinend auch die Bezirksregierungen, dass die Kinder kommen wie sie bzw. die Natur will und nicht wie der Dienstherr es aus fiskalischen Gründen gerne hätte.


    Das Grundproblem - und das haben auch schon die Gerichte mittelbar festgestellt - ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Kombinierbarkeit von Elternzeit und Elterngeld gibt. Deswegen würde die Bezirksregierung eben darauf bestehen, dass die Elternzeit in die Ferien verlängert wird bzw. bis zum Ende der Ferien geht.


    Das finanzielle Problem, das sich daraus ergeben kann, ist für die Bezirksregierung insofern nicht von Belang, als dass es rechtlich nicht relevant ist. Da zählt auch nicht die Alimentations- oder Fürsorgepflicht des Dienstherren. (Die Rechtsabteilung des Philologenverbands sieht da auch keine Chance auf Erfolg im Falle einer Klage).


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo,
    ich kann nur berichten, wie es bei mir ist.
    Ich werde mit Beginn des neuen Schuljahres 2011/2012 in Elternzeit gehen - ohne dass ein Baby geboren wird.
    Zunächst sollte ich zum Ende des aktuellen Schuljahres in Elternzeit gehen, da man die Ferien nicht aussparen dürfe.
    Nachdem ich meinen Unmut geäußert habe, da mir die Ferien ja gewissenmaßen als Urlaub für ein Jahr geleistete Arbeit zustünden
    und ich den Personalrat um Unterstützung gebeten habe,
    hat sich meine Bez.Reg. mit anderen ausgetauscht und auf einmal war es doch möglich.


    Also kann ich nur raten, ein "Nein" nicht einfach so hinzunehmen und erstmal hartnäckig zu bleiben.
    Wenn sie dann immer noch ablehnen, kann man vermutlich nichts machen, aber ein Versuch ist es wert.


    Alles Gute für die Geburt
    try


    PS: Ich spreche für NRW
    PPS: Ferienzeit ist unterrichtsfreie Zeit, vor- und Nachbereiten kann/muss man dann ja auch schon, was ja einen wichtigen Teil unserer Arbeit ausmacht

  • Möchtest Du denn nach den Ferien im nächsten Jahr mit einer vollen Stelle weiterarbeiten? Falls Du nämlich nach den Ferien Deine Stundenzahl reduzieren würdest, kurz vor den Ferien aber mit 100% wieder einsteigst und somit die Sommerferien lang 100% Gehalt bekommst, danach aber direkt auf 50 % (nur als Bsp.) reduzierst, gibt es Probleme. Zumindest ist das in NDS der Fall. :rolleyes:

  • Zum Thema Elternzeit bei Lehrern gab es vor Jahren ein Urteil, das es Lehrern verbietet, Beginn und Ende der Elternzeit an die Ferien anzupassen
    hier:
    http://www.jusmeum.de/urteile/…8cf7304c08ed8c91343e5306b


    Die entscheidende Stelle ist diese: "... sind jedoch bei Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst Unterbrechungen des Erziehungsurlaubs , die überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen , nicht zulässig ; bei der Wahl von Beginn und Ende des Erziehungsurlaubs dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ausgespart werden" und "Es wäre rechtsmissbräuchlich , wenn ein Lehrer bei der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub nur die aus dieser ungleichmäßigen Arbeitszeitverteilung resultierenden Vorteile in Anspruch nähme ."


    Hieraus folgt in der Praxis, dass man den Beginn und das Ende der Elternzeit von den Ferien abkoppeln muss und zwar um die Länge der Ferien, d.h. z.B. 6 Wochen Abstand von den Sommerferien. Komischerweise wird diese Regelung aber nicht auf die Oster-/Herbstferien angewandt sondern nur auf Sommer und Weihnachten.


    Es gibt von dieser Regelung aber eine Ausnahme, dass diese nämlich außer Kraft gesetzt wird, wenn das beantragte Ende der Elternzeit mit dem Ende der maximalen Bezugsdauer des Elterngeldes zusammenfällt. In diesem Fall wird nicht von einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung der Elternzeit ausgegangen.


    Meine Elternzeit ist z.B. so beantragt, dass sie 4 Wochen vor den Sommerferien 2012 endet; dieses Datum entspricht dem Ende des 14. Lebensmonats meiner Tochter -> Ende des Elterngeldbezugs -> nicht rechtsmissbräuchlich.


    Viele Grüße,
    Golum

  • Es gibt von dieser Regelung aber eine Ausnahme, dass diese nämlich außer Kraft gesetzt wird, wenn das beantragte Ende der Elternzeit mit dem Ende der maximalen Bezugsdauer des Elterngeldes zusammenfällt. In diesem Fall wird nicht von einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung der Elternzeit ausgegangen.


    Naja, wenn mein Mann 3 Monate beantragt und ich dann nach dem Mutterschutz die verbleibenden 9 Monate, dann endet die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes nun mal schon im Juli und nicht erst im August. Ich werd mir nächste Woche eh nochmal alle auszufüllenden Papiere vornehmen und dann ggf. mal mit jemandem vom LBV telefonieren. Wie schaffen es eigentlich Menschen ohne Abitur und Studium bei diesem Antragskrieg durchzublicken? Ich hab bald mehr Angst, was beim Ausfüllen zu vergessen als ich Bammel vor der Geburt habe ^^


    Nervig finde ich ja auch die Benachteiligung von Beamten gegenüber Angestellten. Würde ich tatsächlich erst zu Beginn des neuen Schuljahres bezahlt werden, wären wir einen Monat ohne Einkommen. Nicht zu reden von der privaten Krankenversicherung für mich und das Kind, die mit 250 Euro im Monat zu Buche schlagen, während Angestellte derweil freigestellt sind...


  • Naja, wenn mein Mann 3 Monate beantragt und ich dann nach dem Mutterschutz die verbleibenden 9 Monate, dann endet die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes nun mal schon im Juli und nicht erst im August.


    Nervig finde ich ja auch die Benachteiligung von Beamten gegenüber Angestellten. Würde ich tatsächlich erst zu Beginn des neuen Schuljahres bezahlt werden, wären wir einen Monat ohne Einkommen. Nicht zu reden von der privaten Krankenversicherung für mich und das Kind, die mit 250 Euro im Monat zu Buche schlagen, während Angestellte derweil freigestellt sind...

    Ich denke, du musst auch die Zeiten in denen du Mutterschutz hast und Lohnfortzahlung erhälst als Elterngeldzeitraum beantragen, angerechnet werden die ja auf jeden Fall. Die maximale Bezugsdauer sind 14 Monate nach der Geburt. Das wäre bei euch nicht in den Ferien oder? Ob und wie die BezReg-berücksichtigt, dass die Partnermonate bei euch früher genommen werden solltest du vielleicht abklären. Ich habe mich damals wegen der Elternzeit immer an die Sachbearbeiterin bei der BezReg gewandt und nicht ans LBV, die Genehmigungen kommen ja schliesslich alle von der BezReg. Denen solltest du also auf jeden Fall in deinem Elternzeitantrag erläutern warum du so kurz nach/vor/in den Ferien wiederkommst und das eben mit dem Ende des Elterngeldbezuges begründen. Hat bei mir damals dann funktioniert.


    Bist du in dem von dir erwähnten einen Monat nicht über deinen Mann mitversichert? Also entweder gesetzlich in der Familienmitversicherung oder über seine Beihilfe als berücksichtigungsfähiger Angehöriger? Die Private kann man doch für die Zeit dann kurz ruhend stellen.


    Grüße
    Peter

  • @ lolle: Berichtest Du bei Gelegenheit mal, wie die ganze Sache nun ausgegangen ist? Interessiert mich, weil es bei mir ähnlich sein wird. Alles Gute (für Papierkrieg und Elterngeld und Geburt :) ).

  • Nervig finde ich ja auch die Benachteiligung von Beamten gegenüber Angestellten. Würde ich tatsächlich erst zu Beginn des neuen Schuljahres bezahlt werden, wären wir einen Monat ohne Einkommen. Nicht zu reden von der privaten Krankenversicherung für mich und das Kind, die mit 250 Euro im Monat zu Buche schlagen, während Angestellte derweil freigestellt sind...

    naja.... das finde ich schon daneben...
    die angestellten sind eigentlich zu 99% immer den beamten benachteiligt.. wenn ich mir ansehe wie viel weniger ich in meinen 4 1/2 jahren als angestellte verdient habe..ca 400€ netto im monat... das ist gar nicht zu vergleichen mit max 6 wochen weniger kein gehalt wegen der ferienregelung...

  • Gibt es da schon neuere Erkenntnise? Wird abgelehnt, wenn die Elternzeit 2 Wochen vor Beginn der Ferien endet?

  • Nicht zu reden von der privaten Krankenversicherung für mich und das Kind, die mit 250 Euro im Monat zu Buche schlagen, während Angestellte derweil freigestellt sind...

    Dann versichere dein Kind kostenlos in der Familienversicherung deines Mannes mit (falls er gesetzlich versichert ist).

  • Je nachdem in welchem BL du bist, ob du Beamter oder Angestellter bist und wie lange du in EZ bist und warum sie dann endet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum. Bin in Niedersachsen Beamter und nein, nach dem Enddatum gibt es noch weitere Monate Elterngeldbezug. Konkret möchte ich als Vater zwei Monate ab Geburt nehmen.


    Oder gibt es eine klare Richtlinie in der Verwaltung, dass jeder Elternzeitantrag abgelehnt wird, der nicht die mehrfach genannten Voraussetzungen erfüllt?

  • Dann versichere dein Kind kostenlos in der Familienversicherung deines Mannes mit (falls er gesetzlich versichert ist).

    Nach sechs Jahren hat Lolle das bestimmt schon geklärt. ;)

  • Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum. Bin in Niedersachsen Beamter und nein, nach dem Enddatum gibt es noch weitere Monate Elterngeldbezug. Konkret möchte ich als Vater zwei Monate ab Geburt nehmen.


    Oder gibt es eine klare Richtlinie in der Verwaltung, dass jeder Elternzeitantrag abgelehnt wird, der nicht die mehrfach genannten Voraussetzungen erfüllt?

    Ich meine es gibt dazu ein Urteil, dass dies rechtmissbräuchlich ist. Ich kann dir aber sagen, dass z.B. in Berlin damit gerade der erste Erfolg erzielt wurde, denn die Ablehnung der Elternzeit wegen so eines Datums bzw. dem Aussparen der Ferien wurde auf Anweisung der Rechtsabteilung dann zurückgenommen, weil dies nicht geht. Also es lohnt sich evtl. das zu probieren, aber du brauchst evtl. gute Nerven bei der Entscheidung.

  • 2 Monate taggenau im Anschluss an die Geburt ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil ein Sachgrund vorliegt (die Geburt - die wirst du ja kaum dahin geplant haben). Rechtsmissbräuchlich wäre zum Beispiel, wenn das Kind am 01.04. (in den Osterferien) geboren wird, die Schule beginnt nach dem Osterferien am 10.04. und du nimmst ab diesem Tag genau drei Monate Elternzeit (bis einschließlich 09.07.) und am 16.07. fangen die Sommerferien an. Da dürfte dir schwierig ein Sachgrund zu einfallen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum.


    2 Monate taggenau im Anschluss an die Geburt ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil ein Sachgrund vorliegt (die Geburt - die wirst du ja kaum dahin geplant haben).

    Das ist aber dann der Widerspruch zu der Anfrage. Bei zwei Monaten ist ein Grund da (Partnermonate!), hier wird aber nach Erfahrungen gesucht, wenn es keinen Grund gibt. Und da ist es eben in dem Urteil als rechtsmissbräuchlich genannt worden.
    http://www.tresselt.de/elternzeit.htm



    Übrigens scheint auch Niedersachsen das wie Berlin zu sehen, dass dies sehr wohl zulässig ist und nicht verpflichtend festgelegt werden darf, dass die Ferien zu berücksichtigen sind:
    https://openjur.de/u/321920.html
    http://www.dbovg.niedersachsen…occase=1&paramfromHL=true


    Scheint also vornehmlich ein NRW Problem zu sein, mit dem Abstand zu den Ferien.

  • Ich kenne die Regelung in NRW, dass (für Beamte, Angestellte brauchen das nicht zu beachten) zu den Ferien derselbe Abstand eingehalten werden müsse wie die Ferien lang seien: Mal im Ernst, damit würde das gesamte Sommerhalbjahr aus der Elternzeit ausgeschlossen sein (außer man macht nur 2 Wochen Elternzeit genau passend zwischen Oster- und Sommerferien), das ist offensichtlich rechtsmissbräuchlich durch das Land. Der Geburtstermin des Kindes ist so offensichtlich ein Sachgrund (für die Frau sowieso, vgl. Mutterschutz), dass man dagegen einfach mit Rechtsschutz oder gewerkschaftlicher Unterstützung klagen sollte (und wie gesagt, ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht abgelehnt wird, wenn a) der Beginn der Geburtstermin ist und b) genau 2 Monate beantragt werden (der Sachgrund für die zwei Monate ergibt sich aus dem maximalen Bezugszeitraum).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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