Zum Amtsarzt in NRW. Wie hoch darf der BMI sein?

  • Ich weiß, dass Fragen rund um das Thema Amtsarzt schon unzählige Male
    hier diskutiert wurden. Ich habe auch bereits in älteren Beiträgen geforscht.
    Mir ist nur nicht klar, ob es in NRW eine verbindlichen Richtwert/Gesetz für den BMI
    beim Amtsarzt gibt.


    Mal heißt es, es reicht, wenn der BMI unter 30 liegt, dann wieder dass er maximal
    nur 25 hoch sein darf und dann dass es von Arzt zu Arzt verschieden ist.
    Ist der BMI überhaupt zulässig?


    Was stimmt denn nun?

  • Keine Ahnung, ob es eine Richtlinie oder gar ein Gesetz gibt. Es ist aber definitiv von Amtsarzt zu Amtsarzt unterschiedlich, was überhaupt gecheckt wird. Urin, Gewicht (!!!), Augen und Ohren werden defintiv NICHT bei jedem Amtsarzt gecheckt. Sowohl ich als auch meien Freundin wurden in Siegburg NICHT gewogen (obwohl BMI um die 25 liegt bei beiden).


    In Bayern hat wohl jemand erfolgreich gegen die BMI-Beschränkung geklagt. Aber ich weiß nicht, wie da die Voraussetzungen waren. Nehmen wir mal an, man hat wirklich große Probleme mit dem Gewicht, dann werden ja auch andere gesundheitsrelevanten Parameter im Keller sein (oder eben sehr hoch).

  • Danke floridapanthers,


    ich lass mich einfach mal überraschen, was der/die Amtsarzt/Amtsärztin sagt.
    Spekulieren bringt ja nicht viel.

  • Mich hat es nun gewischt: mein BMI liegt über 30. Werde nun entlassen. Als magische Zahl wurde mir BMI 30 gesagt.


    Ob das zulässig ist, könnte ich jetzt im Widerspruchsverfahren und eventuell im Klageverfahren herausfinden lassen.


    Aber ich fange lieber morgen bei einem christlichen Bildungsträger an, dem das egal ist.

  • Marie: Ohne eine Frist bis wann Du abnehmen kannst?
    Ich würde mich bei der Gewerkschaft erkundigen und mir eine Rechtsberatung holen. Ich würde nicht einfach die Segel streichen.

  • Eine Frist wurde mir gewährt und ich musste mir von allen Seiten Sprüche anhören, warum ich das wohl nicht geschafft habe. Musste dann noch zum Gutachter und zum Psychologen.


    Ich bin in der GEW und diese gewährt mir Rechtschutz für den Widerspruch und das Klageverfahren. Bin gerade dabei, die Klage einfach nur aus Gnatz zu führen, da ich morgen bei einem christlichen Bildungsträger anfange, dem mein Gewicht egal ist.

  • ich hab aus nrw eine ganz klare vorgabe erhalten.
    bezreg arnsberg.
    der bmi muss unter 30 liegen. dann ist alles tutti... natürlich müssen deine anderen werte auch ok sein.
    blutbild, usw.
    mir hat damals der amtsarzt gesagt, dass er beim bmi nichts machen könne.
    das wär nun mal vorgabe...

  • Ich bin in der GEW und diese gewährt mir Rechtschutz für den Widerspruch und das Klageverfahren. Bin gerade dabei, die Klage einfach nur aus Gnatz zu führen, da ich morgen bei einem christlichen Bildungsträger anfange, dem mein Gewicht egal ist.


    Nein, du führst diese Klage nicht einfach nur aus Gnatz, sondern da gehts ums Prinzip.


    Ich werde wohl über die GEW auch wegen 2 Urlaubstagen klagen, sind wahrscheinlich nur 60 Euro insgesamt, aber da gehts ums Prinzip und das hier die Schulämter nicht denken sie können alles machen.


    Auch der öffentliche Dienst ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn man das manchmal annehmen muss!

  • Mich hat es nun gewischt: mein BMI liegt über 30. Werde nun entlassen. Als magische Zahl wurde mir BMI 30 gesagt.


    Ob das zulässig ist, könnte ich jetzt im Widerspruchsverfahren und eventuell im Klageverfahren herausfinden lassen.


    Aber ich fange lieber morgen bei einem christlichen Bildungsträger an, dem das egal ist.

    Hi,
    ich verstehe das Entlassen werden nicht. Kannst du das mal erklären?
    Ich konnte immer noch als Angestellte weiter arbeiten. Nachdem ich 10 Jahre als Angestellte gearbeitet hatte, habe ich durch Schwerbehinderung nochmals enn Antrag auf Verbeamtung gestellt. Nach Ablehnung habe ich geklagt und bin dann nach 2 Jahren auch Verbeamtet worden.
    Bei mir ging das ganze Drama auch um meinen BMI, der über 30 war. Am letzten Untersuchungstag bei der Amtsärztin lag mein BMI bei 28,6 und dann hat´s geklappt.


    LG tamina

  • Mein BMI ist größer 30. Und das Kultusministerium hat die Anstellung als Angestellte verweigert. Also gibt es die Entlassung nach 5 Jahren als Beamtin auf Probe. Meinen BMI unter 30 zu bringen ist mir nicht gelungen. Und welche Arbeit ich in den letzten Jahren geleistet habe, ist egal.

  • Ich finde es wirklich richtig, dass Du klagst! Das ist kein Gnatz, das ist richtig! Es kann nicht sein, dass der BMI der allesentscheidende Faktor ist. Schade, dass Amtsärzte manchmal so holzhammerig sind. Ich habe dieses Mal (musste nach einem Unfall noch mal hin) einen ganz tollen Amtsarzt gehabt, der sich alles angehört hat und mich als Person wahrgenommen hat und nicht nur als Stück.


    Hätte es nicht geklappt, dann hätte ich auch geklagt.

  • @Marie73


    Dann drück ich dir ganz fest die Daumen bei deiner Klage, denn dir die Anstellung als Angestellte zu verweigern ist komplette Diskriminierung. :X: :X: :X:
    Liebe Grüße

  • Ich hab da momentan auch Spaß mit - BMI über 30 und die AÄ sagt, das wär kein Problem, wenn die Blutwerte in Ordnung sind. Also auf die Ergebnisse gewartet, das Gesamtcholesterin ist "minimal" zu hoch, aber LDL, HDL und das ganze alles völlig in Ordnung und auf einmal ist der BMI ja viel zu hoch, da geht gar nichts - haha!

  • Die Entscheidung trifft ja gar nicht der Amtsarzt, sondern die trifft ja das Amt. Der Amtsarzt muss einfach im Gutachten schreiben, dass er Übergewicht festgestellt hat.


    In meinem Gutachten steht:


    '"Auf Grund von Übergewicht ist die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingeschränkt. Wesentliche Folgeerkrankungen sind derzeit nicht nachweisbar, für die Zukunft jedoch wahrscheinlich. Häufige Dienstunfähigkeiten oder der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit sind nicht mit der nötigen Sicherheit auszuschließen."


    Das bedeutet, dass ich zwar jetzt nicht krank bin, aber mal krank werden könnte. Konkret ist mir gesagt wurden, dass ich ja mal Diabetes oder einen Herzinfarkt bekommen könnte. Grundlage sind Statistiken über Übergewichtige.


    Das Widerspruchsverfahren läuft darauf hinaus, dass bei keine Einzelfallprüfung erfolgte, sondern eine pauschale "Verurteilung"

  • Die Entscheidung trifft ja gar nicht der Amtsarzt, sondern die trifft ja das Amt. Der Amtsarzt muss einfach im Gutachten schreiben, dass er Übergewicht festgestellt hat.


    In meinem Gutachten steht:


    '"Auf Grund von Übergewicht ist die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingeschränkt. Wesentliche Folgeerkrankungen sind derzeit nicht nachweisbar, für die Zukunft jedoch wahrscheinlich. Häufige Dienstunfähigkeiten oder der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit sind nicht mit der nötigen Sicherheit auszuschließen."


    Das bedeutet, dass ich zwar jetzt nicht krank bin, aber mal krank werden könnte. Konkret ist mir gesagt wurden, dass ich ja mal Diabetes oder einen Herzinfarkt bekommen könnte. Grundlage sind Statistiken über Übergewichtige.


    Das Widerspruchsverfahren läuft darauf hinaus, dass bei keine Einzelfallprüfung erfolgte, sondern eine pauschale "Verurteilung"

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