Muss man Klassenarbeiten zurückgeben (NRW)

  • Hallo,


    ich habe das Problem, dass eine (Vertretungs-) kollegin die Klassenarbeiten ihren (meinen) Schülern nicht zurückgegeben hat, sondern nur die Noten mitgeteilt hat. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht rechtens ist, finde aber die entsprechende Bestimmung nicht.



    Liege ich falsch?
    Kann mir jemand sagen, wo das festgehalten ist?


    Gruß
    Jooge

  • Sie MÜSSEN zurückgegeben werden.


    Siehe die Verwaltungsvorschriften zur APO - SI ( §12 )


    Befindet sich hier :

    Zitat

    Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

    Nicht schlect für 5 Minuten suchen ;)

  • In dem Absatz steht ja auch, dass die Klausur innerhalb von drei Wochen korrigiert werden muss. Meiner Erfahrung nach schaffen das nur sehr wenige. Wie sieht das bei euch aus? Könnten SuS darauf bestehen, dass der Korrektur-Zeitraum tatsächlich nur drei Wochen beträgt oder gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass unter bestimmten Voraussetzungen sich dieser dann auch länger hinziehen darf?

  • Wenn du NUR die eine Arbeit hast, dann 3 Wochen oder länger wäre frech (fände ich persönlich)


    Es ist allerdings nur ein Richtwert, da " soweit wie möglich " davor steht - also so würde ich das lesen und verstehen :thumbup:
    und im Übrigen, obwohl ich versuche, meine Arbeiten (6! Korrekturgruppen) immer innerhalb 2 Wochen zurückzugeben, wissen meine SuS, daß, wenn etwas besonders vorliegt, kann es sich noch um 2 Wochen verzögern - bisher hat sich keiner beschwert ....

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