Nach der Probezeit nochmal zum Amtsarzt (BY)?

  • Bestimmt hattet ihr das Thema schon öfters, ich finde aber gerade keinen Thread, der meine Frage konkret beantwortet und hoffe, dass ihr mir nochmal kurz helfen könnt.


    Ich bin in Bayern Beamtin auf Probe und habe von den 3 Jahren Probezeit schon 2 abgeleistet. Muss ich nun nach Ablauf des nächsten Jahres nochmal zum Amtsarzt, oder geht die Probezeit automatisch ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit über? Bei der Einstellungsuntersuchung vor 2 Jahren gab es keinerlei Bedenken, ich hatte inzwischen (außer der Mutterschutzfrist, und die zählt ja hoffentlich nicht als "Krankheit"??) keine längeren Fehlzeiten.


    Es wäre nett, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, mir sagt dazu nämlich jeder was anderes ...


    Danke schonmal!


    Maika

  • Ich weiß von einer Freundin, dass sie nach der Probezeit nochmal zum Amtsarzt musste, aber nur, da sie sehr viele Fehlzeiten hatte. Wenn das bei Dir nicht der Fall ist, musst Du normalerweise nicht mehr hin.

  • Ich habe meine 5 jährige Probezeit wegen meinem BMI nicht bestanden. Dafür durfte ich 2x zum Amtsarzt und zum Gutachter + Psychologen. Scheiße gelaufen!

  • Ich habe meine 5 jährige Probezeit wegen meinem BMI nicht bestanden. Dafür durfte ich 2x zum Amtsarzt und zum Gutachter + Psychologen. Scheiße gelaufen!


    Du musstest dich aber speziell wegen des BMIs nochmal untersuchen lassen, oder?

  • Ich habe meine 5 jährige Probezeit wegen meinem BMI nicht bestanden. Dafür durfte ich 2x zum Amtsarzt und zum Gutachter + Psychologen. Scheiße gelaufen!


    5 Jahre Probezeit? Normal sind (zumindest in NRW) 3 Jahre. 5 Jahre bekommt man nur, wenn man sich nach den 3 Jahren nicht bewährt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema zurück: Wenn bei der ersten Untersuchung nix beanstandet wurde, musst du nicht nochmal- es sei denn, der SL ordnet es an und das kann er nur mit Begründung.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt kommt eigentlich die strengste Untersuchung von allen, der Amtsarzt muss ja jetzt nicht nur für ein paar Jahre untersuchen, sondern bescheinigen, dass nach jetzigem Stand der Gesundheit zu vermuten ist, dass Du bis zur Pensionierung im Dienst bleiben kannst.

  • Jetzt kommt eigentlich die strengste Untersuchung von allen, der Amtsarzt muss ja jetzt nicht nur für ein paar Jahre untersuchen, sondern bescheinigen, dass nach jetzigem Stand der Gesundheit zu vermuten ist, dass Du bis zur Pensionierung im Dienst bleiben kannst.

    Was meinst du mit "jetzt"? Bei Antritt der Planstelle, also vor der Probezeit (das ist ja schon lang vorbei) oder eben nach der Probezeit? Laut den obigen Beiträgen ja eben nur vorher!

    • Offizieller Beitrag

    Was meinst du mit "jetzt"? Bei Antritt der Planstelle, also vor der Probezeit (das ist ja schon lang vorbei) oder eben nach der Probezeit? Laut den obigen Beiträgen ja eben nur vorher!

    Nach bzw. am Ende der Probezeit, wenn die lebenslange Verbeamtung ansteht. Meiner Erfahrung nach sind die Amtsärzte bei den vorherigen Untersuchungen zu Beginn von Referendariat und Probezeit oft noch großzügig, weil sie ja nur ein paar Jahre berücksichtigen wollen. Geht es aber um die lebenslange Verbeamtung, müssen sie ja eine Prognose für oft 30+ Jahre geben. Sollte sich dann nach einigen Jahren eine Dienstunfähigkeit ergeben, die der Arzt hätte voraussehen können, kann dieser sogar dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden bzw. ggf. in Regress genommen werden.

  • Nach bzw. am Ende der Probezeit, wenn die lebenslange Verbeamtung ansteht. Meiner Erfahrung nach sind die Amtsärzte bei den vorherigen Untersuchungen zu Beginn von Referendariat und Probezeit oft noch großzügig, weil sie ja nur ein paar Jahre berücksichtigen wollen. Geht es aber um die lebenslange Verbeamtung, müssen sie ja eine Prognose für oft 30+ Jahre geben. Sollte sich dann nach einigen Jahren eine Dienstunfähigkeit ergeben, die der Arzt hätte voraussehen können, kann dieser sogar dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden bzw. ggf. in Regress genommen werden.

    Sprichst du da jetzt aus eigener Erfahrung bzw. woher hast du diese Information? Das wundert mich einfach, weil die anderen Postings ja was ganz anderes sagen - das muss doch zumindest landesweit einheitlich geregelt sein!

  • Hallo Maika,


    wenn ich das richig sehe, ist Trantor Lehrer in Frankfurt am Main. Also NICHT in Bayern.
    Nur mal so nebenbei:
    Es wäre auch schön, wenn jeder sein Bundesland im Profil angeben würde.


    In Ba-Wü musste ich damals nur 1x zum Amtsarzt und zwar vor meiner Verbeamtung auf Probe. Vor der Lebenszeitverbeamtung musste ich NICHT nochmal zum Amtsarzt.
    Allerdings gab es bei mir auch keine Auffälligkeiten wie zu hoher BMI etc.


    Vielleicht beruhigt Dich das ja etwas.


    Viele Grüße
    Super-Lion

    • Offizieller Beitrag

    Eigene und Fremderfahrung: Ich bin selbst ja nicht der allerleichteste, bei den ersten beiden Untersuchungen zu Referendariat und Probezeit lief alles glatt durch (bis auf den Hinweis, ich sollte mal etwas drauf achten). Bei der lebenslangen Verbeamtung, musste ich mehrmals zum Amtsarzt, musste mehrere Atteste von Hausarzt und Internisten bringen z.B. mit 24-Stunden-EKG and Blutdruckmessung ... und alles, obwohl ich inzwischen 10kg leichter war. Andere junge Kollegen hatten ähnliche Erfahrungen, auch bei anderen Gesundheitsämtern. Letztendlich ist jeder dann irgendwann auf Lebenszeit verbeamtet worden, aber manchmal erst nach bis zu einjährigem amtsärztlichen Verfahren. Mag vielleicht aber auch an den Amtsärzten im Rhein-Main-Gebiet liegen, vielleicht wollen die sich besonders absichern.

  • Das ist heute in Baden-Württemberg immer noch so.*


    Vor der Verbeamtung auf Probe muss man zum Amtsarzt. Auf dem entsprechenden Aufforderungsschreiben des Regierungspräsidiums ist ausdrücklich durch Hervorhebung erwähnt, dass sich die Untersuchung auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit beziehen müsse, worauf man den Amtsarzt nochmals hinweisen solle.


    * wie von Super-Lion beschrieben


    Edit wg. eines weiteren Beitrags

  • Also, ich war letzte Woche beim Amtsarzt in Bayern, im Februar beginnt mein Ref. Und der hat - ausdrücklich - gesagt, dass ich keine Untersuchung mehr machen müsste und einer Lebenszeitverbeamtung nichts im Wege steht - außer der Dienstherr möchte, dass ich mich noch mal untersuchen lasse und das geschieht in der Regel nur bei Fehlezeiten > 3 Wochen.

    • Offizieller Beitrag

    he beim Amtsarzt in Bayern, im Februar beginnt mein Ref. Und der hat - ausdrücklich - gesagt, dass ich keine Untersuchung mehr machen müsste und einer Lebenszeitverbeamtung nichts im Wege steht - außer der Dienstherr möchte, dass ich mich noch mal untersuchen lasse und das geschieht in der Regel nur bei Fehlezeiten > 3 Wochen.

    Mich würde da ja interessieren, ob man evtl. in Bayern dann schwieriger ins Referendariat und in dkie Probezeit kommt, oder ob das da generell lockerer gesehen wird. Ersteres wäre ja schlimm, denn man braucht das Referendariat ja auch, wenn man hinterher kein Beamter wird und zu vernünftigen Bedingungen angestellt werden will.

  • Mich würde da ja interessieren, ob man evtl. in Bayern dann schwieriger ins Referendariat und in dkie Probezeit kommt, oder ob das da generell lockerer gesehen wird. Ersteres wäre ja schlimm, denn man braucht das Referendariat ja auch, wenn man hinterher kein Beamter wird und zu vernünftigen Bedingungen angestellt werden will.

    Man bekommt ja nicht nur dann einen Referendariatsplatz, wenn man das ok für die Lebenszeitverbeamtung bekommt. Der Amtsarzt kann ja auch Bedenken bezüglich der Lebenszeitverbeamtung äußern und z.B. anordnen, dass man nach Abschluss des Referendariats wieder vorstellig werden muss. Die Ausbildung darf man dann trotzdem machen.


    Danke jedenfalls für alle Eure Antworten, sie haben mich echt beruhigt!


    Liebe Grüße,


    Maika

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