Verdienst bei VERENA-Vertrtungsstelen (NRW)

  • Ich habe als Student das Angebot einer Realschule bekommen, 20 Stunden Vertretungsunterricht zu geben (bis zu den Herbstferien) und frage mich gerade, wie das mit dem Verdienst und den Sozialleistungen/-abgaben ist. Um z.B. das Kindergeld zu verlieren, muss man mehr als 640€ monatlich oder 7650€ jährlich verdienen (http://www.handelsblatt.com/fi…rchlaessiger/2771814.html). Da ich aber nicht weiß, wie hoch das als Student vergütet wird, wollte ich fragen, ob jem. Erfahrung damit hat und ob es noch anderes zu beachten gibt (Versicherung o. ä.). Auf der VERENA-Seite habe ich nur Besoldungsstufen für Personen mit abgeschlossenem Studium gefunden.

  • Nein, ein Jahr wäre neben dem Studium zu viel, nur für die Vorlesungsfreie Zeit. Aber ich hab auch schon wieder was neues gefunden, dass man bis 8008 € verdienen darf. Und man in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr verdienen darf, als in der Vorlesungszeit, weil man da mehr Zeit hat als Student.

  • Und man in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr verdienen darf, als in der Vorlesungszeit, weil man da mehr Zeit hat als Student.


    Aber die Gesamtsumme bleibt im Jahr die gleiche, somit verteilt es sich nur auf deutlich weniger Monate (ca. 5 müssten es meiner Meinugn nach sein), womit du da dann ja doch einiges mehr verdienen darfst.

  • da ich davon ausgehe dass du noch keinen masterabschluss bzw. das 1. staatsexmaen hast bekommst du TVL E10 (und dann die entsprechende erfahrungsstufe).
    wenn du vorher noch nie etwas in dem bereich gemacht hast dann gibt es TVL E 10 Stufe 1 (dann musst du noch die % berechnen 20h/28h = gut 70%).
    macht summa summarum:


    netto bei steuerklasse 1 mit kirchensteuer: 1199,43€.


    lg coco

  • da ich davon ausgehe dass du noch keinen masterabschluss bzw. das 1. staatsexmaen hast bekommst du TVL E10 (und dann die entsprechende erfahrungsstufe).


    Das ist ja heftig, in NRW gibts die ohne diese Abschlüsse? In Berlin und auch in Brandenburg gibts diese Stufe genau erst mit den Abschlüssen, Studenten bekommen hier E6!


  • Das ist ja heftig, in NRW gibts die ohne diese Abschlüsse? In Berlin und auch in Brandenburg gibts diese Stufe genau erst mit den Abschlüssen, Studenten bekommen hier E6!

    Das kann ich auch kaum glauben, nur eine Tarifgruppe unter der für vollständig ausgebildete Lehrer mit 2. Staatsexamen. :whistling:
    Mir scheint eher E9 für Bewerber mit 1. Staatsexamen die Realität zu sein.

  • Ich habe etwas gelesen, dass man in Hessen ohne Abschluss 15-26€ pro Stunde bekommt, je nach pädagogischer Vorbildung. Das wären ja dann mind. 300€ wöchentlich, aber eben für Hessen, nicht für NRW.

  • Ich habe etwas gelesen, dass man in Hessen ohne Abschluss 15-26€ pro Stunde bekommt, je nach pädagogischer Vorbildung. Das wären ja dann mind. 300€ wöchentlich, aber eben für Hessen, nicht für NRW.


    UNd Hessen ist leider gar nicht zu vergleichen, weil sie ja ganz aus dem Tarifvertrag raus sind!

  • Das kann ich auch kaum glauben, nur eine Tarifgruppe unter der für vollständig ausgebildete Lehrer mit 2. Staatsexamen. :whistling:
    Mir scheint eher E9 für Bewerber mit 1. Staatsexamen die Realität zu sein.


    ist aber so :-)
    ich weiß es ganz genau, da mein mann genau das gleiche letztes jahr gemacht hat.
    da hatte er den bachelor und da gabs TVL E 10. seine tätigkeit im studienkreis wurde sogar noch anerkannt und so kam er in die erfahrungsstufe 2.
    als er dann den master hatte gab es sogar TVL E 11... das gleiche was ich damals noch angestellt hatte... und das obwohl ich mein ref und alles beendigt hatte und mein mann gerade die uni... so gerecht ist die welt...
    und all das gilt für nrw... mein mann war damals an einer hauptschule.. aber realschule und hauptschule tut sich da nix.


    lg coco

  • Das hört dich aber nach einem guten Verdienst an. Mal schauen, welche in welche Stufe ich eingestufft werde. Ich hab den Bachelorabschluss noch nicht. Gilt das denn dann auch für ganze Monate, wenn da Ferien drin liegen oder wird man in denen nicht bezahlt als Vertretungskraft? Ich kann nämlich ggf. nach den Herbstgerien noch ein paar Stunden weiter geben, wurde mir gesagt.

  • da hatte er den bachelor und da gabs TVL E 10. seine tätigkeit im studienkreis wurde sogar noch anerkannt und so kam er in die erfahrungsstufe 2.

    Der Threaderöffner hat aber keinen Bachelor-Abschluss, sondern er ist noch Student.


    Dass Master gleichgesetzt wird mit Referendariat ist mir klar..... :whistling:


  • Äh wie der Master wird mit dem Refrendariat gleichgesetzt? Der MAster wird mit dem 1. Staatsexamen gleichgesetzt!

    Sorry, mein Denkfehler (ich bin noch von der alten Staatsexamenliga ;) ).


    Hier steht es genau (Schulministerium NRW):

    Zitat

    Das Bachelor-Studium ist auf ein breiteres Feld von Vermittlungsberufen ausgerichtet. Es schließt mit dem Erwerb des Bachelor-Grades ab (erster berufsqualifizierender Abschluss).


    Um zu einem Studienabschluss zu gelangen, der mit dem akademischen Studienabschluss zugleich ein Erstes Staatsexamen vermittelt, das Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist, muss nach dem Bachelor- noch ein Master-Studium absolviert werden (Master of Education).


    Um nochmal zur Eingangsfrage zu kommen:
    Die Entgeltgruppen zum Nachlesen:
    http://oeffentlicher-dienst.in…/west/entgeltgruppen.html

  • Um nochmal zur Eingangsfrage zu kommen:
    Die Entgeltgruppen zum Nachlesen:
    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/we…eltgruppen.html


    Womit nach der Tabelle er weniger als E9 kriegen müsste, da er noch keinen Abschluss hat und E9 die geringste Stufe für den Bachelor ist!
    Aber, das ist es ja, was die Gewrkschaften daran monieren, es gibt keine Verpflichtende Stufe in allen Bundesländern! JEdes BUndesland machts so, wie siewollen letztendlich!


    E6 ist z.B: in Berlin und Brandenburg für "ohne Ausbildung" zu nutzen und das ist man in der Regel als Student ja.


    Aber die Tabelle an sich ist ja eine Widerspruch. Dort steht ja, Master E13 bis E15, Lehrer an Grundschulen aber E11. Nun hat man aber mit dem Abschluss des Studiums inzwischen einen MAster, müsste also demnach E13 bekommen, also mehr als die, die fertig ausgebildetet Lehrer sind? Nicht sehr sinnvoll!

  • Aber die Tabelle an sich ist ja eine Widerspruch. Dort steht ja, Master E13 bis E15, Lerher an Grundschulen aber E11. Nun hat man aber mit dem Abschluss des Studiums inzwischen einen MAster, müsste also demnach E13 bekommen, also mehr als die, die fertig ausgebildetet Lehrer sind? Nicht sehr sinnvoll!

    ....damit sind wohl die Nicht-Lehrer gemeint, also andere Master und Diplome.
    Die Diplom-Psychologen bekommen z.B. E13, die kommen frisch von der Uni (also kein Referendariat oder ähnliches).


    Als Lehrer für die Grundschule wirst du wohl nie über E11 bekommen (außer als Schulleiter). Da kannst du dich noch so oft Master und Staatsexamen nennen, wie du willst. :S


    Wer es wirklich ganz genau wissen will (vor allem als Student), soll bei der Bezirksregierung anrufen. Die müssen es wissen...... ;)

  • Hallo,


    ich habe auch letzte Woche an einer Realschule in NRW als Vertretungslehrer angefangen. Bin auch noch Student, muss nur noch meine BA Arbeit schreiben!


    Ich kann dir also aus sicherer Quelle sagen, dass man mit TVL 8 eingruppiert wird!(So wurde ich zumindest eingruppiert von der BR Düsseldorf, ich denke das wird auch einheitlich sein!)


    Was die Stufe angeht habe ich noch keine Infos. Das wird wohl erst auf der ersten Lohnabrechnung zu finden sein. Habe alle meine beruflichen Vorerfahrungen und Qualifikationen angegeben, mal sehen was so als förderliche Zeiten anerkannt wird.



    Dann noch kurz zur Sozialversicherung, Kindergeld etc.:


    Du darfst 8000 (und ein paar Zerquetschte) im Jahr verdienen. Diese Grenze gilt zum einen für das Kindergeld (damit du weiterhin Anspruch hast) und zum anderen auch für die Steuern. Wenn du mehr verdienst musst du Einkommensteuer bezahlen!!! (Natürlich immer unter Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. Werbungskosten wie Fahrtkosten, Bücher etc.)


    Bei der Sozialversicherungspflicht gibt es zu beachten:
    bist du familienversichert über deine Eltern? - dann darfst du monatlich nur max 345 € (oder 400€ bei einem Mini-Job) verdienen, sonst fliegst du aus der Familienversicherung raus! Dann musst du dich selber über die studentische KV versichern (ca 78€ pro Monat).


    bist du schon als Student versichert? - Dann ist die 20 Stunden - Grenze für die Versicherungspflicht zu beachten. Solltest du diese überschreiten fliegst du aus der studentischen Versicherung und wirst ganz normal versicherungspflichtig (also Sozialversicherungsabzüge über deine Lohnabrechnung). Wenn du aufhörst zu arbeiten kommst du dann danach wieder zurück in die studentische Versicherung. Der Verdienst ist bei der ganzen Geschichte für die Sozialversicherung unerheblich!


    Ich bin aus der studentischen ab September raus, da ich die 20 Stunden Grenze deutlich übersteige, aber na ja so zahle ich wenigstens auch in die Rente ein und habe auch irgendwann Anspruch aus Arbeitslosengeld, wenn die Schule mich mal nicht mehr will oder z.B. wenn die 6 Wochen Ferien nicht bezahlt werden sollen.


    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg!


    MfG
    Mijeniti

  • Hallo,


    ich habe auch letzte Woche an einer Realschule in NRW als Vertretungslehrer angefangen. Bin auch noch Student, muss nur noch meine BA Arbeit schreiben!


    du musst "nur" noch deine BA schreiben? äähm, dann seid ihr natürlich noch gaaaanz am anfang.
    studiert ihr beide lehramt?
    also wie gesagt ich kanns nur für meinen mann sagen.
    mit ABGESCHLOSSENEM BA bekam er stufe E10. Als er den Master in der Tasche hatte E11. (und wie gesagt.. so schön es für die studenten auch sein mag, ich empfand es als schlag ins gesicht... damals war ich angestellt und bekam das gleiche wie mein mann, obwohl ich mein ref abgeschlosse hatte).
    find es schon frech, dass jemand ohne ref mit master genauso viel bekommt wie ein angestellter mit abgeschlossenem ref...
    aber die welt ist nicht gerecht.. was soll ich jammern....


    ohne BA hab ich keine ahnung was man bekommt. wusste gar nicht, dass man quasi ohne irgendwas auch als lehrer tätig sein kann, aber mich wundert langsam gar nix mehr...


    lg coco


    PS: mein mann war damals an einer hauptschule und die bezreg münster hat die einstellung und die gruppierung bestimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • @ coco77


    wie gesagt ohne Uniabschluss bekommt man in NRW TVL 8.


    Ich studierte kein Lehramt. Mit "ich muss nur noch die BA Arbeit schreiben" meinte ich, dass ich bald mit dem BA fertig bin!Und da ich dann wahrscheinlich mit der Uni aufhöre bin ich nun mal "natürlich" Ende meines Studiums!Und nicht wie du schreibst "gaaaz am Anfang"!!!



    Da ich im Leistungssport arbeite, habe ich mich für ein Studium der
    Sportwissenschaften entschieden. Hier lernt man einfach viel mehr als
    im Studiengang Lehramt Sport (das kann ich aus eigener Erfahrung sagen,
    weil ich vorher einige Semester Sport und Chemie auf Lehramt studiert
    habe, allerdings noch nach der alten Studienordnung, vielleicht hat sich
    das ja mittlerweile geändert!)


    Ich möchte als Seiteneinsteiger in den Schuldienst. Da ich seit über 10 Jahren mit Kindern arbeite und es mir viel Spass macht. Und nach dem Bachelor kann man als Seiteneinsteiger an der sog. "Pädagogischen Einführung" teilnehmen, wodurch man eine Chance auf eine feste Stelle im Schuldienst hat!



    Ich gebe dir Recht, dass das System nicht wirklich gerecht ist. Vor allem die Seiteneinsteiger verdienen in der ersten Zeit deutlich mehr. Sie werden ja schon im Ref. voll bezahlt, während die "normalen" Referendare ihre Lehramtsanwärterbezüge bekommen. Aber so ist das nun mal.


    Und so einfach ist es auch nicht ohne Abschluss eine Vertretungsstelle zu finden. Ich habe diese auch nur bekommen weil ich über 10 Jahre schon im Sportbereich tätig bin und viel Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen habe.


    MfG

  • wie gesagt ohne Uniabschluss bekommt man in NRW TVL 8.

    Danke für die Richtigstellung! Das deckt sich auch mit meinen Angaben oben sowie der Eingruppierung in besagte TVÖD-Liste.
    Sonst wäre ich echt vom Glauben abgefallen, wenn Studis neuerdings nach E10 bezahlt werden..... :D

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