Mehrarbeit als Teilzeitkraft mit befristetem Vertrag?

  • Hi @ all,


    habe mal ne generelle Frage an die Profis hier:
    Ist eine regelmäßige Mehrarbeit (durch Dauererkrankung eines Kollegen entstanden) als Teilzeitkraft mit befristetem Vertrag zulässig? Mir ist klar, dass man Kollegen logischerweise vertritt, wenn diese kurzzeitig erkranken. Aber wenn absehbar ist, dass diese monatelang ausfallen und es keine Vertretungsreserve gibt (oder diese eingespart wird), müssen dann die Teilzeitkräfte vertreten oder eher die Beamten mit unbefristetem Vertrag?


    Habe dazu hier eine Passage gefunden: http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm


    Weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist. In meinem TV-L habe ich dazu nichts passendes gefunden.


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    MfG,


    Susanne

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Eine perfekt begründete Antwort kann ich zwar nicht liefern, aber mir wurde an meiner letzten Schule gesagt, ich dürfe es vom Arbeitsvertrag (befristet, Teilzeit) nicht. Nur, wenn Stunden von mir ausgefallen wären, dürfte ich Vertretungsstunden halten. Klar, manchmal habe ich es auch "einfach so" gemacht, aber es ist ein Entgegenkommen und es war nie eine Dauersache. Ich würde mich beim Personalrat erkundigen..
    Jede Stunde, die du zusätzlich machst, wird allerdings vergütet (weswegen ich eben die Mehrarbeit nicht machen durfte, zu teuer. Unbefristete haben die 3 Stunden kostenlos..).


    Chili

  • RLP!
    Habe bisher auch immer brav meine Mehrarbeit gemacht. Teilweise sogar regelmäßig mit 2-3 Stunden im Monat aber nicht viel. In einer Verwaltungsvorschrift für RLP steht allerdings : "Für Teilzeitkräfte im Angestelltenverhältnis darf keine regelmäßige Mehrarbeit
    angeordnet oder genehmigt werden."


    Und das haben mir der Schulrat und der Schulleiter bisher auch brav verschwiegen! Wollen sogar, dass ich im neuen Schuljahr jemanden dauerhaft vertrete, weil es angeblich keine andere Lösung gäbe. Wer's glaubt...!

  • Wollen sogar, dass ich im neuen Schuljahr jemanden dauerhaft vertrete, weil es angeblich keine andere Lösung gäbe. Wer's glaubt...


    Sowas ist dann z.B: mit ZUstimmung des AN kein Problem in Berlin, du bekommst dann einfach einen zusätzlichen Vertrag mit den entsprechenden Stunden mehr drin stehen und dann ist es ja auch keine Mehrarbeit mehr ;)
    Aber das geht immer nur mit Zustimmung des AN!

  • In S-H dürfen Angestellte Lehrkräfte keine unbezahlte Mehrarbeit machen, kann mir nicht vorstellen, dass das in RLP anders ist.


    Um die Mehrarbeit bezahlt zu bekommen muss sie aber angeordnet sein, du solltest also zumindest den Vertretungsplan kopieren, damit du die Anordnung im Zweifelsfall auch nachweisen kannst. Den Antrag auf die zusätzliche Zahlung schicke ich immer fein auf dem Dienstweg an das Ministerium (hat zumindest bei Klassenfahrten bei mir immer ganz hervorragend und schnell geklappt). Möglicherweise ist für dich dann auch ganz schnell Schluss mit der Mehrarbeit, die Schulleitung sieht ja deinen Antrag und weiß, dass möglicherweise nachgefragt wird.


    Wenn es um regelmäßge Mehrarbeit geht, sollte deine Schulleitung einen Antrag auf eine entsprechende befristete Deputatserhöhung stellen. Bei uns zumindest werden diese Unterrichtsstunden besser bezahlt als die als "Überstunden" geleistete Mehrarbeit.


    Also am besten gleich morgen den Antrag stellen, von allein denkt keiner daran dir mehr zu zahlen.

  • Wichtig ist: wo bist du angestellt. In NRW sind Angestellte im befristeten Beschäftigungsverhältnis im Grundschulbereich beim Schulamt angestellt. Von daher kann in diesem Fall auch nur das Schulamt entscheiden, ob Mehrarbeit genehmigt wird oder nicht. Das steht auch als eigener Abschnitt in den Arbeitsverträgen. Ich denke, dass in deinem BL ein ähnlicher Passus im Arbeitsvertrag vermerkt ist.

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