Inklusion und Gemeinsamer Unterricht (GU) - Was ist der Unterschied

  • Hallo zusammen,


    immer wieder lese ich entweder über Inklusion ODER über Gemeinsamen Unterricht.
    Was genau ist denn nun eigentlich der Unterschied?


    Viele Grüße

  • Gemeinsamer Unterricht: Schüler, bei denen im Rahmen des AO-SF sonderpädagogischer Förderbedarf (i.d.R. Lernen, Sprache, Verhalten) festgestellt wurde, werden in einer GU-Klasse unterrichtet. Die Stundenzahl des Sonderschullehrers wird auf Grundlage der Schülerzahl und des Förderschwerpunktes berechnet. Es ist festgeschrieben, welche Schüler die GU-Schüler sind. Diese haben somit eine Besonderheit.
    Inklusion: Es gibt keinen festgeschriebenen sonderpädagogischen Förderbedarf, keine besonderen Schüler und somit auch keine GU-Klassen und GU-Schulen mehr. Jede Schule bekommt Sonderpädagogen auf Grundlage der bisherigen GU-Schülerzahlen zugewiesen. Aufgabe der Sonderpädagogen ist es den Förderbedarf der Kinder zu erkennen und diese zu fördern. Jede Schule hat Kinder die diese Förderung benötigen.


    ...nur werden die Sonderschullehrer das Problem haben, dass ihre Hilfe für immer mehr Kinder gefragt wird, was ja grundsätzlich sehr verständlich ist. Es gibt ja immer wieder "Grenzfälle". Die Gefahr ist meiner Meinung nach, dass das auf Kosten der bisherigen GU-Kinder geht, für die dann noch weniger Zeit da ist.

  • Hmm... dann ist das in meiner Klasse irgendwie eine Mischung.
    Bei meinen "inklusiv" beschulten Kindern wurde im Rahmen der EIngangsdiagnostik ein erhöhter Förderbedarf festgestellt.
    Es wurde aber kein AO-SF durchgeführt.


    - Auf Basis dessen hat die Förderlehrerin eine gewisse Anzahl an Stunden in meiner Klasse!


    Danke für die Aufklärung!

  • Inklusion: Es gibt keinen festgeschriebenen sonderpädagogischen Förderbedarf, keine besonderen Schüler und somit auch keine GU-Klassen und GU-Schulen mehr. Jede Schule bekommt Sonderpädagogen auf Grundlage der bisherigen GU-Schülerzahlen zugewiesen. Aufgabe der Sonderpädagogen ist es den Förderbedarf der Kinder zu erkennen und diese zu fördern. Jede Schule hat Kinder die diese Förderung benötigen.

    Welches BL bist du? So wie du das beschreibst ist das bei uns (BaWü) nicht. Der Förderbedarf wird sehr wohl in einem Gutachten bestimmt und die jew. SoPäd- Stdzahl richtet sich danach. Der Unterricht ist zieldifferent und orientiert sich ja weiterhin am BP der jew. Sonderschulart. Die Erstellung eines Gutachtens ist daher nach wie vor unerlässlich!


    Gruß, Andi

  • Andi
    Also in Niedersachsen soll es m.E. so sein, wie Zwergseepferdchen es beschrieben hat. Kurz gesagt: alle Kinder in die GS einschulen, ohne Gutachten, 2 Förderschullehrerstunden pro Klasse pro Woche unabhängig davon wieviele Schüler welchen Förderbedarf haben. Ausnahme sind GE und KB Kinder.

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