Entschuldigungen Fehlzeiten Niedersachsen

  • Hallo,


    ich suche die genaue gesetzliche Grundlage zum Thema "Entschuldigen von Fehlzeiten" in Niedersachsen. Ab wann ist ein Attest beizubringen, wer kann unter welchen Umständen einen Attestzwang aussprechen, etc, kann ich zB auch ohne Einschalten des Schulleiters ein Attest verlangen, wenn sich Fehlzeiten in einem Fach auffällig häufen, die Eltern aber immer für die Doppelstunde eine Entschuldigung ausstellen.
    Erstaunlicherweise kann ich im Schulgesetz kein Wort dazu finden. Das es in den meisten Schulordnungen dazu Regelungen gibt, ist mir klar, aber irgendwo weiter oben in der Rechtshierachie muss ja zumindest ein Rahmen abgesteckt sein.


    Grüße,
    Moebius

  • Hallo Moebius,


    die Fehlzeitenregelung ist in Niedersachsen durch einen Ausführungserlass zum Schulgesetz geregelt. Fazit: Zuständig für einen Attestzwang ist der Schulleiter:


    http://www.schure.de/2241001/0035074.htm

    Zitat

    3.3 Fernbleiben vom Unterricht
    Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Im Einzelfall kann die Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers als ausreichender Nachweis angesehen werden. Die Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten. In der Regel wird jedoch eine schriftliche Mitteilung ausreichen. Nach Vollendung des 18.Lebensjahres obliegen die vorstehend genannten Pflichten der Schülerin oder dem Schüler selbst. Treffen gleichwohl die nach §71 NSchG Verantwortlichen für eine Schülerin oder einen Schüler auch nach Vollendung des 18.Lebensjahres die erforderlichen Maßnahmen, so kann die Schulleitung dies als ausreichend ansehen. Treffen die nach §71 NSchG Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen nicht, so ist bei länger als dreitägigem Fehlen eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. In besonderen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

  • Ich hoffe es ist ok, wenn ich meine Anfrage, welche thematisch passt hier mit anhänge?


    In meiner Klasse (2) fehlte ein Schüler die letzte Woche komplett.
    Die Eltern haben leider nicht angerufen und ich konnte auch niemanden telefonisch erreichen, um nachzufragen, was los ist.
    Theoretisch kann ich/ die Schulleitung doch nun ein Attest einfordern (habe ein ungutes Gefühl, was die Familie betrifft).
    Aber was, wenn die Eltern der Forderung nicht nachkommen?
    Gibt es da Möglichkeiten?????

    am ende wird alles gut und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das ende (oscar wilde)

  • Meines Wissens sind wir in Niedersachsen verpflichtet nach fünf unentschuldigten Fehltagen das Jugendamt einzuschalten. (Ganz sicher bin ich mir aber nicht, da ich den Fall noch nicht hatte.) Wenn keinerlei Krankmeldung erfolgt ist, wäre das jetzt bei dir schon der Fall, laut dem von Anton Reiser zitierten Erlass muss die Krankmeldung nach spätestens drei tagen in der Schule vorliegen. Ich würde auf jeden Fall den Schulleiter ansprechen und das mit ihm abklären. Im Zweifelsfall würde ich das auf jeden Fall machen, gerade wenn du eh schon ein ungutes Gefühl hast.

  • Ich hänge mich mal hier ran. Ruft ihr alle Eltern an, bei denen die Kinder ue fehlen? Ich meine keine Schulschwänzer, sondern Kinder, die Schlicht die Entschuldigungen vergessen (und deren Eltern auch).
    Ich habe hier mehrere Kinder, die es nicht gebacken bekommen und nun sagt die SL, dass ue Fehltage halt nicht gehen. D. h. ich soll die Eltern informieren, wann sie gefehlt haben und dann kommt natürlich die Entschuldigung für den Fehltag vor drei Monaten.

  • Es gibt in Niedersachsen die Möglichkeit, dass die Gesamtkonferenz der Schule einen Frist beschließt, ab der zu spät eingereichte Entschuldigungen als unentschuldigt gelten. Hierzu findet man etwas im Fachaufsatz zur Neugestaltung des §58 NSchG. In den ergänzenden Bestimmungen zum NSchG findet man tatsächlich die Vorgabe, die Erziehungsberechtigten bereits bei der ersten ungeklärten (! nicht unentschuldigten !) Fehlzeit zu kontaktieren. Das kann über ein Telefonat erfolgen, sollte aber spätestens bei Wiederholungsfällen auch mit schriftlichen Präsenzpflichtwarnungen unterfüttert werden.


    Siehe dazu u.a.:


    http://www.obs-salzhausen.de/w…chsischen-Schulgesetz.pdf "Zu Abs. 2 Satz 1, 2. Alt.:"



    http://www.schure.de/22410/26-83100.htm Ausführen zu 3.3.

  • Danke. Das hatte ich gelesen. D. h. ich rufe alle Eltern an, deren Kinder gefehlt haben und keine Entschuldigung vorgezeigt haben. Dann sagen mir die Eltern am Telefon, dass ihr krank war und die Fehlzeit ist damit entschuldigt. Richtig? D. h. ich bin verpflichtet den Entschuldigungen hinterherzulaufen?


    Ach ja, die ganze Problematik mit Schulabsentismus möchte ich außen vor lassen. Mir geht es nur um vergessliche Eltern und Mittelstufenschülerinnen.

    • Offizieller Beitrag

    zwar nicht Nds, aber vll hilfreich:


    zunächst sage ich den Kindern, dass eine Entschuldigung vom ...Datum fehlt.
    Kommt dann immer noch nichts, gehe ich nach Alter gestaffelt vor:


    bei meinen Kleinen in der 5.Klasse schreibe ich den Eltern eine mail mit Verweis auf das anstehende Zeignis ungefähr mit dem Wortlaut, dass ich ungern unentschuldigte Fehlzeiten notieren möchte. Schwupp, sind die Briefchen da :)


    Bei älteren Schülern spare ich mir den Schrieb an die Eltern, da gibts am 1.Elternabend ne Ansage, und gut ist. je älter die Schüler werden, desto größer die Eigenverantwortung.


    eine dienstliche Mail zu schreiben ist mir persönlich deutlich lieber als anzurufen.

  • Danke. Das hatte ich gelesen. D. h. ich rufe alle Eltern an, deren Kinder gefehlt haben und keine Entschuldigung vorgezeigt haben. Dann sagen mir die Eltern am Telefon, dass ihr krank war und die Fehlzeit ist damit entschuldigt. Richtig? D. h. ich bin verpflichtet den Entschuldigungen hinterherzulaufen?


    Ach ja, die ganze Problematik mit Schulabsentismus möchte ich außen vor lassen. Mir geht es nur um vergessliche Eltern und Mittelstufenschülerinnen.

    Das kann ich gut nachvollziehen. Stört mich auch total.


    Hilft wirklich nur den Eltern einen Zettel oder Mail mit den fehlenden Tagen zu schreiben mit wie o.g. leicht empörtem Ton. Dann den Schüler richtig nerven. Meistens klappt es dann nach einer gewissen Zeit. Wenn nicht bist du durch für Info bei unentschuldigten Tagen auf dem Zeugnis zumindest abgesichert. Dann kannst du deinem SL zeigen, dass du dich gekümmert hast.

  • Okay, aber dann sage ich den Eltern also auch noch Monate später genau das Datum, für den die Entschuldigung fehlt? Das ist irgendwie pädagogisch sinnlos.

  • Was ist so schlimm an ue Fehltagen?


    Es wird zu Beginn kommuniziert, wie man es gern hätte. Schon im Halbjahr stehen dann die Fehltage auf dem Zeugnis, in Klasse 1 am Ende.
    Spätestens ab Klasse 2 sind die Tage entschuldigt oder die Leute nehmen in Kauf, dass die ue Fehltage auf dem Zeugnis oder ggf. beim Ordnungsamt landen.

  • Sehe ich auch so. Zeigt ja auch, wer es schafft Entschuldigungen zu schreiben. Hier ist es allerdings nicht erwünscht und von der SL indirekt verboten. Ue Fehltage soll es also nur bei Schulabsentismus geben.

  • Hat sich das Schulgesetz diesbezüglich in Niedersachsen etwas geändert? Ich wurde auf eine Grundschule angesprochen, die in der Schulordnung pauschal ärztliche Atteste ab dem 3. Fehltag verlangt. Das ist natürlich im Moment etwas doof, mit den überfüllten Kinderarztpraxen.

    Ist das rechtlich zulässig?

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