Verbeamtete Lehrer dürfen doch streiken!

  • Nuja, aber wenn sich die Auffassung des Gerichtes durchsetzt, dass Lehrer (nicht zwingend) eine hoheitliche Aufgabe erfüllen - wie ist es dann noch zu rechtfertigen, dass LehrerInnen im Beamtenverhältnis beschäftigt werden ?(


    Insofern: eine ganz zwiespältige Sache.


    Ps rotherstein: Im Tarifbeschäftigtendasein müsstest Du aber noch viel mehr schlucken. Naja gut, Du spielst ja ohne Risiko, weil bestehende Lebenszeitverbeamtungen natürlich bestehen bleiben.....aber die nachfolgende Generation....

  • Ps rotherstein: Im Tarifbeschäftigtendasein müsstest Du aber noch viel mehr schlucken.


    Und warum ist das so?


    Weil eventuelle Streiks der Angestellten ins Leere laufen, solange der (verbeamtete) Großteil des Kollegiums nicht mitstreikt.
    Weil verbeamtete Lehrkräfte Aufgaben der streikenden Angestellten mit übernehmen (was dem Grundsatz widerspricht, dass Beamte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen).
    Weil generell unter Lehrkräften (Angestellten und Beamten) die Vorstellung herrscht: "Aber die Kleinen können doch nichts dafür". Richtig, aber Patienten, Bahnkunden, Fluggäste usw. "können auch nichts dafür".
    Weil (gewissen) Bildungsgewerkschaften die Bezahlung von Lehrkräften im Vergleich zu Erziehern usw. eh zu hoch ist?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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