Schwanger am Ende des Referendariats?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit dem 1.8.11 in NDS im Referendariat. Mein Partner und ich haben schon länger einen Kinderwunsch, haben ihn jedoch bisher immer zurückstellen müssen, wollen jetzt aber eigentlich nicht mehr warten ;-)


    Die Überlegung war nun, dass ich (vorausgesetzt es klappt!) im Sommer schwanger werde, dann im November meine Abschlussprüfung absolviere (das will aich eigentlich auf jedenfall) und im Januar in den Mutterschutz gehe.
    Angenommen ich habe nicht übergangslos eine Stelle bekommen, wie ist das dann mit dem Status "Beamtin auf Widerruf", verliere ich den dann zum 1.2.13 (offizielles Ausbildungsende) und bin quasi "nichts"? Dann würde ich ja auch keinen Anspruch mehr auf Beihilfe haben, müsste mich zu 100% selber versichern (in die gesetzliche kann man ja auch nicht?) etc, was finaziell ja extrem ungünstig ist...


    Kann mir jemand durch diesen Dschungel helfen??



    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • Hallo Suse,


    vor mittlerweile 18 Jahren stand ich vor genau diesem Problem. Folgende Möglichkeiten gab es seinerzeit (ich weiß, dass es gerade für eine günstigte Privatversicherung heute andere Möglichkeiten gibt, das müsste jemand anderes aufschlüsseln):


    1. Verheiratet, Partner gesetzlich versichert = Prima! Du (falls du keinen Anschlussvertrag bekommen hast) und das Kind werden kostenlos mitversichert.


    2.Nicht verheiratet: Wenn du aus früheren Beschäftigungszeiten Anspruch auf ALG 1 hast = Automatisch gesetzlich versichert!


    3. Nicht verheiratet, aber Anspruch auf ALG 2 = Automatisch versichert (hier bin ich aber nicht sicher, ob privat oder gesetzlich)


    4. Nicht verheiratet, Partner verdient gut = Schlimmster Fall (traf bei mir zu)= Kein Anspruch auf ALG 2 (damals Arbeitslosenhilfe), dadurch kein Anspruch auf gesetzl. Versicherung, PKV unbezahlbar (so viel verdient mein Partner auch nicht!), und die Schulen haben sich um mich jetzt auch nicht gerade gerissen (7. Monat). Ich habe mich daraufhin an den Hauptpersonalrat gewendet, zusätzlich war ich direkt beim Kultusmisterium. Denen habe ich -durchaus ernst gemeint- gesagt, dass ich zur Geburt zu ihnen ins Ministerium käme, da ich mir ohne KV kein Krankenhaus leisten könne. Ich bekam dann einen befristeten Vertretungsvertrag, sogar in meinem Wohnort. Durch die Anstellung war ich dann automatisch wieder in der gesetzlichen KV. Die habe ich auch bis heute nicht mehr verlassen!


    5. Du bekommst einen Anschlussvertrag= Auch alles gut, da entweder Angestellte und gesetzlich versichert, oder Beamtin auf Probe, also privat.


    Trotzdem eine Warnung: Schwanger und Prüfungsvorbereitung/Prüfung ist nicht ohne!

  • Hallo Angestellte,
    vielen Dank für deine informative Antwort!
    Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
    Habe vorm Ref ein Jahr als Angestellte in einer Schule gearbeitet. An wen wende ich mich denn für verlässliche Informationen bezüglich meines Anspruchs auf ALG 1 oder Hartz IV? Job center? Was solche Behördenangelegenheiten angeht, betrete ich echt Neuland..

  • Mein Partner ist z.Z. Lehramtsstudent, wird im Herbst fertig, wird dann ab 1.5.13 sein Ref beginnen und will zwischenzeitlich wohl arbeiten...Zählt das mit rein?

  • Du hast zwar nicht danach gefragt, doch ich möchte dir gerne von meiner Bekannten berichten, die es genau so gemacht hat.


    Während ihrer Prüfungsphase gab es bei uns massiven Masern-Ausbruch. Als Schwangere war ihr das Unterrichten also nicht möglich. Ihre Prüfung wurde 3mal spontan wegen Masernausbruch verschoben, sie hatte 3 Schulwechsel in dieser Zeit und musste letztendlich in für sie fremden Klassen die UPP zeigen... Weiterhin hatte sie mit Übelkeit und anderen Schwangerschaftswehwehchen zu kämpfen.

  • Ich verstehe Frauen immer nicht, die dann nicht noch mit der Schwangerschaft warten können/wollen, bis die Prüfungen vorbei sind! Mal ehrlich, auf diese drei, vier Monate kommt es auch nicht mehr an. Warum willst du riskieren, dass es dir während der Prüfungsphase so richtig besch*** gehen könnte? Auch die Kinderkrankheiten sind nicht zu unterschätzen, aktuell sind bei uns Windpocken aufgetreten und ich bin erst mal raus. Wäre ich noch Referendarin, wäre das fatal.

  • Effi und Jazzy haben es schon angedeutet. Und ich kann nur unterschreiben, dass man sich vorher darüber im Klaren sein muss, dass nicht jede Schwangerschaft total komplikationslos verläuft. Ich bin zum Ende des Studiums schwanger geworden. Geplant. Wir hatten uns das vorher auch ganz schön vorgestellt... "Schnell" noch die letzten Prüfungen machen und dann das Kind bekommen - um es mal etwas flapsiger auszudrücken. So hatten wir das auch geplant. Letztendlich war mir aber die ersten fünf Monate so übel, dass ich kaum aus meinem Bett gekommen bin. Ich war zwar schon scheinfrei und konnte somit auch wirklich einfach im Bett liegen bleiben, aber im Referendariat sieht das natürlich anders aus. So haben sich dann natürlich auch die Prüfungen verschoben. Eigentlich wollte ich im August letzten Jahres in Referendariat, es klappt aber erst zum August diesen Jahres. Natürlich ist Studium und Referendariat nicht zu vergleichen und es führt jetzt auch von der eigentlichen Frage weg. Aber ich finde, man sollte das wirklich bedenken, bevor man ein Kind plant.
    Wenn du dir aber sicher bist, lass' dich vorher bei deiner Frauenärztin/deinem Frauenarzt schon mal auf die üblichen Krankheiten (Röteln, Ringelröteln etc.) testen und gegebenenfalls impfen (sofern man sich impfen lassen kann), damit du dir wenigstens darüber in der Schule dann keine Gedanken mehr machen musst.


    Viele Grüße
    Maren

  • Effi und Jazzy haben es schon angedeutet. Und ich kann nur unterschreiben, dass man sich vorher darüber im Klaren sein muss, dass nicht jede Schwangerschaft total komplikationslos verläuft. Ich bin zum Ende des Studiums schwanger geworden. Geplant. Wir hatten uns das vorher auch ganz schön vorgestellt...


    Aber es kann klappen. Ich habe ein Kind während des letzten Semesters vorm Staatsexamen bekommen, die letzten zwei Sitzungen verpasst, war zwei Tage vor der Geburt noch in der Schule. War kein Problem. Das zweite Kind kam dann direkt nach den Prüfungen zum 1. Staatsexamen, habe diese also "zu zweit" gemacht. Cola sei dank, auch kein Problem.
    Denn ob mir zu Hause nun dauerübel war oder in den Prüfungen (wo das durch Ablenkung weniger auffiel) war dann auch egal.

  • Ja, ihr habt natürlich recht, dass der Verlauf einer Schwangerschaft nicht vorhersehbar ist.
    Das Problem ist einfach auch, dass mein Freund ja nach Ende seines Studiums (diesen Herbst) erstmal arbeiten will um sich Geld fürs Auto fürs Ref (was er im Mai beginnt) zusammenzusparen. Würde ich mit Kind Geldansprüche an den Staat stellen, würden die ja sagen "Dein Partner verdient doch genug, der soll dir und dem Kind soundsoviel davon abgeben". Das ist auch nicht in meinem Sinne.
    Hab jetzt überlegt, das schwanger werden ganz ans Ende vom Ref zu stellen, so dass das Kind im Sommer kommt und ich alles in Ruhe zu Ende machen kann, ohne mögliche Komplikationen. Hab ich dann ab Februar ne Stelle - SUPER, wenn nicht muss ich mich erstmal doch an den Staat wenden. Aus der PKV bin ja dann eh raus :-(
    Das Referendarsgehalt meines Freundes ziehen die doch dann bei der Bemessung des Anspruchs nicht mit ran, oder? Ist ja eh nicht so viel - leider ;-)
    PS: Mein Ref geht genau 18 Monate

  • Warum bist du aus der PKV raus?


    Wenn du kein ALG 1 bekommst, bleibst du in der PKV und bekommst nur einen Zuschuss vom Staat. Den Rest musst du natürlich selbst tragen.


    Chili

  • ALG I wirst du nach dem Ref nicht bekommen; du warst ja Beamtin und hast nicht versicherungspflichtig gearbeitet.
    Bei Hartz IV wird das Gehalt deines Freundes mit eingerechnet. Welche Konsequenzen das finanziell in eurem Fall hätte, weiß ich aber nicht.

  • Warum bist du aus der PKV raus?


    Wenn du kein ALG 1 bekommst, bleibst du in der PKV und bekommst nur einen Zuschuss vom Staat. Den Rest musst du natürlich selbst tragen.


    Chili


    Ob sie den Zuschuss vom Staat bekommt ist ja fraglich, weil natürlich das Einkommen des Partners mitzählt. Und ALGI bekommt man bei 18 Monaten Ref definitiv nicht, wenn man nicht nebenbei gearbeitet hat.

  • außer man hat VOR dem Referendariat gearbeitet und seine Rechte "eröffnet", was ich aber bei der Threaderstellerin nicht glaube, sonst wüsste sie über ihre Situation Bescheid.


    Chili

  • außer man hat VOR dem Referendariat gearbeitet und seine Rechte "eröffnet", was ich aber bei der Threaderstellerin nicht glaube, sonst wüsste sie über ihre Situation Bescheid.


    Chili

    Ich habe vor dem Referendariat JAHRELANG für das Arbeitslosengeld 'eingezahlt', hätte aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt, das sagte man mir am Ende des Referendariats beim Arbeitsamt.

  • Aber es kann klappen. Ich habe ein Kind während des letzten Semesters vorm Staatsexamen bekommen, die letzten zwei Sitzungen verpasst, war zwei Tage vor der Geburt noch in der Schule. War kein Problem. Das zweite Kind kam dann direkt nach den Prüfungen zum 1. Staatsexamen, habe diese also "zu zweit" gemacht. Cola sei dank, auch kein Problem.
    Denn ob mir zu Hause nun dauerübel war oder in den Prüfungen (wo das durch Ablenkung weniger auffiel) war dann auch egal.


    Natürlich kann es klappen. Ich hab meine Masterarbeit dann in einer Woche geschrieben, da war unsere Tochter acht Wochen alt. Aber das ging auch nur, weil sie ein ausgesprochen pflegeleichtes Kind ist. Aber man darf halt nicht davon ausgehen, dass es immer so "einfach" läuft, sondern sollte einplanen, dass auch mal etwas anders laufen kann, als man ein sich vorstellt. Vielleicht hängt das aber auch mit dem eigenen Anspruch an sich selbst zusammen. Ich hab immerhin jetzt gelernt, dass nicht immer alles perfekt sein muss...


    Gruß
    Maren

  • Laut diesem Zitat habe ich keinen Anspruch aud ALG 1 (Ich war zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit 1 1/2 Jahre im Ref, davor habe ich 1 JAhr als Angestellte gearbeitet)
    "Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war"


    Dann muss ich doch Hartz IV kriegen,oder? Da wäre ich pflichtversichert.
    Welcher Ansprechpartner wäre denn für Informationen bezüglich des Anspruchs/der Höhe von Hartz IV der Richtige? Arbeitsamt?

  • Dann muss ich doch Hartz IV kriegen,oder? Da wäre ich pflichtversichert.
    Welcher Ansprechpartner wäre denn für Informationen bezüglich des Anspruchs/der Höhe von Hartz IV der Richtige? Arbeitsamt?


    Wieso musst du das bekommen? Wenn du schwanger bist, ist erstmal der Kindesvater unterhaltspflichtig und nur wenn ihr dann nicht genug habt, seid ihr anspruchsberechtigt.
    Und nein, man muss dann leider inzwischen nicht mehr sofort pflichtversichert werden, da gabs noch Haken wenn man aus der PKV raus will!


    chilipaprika: Kannst du zeigen, wo steht, dass noch vorhanden Ansprüche länger als 18 Monate gültig bleiben? Mir wurde nämlich gesagt, ich kann meinen Restanspruch nur innerhalb von 12 Monaten noch auszahlen lassen.

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