Ab wann ist eine offizielle Vertretung für eine erkrankte stellv. Schulleiterin notwendig? Und wie "geht" das?

  • Hallo,
    ich bin zum ersten Mal hier und hoffe auf Hilfe, da ich bislang vergeblich im Netz etc. nach Informationen gesucht habe. :)
    Unsere stellv. Schulleiterin (GS mit knapp über 200 Sch.) ist seit ca. 2-3 Monaten erkrankt und kommt auf absehbare Zeit wohl auch nicht wieder.
    Für den Unterricht wurden Regelungen getroffen, unklar ist uns Kollegen, ab wann und auf welche Weise auch ihre "Sonderaufgaben" an jem. übertragen werden müssen. V.A. bezieht sich das auf die Erstellung des Stunden- und Vertretungsplans, aber auch auf die Absprachen mit der Schulleitung über Abordnungen etc. für das komm. Schuljahr.
    Die Schulleitung hat eine Kollegin (die sich mal angeboten hatte) mit der Gestaltung des Vertetungs- und Stundenplanes beauftragt. Sie war/ist nur teilweise "beliebt".
    Nun wurde ich von anderen Koll. befragt, ob das denn "rechtens" sei, ob das "so einfach" ginge, wie lange das gelten würde, ob das nicht offizieller laufen müsste, evtl. sogar mit Ernennung durch Vorgesetzte etc.... Ich weiß es nicht und finde (bisher) auch keine Information.
    Natürlich kann und werde ich die Schulleitung direkt ansprechen, aber wenn ich schon vorher selbst Bescheid wüsste, wäre mir das lieber...


    Über Tipps und Informationen würde ich mich sehr freuen!
    Danke!
    Ln2772

  • Für Niedersachsen kann ich da keine Auskunft geben.
    Da wir aktuell den Fall hier in NRW an meiner Grundschule haben (Konrektorenstelle nicht besetzt), weiß ich, dass Schulleitung eine kommissarische Konrektorin/ kommissarischen Konrektor bestimmn kann, sofern der/die Dienstälteste das Amt nicht übernehmen möchte.


    Ein formloser, schriftlicher Hinweis an das Schulamt genügte.
    Das hatte ich zuvor mit der Rechtsabteilung des Schulamtes geklärt.


    Um Ärger zu vermeiden fand bei uns jedoch auch noch eine Absprache mit dem Lehrerrat und in der Lehrerkonferenz statt.
    Allerdings wäre das, laut Aussage der Rechtsabteilung, nicht nötig gewesen.


    Ruft doch einfach mal die Rechtsabteilung an und frag nach.
    So erhältst Du schnell kompetente und rechtssichere Auskunft.


    Viele Grüße
    strubbelsuse

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin zwar aus einem anderen BL, aber ich denke, es dürfte woanders ähnlich sein - und zwar, dass das Erstellen eines Stunden- oder Vertretungsplans nicht die hoheitliche Aufgabe der Schulleitung ist, bzw. an ein Amt gebunden. An vielen Schulen hier machen das Leute aus dem Kollegium und das hat wenig mit Beliebtheit zu tun (vor allem hinterher nicht mehr).

  • Hallo strubbelsuse,


    danke für deine Antwort! Ich werde es morgen mal über die Rechtsabteilung der GEW versuchen, heute bin ich nicht dazu gekommen. Eigentlich vermute ich, dass es bei uns so ähnlich sein könnte wie bei euch, erschiene mir jedenfalls möglich.
    Inzwischen hat unsere PV eine Versammlung anberaumt, vielleicht hat ja ein Kollege mal den etwas "offizielleren" Weg über sie gewählt und wir können das Ganze mal im Kollegium thematisieren. Schön wär's...


    LG, Ln2772

  • Danke auch dir, hawkeye, für deine Einschätzung und Antwort.
    Du hast wohl recht, was die Beliebtheit angeht..., nur wenn dieses Amt/diese Aufgabe jem. übernimmt, der ohnehin nicht so besonders diplomatisch ist und bei manchen als "befangen" gilt, fühlen sich viele schon bei den ersten "Amtshandlungen" etc. auf den Schlips getreten... nicht sehr förderlich für das kollegiale Miteinander.
    Na, das ist schon ein neues Thema *räusper*.


    LG, Ln2772

  • Danke auch dir, hawkeye, für deine Einschätzung und Antwort.
    Du hast wohl recht, was die Beliebtheit angeht..., nur wenn dieses Amt/diese Aufgabe jem. übernimmt, der ohnehin nicht so besonders diplomatisch ist und bei manchen als "befangen" gilt, fühlen sich viele schon bei den ersten "Amtshandlungen" etc. auf den Schlips getreten... nicht sehr förderlich für das kollegiale Miteinander.
    Na, das ist schon ein neues Thema *räusper*.


    LG, Ln2772

    Aber meist sind das doch genau die Leute, die meckern, aber den Job nicht selber machen wollen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist es so, dass viele, viele Konrektorenstellen auf Dauer unbesetzt bleiben (Grundschule). Oft übernimmt die SL die zusätzlichen Aufgaben selber.
    Kann mir nicht vorstellen, dass es nicht rechtens ist, wenn eine Kollegin solche Sonderaufgaben übernimmt. Man kann wahrscheinlich froh sein, wenn es überhaupt jemand macht.

  • Guten Morgen beisammen,


    das Erstellen von Stunden- und Vertretungsplänen wird zwar oft vom Stellvertreter übernommen, aber der Schulleiter kann jeden anderen Kollegen mit dieser Aufgabe betrauen; die Gesamtverantwortung bleibt in jedem Falle beim Chef. Ich war bislang Stellvertreter an einem Gymnasium mit 750 Schülern; da ich die Schule wechsele, musste mein ehemaliger Schulleiter die entsprechenden Aufgaben neu delegieren: Zwei Oberräte übernehmen zwischenzeitlich die Aufgaben und erhalten dafür je drei Stunden Entlastung.


    Gruß


    Andreas

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