Abordnung nach Ende der Elternzeit

  • Hallo,


    ich bin angestellte Lehrerin (verbeamtet ist nur die Schulleitung) (noch in Elternzeit bis 31.7.12) an einem Gymnasium in Sachsen, 2 Kinder. Nun ist in Sachsen derzeit die Personalsituation so, dass an Grund-,Mittel-und Förderschulen Lehrer fehlen.( Vor einigen Jahren hat man allerdings Mittelschullehrer ans Gymnasium "geholt" bzw. dafür geworben - kamen auch, natürlich auch einige Deutschlehrer). An der Schule, an der ich vor meiner Elternzeit unterrichtete, herrscht nun ein "Überhang" an Deutschlehrern, der durch Abordnung an Mittelschulen "behoben" werden soll (so ist die Personalpolitik des sächsischen Kultusministeriums).


    Noch im Mai 2012 stellte mir mein Schulleiter meinen Einsatz in Schuljahr 2012/13 folgendermaßen dar: Ich würde Klassenleiterin in einer 5.Klasse werden (dort also Deutsch - 5 St.-und Sport - 3 St.) unterrichten, dazu kommt noch eine sogenannte "Lernen lernen" - Stunde; außerdem werde ich in Deutsch noch eine Klasse 6 (4 Stunden) sowie die anderen beiden fünften Klassen auch in Sport (2mal 3 Stunden= 6 St.) unterrichten. Damit wären die 19 Stunden Teilzeit, die ich freiwillig arbeite, abgedeckt. Abgeordnet werden würde ich dann nicht. Gestern allerdings erhielt ich eine Email mit der Aufforderung, mich schnellstmöglichst nochmals zu einem Personalgespräch einzufinden: Heute nun wurde mir knapp vom Schulleiter eröffnet, dass ich eine Vollabordnung von 19 Stunden an eine Mittelschule am Ort erhalte. Er habe erst vor kurzem schriftlich die Aufforderung von der übergeordneten Behörde erhalten, Lehrer für die Abordnungen festzulegen (an unserer Schule insgesamt 6 Vollabordnungen, mehrere Teilabordnungen). Die Kollegin, die er zunächst dafür vorgesehen hätte, war von der SBAZ (so eine Art Schulamt) abgelehnt worden (wegen chronischer Krankheit! Wird auch weiter krank bleiben, aber weiter geführt in der Statistik), da wäre er dann auf mich gekommen, denn ich bin ja nicht in irgendwelchen Oberstufenkursen bzw. festen Klassen, in die er nicht eingreifen wolle.


    Der Änderungsvertrag bzw. Abordnungsvertrag lag schon bereit, habe aber nichts unterschrieben und erstmal meine Gewerkschaft und den Personalrat informiert. Ich kann das zwar ablehnen (per Widerspruch) mit Hinweis auf meine Ausbildung, die ja nach sogenanntem neuen Recht (bundesdeutschen) erfolgte (d.h. es gibt noch viele Lehrer, die nach "altem" DDR-Recht ihre Ausbildung erhielten) und ich damit also ein Lehramt an Gymnasien als Abschluss vorweisen kann - nicht etwa an Mittelschulen - aber letztendlich kann mich die übergeordnete Behörde zwangsweise abordnen, wenn sie nämlich meinen Widerspruch nicht akzeptiert - dann eben Abordnung ohne meine Zustimmung. Mehr noch stört mich aber die Art und Weise, wie hier von seiten der Schulleitung mit mir umgegangen wird:Weil ich nicht da war, sondern eben in Elternzeit, werd ich weggeschickt, also abgeordnet. Das betrachte ich schon als Diskriminierung. Außer einen von der Gewerkschaft gestellten Fachanwalt einzuschalten hab ich keine weitere Idee...Hab das erst heute erfahren und bin ziemlich aufgeregt. Was kann ich noch in die Wege leiten?


    Freya71

  • Hallo Freya,


    du bist Angstellte mit Vertrag und willst dich so weit aus dem Fenster hängen? Ist der Vertrag unbefristet?
    Ich bin lebenszeit verbeamtete Grundschullehrerin und ich werde weder in meine Heimat versetzt seit 3 Anträgen, noch besteht die Möglichkeit nach meiner einjährigen Elternzeit zumindest an die Schule, an der ich bisher war, zurückzukehren. Das habe ich sogar nur durch Zufall erfahren. Ich habe mich beim Schulamt und Schulpersonalrat und Gesamtpersonalrat informiert und das ist rechtens.
    Noch dazu ist es hier auch üblich, dass, wenn Leute abgeordnet werden sollen, die Schulleitung vorschlägt. Ich glaube kaum, dass da ein Recht besteht, abzulehnen. Abgeordnet wurde ich nämlich auch schon vor ein par Jahren.
    Ich weiß nicht, ob das in Sachsen anders ist.

  • Hallo kleineelfe77,
    ja, der Vertrag ist unbefristet.
    Als auf Lebenszeit verbeamtete Grunschullehrerin unterrichtest du aber doch an einer Grundschule, nicht etwa an einer Förderschule oder einer anderen Schulform, für die du nicht ausgebildet bist. Ich wäre mit einer Abordnung an ein anderes Gymnasium auch einverstanden und würde zustimmen. Ich soll aber der Vollabordnung an eine Mittelschule (weiß nicht, ob es das in Hessen gibt: eventuell heißt das bei euch Realschule, Ziel ist der Mittelschul-=Realschulabschluss; in Sachsen gibt es keine Hauptschulen, aber Hauptschulklassen innerhalb der Mittelschulen)zustimmen (und das Recht, die Zustimmung zu verweigern, besteht). Wozu dann die Ausbildung als Gymnasiallehrer? Das ist mein Problem.

  • Bekommst du denn das gleich Geld? Dann freu dich doch, musst du nichts in der Oberstufe korrigieren.

  • Ja, den Rotstift hatte ich jahrelang auch in mir. Musste jahrelang in entweder in vier Kursen (je Grundkurs/ Leistungskurs 11, Grundkurs/ Leistungskurs 12) oder vier Klassen, selten mal Parallel-, Deutsch unterrichten...Hab die dann immer im Viererpakt verbraucht.
    Ja, das gleiche Geld schon. Übrigens werden wir zwar nach Beamtenrecht "behandelt", aber nicht nach Beamtentarif bezahlt...
    Mir geht es nicht um das Geld, sondern um Arbeitsbedingungen.

  • Ehrlich gesagt könnte ich es mir ganz nett vorstellen, nur in der 5 & 6 eingesetzt zu werden - das erleichtert den Wiedereinstieg doch ungemein, oder findest du nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Erstmal muss ich mich entschuldigen, ich hatte Freyas Beitrag, in dem sie von 4 Oberstufenkursen schreibt, überlesen.


    Klar erleichtert es den Wiedereinstieg, aber ich glaube, es birgt auch das Risiko, dass man dann nicht wieder in die Oberstufe geht, da kenne ich viele Kolleginnen, die dann in Klassen 5-7 stecken geblieben sind.


    und für die Schulleitung ist es natürlich einfacher, 5er und 6er-Besetzungen zu verschieben oder zu ersetzen, als in der Oberstufe. Allerdings ist das System an sich, Leute zwischen den Schulformen zu verschieben, einfach ein Unding :(


    Chili

  • Hallo Chili,
    zum Thema Wiedereinstieg: Da wurde nach der Rückkehr aus meinem ersten (damals so bezeichneten) Erziehungsurlaub auch keine Rücksichten genommen, da durfte ich gleich wieder mit zwei achten Klassen, einer neunten und einer zehnten Klasse einsteigen - zuhause ein Kleinkind - das macht Laune... In der Oberstufe haben sich einige "festgebissen", die mit einem DDR-Abschluss (alle über fünfzig) schon seit Ewigkeiten an der Schule sind. Bzw. werden dort Lehrerinnen eingesetzt, die keine kleinen Kinder haben und "flexibel" sind sozusagen. Aber das stimmt nun letztendlich auch so nicht, denn ich musste im darauffolgenden Schuljahr (also ein Jahr nach der Rückkehr) auch wieder einen Leistungskurs in der 12 übernehmen (Sachsen macht ja nach 12 Schuljahren Abitur) und zum Abitur führen. Und danach war ich wieder "draußen". Viele unterrichten auch nur noch Deutsch, weil sie als zweites Fach Russisch haben ("früher"= zu DDR-Zeiten war die Schule mit sogenannten R-(Russisch-)Klassen besetzt; die Schule ist so ca. 1990/91 zum Gymnasium "umgewandelt" worden). Naja, die Leute sind alle dageblieben und kaum einer unterrichtet noch Russisch.Viele Altlasten...Unter denen vor allem wir "Neuen" (sind ja inzwischen auch nicht mehr die Jüngsten) leiden. Ich krieg da regelmäßig die Krise, wenn ich mal ausführlicher drüber nachdenke, dass ich, mit meinem "bundesdeutschen" regulären Abschluss Lehramt an Gymnasien eben in die Klasse fünf und sechs abgeschoben werde und fast gar keine Chance mehr hab, in der Oberstufe zu unterrichten. Ich will das nämlich schon. Aber nicht vier Kurse gleichzeitig. Statt dessen darf ich in der 5. Klasse und 6. Klasse "rumdümpeln". Es gibt nämlich auch LehrerInnen, die genau das ablehnen, in der 5. und 6. Klasse zu unterrichten. Und es gibt ja Schulen, da wird die Lehrauftragsverteilung nicht in absolutistischer Manier vom Schulleiter vorgenommen, sondern in den Fachschaften abgesprochen...hört sich für mich an wie ein Fantasy-Roman.
    Tja, und die Verschiebepraxis zwischen den Schulformen ist in Sachsen "Schulpolitik". Eine Kollegin wurde vor zwei Jahren kurz vor Schuljahresende unter Druck gesetzt, vom Gymnasium teilabgeordnet an eine Förderschule zu gehen. Sie hätte nein sagen müssen, hat aber zugestimmt...überhaupt ist auch die Mentalität, da klein beizugeben, hier noch weit verbreitet ("Wir können ja froh sein, überhaupt einen Job zu arbeiten...naja, dann mach ich das eben..." - auch aus Angst vor Repressalien) Nur deshalb funktioniert ja die "Verschiebepraxis" ja so hervorragend...und wird immer wieder angewandt.

  • Freya:
    Ich bin zwar Beamte, aber für mich kommt eher das Gegenteil in Frage und zwar dass man als Grundschullehrer in der Sek I eingesetzt wird - bei gleichbleibend hohem Deputat und gleichbleibend "niedrigem" Gehalt. Ausgebildte bin ich dafür auch nicht.
    Ich finde dein Problem wirklich nicht so schlimm.
    Wie schon wer anders schrieb: Genieß es doch, "nur" bei den Kleinen zu sein, statt der Korrekturen in der Oberstufe.
    Nimms mir nicht übel, aber das klingt für mich ein bisschen nach der Arroganz der Gymasiallehrer, wie sie mir schon rein beruflich entgegen kommt.
    Was soll an deiner Ausbildung so wahnsinnig viel toller sein, als bei einem Realschul oder Hauptschullehrer (hier ist das das gleiche H und R)? In Gymnasien gibt es auch 5. und 6. Klassen.

  • Ich verstehe dein Problem immer noch nicht so ganz und deine Erklärung kann ich auch nicht nachvollziehen. Ich habe nach dem Wiedereinstieg mit zwei Hauptfächern drei Oberstufenkurse gehabt, davon einen zum Abitur geführt. Jetzt gehe ich wieder in Elternzeit und ehrlich, ich würde mich freuen, nach der EZ nur in der 5. und 6. Klasse eingesetzt zu werden, sofern das Gehalt gleich bleibt. Ist doch viel weniger Arbeit, und in der Oberstufe kannst du dein ganzes Leben noch arbeiten.

  • Hallo, Ich war gestern auch auf besagtem Amt. Ich bin noch bis nächstes Jahr April in Elternzeit. Wollte aber zum neuen Schuljahr in Elternteilzeit wieder anfangen. Das Recht steht einem ja laut Gesetz zu, es sei denn schwerwiegende innerbetriebliche Gründe stehen dem entgegen. Darauf beruft man sich jetzt im Amt, mit dem Hinweis, es gibt keine Planstellen, zu Deutsch, kein Geld. Ich müsste Bedarf nachweisen, wenn ich arbeiten wöllte. Das ist zwar von der Sache her kein Problem, da ich u.a. Ethik und Deutsch unterrichte, aber wenn man das rechtlich durchboxt landet man u.U. in eltitären Klassen (ich sage nur 3 Stunden Ethik pro Woche bei Malern und Maurern...) und vermutlich auch am anderen Ende von Sachsen. "Witzig" dass hier jeden Tag in der Zeitung der Supergau wegen aktutem Lehrermangel vorhergesagt wird...



    Lange Rede, kurzer Sinn,- Du kannst gar nichts machen, Eine Zwangsabordnung ist ein Jahr lang zu dulden (Mache deinen Widerspruch schriftlich, sonst hast du später nichts in der Hand) Unterschreibe v.a. keinen neuen Vertrag! Es gibt im Arbeitsvertrag kein Recht auf eine bestimmte Schule, Schulart oder ein bestimmtes Fach. Das Zauberwort heißt aus innerbetrieblichen Gründen.... Da kannst du nur über die Sozialschiene was dran machen. Bei ähnlichen Fällen sind die betreffenden Lehrer dann seeehr oft krank...

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