Widerspruch gegen Versetzung?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem: Meine Elternzeit endete am 6.7.12, jetzt bin ich bis Ende des SChj. an meiner Stammschule. Da für das nächste Schuljahr Deputatsüberhang erwartet wird, will mich das Schulamt nun versetzen. Noch eine Kollegin muss gehen, diese wird aber wohl nur abgeordnet. Ich habe bereits vor einem halben Jahr darum gebeten, nur abgeordnet zu werden, falls nötig, am liebsten würde ich bleiben. Kann ich in diesem Fall Widerspruch gegen die Versetzung einlegen?
    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.


    Gruß

  • Wiederspruch kann man immer einlegen, die Frage ist, ob es was nützt. Versetzungen sind bei Beamten grundsätzlich möglich, man hat auch keinen Anspruch, nach der Elternzeit wieder an die gleiche Schule zu kommen. Welche Gründe hättest Du denn, die gegen eine Versetzung sprechen?
    (Es sollten schon objektive und stichhaltige Gründe sein, dass es dir an der alten Schule gefällt und Du dich dort gut eingearbeitet hast, wird für den Dienstherr nicht relevant sein.)
    Ich würde mich als erstes mal an den Personalrat wenden.

  • Danke für deine Antwort. Es ist streng genommen ja nicht so, dass ich nach dem Ende der Elternzeit versetzt werden soll. Denn bis zu den Sommerferien bin ich wieder meiner Stammschule zugeteilt und soll erst nach den Ferien woanders arbeiten. Eventuelle Gründe ergeben sich zum Großteil aus der neuen Schule - je nach dem wo sie liegt (Fahrweg etc). Und bei einer Versetzung müsste ich doch eigentlich gehört werden, oder? Da sollte ich mir gute Gründe überlegen. Was wären denn hieb- und stichhaltige Gründe?
    Danke

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