A13 für Realschullehramt NDS ?

  • Hallo Forum,


    ich studiere in Niedersachsen reines Realschullehramt und bin damit bald fertig. Bisher habe ich immer gedacht, das heißt dann später für mich Besoldungsgruppe A12. Nun habe ich aber gehört, dass man damit auch A13 bekommen kann. Ist das korrekt ? Und wenn ja: Wo steht das ?


    Vielen Dank :)


    Maphy

  • Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt... es geht um ganz "normale" verbeamtete Lehrer. Also ohne Funktionsstelle oder sonstiges... Weiß jemand mehr dazu ?

  • War früher mal so, durch die Umstellung von zwei Studiengängen auf einen (GH und R getrennt zu GHR zusammen) ist meines Wissens die Einstiegsbesoldungsgruppe jetzt einheitlich immer A12.

  • Hm, also an meiner Uni ist da nichts zusammen gefasst. Ich studiere reines Realschullehramt. G/H ist glaube ich zusammen, aber R wird solo studiert.


    //EDIT


    Ich habe inzwischen die Niedersächsische Besoldungsordnung gefunden. A13 ist demnach möglich


    "mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser
    Befähigung entsprechenden Verwendung und bei Wahrnehmung herausgehobener
    Tätigkeiten"


    Nur was so eine herausgehobene Tätigkeit ist konnte ich noch nirgends finden... Kann mir da jemand mit Faktenwissen weiter helfen ?

  • Man studiert zwar Schwerpunkt G/H oder R, erwirbt aber den gleichen Abschluss und der ist entscheidend. Zumindest ist das mein Kenntnisstand.

  • So was gibt es in Hamburg auch. Du fängst mit A12 an und kannst dich dann auf A13 befördern lassen. Sind besondere Stellen, auf die man sich hier in der Regel bewerben muss. So wird das bei dir dann auch sein. Für Hamburg galt bei der Einführung, dass man Beamter auf Lebenszeit sein musste, also die Probezeit schon hinter sich haben musste.
    Meines Wissens nach wird man in Niedersachsen auch an Realschulen mit A12 bezahlt.

  • Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes, des Ministergesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vom 28. Oktober 2009 werden ab diesem Zeitpunkt alle zukünftig einzustellenden Realschullehrkräfte nur noch mit dem Eingangsamt A12 eingestellt. Auch Realschullehrkräfte, die noch nach dem alten Realschulstudiengang ihre Prüfung bestanden haben, erhalten bei einer Neueinstellung nur noch A12. Eine Anhebung nach A13 soll dann möglich sein, wenn herausgehobene Tätigkeiten wahrgenommen werden. Es ist aber noch nicht definiert, welcher Art diese Tätigkeiten sein könnten. Für Realschullehrkräfte, die in Niedersachsen bereits nach A13 besoldet werden, ändert sich die Besoldung nicht. Hinsichtlich der Neuregelung, dass RS-Lehrkräfte nur mit A12 eingestellt werden, ergibt sich für den Ländertausch:


    • Realschullehrkräfte,die von Niedersachsen als solche anerkannt werden, behalten bei einer
      Versetzung nach Niedersachsen ihre Besoldungsstufe A13.
    • Lehrkräfte, die von Niedersachsen nicht als Realschullehrkräfte anerkannt werden, erhalten A12. Wenn sie in ihrem Bundesland eine A13-Stelle innehaben, müssen sie auf eine Gehaltsstufe verzichten, wenn sie versetzt werden wollen.
    • Realschullehrkräfte, die eine A12-Stelle in ihrem Bundesland innehaben, erhalten nach einer
      Versetzung nach Niedersachsen auch nur A12.

    Quelle: http://www.gew-nds.de/rechtliches/schule_recht_besoldung.php

  • Ich fange jetzt hoffentlich als Beamtin an und die Besoldungsgruppe laut meiner Post der Landesschulbehörde ist A12. Für alles andere musst du warten und dann Zusatzfunktionen an der Schule übernehmen.

    LG Orasa :D

    8) Heitere Lehrer verändern die Welt.

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