OBAS-Vertrag - Verbeamtung

  • Ich bin eine Teilnehmerin der FH-Maßnahme und habe mein Studium nun beendet. Gestern habe ich meinen OBAS-Vertrag unterschrieben. Im Vertrag ist nicht explizit vermerkt, dass bei der Voraussetzung der persönlichen Anforderungen (oder so ähnlich) die Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgt. Sollte das drin stehen? Wie sehen Eure Verträge aus?

  • ich mein in einem anderen thread von dir hast du geschrieben, dass du dir sorgen machst bzgl. der verbeamtung, weil du 3 wochen später 40 wirst.
    ich meine, dass du etwas älter sein darfst, wenn du kinder hast (hab ich auch gelesen 2 kinder, wenn ich mich nicht täusche). die kindererziehungszeiten werden dazu addiert.
    dazu kannst du aber sicherlich auch den sachbearbeiter bei der zuständigen bezreg fragen.
    vielleicht stresst du dich dann nicht so bzgl. verkürzung und und und.

  • In meinem Vertrag stand:


    §1 3. Bei Bewährung während der gesamten Vertragsdauer und Bestehen der Staatsprüfung wird der Lehrkraft ab dem 23.8.2012 ein Dauerbeschäftigungsverhältnis mit voller Pflichtstundenzahl angeboten.


    Also auch nichts von Verbeamtung. Ich bin aber inzwischen verbeamtet. Sollte bei dir auch so sein.

  • thunderdan: Danke, genau das steht bei mir auch :)


    coco: Aber ich arbeite trotz der Kinder Vollzeit. Und ich hatte die Kinder ja schon vor OBAS. Hat das dann trotzdem Einfluss? Vielleicht sollte ich mal den Lehrerrat fragen.

  • coco: Aber ich arbeite trotz der Kinder Vollzeit. Und ich hatte die Kinder ja schon vor OBAS. Hat das dann trotzdem Einfluss? Vielleicht sollte ich mal den Lehrerrat fragen.

    ...ich würde eher direkt bei der Bez.Reg. fragen. Der Lehrerrat ist ja eher nur der "Vertrauens-Rat" an Deiner Schule und das heisst nicht unbedingt, dass sie sich mit solchen Dingen auskennen (was natürlich nicht heisst, dass sie trotzdem - ganz lehrertypisch ;) - Behauptungen aufstellen würden). Frag eher beim Personalrat oder direkt bei der Bez.Reg. und lass Dir genaus saagen, wo Du das nachlesen kannst! Es gibt diese 3-Jahres-Regelung auf jeden Fall aber ich bin mir nicht sicher, ob es Einschränkungen gibt, wann die 3 Jahre gewesen sein müssen...

  • Bei mir stand das drin. "...erfolgt bei vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis", oder so ähnlich. Hat auch nahtlos geklappt.


    Aber im Zweifelsfall würde ich auch direkt bei der BR anfragen...

  • In meinem Vertrag stand:


    §1 3. Bei Bewährung während der gesamten Vertragsdauer und Bestehen der Staatsprüfung wird der Lehrkraft ab dem 23.8.2012 ein Dauerbeschäftigungsverhältnis mit voller Pflichtstundenzahl angeboten.


    Also auch nichts von Verbeamtung. Ich bin aber inzwischen verbeamtet. Sollte bei dir auch so sein.

    Hallo LizzyB,


    eine Frage: Ich hatte letzte Woche meine UPP und dementsprechend bekomme ich Ende Januar ersehntes Examen ausgehändigt. Mit meinen 33 Jahren und allen anderen Bedingungen, erfülle ich die Voraussetzungen zur Verbeamtung auf Probe. Was muss ich denn nun dafür machen? Die BR wird höchstwahrscheinlich nicht mit einem Strauß Blumen vorbeirauschen. Hat sich deine SL diesbezüglich gekümmert oder musstest du das alles eigeninitiativ einstielen?


    Ruhrpottgrüße


    Liebesmolekül

  • Melde Dich selbst bei der Bez.Reg. und lass deine SL das gleiche tun! Ist sicherer, als darauf zu warten, dass die Bez.Reg. selbst aktiv wird. Du wärst nicht die/der erste, der/die zunächst (übergangsweise) einen weiteren Angestelltenvertrag unterschreiben muss, weil die Bez.Reg. es von sich aus nicht pünktlich hinbekommen hat...

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