Teilnahme an Klassenfahrten mit Übernachtung

  • Ich führe gerade eine hitzige Diskussion mit mehreren Kollegen zum Thema "Klassenfahrten mit Übernachtungen - Pflicht oder freiwillig?" Die einen argumentieren, dies sei in den Richtlinien einiger Bundesländer durchaus eine Pflichtveranstaltung, andere sagen, es sei freiwillig, da die Eltern in letzter Instanz entscheiden könnten, wo ihr Kind übernachten solle / dürfe / könne. Es sei demzufolge auch egal, was einzelne Richtlinien vorgeben. Wie seht ihr das? Ich hab eben mal in meinem "Rechts-Ordner" gekramt und da steht zumindest für Hamburg, dass die Teilnahme Pflicht sei. Wird dies dem Recht der Eltern quasi dann untergeordnet und ein simples "Kind hat einfach keine Lust" zieht dann als Argument?

    • Offizieller Beitrag

    in der Regel sind Klassenfahrten Schulveranstaltungen und damit verpflichtend. Wenn aus bestimmten Gründen ein Schüler nicht mitfahren kann, muss er den Unterricht in einer Paralleklasse oder in der Jahrgangsstufe drüber besuchen.
    Ein simples "Keinen Bock" zieht da genausowenig wie im übrigen Unterricht.

  • In Niedersachsen darf die Teilnahme an Fahrten mit Übernachtung nicht verpflichtend sein - weder für Schüler noch für Lehrkräfte (egal, ob "nur" Klassenfahrt oder etwas längerer Unterrichtsgang mit ganz klarem Unterrichtsbezug).

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