Klassenarbeiten in den Ferien korrigieren - darf man das?

  • Hallo, Kolleginnen und Kollegen!


    Die Frage klingt nach einem Scherz, aber nun muss ich mal fragen, ob man noch immer Klassenarbeiten in den Ferien korrigieren darf bzw. kann.


    Ich bin seit ca. 15 Jahren im Schuldienst und habe nahezu immer mehrere (Stapel) Klassenarbeiten während der Ferrien auf dem Schreibtisch liegen. Nun habe ich einen neuen Schulleiter, der mich aktuell zu sich bestellte und mir vorhielt, ich würde meine Klassenarbeiten zu langsam korrigieren. Ca. 2 Wochen vor den Herbstferien habe ich in mehreren Klassen Arbeiten schreiben lassen und in diesen 2 Wochen + den 2 Wochen der Herbstferien korrigiert (ca. 90 Hefte, auch Klassenstufe 9 + 10, also ein wenig aufwändiger). Die 2 Wochen der Herbstferien würden zu der von der Bass (NRW) genannten dreiwöchigen Korrekturdauer "Schriftliche Klassenarbeiten [sind] in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen zu
    korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen [...]" dazugehören.


    Die Schüler haben also netto nur 2 Wochen auf ihre Hefte warten müssen.


    Nun kann man darüber schmunzeln oder wütend sein, da der (neue) Schulleiter seinen Afrikaurlaub offensichtlich genossen hatte und keinen Übergepäckzuschlag im Flieger für Klassenarbeitshefte berappen musste.


    Da die Bass keinerlei nähere Auskünfte gibt und der gesunde Menschenverstand mal wieder ungebremst auf die Schulleitung trifft, würde mich die Auslegung dieser Regelung an den Schulen meiner geschätzten Mitstreiter sehr interessieren.


    Danke und viele Grüße an alle da draußen.

  • Ist die Frage ernst gemeint? ?(
    Na warum sollte man Klassenarbeiten nicht in den Ferien korrigieren dürfen? Ich stelle es mit gerade vor, dass demnächst Webcams in meinem Arbeitszimmer installiert werden und ich von meiner Schulleitung einen auf den Deckel bekomme, da ich in den Ferien korrigieren. :D Über die Regelung würden sich manche Kollegen freuen (also wenn man in den Ferien nicht korrigieren darf.


    Abgesehen davon: Irgendwie ist die Fragestellung nicht logisch. Dein SL wirft dir vor, dass du zu langsam korrigierst (obwohl du in den Ferien etwas gemacht hast.) Abgesehen davon, dass du die Arbeiten ja schlecht in den Ferien zurück geben kannst, würde sich die Korrekturdauer doch erhöhen, wenn du sie nicht in den Ferien korrigierst (--> Schüler müssen noch länger warten --> Schulleitung hätte erst Recht den Grund dir zu sagen, dass du zu langsam korrigierst).

    • Offizieller Beitrag

    Naja, wenn er eh angemault wird, kann er ja wenigstens die Ferien genießen :D

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Ich glaube, die Frage war eher so gemeint: "DARF / kann es sein, dass man in den Ferien korrigieren MUSS"?



    Und da lautet die Antwort eindeutig nein. Die 3 Wochen beziehen sich meines Erachtens auf die reine Schulzeit.




    Natürlich ist es sinnvoll, trotzdem in den Ferien zu korrigieren (so wie Du es auch getan hast), denn die Regel "Urlaub ist zur Erholung da" glt bei Lehrern nicht ;)

  • Aufgemerkt! Lehrer haben keine Ferien. Schüler haben Ferien - Lehrer haben unterrichtsfreie Zeit.
    In der unterrichtsfreien Zeit müssen ebenfalls Dienstgeschäfte erledigt werden. Anders kann die vorgeschriebene Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bei 30 Urlaubstagen im öffentlichen Dienst nicht geleistet werden. Du bist dazu verpflichtet, in den Ferien zu korrigieren und Unterricht vorzubereiten - es sei denn, du hast genug Nachtschichten abgeleistet. :X:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Das Problem ist doch wohl eher, dass der Schulleiter meint, die Aufgaben hätten VOR den Ferien schon fertig sein müssen, da die Schüler so vier "reale" Wochen gewartet haben.

  • Schon klar. Weil wir Lehrer keine Ferien haben, rechnet er diese in die 3-Wochen-Frist hinein. Somit hat der Schulleiter (in diesem Bundesland) die Argumente auf seiner Seite.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Sind Klassenarbeiten das selbe wie Schularbeiten?
    Die müssen bei uns innerhalb einer Woche zurückgegeben werden.

  • Ich muss wohl doch die Problematik präzisieren:


    Ob ich die Klassenarbeiten in den Ferien nachschaue oder nicht, ist meinem (neuen) Schulleiter herzlich egal. Das einzige, was ihn interessiert, ist die Einhaltung der Dreiwochenfrist. Die Schüler müssten also nicht länger auf die Arbeiten warten, wenn ich sie nicht in den Ferien nachschaue, denn auch dann müssen die Klassenarbeiten innerhalb dieser Frist (so mein neuer Schulleiter) zurückgegeben werden. Jedem Leidensgenossen müsste klar sein, dass bei drei Stapeln Arbeiten (und das sind in diesem Schuljahr noch recht wenige), die dafür notwendige Zeitspanne sehr knapp bemessen ist. Nun ist es auch praktisch nicht anders zu terminieren, dass alle Klassenarbeiten zeitnah geschrieben werden müssen, so dass immer viele Arbeiten zur gleichen Zeit auf dem Schreibtisch liegen.


    Nun aber noch mal sehr vereinfacht die Problematik:


    Gelten Ferien als Zeit, die zusätzlich zu den drei Wochen hinzuzurechnen sind oder sind sie nicht zu den drei Wochen, innerhalb derer Arbeiten zurückzugeben sind, hinzuzurechen. Die Bass schweigt sich aus. Ich denke: Ferienarbeit ist nicht hinzuzurechnen. Da ich nicht wie mein Schulleiter in die Sonne fleigen kann, darf mir kein Nachteil entstehen, wenn ich in den Ferien arbeite.


    Auch Haarspaltereien wie "Außer den Sommerferien gibt es keine Ferien sondern nur unterrichtsfreie Zeiten!" helfen hier nicht weiter.


    Ich möchte hier an dieser Stelle gerne subjektive Einschätzungen von Kollegen erhalten, wie sie die Situation bewerten. Wie sind die Rahmenbedingungen an Schulen, die seriös gemanaget werden?


    Praktisch könnte ich natürlich während der Korrekturzeit erkranken oder einfach meinen Schulleiter ignorieren, was mich auch nicht weiter stören würde, aber das veranlasst mich nicht zum Schreiben.


    Ich bitte noch einmal um begründete Einschätzungen der Sachlage!


    Der Verweis von "Bolzbold", dass eine solche Diskussion schon einmal stattgefunden hat, war aber sehr hifreich. Danke dafür. Ich bin ein "Neuzugang" und mit den Archiven dieses Forums noch nicht vertraut. Ich bitte um Nachsicht.

    • Offizieller Beitrag

    Schon klar. Weil wir Lehrer keine Ferien haben, rechnet er diese in die 3-Wochen-Frist hinein. Somit hat der Schulleiter (in diesem Bundesland) die Argumente auf seiner Seite.


    Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass uns unser Fachleiter damals im Ref Ähnliches gesagt hat. Zumindest meinte er, dass man, wenn man eine Arbeit unmittelbar vor den Ferien schreiben lässt, diese direkt nach den Ferien zurückgeben sollte, um die Zweiwochenfrist einzuhalten, da die Ferien in diese Zeit eingerechnet werden.
    Ich überlege allerdings die ganze Zeit, warum ich 2 Wochen im Kopf habe - vielleicht hat sich die Korrekturfrist geändert oder ich habe die Wochenangabe falsch im Kopf.


    Ich habe bisher noch keine Schulleitung erlebt, die ähnlich wie deine argumentiert hat. Allerdings wüsste ich auch nichts davon, dass unsere Schulleitung die Korrekturzeiten explizit nachprüft, außer wenn sich Eltern beschweren oder es sonstigen Ärger gibt.
    Wie kam dein Schulleiter denn darauf, dich deshalb anzusprechen: Gab es denn Beschwerden oder wird bei euch generell die Korrekturzeit überprüft?

    • Offizieller Beitrag

    Du könntest ihm ja anbieten, die Arbeiten in der ersten Ferienwoche im Sekretariat abzugeben, die Schüler können sie dann abholen. Wetten, sie sind nach den Ferien noch alle da? :D Sorry, finde deinen Chef etwas realitätsfern. Manchmal geht's einfach nicht schneller, und wenn es hundertmal eine Sollvorschrift gibt...

  • Zitat

    Die Bass schweigt sich aus.


    Die Bass schweigt nicht, sondern sagt sehr klar, was erwünscht ist. Nämlich eine Rückgabe und Besprechung innerhalb von drei Wochen.


    In der Realität würde ich mich allerdings im vorliegenden Fall nicht dran halten. Dein Schulleiter ist offensichtlich profilierungssüchtig, ein gewöhnliches Phänomen nach Neuantritt einer Stelle. Besserung ist zu erwarten, sofern ihr ein bissiges Kollegium habt. Da Du ja im Übrigen vermutlich Beamter bist, kannst Du seine Hirngespinste einfach ignorieren.

  • Ich habe bisher noch keine Schulleitung erlebt, die ähnlich wie deine argumentiert hat. Allerdings wüsste ich auch nichts davon, dass unsere Schulleitung die Korrekturzeiten explizit nachprüft, außer wenn sich Eltern beschweren oder es sonstigen Ärger gibt.
    Wie kam dein Schulleiter denn darauf, dich deshalb anzusprechen: Gab es denn Beschwerden oder wird bei euch generell die Korrekturzeit überprüft?


    Schulleiter in meinem Regierungsbezirk bekommen wohl nahegelegt, sich ALLE Klassenarbeiten, die an der jeweiligen Schule geschrieben werden, vorlegen zu lassen. Dies MUSS geschehen, BEVOR diese an die Schüler ausgeteilt werden. Ein Begleitbogen, der vom Lehrer auszufüllen ist (Erwartungshorizont, Lern- und Förderempfehlungen, Durchschnittsnote, Prozent der Arbeiten im notenmäßigen Abseits, Abfassungs- und Rückgabedatum bzw. Ablieferungsdatum im Schulleiterbüro), ist beizufügen. Stasi reloaded 2.0 eben, oder, was heute wohl eher zutrifft, ist die beabsichtigte Ruhigstellung eines Kollegiums, indem man es mit (unnötigen) Arbeiten zukippt und mit unsinnigen Dienstvorschriftsauslegungen verunsichert.


    Mittels dieser Begleitbögen überprüft der Schulleiter die Laufzeit der Arbeiten: 2 Wochen vor den Ferien geschrieben + 2 Wochen "unterrichtsfreie Zeit" (Herbstferien) = 4 Wochen Laufzeit = Ich bin eine faule Sau ?(


    Allen Lesern ein schönes Wochenende!!!

    • Offizieller Beitrag

    Alterhase Der Hintergrund für diese "Kontrolle" ist eher, dass der Schulleiter kontrollieren will / muss, ob die Lehrer in den Parallelklassen vergleichbar arbeiten und die Klassenarbeiten vergleichbar sind. Hat nichts mit "Stasi 2.0" oder "Ruhigstellung des Kollegiums" zu tun, sondern dient dadurch eher dem Schüler.


    Wobei: das was ihr da abgeben müsst ist schon sehr umfangreich. Ich kenne es nur so, dass man einen Zettel oder eine Mail mit dem Thema der Arbeit und dem Notenschnitt abgibt / abschickt.


    kl. gr. frosch

  • Ein Begleitbogen, der vom Lehrer auszufüllen ist (Erwartungshorizont, Lern- und Förderempfehlungen, Durchschnittsnote, Prozent der Arbeiten im notenmäßigen Abseits, Abfassungs- und Rückgabedatum bzw. Ablieferungsdatum im Schulleiterbüro), ist beizufügen.



    Ach du Heiland!!!


    Bei uns wollte die SL nach jahrelangem Nicht-Einsammeln vorletztes Schuljahr auch Arbeiten einsehen. Allerdings in einem anderen Modus: 1. Halbjahr ausgewählte Jahrgänge der SEK I, 2. Halbjahr SEK II. Die Arbeiten gingen aber nicht an die SL, sondern auf deren Weisung an die Fachobleute, weil die SL so schon mit ca. 1 Stunde Schlaf die Nacht auskommen musste, wegen bürokratischem Sch###. Statisiken usw. usf. Nach einem Schuljahr schlief das ein, weil die Fachobleute nicht dran dachten oder nicht dran denken wollte. Dieses Jahr kam dann kurz vor den Herbstferien die Idee des Einreichens wieder auf. im Sinne von: "Denke Sie bitte daran, Arbeiten abzugeben." (neue SL). Mehr kam aber nicht. Von diesen Begleitbögen, die du beilegen musst, haben wir noch nichts gehört. :) Ansonten kann unser Kollegium solcherlei Anweisungen auch ganz prima unterlaufen. Wir haben auf sowas keinen Bock und werden so schon mit genügend Stastiken, Zettelei, Verlgeichen etc. zu gemüllt. Ziviler Ungehorsam....


    Grüße
    Raket-O-Katz

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wobei: das was ihr da abgeben müsst ist schon sehr umfangreich.


    ist in Bayern auch so. Finde ich auch unproblematisch, denn ich persönlich mag eine gewisse Einheitlichkeit und Transparenz.
    an den Schulen in Bayern sowie an der in NDS, an denen ich unterrichtet habe, mussten Klassenarbeiten in der SekI innerhalb von 2 Wochen zurückgegeben werden, in der Sek II innnerhalb von 3 Wochen. Dabei zählten die Ferien mit. In der Sek I legt man sich die Klassenarbeiten entsprechend.


    Und natürlich haben Beamte nicht mehr Urlaubsanspruch als andere Arbeitnehmer. So müssen wir Kollegen (inkl. SL), alles Angestellte, an meiner jetzigen Schule Urlaub anmelden und genehmigen lassen. An den restlichen Tagen sollte man sich in irgendeiner Form zur Verfügung halten.
    Ich korrigiere dann. Notiere mir sämtliche Nebenstunden, die ich mit Schulvorbereitung u.Ä. befasst bin. Doch ich bezweifele, dass wirklich viele von uns auf genau 8 Stunden pro Arbeitstag kommen, selbst mit Korrekturzeiten. Allerdings würde ich, wenn ich denn Urlaubstage entsprechend meines Wochentagesdeputats habe, die auch gerne außerhalb der Schulferien nehmen können. Irgendwo hakt es dann doch. X(

  • Zitat

    kleiner gruener frosch schrieb
    Alterhase Der Hintergrund für diese "Kontrolle" ist eher, dass der Schulleiter kontrollieren will / muss [...]


    Seine Aufgabe ist m.E. wesentlich komplexer als das bloße Kontrollieren von hochqualifizierten Mitarbeitern. Vielmehr hat er sich über deren Tätigkeit zu informieren und ggf. mit ihnen über seine Beobachtungen zu sprechen. Sagt jedenfalls die ADO:

    Zitat

    § 22 Verantwortung für die Bildungsarbeit
    (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.


    Vergleichbarkeit, Einheitlichkeit und Herstellung von Transparenz im Sinne der Schüler lagen im geschilderten Fall offenbar aber offenbar überhaupt nicht im Fokus des Interesses, sondern halt lediglich die verspätete Rückgabe der Klassenarbeiten. Hier noch einmal die entsprechende Verwaltungsvorschrift zu § 6 APO S I:


    Zitat

    6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.


    Unterstellt man einen Konsens in der Frage, dass die Bestimmung aus der Regelung "Soweit wie möglich" selbstverständlich nicht in der Weise zu verstehen ist, dass hier nach eigenem Gutdünken des Lehrers der genannte Zeitraum ohne einen nachvollziehbaren Grund verlängert werden darf, müsste ein Schulleiter natürlich auch die Gründe erörtern, warum eine Rückgabe innerhalb der genannten Frist eben nicht möglich war. Aber nicht nur das. Gemeinsam sind natürlich auch Überlegungen anzustellen, wie hier künftig für Abhilfe gesorgt werden kann, und zwar auch mit Hilfe des Schulleiters (z.B. Koordinierung der Terminierung der Klassenarbeiten entsprechend ihrer Anzahl und Dauer im Hinblick auf die beteiligten Kollegen, Entlastung bei Korrekturspitzen etc.).


    Ein Ergebnis könnte je nach personeller Besetzung der Schule allerdings auch darin bestehen, dass Schüler tatsächlich länger auf die Rückgabe warten müssen, weil eine richtlinienkonforme Rückgabe im Hinblick auf die zeitliche Vorgabe tatsächlich nicht möglich ist. Das passt dann u.U. aber auch zu der lückenhaften und von den Vorgaben der APO ebenfalls abweichenden Stundentafel und der Nichterteilung bestimmter Fächer, mit der beispielsweise seit Jahren in meiner Schule Unterricht erteilt wird.


    Insofern sind die Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulleiters komplexer und anspruchsvoller als sie der beschriebene SL erfüllt, insbesondere im Bereich Personalführung. Für die bloße Kontrolle eines Laufzettels, auf dem er versäumte Fristen abliest, ist ein Schulleiter sicherlich nicht nötig, mindestens aber überbezahlt.


    Im Übrigen halte ich weder die Totalerhebung sämtlicher Klassenarbeiten einer Schule noch die beschriebene "Zettellösung" mit Angabe lediglich des Themas der Arbeit und des Notendurchschnittes dafür geeignet, pädagogische Ziele im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der gestellten Klassenarbeiten zu erreichen. Inwiefern sich der SL die vorgelegten Klassenarbeiten überhaupt angesehen hat, kann wohl bezweifelt werden. Im Falle einer gut gefüllten Gesamtschule kämen allein in den Kernfächern innerhalb eines kurzen Zeitraumes etwa 500 bis 600 Arbeiten zusammen, die er irgendwie begutachten müsste, plus des beigefügten Anhangs.


    Das macht natürlich kein Schulleiter, insofern stellen die beiden dargestellten Lösungen m.E. lediglich dar, wie man die Verantwortung für die Bildungsarbeit an einer Schule lediglich simulieren kann.


    Etwas OT:
    "Alter Hase" beschreibt m.E. die von ihm vermuteten Vorgaben durch die Bezirksregierung als Ursache für das Schulleiterhandeln durchaus nachvollziehbar, allerdings hat das mit ´Stasi 2.0´ nichts zu tun. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass hier noch verwaltungsinterne Vorgaben der Vorgängerregierung wirksam sind, die insbesondere darauf abzielten, dass Schulleiter ihre Dienstvorgesetztenfunktion nachdrücklich wahrnehmen, auch wenn ihnen manche Instrumente hierfür offiziell überhaupt noch nicht übertragen waren. Neben der hier erörterten Problematik von Klassenarbeiten umfassten die Vorgaben auch die Präsenzpflicht in der letzten Ferienwoche der Sommerferien, die Reglementierung jeglicher Veranstaltung, die zu Unterrichtsausfall führen könnte (Elternsprechtag, Betriebsausflug, Fortbildung etc., die Einführung von Bereitschaftsstunden). In all diesen Fragen sind mittlerweile aber durchaus Veränderungen im Sinne von Aufweichungen zu erkennen.


    Eine möglicherweise weitergehende Änderung ist in jüngster Zeit zu beobachten:


    Zu Beginn dieses Schuljahres sollten in NRW eigentlich sämtliche Schulen, die noch keinen Beschluss zur Übertragung der Dienstvorgesetztenfunktion auf den Schulleiter beantragt und dementsprechend selbstständige Schule geworden waren, kraft Gesetz auch ohne einen solchen ausdrücklichen Antrag zu einer selbständigen Schule mutieren. Aus meiner Sicht offenbar weitgehend unbemerkt wurde diese Frist stillschweigend um ein Jahr verlängert, weil sich die Schuleiter/Innen hierzu noch nicht fit genug fühlten, trotz zahlreicher Schulungen. Ein etwa zehnjähriger Schulversuch würde dadurch scheitern. Aus meiner Sicht auch zurecht.


    Mein Tipp: In einem Jahr wird das Projekt "Selbstständige Schule" in NRW endgültig begraben, weil keine Schule mehr einen entsprechenden Antrag stellen wird. Offenbar bestehen seitens der Schulleitungen auch überhaupt keinerlei Ambitionen mehr, einen solchen Status überhaupt zu erhalten. Die wichtigsten Verbände haben darüber hinaus bereits einen entsprechenden Antrag eingereicht, diesen Versuch zu beenden, was zur Folge hat, dass Lehrerräte eben lediglich für u.a. Jubiläen und Geburtstage zuständig sind (bleiben), aber eben nicht für mitwirkungspflichtige oder gar mitbestimmungspflichtige Dinge, die dementsprechend durch die gewählten Personalräte wahrgenommen werden.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

  • Ich zitiere mal zur Antwort auf die Ausgangsfrage:


    "Was ist mit den Ferien? Werden die auf die Zwei- bzw. Drei Wochenfrist angerechnet oder stellen Sie eine 'Auszeit' dar? Selbstverständlich rechnen nur die die Tage, an denen Schule stattfindet, in den Ferien können und sollen die Lehrer sich erholen oder fortbilden; kein Mensch kann verlangen, dass ein Lehrer Klassenarbeiten z.B. mit in die Weihnachtsferien nimmt." (Günther Hoegg (2006) Schulrecht. Weinheim und Basel: Beltz, S. 22)


    Gruß

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