LB Kind und Noten

  • Hallo zusammen,


    ich habe in meiner Klasse ein LB-Kind, das gute bis durchschnittliche Leistungen bringt. Da es den "LB-Status" hat, bekommt es nur ein Berichtszeugnis, aber keine Noten. Wenn ich diesem Kind Noten geben dürfte, hätte es Noten zwischen 2 und 4, so weit ich weiß keine 5. Darf ich das irgendwo vermerken oder ist es wirklich "verboten", diese guten Leistungen mit Noten auszudrücken?

  • Die Berichtszeugnisse sind ja sehr umfangreich. Hast du dafür ein extra Zeugnisformular? Meine sind mindestens zweiseitig und somit habe ich für jedes Fach bzw. Fächergruppe in etwa 10 Zeilen um die Leistungen zu beschreiben. Da kann man sehr deutlich zum Ausdruck bringen, was die Kinder können. Z.B. Das Kind bringt im Bereich Rechtschreiben gute Leistungen und kann alle erlernten Rechtschreibstrategien, wie Beispiel 1, Beispiel 2 usw. sicher anwenden.
    Aus solchen Formulierungen erliest man ja, dass es mit der Klassengemeinschaft mithalten kann.

  • Hallo,


    ja, das Berichtszeugnis wird sehr umfangreich und man kann einiges daraus erlesen. Das ist für ein Kind im GU aber nicht wirklich hilfreich. Dieses Kind möchter gerne Noten bekommen - so wie die Mitschüler auch... ist echt schwierig. Ich fände das ja eigentlich auch gerecht.

  • Hm, dann kann ich deine eigentliche Frage nicht beantworten. Ich würde dem Kind einfach noch ein formloses Zeugnis mit Noten geben, wenn du denkst, dass es wichtig für das Kind ist. Wenn eure Schülerakte auch noch einen sonderpädagogischen Bereich hat, würde ich dort eine Kopie abheften.

  • Dies Problem ist mir gut vertraut. Wenn die Klassenkameraden Noten bekommen, ist für ein LB-Kind nur schwer einzusehen, warum es selbst keine bekommen soll, zumal die meisten Kinder wenigstens in einem Teil der Nebenfächer (Sport, Kunst, Musik) oft ihre Stärken haben. Aus dem Text kann es für sich keine Noten erlesen, außerdem "stehen die da ja nicht".
    In Absprache mit der SL geben wir häufig gemischte Zeugnisse: Beurteilungen in den Hauptfächern und - wenn besser als 5 - Noten in den Nebenfächern. Dazu verwenden wir die Notenzeugnis-Formulare mit dem Förderbedarfs-Kopf und hängen ggf. eine zweite Seite für den längeren Text an.
    Wenn sich SL oder Schulamt querstellen, haben wir auch schon zusätzlich ein nicht-offizielles Zeugnis für die benotbaren Fächer ausgegeben.Das hatte dann keinen offiziellen Kopf, zeigte den Kindern aber, wo sie stehen.

    Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Joachim Ringelnatz)

  • Hallo,


    heißt das, dass der Schulleiter das entscheiden darf? Dann würde ich dem Kind auch gerne -zusätzlich zu dem Bericht
    ein Zeugnis mit Noten ausstellen. Geht das dann so einfach???

  • Wenn das Kind Noten zwischen 2 und 4 hätte, dann wäre in meinen Augen dringend angeraten, die sonderpädagogische Förderung aufzuheben...! Die scheint ja dann - zumindest zieldifferent- nicht (mehr) notwendig zu sein!


  • Wenn das Kind Noten zwischen 2 und 4 hätte, dann wäre in meinen Augen dringend angeraten, die sonderpädagogische Förderung aufzuheben...! Die scheint ja dann - zumindest zieldifferent- nicht (mehr) notwendig zu sein!

    Das sehe ich auch so...
    Ist denn darüber schonmal nachgedacht worden???


    In welcher Klasse ist das Kind denn?
    Soweit ich weiß, darf in NRW die Schulkonferenz beschließen, dass in Klasse 4 auch Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen ein Notenzeugnis bekommen können.

  • heißt das, dass der Schulleiter das entscheiden darf? Dann würde ich dem Kind auch gerne -zusätzlich zu dem Bericht
    ein Zeugnis mit Noten ausstellen. Geht das dann so einfach???


    Zumindest nimmt unsere SL das notfalls auf ihre Kappe - hat ein dickes Fell und einen guten Draht zum Schulamt :-)) Überhaupt gilt ja häufig: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort...
    Jedenfalls mussten wir bisher noch kein Zeugnis wieder einkassieren oder neu schreiben.
    Ist sicherlich oft eine Grau- bis Dunkelgrauzone, aber wenn's im Interesse des Kindes ist ...

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  • Warum hat das Kind denn "den LB-Status", wenn es durchschnittliche Leistungen erbringt?!


    Das ist eine gute Frage... Bei diesen Leistungen besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen. Das müsste aufgehoben wrden und dann stellt sich das Zeugnis-Problem gar nicht mehr!

  • ... danke für die Antworten. Das Kind hat ganz gute Noten, ist aber im Bezug auf das Alltagsleben recht naiv und unreflektiert. Natürlich ist das kein Grund für den LB-Status. Das "Kind" ist in der Sek 1.


    Der zuständige Sonderpädagoge hat bisher nichts davon gesagt, dass er den LB-Statur aufheben möchte. Es sind ja noch Defizite da - ich weiß ja nicht, wann und wie man den Förderbedarf aufhebt. Es ist nicht das erste Mal, das ich erlebe, dass ein LB-Kind bessere Noten hat als ein Regelschüler. Auch erlebe/höre ich, dass Regelschüler mit schlechten Noten die Klasse wiederholen müssen, während LB-Kinder ja versetzt werden. Na ja... ich entscheide ja nicht, wer den Förderbedarf hat und wer nicht.

  • ... danke für die Antworten. Das Kind hat ganz gute Noten, ist aber im Bezug auf das Alltagsleben recht naiv und unreflektiert. Natürlich ist das kein Grund für den LB-Status. Das "Kind" ist in der Sek 1.


    Der zuständige Sonderpädagoge hat bisher nichts davon gesagt, dass er den LB-Statur aufheben möchte. Es sind ja noch Defizite da - ich weiß ja nicht, wann und wie man den Förderbedarf aufhebt. Es ist nicht das erste Mal, das ich erlebe, dass ein LB-Kind bessere Noten hat als ein Regelschüler. Auch erlebe/höre ich, dass Regelschüler mit schlechten Noten die Klasse wiederholen müssen, während LB-Kinder ja versetzt werden. Na ja... ich entscheide ja nicht, wer den Förderbedarf hat und wer nicht.

    In welchem Bundesland arbeitest du denn? In NRW entscheidet die Klassenkonferenz darüber, ob noch sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Wenn du Klassenlehrerin bist, dann hast du da sehr wohl ein Wort mitzureden. Und sorry, aber naiv und unreflektiert ist kein Grund für einen "LB-Status" - da geht es auch um die Zukunft des Jugendlichen. Zudem muss jährlich der sonderpädagogische Förderbedarf überprüft werden, und zwar durch die Klassenkonferenz!
    Wenn der Schüler die gleichen Leistungsnachweise wie die Regelschüler erbringt und dabei Leistungen zwischen gut und ausreichend zeigt, finde ich es absolut verantwortungslos, da den Förderbedarf nicht aufzuheben.
    Hier werden Kinder mit Förderschwerpunkt übrigens nicht versetzt, sie unterliegen nicht der Versetzunsordnung, sondern verbleiben in ihren Klassen.

  • Hallo und vielen, vielen Dank für die Antworten!!! Ja, es geht um NRW und soweit ich weiß ist die Aufhebung des Förderbedarfs ein langer Prozess (Antrag an das Schulamt) etc. bei dem ich als Klassenlehrerin kaum etwas zu sagen habe. Klar, ich kann einen Bericht schreiben aber letztendlich entscheidet dann das Schulamt... oder nicht? Davon, dass ICH das entscheiden darf bzw. mitreden kann, habe ich noch nie etwas gehört... auch nicht davon, dass die Klassenkonferenz darüber entscheidet, ob der Förderbedarf bestehen bleibt... ich dachte immer, dass das der Sonderpädagoge entscheidet.


    Das wäre ja toll... wer kann mir denn in der Sache KONKRET helfen?

  • Also strenggenommen ist es ja bei der Antragstellung für die Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf auch so, dass das Schulamt entscheidet. Nur: du als Klassenlehrerin musst die Initiative ergreifen. Wie soll denn sonst das Schulamt wissen, ob du förderbedürftige Schüler hast? Wie es bei der Aufhebung ist, weiß ich nicht.


    Aber mir stellt sich noch eine ganz andere Frage: Bekommt der Schüler denn dieselben Aufgaben wie alle anderen Schüler? Differenziert ihr überhaupt nicht bei ihm / ihr? Normalerweise hat ein LB-Schüler doch ganz andere Lehrpläne und dem angepasste Materialien in reduziertem Umfang. Ist das nicht der Fall?

  • Hallo,


    ja, das Kind hat anfangs leichtere Arbeiten bekommen oder mehr Zeit für die gleiche Arbeit wie die Regelschüler etc. Da sich aber herausstellte, dass das Kind gut mitkam, gebe ich ihm seit einiger Zeit (ca 4 Monaten) die Arbeiten, die auch die Regelschüler schreiben und bewerte diese auch nach dem selben Punktesystem.

  • Ich an deiner Stelle würde da mal deinem Sonderpädagogen auf die Pelle rücken. Der müsste eigentlich Bescheid wissen, wie die Aufhebung funktioniert. Hier bei uns im Kreis ist das ziemlich problemlos. Die Klassenkonferenz beschließt die Aufhebung, es findet ein Elterngespräch statt, Klassenlehrer und Sonderpädagoge schreiben gemeinsam einen kurzen Bericht (ich hab bisher da vielleicht 2 Seiten geschrieben, mit der Endaussage, dass alle Leistungen des Schülers im mindestens ausreichenden, teilweise besseren Bereichen sind, kurze Stellungnahme der Eltern) und ein Formblatt, dass man auf der Seite des Schulamtes findet (bei uns). Wenn der Sonderpädagoge sich nicht auskennt, dann sollte er sich mal schlau machen...

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