Erneuter Amtsarztbesuch nach Abschluss von OBAS?

  • Hallo zusammen,


    ich war gestern beim Amtsarzt, um vor Beginn meiner OBAS am 1.2. durchgecheckt zu werden. Die Ärztin dort sagte, sie macht die ganz normale Prüfung, die sie auch bei angehenden Beamten macht. War ein bisschen seltsam, aber ich bin ohne Befund und problemlos durchgekommen. Am Ende meinte sie dann, dass es nun keine weitere Untersuchung mehr geben würde, wenn ich dann (sofern alles gut läuft) in 2,5 Jahren verbeamtet werden sollte. Ist das tatsächlich so? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das Land sich die Chance entgehen lässt, in zwei Jahren nochmal eine Prüfung durchführen zu lassen - da kann sich ja viel verändert haben.


    Weiß einer von den schon fertigen OBASlern da Bescheid?


    Danke schonmal :)

  • Schreib mal im Namen meines Mannes, der gerade mit dem OBAS durch ist bzw. es Ende Januar beendet.
    Bei ihm scheint es auch so zu sein, dass er ohne zusätzlichen Arzttermin verbeamtet auf Probe wird.
    Jedenfalls sind die Unterlagen für die Einstellung zum Studienrat angefordert worden und von einem
    neuen Amtsarzttermin war noch keine Rede. Hat uns auch gewundert, aber ich hoffe es bleibt so, denn
    die Prüfungszeit hat Spuren auf den Hüften hinterlassen :)


    Viel Glück für deine Ausbildung und gute Nerven wünsche ich dir
    Gruß

  • Ich musste zweimal hin; der Amtsarzt war ziemlich irritiert, weil er schon beim Termin zu Beginn der OBAS "auf Verbeamtung" untersucht hatte... hat sich wohl etwas veräppelt gefühlt.


    Wenn ich mich recht erinnere, war das bei anderen OBAS-Leuten meines Jahrgangs aber unterschiedlich, vielleicht hängt das auch von der Stimmung der Sachbearbeitung ab.


    Grüße und fiel Ervolk!


    Brasstalavista

  • Faszinierend, dass eine so formalisierte Behörde wie die Bezirksregierungen da offenbar Ermessenspielraum haben.

  • Im Einstellungsangebot steht folgendes (sorry für die komische Formatierung und eventuelle Rechtschreibfehler, ich hab die bereits sehr schlechte Vorlage per Texterkennung einlesen, um nicht alles abzutippen)


    Die Berufung der Lehrkraft in das Beamtenverhältnis auf Probe wird der-
    zeit geprüft.
    ln dem Gesundheitszeugnis muss bescheinigt sein, dass die Bewerberin/ der
    Bewerber auf Grund des derzeitig festgestellten Gesundheitszustandes für die
    Ubernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet
    ist und bei ihr/ ihm mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht zu rechnen ist
    bzw. dass sie/ er die körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfä-
    higkeit) für die Beschäftigung als Lehrkraft im Beschältigtenverhältnis (TV-L-
    Arbeitsvertrag) besitzt. Diese prognostische- Beurteilung entfällt bei schwerbe-
    hinderten und ihnen gleichgestellten Menschen, wenn als Folge ihrer Behinde-
    rung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist.
    Wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf Grund des
    derzeitig feststellbaren Gesundheitszustancles nicht befürwortet, so bitte ich,
    von einer weiteren Aussage hinsichtlich der Berufung in das Beamtenverhält-
    nis auf Probe abzusehen. ln diesem Fall bitte ich jedoch, eine Aussage dar-
    über zu treffen, ob eine Dauerbeschäitigung ineinem Beschäftigtenverhältnis
    möglich ist. ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass hier die Pro-
    bezeit maximal 6 Monate beträgt und grundsätzlich nicht verlängert werden
    kann.


    Ich finds nicht wirklich eindeutig. Oben wird zwar vom "Beamtenverhältnis auf Probe" gesprochen, im Fließtext dann aber auch von Angestellenverhältnis nach TV-L.

  • Wie ist das denn bei mi? Ich war 2,5 Jahre als Ein-Fach-Lehrerin angestellt, hab mein 2. Fach nachstudiert und bin seit 1.11. in der OBAS. Musste aber bisher noch nie zur amtsärztlichen Untersuchung. Mir blüht das dann also in knappen 2 Jahren?

  • Hallo Sissymaus,


    mir gehts ähnlich. Bin auch seit dem 1.11. dabei und habe noch nichts gehört von einem Amtsarztbesuch. Der wird irgendwann schon kommen.

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