Beamtenzukunft

  • Hallo,




    ich bin gerade kurz vor dem 2. Staatsexamen und mach mir Gedanken über das "Danach". Ich bin mir nämlich nicht so sicher, ob ich das Beamtentum auf Dauer so prickelnd finde.


    Wenn ich jetzt mal für nächstes Jahr Beamtin bleibe (um mich vom Ref auszuruhen und einfach mal runterkomme von dem ganzen Stress, ich würde eine halbe Stelle machen), danach aber kündige, weil ich an eine private Schule wechsle, verliere ich dann Geld? Weiß das jemand von Euch?


    Also, ich meine, das Beamtenverhälnis ist ja etwas, was auf Dauer angelegt ist. Klar, ich muss ja nicht auf ewig da bleiben, kann bestimmt kündigen. Aber hat man dann einen großen (Renten-) Verlust?


    Ich könnt mir halt vorstellen, auf längere Sicht eher in einer privaten (Waldorf-) schule zu arbeiten. Weniger Geld wäre o.k. für größere Zufriedenheit im Job. Aber es sollte halt trotzdem finanziell stimmen.


    Es wäre nett, wenn jemand etwas dazu sagen könnte.


    Lupa


    PS.: Warum kann ich eigentlich nicht ins "Allgemeine" Forum schreiben? Hab da keinen Zugriff?!

  • Man kann, soweit ich weiß, das Beamtenverhältnis ruhen lassen. D.h. man wird nicht aus dem Beamtenverhaltnis entlassen, sondern es ruht, solange man etwas anderes macht. Danach kann man es auch wieder "aufleben" lassen.
    Genaueres müßtest du in deinem Bundesland erfragen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ich würde in deinem Fall tatsächlich überlegen, keinen Beamtenstatus anzunehmen. Ich weiß nicht, ob und wie das in Bayern geht, aber prinzipiell ist das möglich. Der Beamtenstatus bringt nämlich nicht nur Vorteile mit sich, zumindest wenn du nicht immer als Lehrer an einer staatlichen Schule arbeiten willst. z.B. bekommst du kein ALG I (sondern Hartz IV), falls du kündigst, auch die Aufnahme in einer gesetzlichen KK kann ab einem bestimmten Alter problematisch sein. Ich würde mich an deiner Stelle an die GEW wenden und beraten lassen.
    Gruß, Sofie

  • Ob du das Gehalt und die Arbeitsbedingungen an der Waldorfschule auf Dauer prickelnd findest, muss sich zeigen.
    Du kannst dich maximal 12 Jahre beurlauben lassen:
    http://www.besoldung-baden-wue…amtengesetz_paragraf_153d


    Falls du eine Tätigkeit an einer Privatschule aufnimmst, die den Status einer staatlich anerkannten Ersatzschule hat, hast du dort den Beamtenstatus und darfst dort bleiben.


    edit: Den Beamtenstatus an der Ersatzuschule hast du natürlich nur, falls du zuvor bereits Beamter warst - oder dich dort verbeamten lassen kannst.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Mir wurde immer wieder (auch in diesem Forum) gesagt, dass es finanziell gesehen absoluter Wahnsinn wäre, auf den Beamtenstatus freiwillig zu verzichten.


    1. Du kannst jederzeit ohne Frist dich selbst emtamten lassen. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden in voller Höhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) nachentrichtet. Da das Beamtenbrutto sowieso schon höher ist, machst du da auf keine Fall ein Minus. Im Gegenteil werden dir ja die Arbeitnehmeranteile, die bei Angestellten monatlich vom Gehalt abgehen obendrauf geschenkt.


    2. In die GKV kannst du als Angestellte zurück, sobald du unter die Einkommensgrenze (unter 48600 Euro/Jahr) fällst und ein bestimmtes Alter (55 Jahre) nicht überschritten hast. Vorerkrankungen interessieren die GKV nicht. Ansonsten gibt es ja den Standardtarif der PKV, zu dem dann der Arbeitgeber auch die Hälfte dazu zahlt. Wird aber leider in der Rente teurer, weil es keine Beihilfe (70% in S-H für Pensionäre) gibt.


    Also überlege dir gut, ob du - so wie ich - mit den finanziellen Nachteilen glücklich werden kannst

  • Hmm,


    also, wenn ich Euch richtig verstehe, dann kann ich jetzt erst einmal ruhig in das kommende Schuljahr gehen und verliere dabei garnichts. Im laufe des Jahres kann ich dann immer noch entscheiden, ob ich bei dem Verein bleibe, oder nicht. Lass ich mich anstellen, ist das mit nicht unerheblichem finanziellen Verlust verbunden, den ich mir dann aber genau ausrechnen (lassen) muss.


    Waldorfschulen sin hier keine gescheiten Ersatzschulen, soweit ich weiß. Das wär natürlcih super!


    Vielen vielen Dank, Ihr habt mir echt weiter geholfen. Jetzt stürz ich mich wieder auf die Lehrprobe-sonst schaff ich nicht mal den Schnitt und hab Euch umsonst gelöchert. Das will ich natürlich auf keinen Fall


    Lupa

  • Hey hey,


    was mich schon längere Zeit beschäftigt ist das oft gehörte Argument, dass eine Beamtenpension immer höher ist, als eine Angestelltenrente (als Lehrer)! Prinzipiell können Beamte ja eine Pension von um die 71,5% ihres letzten Netto nach 40 Dienstjahren erreichen.


    Angestellte hingegen erreichen derzeit 48% ihres letzten Bruttos (in 20 Jahren wird dies nur noch bei 43% liegen).....Allerdings wird oft nicht bedacht, dass fast alle Lehrer eine Zusatzrente (VBL) erhalten, die auf nahezu 95% des letzten Nettogehaltes aufstockt!!!


    Damit wären die Angestellten den Pensioniären bei der Rente doch eig. gleichgestellt? Auch die PKV Beiträge steigen ja stetig an mit dem Alter, auch wenn 70% übernommen werden, dürfte sich das doch nicht soviel mehr zu den Beiträgen der gesetzichen nehmen?


    Mal ein Rechenbeispiel für Gymnasiallehrer mit A13/ TvöD E 13 Str


    Stufe E 5 bei tvöD: ca. 4600eur brutto
    davon gesetzl. Rente: 2070 eur
    VBL Aufstockung: dürfte sich bei 400eur bewegen
    netto: 2470eur Rente - ABzüge Krankenkasse


    Beamter: A 13 Stufe 12 NETTO: 3300
    bei 40 Dienstjahren: 2343eur Pension ca. abzgl. PKV


    --> ergo dürften Angestellte und Beamte zumindest bei der Rente/ Pension doch kaum Unterschiede haben?


    Grüße :)

  • Mir hat die VBL in der letzten Übersicht sogar eine Rente von um die 800 Euro in Aussicht gestellt (weiterhin gleichbleibende Einzahlungen vorausgesetzt). Ich finde noch zwei Punkte bedenkenswert:


    1. Ist die Pension von IIRC von 1,78% pro Dienstjahr eigentlich garantiert, zumindest für die derzeit aktiven Beamten? Ich kenne mich mit beamtischen Bestimmungen nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass ein cleverer Finanzminister da durchaus mal auf unschöne Ideen kommen könnte.


    2. Wer 40 Dienstjahre vollbekommen will, muss ganz schön früh einsteigen. Zumindest im höheren Schuldienst ist ein Einstiegsalter von 27 zumindest für Männer eigentlich recht früh. Also wird die Pension tatsächlich nochmal schmaler ausfallen.



    Gruß
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Hey hey Fossi,


    ja die VBL ist schon eine feine Sache....zumal sie in einen extra Topf läuft und damit nicht so abhängig ist von irgendwelchen politischen Eingriffen. Die Pension kann tatsächlich gekürzt werden, ebenso wie das Gehalt....welche Bestandschutzrechte dort gelten ist halt die Frage...aber langfristig gesehen wird es keinen Weg an einer Absenkung auf ca 60% bei Beamten geben...da gibts bereits eifrige Rechner in den Ministerien...spätestens 2020 mit Eintritt der Schuldenbremse wird da wohl etwas kommen....


    Fossi gibt es eig. die Option im tvöd aufzusteigen in die E 14?

  • Bin zwar nicht Fossi, aber angestellt. Früher zur BAT-Zeiten, war die VBL-Pflichtversicherung wirklich ein schöner Batzen. Sinn des BAT war ja auch, die Angestellten mit den Beamten möglichst gleich zu stellen, deswegen gab's damals ja auch noch die ganzen Zulagen.


    Dann kam aber der TvÖD und mit ihm Verdi. Da steht dann m. E. eher die Ideologie dahinter, dass die Angestellten im ÖD es nicht besser haben sollen als die Angestellten der Freien Wirtschaft. Also: Zulagen gestrichen, VBL-Pflichtversicherung eher im Witzbereich. Habe jetzt keine Lust meine letzte schriftliche Mitteilung vom VBLrauszusuchen, weiß aber noch genau, dass ich mich mal wieder ziemlich geärgert habe, wie sehr Verdi uns bei den Verhandlungen zum TvÖD über den Tisch gezogen hat.

  • Hey Angestellte,


    hat sich am VBL wirklich soviel geändert? Ich hatte es nachgelesen und es soll nach wie vor auf 95% des letzten nettos ausgleichen....


    mal ganz abgesehen ist es ja auch so, dass Berlin und Sachsen nicht verbeamten und wer dort unbedingt hinwill, der wird sich auch sagen, Geld ist nicht alles ;)

  • Bewahre uns vor Kollegen/Kolleginnen, die nach dem Ref sich erst mal ausruhen wollen und ansonsten an ihre Beamtenpension denken

  • WHV44 mir ist schleierhaft wie du nach diesen Kommentaren hier diesen nicht gerade substanziellen Beitrag abgeben kannst ;) Hast du negative Erfahrungen mit dem Beamtenstatus? Dann teile sie uns doch mit...

  • Ich sehe zwar das Beamtentum durchaus kritisch, ABER auf bestimmte Kommentare, die einfach nur provozieren sollen ohne irgendetwas Essetielles zur Diskussion beizutragen muss man m. E. nicht eingehen...

  • Hallo chressy,


    ich habe jetzt nochmal nachgesehen und verstehe es so: Früher hat die VBL-Pflicht die Differenz zwiwschen Pension und Rente fast ausgeglichen, egal welchen Rentnenabspruch man hatte. Heute muss man, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente Punkte erwerben. Mein Fall scheint speziell zu sein, weil ich fast nur Teilzeit gearbeitet habe. Früher hätte die VBL die Differenz zur Teilzeitbeamtin ausgeglichen, jetzt erwerbe ich aber weniger Punkte durch die Teilzeit. Außerdem kommt es natürlich stark darauf an, wie lange man eingezahlt hat. Da ich über den 2. Bildungsweg gekommen bin und erst mit 34 Jahren richtig eingestiegen bin, fehlen mir natürlich einige VBL-Punkte. Vorher habe ich zwar eine Lehre gemacht und einige Jahre gearbeitet, aber leider trotz Vollzeit nicht genug verdient, um ordentliche Rentenansprüche aus dieser Zeit zu haben.


    Hier ein Auszug aus Wiki
    Berechnung und Finanzierung [Bearbeiten]
    Ursprünglich war gedacht, den Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Altersversorgung zukommen zu lassen, die zusammen mit der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) den Beamtenpensionen nahe kommen sollte; der Name Versorgungsanstalt weist noch darauf hin. Hieraus entstand ein besonderes Berechnungsprinzip, indem die VBL eine Gesamtrente (die so genannte Gesamtversorgung) feststellte und die jeweils gezahlte GRV-Rente mittels der VBL-Betriebsrente auf den von ihr ermittelten Gesamtversorgungsbetrag auffüllte. So konnten z. B. zwei gleich lang und immer in gleicher Gehaltsstufe Beschäftigte unterschiedlich hohe Betriebsrenten erhalten, wenn sie (aus welchen Gründen auch immer) unterschiedlich hohe GRV-Renten hatten; diese wurden mit unterschiedlich hohen Betriebsrenten auf den gleichen Gesamtbetrag aufgefüllt. Seit Umstellung auf ein Punktesystem sind die VBL-Leistungen unabhängig von der staatlichen Rente.
    Der Beitrag für pflichtversicherte Arbeitnehmer im Abrechnungsverband West beträgt (seit 1. Januar 2002) 7,86 Prozent des (zusatzversorgungspflichtigen) Entgelts. Davon trägt der Arbeitgeber 6,45 Prozent und der Beschäftigte als Eigenanteil 1,41 Prozent.

  • hey hey,


    ja mit Teilzeit sieht das alles anders aus...aber prinzipiell ist man deutlich besser gestellt als ein normaler Angestellter und dürfte bei Vollzeit und vollen Erwerbsjahren auch ein wenig mehr Rente haben als ein Beamter....von daher finde ich dieses Gerede um die Pension immer ziemlich merkwürdig...dort gibt es eig. kaum Unterschiede bei einem REGULÄREN, nicht von sonstigen Widrigkeiten gebeutelten Erwerbsleben...


    anders sieht die Sache natürlich bei längeren Krankheitsphasen etc. aus, wobei es hier ja auch eine großzügige Entgeltfortzahlungregelung im tvöd gibt....(waren es 40Wochen?)....


    ...bleibt halt nach wie vor der krasse Unterschied beim Netto im Erwerbsleben....dürfte sich bei 35 Jahren Erwerbstätigkeit und jährlichen Verlusten von ca 6000eur auf die 200 000eur belaufen....je nach gehaltsstufe natürlich unterschiedlich....HAMMER!

  • Mehr Rente als Pension wird es wohl nie sein, die Ausbildungszeit zählt ja bei den Angestellten auch nicht als Beitragszeit. Krankenkasse und Steuern müssen wir auch zahlen.


    Mit Teilzeit und späterem Einstieg hast du natürlich recht, nur als ich die Verbeamtung abgelehnt habe, gabs halt noch den BAT, und das war wirklich eine ganz andere Kiste.


    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist m. W. wie bei allen Angestellten Arbeitnehmern: 9 Wochen Gehaltsweiterzahlung, dann Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenkasse
    (irgendwas um 70 % vom letzten Netto), tja und dann das normale Programm: ALG I, evtl. ALG II, evtl. Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert (ein wirklicher Vorteil des Angestelltenstatus'), evtl auch Frührente (nicht zu vergleichen mit vorzeitiger Pension)

  • Liebe Angestellte,


    du hast bei jedem deiner Beiträge unten rechts bei den 3 Buttons in der Mitte einen Button, der nennt sich "Bearbeiten" (wenn du die Antwort schon abgeschickt hast und sie dir im Thread dann anguckst). Damit kannst du deine Beiträge nachträglich bearbeiten/editieren, also dein Geschriebenes ändern/korrigieren. Vielleicht hilft dir das ja, wenn die Finger wieder mal zu schnell waren und sich Fehler einschleichen oder du deine Meinung erweitern willst. Es gibt ja viele Gründe, die eine Überarbeitung erlauben! :_o_)

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