HalbjahresZEUGNIS Werkrealschule

  • Liebe Kollegen,
    ich hoffe, dass ich hier Hilfe auf eine Frage bekomme, auf welche ich in den vergangen Tagen die unterschiedlichsten Antworten bekommen habe! :tot:


    Die Werkrealschüler in Klasse 9 und 10 bekommen teilweise Halbjahreszeugnisse und keine Halbjahresinformationen. MUSS das HalbjahresZEUGNIS vom Schulleiter unterschrieben werden, oder ist dies nur beim Endjahreszeugnis/Abschlusszeugnis der Fall?


    Ich danke euch und hoffe auf gute Antworten!



    Herzliche Grüße
    Power-Ranger :wink_1:

    • Offizieller Beitrag

    Auf Landesrecht BW - Ministerium für Kultur... heißt es, dass ...


    Zitat

    Die Jahreszeugnisse und Halbjahreszeugnisse sind nach Anlage 1 und 1 a, die Halbjahresinformation nach Anlage 2 und der Schulbericht nach Anlage 3 zu erteilen. Für das Jahreszeugnis der Einführungsphase des Abendgymnasiums gilt dies entsprechend. Dies gilt nicht für die Schule für Geistigbehinderte.


    Hinter Anlage 1a befindet sich ein Link auf eine Halbjahreszeugnis-Vorlage. (Link)
    Auf der zweiten Seite dieses Zeugnisses befindet sich unten ein Bereich für die Unterschrift des Schulleiters.


    kl. gr. frosch


    P.S.: ich habe außerdem noch die Info gefunden, dass die Halbjahresinformation kein Zeugnis wäre und daher nicht vom Schulleiter unterschrieben werden würde. Da das Halbjahreszeugnis aber ein Zeugnis ist, gilt es da wohl umgedreht. Es muss also unterschrieben werden.

  • Meines Wissens unterschreibt der Schulleiter nur bei Halbjahreszeugnissen, wenn es um das Bestehen/Nichtbestehen einer Probezeit geht.
    Laut Anlage 1 Fußnote 3) unterschreibt der Schulleiter nur das Jahreszeugnis.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Danke grüner Frosch und Super-Lion! Die Website kannte ich bereits, die Zeugnisanlage ist noch aus Vorkriegszeiten 8) und die Infos darin sehr spärlich.
    Meine Serie gehts also weiter: 2 Antworten, 2 verschiedene Möglichkeiten :gruss:


    Vielleicht weiß noch jemand etwas dazu?


    P.S: In unserer Zeugnissoftware ist nur die Unterschrift des Klassenlehrers vorgesehen.

  • Hallo Power-Ranger,


    die Vorlage scheint aber noch aktuell zu sein, habe an anderer Stelle die gleichen Infos gefunden.
    http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=true
    Und Anlage 1a) scheint wohl nur für Jahreszeugnisse zu sein. Siehe ganz unten: "Anmerkungen zum .... "
    Sprich: Man beachte Anlage 1 und dort Fußnote 3).
    Bei allen unseren Halbjahreszeugnissen, und ich habe die vergangenen Tage einige gedruckt, unterschreibt nur der Klassenlehrer.
    Ausnahme: Halbjahreszeugnisse, bei denen es um Bestehen/Nicht-Bestehen einer Probezeit geht.


    Alternativ kann man auch einfach mal beim RP anrufen.


    Viele Grüße
    Super-Lion

    • Offizieller Beitrag

    Ich ziehe dann mal meine Aussage zurück. Bin ja auch gar nicht aus eurem Ländle. (Hatte mir in der Annahme, dass Anlage 1 das Jahres- und Anlage 2a das Halbjahreszeugnis sei, nur 1a angesehen.)


    Es steht also 1:0 für "keine Unterschrift". ;)


    kl. gr. frosch

  • Dem Landesserver nach wohl Schulleiter oder Stellvertreter zumindest an GS/WRS/RS/Gym/Förderschulen:



    10.2 Die Zeugnisse, der Schulbericht und die Halbjahresinformation sind eigenhändig zu unterschreiben. Der Schulleiter kann bei größeren Schulen einen Teil seiner Unterschriftsleistungen auf den Stellvertretenden Schulleiter delegieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dem Landesserver nach wohl Schulleiter oder Stellvertreter zumindest an GS/WRS/RS/Gym/Förderschulen:


    Danke für den Link. So habe ich das auch in Erinnerung!
    Aber was ist mit: @Super-Lion s Beitrag (Nr. 5, ein paar über diesem hier):


    Bei allen unseren Halbjahreszeugnissen, und ich habe die vergangenen Tage einige gedruckt, unterschreibt nur der Klassenlehrer.
    Ausnahme: Halbjahreszeugnisse, bei denen es um Bestehen/Nicht-Bestehen einer Probezeit geht.

    ?

  • Wenn ich das richtig sehe ist Super-Lion an einer beruflichen Schule. Damit gilt abweichend Folgendes:



    4.2 Die Zeugnisse sind eigenhändig vom Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu unterschreiben. Bei größeren Schulen kann ein Teil der Unterschriftsleistung auf den stellvertretenden Schulleiter oder die stellvertretende Schulleiterin übertragen werden. Ist der Schulleiter oder die Schulleiterin bei der Bildung von Prüfungskommissionen nicht zugleich Vorsitzender oder Vorsitzende der Prüfungskommission, unterzeichnen das Zeugnis der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission und der Schulleiter oder die Schulleiterin.




    Die Halbjahresinformationen sind vom jeweiligen Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu unterschreiben.

    Die "Halbjahreszeugnisse" die in seinem/ihrem Beispiel von den KLs unterschireben wurden waren formal betrachtet wohl nur Halbjahresinformationen.


    War mir auch nicht bewusst, dass es Unterschiede im selben BL zwischen den Schularten gibt in dieser Frage.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke CDL.


    Vor gut einem halben Jahr bekam ich über ASV-BW die Auskunft, dass die SL auch auf Halbjahreszeugnissen der Berufsschule unterschreiben müsste. Da hatte ich extra nachgefragt, weil die SL als Unterzeichner auf der Schablone für die Halbjahreszeugnisse war. Hm...

  • Bei uns muss de SL HJ-Zeugnisse unterschreiben. Ich vermute, dass das überall so ist, weil Zeugnisse einen Verwaltungsakt darstellen, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Mit diesen Zeugnissen bewirbt man sich ja z.B. an Berufschulen. Hab jetzt aber nicht in eurem SchulG gelesen.

  • Danke CDL.


    Vor gut einem halben Jahr bekam ich über ASV-BW die Auskunft, dass die SL auch auf Halbjahreszeugnissen der Berufsschule unterschreiben müsste. Da hatte ich extra nachgefragt, weil die SL als Unterzeichner auf der Schablone für die Halbjahreszeugnisse war. Hm...

    Gern.


    Halbjahreszeugnisse stehen ja auch oben bei den beruflichen Schulen dabei, die müssen - ich nehme an, da es Zeugnisse sind und damit Verwaltungsakte wie Krabappel geschrieben hat- vom SL unterschrieben werden. Nur klassische Halbjahresinformationen nicht, da diese keine Versetzungsentscheidungen enthalten. Warum das im Bereich RS/WRS/Gym/FS anders geregelt ist und generell der SL unterzeichnen muss auch bei Halbjahresinformationen entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Wenn ich dran denke frage ich die Tage mal "meinen" Schulrechtler nach einer Begründung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kurios, aber in dem Fall gut, dass es von offizieller Seite geklärt wurde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kurios, aber in dem Fall gut, dass es von offizieller Seite geklärt wurde.

    Naja, die Kollegen dort klangen jetzt auch nicht so, als ob sie für die Auskunft die Hand in's Feuer legen würden! :lach:


    Sie meinten sie melden sich bei mir, falls sie noch eine einschränkende/andere Vorschrift finden. Ich sag' dann ggfs. hier Bescheid! :schnelltipp:

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